Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
07.10.10, 17:56
Aktualisiert
07.10.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8165/2010
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
05.10.2010
Rat der Stadt Bedburg
16.11.2010
Betreff:
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen zur
Kenntnis und stimmt der vorgestellten Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes im Dezember 2007 wurde die bereits bestehende
Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen aus der Landesbauordnung in das
Landeswassergesetz übernommen. Dabei wurden der Handlungsspielraum, aber auch die
Pflichten der Kommune deutlich erweitert. Die Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt wurde
damit beauftragt, in einer Studie die Möglichkeiten der Umsetzung der Dichtheitsprüfung für das
Stadtgebiet Bedburg zu untersuchen.
Im Ergebnis dieser Studie sind die Tätigkeiten der Stadt im Wesentlichen auf die gesetzlich
vorgesehene Pflicht zur Unterrichtung und Beratung der Grundstückseigentümer zu beschränken.
Weitergehende Leistungen zur Untersuchung und Planung auf dem Grundstücksbereich dürfen
nicht über die Abwassergebühr finanziert werden. Auch eine Erbringung solcher Leistungen durch
die Stadt gegen Kostenübernahme ist insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen
Gemeindeordnung kritisch zu sehen und ist darüber hinaus allein schon wegen des hohen
Verwaltungsaufwandes für eine stadtweite Umsetzung nicht geeignet. Die gesetzlich
vorgeschriebene Beratung der Grundstückseigentümer sollte im Rathaus und nicht auf den
Grundstücken erfolgen, da im letzteren Fall ein wesentlich höherer Aufwand entsteht und die
Beratung schwierig von der gebührenrechtlich unzulässigen Planung abzugrenzen ist.
In jedem Fall sollte die Möglichkeit der Verschiebung der Fristen für die einzelnen Stadtbereiche in
Verbindung mit der Kanalinspektion gemäß Selbstüberwachungsverordnung genutzt werden. Die
Grundstücksanschlussleitungen vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze werden
ohnehin
bereits
jetzt
im
Zusammenhang
mit
der
Kanalinspektion
gemäß
Selbstüberwachungsverordnung untersucht. Hierdurch lässt sich für weite Teile des Stadtgebietes
eine Fristverlängerung erreichen, die sowohl den Grundstückseigentümern als auch der Stadt zu
Gute kommt. Darüber hinaus ist nur durch eine solche zeitliche Entzerrung die Dichtheitsprüfung
im Stadtgebiet geordnet umzusetzen. Die Tätigkeiten der Stadt können durch die zeitliche
Entzerrung ebenfalls wesentlich wirtschaftlicher erbracht werden. Für die geplante Umsetzung
wurde das Stadtgebiet in verschiedene Bereiche eingeteilt, die nach verschiedenen Kriterien, wie
z.B. Alter und Zustand des Kanalnetzes, bewertet wurden. Im Ergebnis wurden die in der Tabelle
zusammengestellten Fristen für die einzelnen Gebiete herausgearbeitet. Hierzu müssen noch
entsprechende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.
Die Beratung der Grundstückseigentümer sollte möglichst durch eigene Mitarbeiter erfolgen, da
dies zum Einen wirtschaftlicher ist und zum Anderen damit eine Bürgernähe der Verwaltung
vermittelt werden kann. Hierzu ist eine entsprechende Schulung der mit diesen Aufgaben
betrauten Mitarbeiter erforderlich. Nach entsprechender Anlaufphase wird ein Mitarbeiter
schwerpunktmäßig mit diesen Aufgaben ausgelastet sein. Bei zwischenzeitlich auftretenden
Spitzen müssen entweder weitere Mitarbeiter eingebunden oder externe Leistungen vergeben
werden.
Beschlussvorlage WP8-165/2010
Seite 2
Erledigen
bis Ende:
System
Ortslagen
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Länge
Kanal MW
und SW
[m]
Zahl
Gebäude
mit HausNr.
Priorität
STADT BEDBURG
1
Königshoven/KasterNord
20.124
1003 MS 2015
2
Kaster-Süd
16.749
1123 MS 2016
Weiler Hohenholz
Pütz
Kleintroisdorf
Kirchtroisdorf
Oppendorf
Millendorf
1.448
2.008
1.069
5.520
555
350
10.950
23
120
68
354
31
33
629
Blerichen
Kirdorf
5.805
6.001
11.806
524 MS
445 MS
969
2018
Kirchherten
Grottenherten
9.582
2.337
11.919
695 MS
145 MS
840
2019
6
Lipp
10.002
664 MS 2020
7
Bedburg-West
12.232
662 MS 2021
8
Bedburg-Ost
9.552
589 MS 2022
Broich
Industriepark
Mühlenerft
Rath
7.885
583 MS
3
4
5
9
Beschlussvorlage WP8-165/2010
2.325
5.729
15.939
TS
MS
MS
MS
MS
MS
2017
15 TS
292 MS
890
2023
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Neben den rechtlichen müssen auch die organisatorischen Voraussetzungen für die Bewältigung
der Aufgaben im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung geschaffen werden. Dies betrifft
insbesondere eine entsprechende Software-Umgebung zur effektiven Verwaltung der
Dichtheitsbescheinigungen und des diesbezüglichen Schriftverkehrs. Desweiteren sind die
Regelungen zum Umgang mit den eingereichten Unterlagen zur Dichtheitsprüfung und den
diesbezüglichen Ermessungsspielräumen zu treffen. Auch die zulässige Sanierungsfrist ist in
diesem Zusammenhang zu diskutieren. So gestattet eine gestaffelte Sanierungsfrist von 1/5/10
Jahren in Anlehnung an die Vorgaben im öffentlichen Bereich vielen Grundstückseigentümern eine
länger fristige Planung und Finanzierung der erforderlichen Sanierung. Sie ist jedoch mit einem
etwas höheren Verwaltungsaufwand verbunden als eine pauschale Fristsetzung von z.B. einem
Jahr.
Ebenfalls frühzeitig begonnen werden muss die Öffentlichkeitsarbeit zur Dichtheitsprüfung unter
Berücksichtigung der im Landeswassergesetz vorgeschriebenen Unterrichtung der
Grundstückseigentümer. Da im Gegensatz zur individuellen Beratung hiermit alle Grundstückseigentümer erreicht werden können, ist eine umfassende Information anzustreben. Dabei
sollten verschiedene Medien wie z.B. Internet und Zeitung genutzt werden. Ein entsprechender
Flyer auf der Basis des Landesflyers wurde bereits konzipiert (siehe Anlage).
Herr Hippe vom Ingenieurbüro Fischer wird in der Sitzung berichten und zu Fragen Stellung
nehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14.10.2010
gesehen:
----------------------------------Schorn
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-165/2010
----------------------------------Naujock
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-165/2010
Sitzungsvorlage
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