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Beschlussvorlage (Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
07.10.10, 17:56
Aktualisiert
07.10.10, 17:56
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8165/2010 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 05.10.2010 Rat der Stadt Bedburg 16.11.2010 Betreff: Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen zur Kenntnis und stimmt der vorgestellten Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit der Änderung des Landeswassergesetzes im Dezember 2007 wurde die bereits bestehende Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen aus der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz übernommen. Dabei wurden der Handlungsspielraum, aber auch die Pflichten der Kommune deutlich erweitert. Die Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH, Erftstadt wurde damit beauftragt, in einer Studie die Möglichkeiten der Umsetzung der Dichtheitsprüfung für das Stadtgebiet Bedburg zu untersuchen. Im Ergebnis dieser Studie sind die Tätigkeiten der Stadt im Wesentlichen auf die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Unterrichtung und Beratung der Grundstückseigentümer zu beschränken. Weitergehende Leistungen zur Untersuchung und Planung auf dem Grundstücksbereich dürfen nicht über die Abwassergebühr finanziert werden. Auch eine Erbringung solcher Leistungen durch die Stadt gegen Kostenübernahme ist insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Gemeindeordnung kritisch zu sehen und ist darüber hinaus allein schon wegen des hohen Verwaltungsaufwandes für eine stadtweite Umsetzung nicht geeignet. Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung der Grundstückseigentümer sollte im Rathaus und nicht auf den Grundstücken erfolgen, da im letzteren Fall ein wesentlich höherer Aufwand entsteht und die Beratung schwierig von der gebührenrechtlich unzulässigen Planung abzugrenzen ist. In jedem Fall sollte die Möglichkeit der Verschiebung der Fristen für die einzelnen Stadtbereiche in Verbindung mit der Kanalinspektion gemäß Selbstüberwachungsverordnung genutzt werden. Die Grundstücksanschlussleitungen vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze werden ohnehin bereits jetzt im Zusammenhang mit der Kanalinspektion gemäß Selbstüberwachungsverordnung untersucht. Hierdurch lässt sich für weite Teile des Stadtgebietes eine Fristverlängerung erreichen, die sowohl den Grundstückseigentümern als auch der Stadt zu Gute kommt. Darüber hinaus ist nur durch eine solche zeitliche Entzerrung die Dichtheitsprüfung im Stadtgebiet geordnet umzusetzen. Die Tätigkeiten der Stadt können durch die zeitliche Entzerrung ebenfalls wesentlich wirtschaftlicher erbracht werden. Für die geplante Umsetzung wurde das Stadtgebiet in verschiedene Bereiche eingeteilt, die nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. Alter und Zustand des Kanalnetzes, bewertet wurden. Im Ergebnis wurden die in der Tabelle zusammengestellten Fristen für die einzelnen Gebiete herausgearbeitet. Hierzu müssen noch entsprechende Satzungsbeschlüsse gefasst werden. Die Beratung der Grundstückseigentümer sollte möglichst durch eigene Mitarbeiter erfolgen, da dies zum Einen wirtschaftlicher ist und zum Anderen damit eine Bürgernähe der Verwaltung vermittelt werden kann. Hierzu ist eine entsprechende Schulung der mit diesen Aufgaben betrauten Mitarbeiter erforderlich. Nach entsprechender Anlaufphase wird ein Mitarbeiter schwerpunktmäßig mit diesen Aufgaben ausgelastet sein. Bei zwischenzeitlich auftretenden Spitzen müssen entweder weitere Mitarbeiter eingebunden oder externe Leistungen vergeben werden. Beschlussvorlage WP8-165/2010 Seite 2 Erledigen bis Ende: System Ortslagen Seite: 3 Sitzungsvorlage Länge Kanal MW und SW [m] Zahl Gebäude mit HausNr. Priorität STADT BEDBURG 1 Königshoven/KasterNord 20.124 1003 MS 2015 2 Kaster-Süd 16.749 1123 MS 2016 Weiler Hohenholz Pütz Kleintroisdorf Kirchtroisdorf Oppendorf Millendorf 1.448 2.008 1.069 5.520 555 350 10.950 23 120 68 354 31 33 629 Blerichen Kirdorf 5.805 6.001 11.806 524 MS 445 MS 969 2018 Kirchherten Grottenherten 9.582 2.337 11.919 695 MS 145 MS 840 2019 6 Lipp 10.002 664 MS 2020 7 Bedburg-West 12.232 662 MS 2021 8 Bedburg-Ost 9.552 589 MS 2022 Broich Industriepark Mühlenerft Rath 7.885 583 MS 3 4 5 9 Beschlussvorlage WP8-165/2010 2.325 5.729 15.939 TS MS MS MS MS MS 2017 15 TS 292 MS 890 2023 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Neben den rechtlichen müssen auch die organisatorischen Voraussetzungen für die Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere eine entsprechende Software-Umgebung zur effektiven Verwaltung der Dichtheitsbescheinigungen und des diesbezüglichen Schriftverkehrs. Desweiteren sind die Regelungen zum Umgang mit den eingereichten Unterlagen zur Dichtheitsprüfung und den diesbezüglichen Ermessungsspielräumen zu treffen. Auch die zulässige Sanierungsfrist ist in diesem Zusammenhang zu diskutieren. So gestattet eine gestaffelte Sanierungsfrist von 1/5/10 Jahren in Anlehnung an die Vorgaben im öffentlichen Bereich vielen Grundstückseigentümern eine länger fristige Planung und Finanzierung der erforderlichen Sanierung. Sie ist jedoch mit einem etwas höheren Verwaltungsaufwand verbunden als eine pauschale Fristsetzung von z.B. einem Jahr. Ebenfalls frühzeitig begonnen werden muss die Öffentlichkeitsarbeit zur Dichtheitsprüfung unter Berücksichtigung der im Landeswassergesetz vorgeschriebenen Unterrichtung der Grundstückseigentümer. Da im Gegensatz zur individuellen Beratung hiermit alle Grundstückseigentümer erreicht werden können, ist eine umfassende Information anzustreben. Dabei sollten verschiedene Medien wie z.B. Internet und Zeitung genutzt werden. Ein entsprechender Flyer auf der Basis des Landesflyers wurde bereits konzipiert (siehe Anlage). Herr Hippe vom Ingenieurbüro Fischer wird in der Sitzung berichten und zu Fragen Stellung nehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.10.2010 gesehen: ----------------------------------Schorn Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP8-165/2010 ----------------------------------Naujock Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-165/2010 Sitzungsvorlage Seite: 5 Seite 5