Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-165/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,1 MB
Datum
16.11.2010
Erstellt
07.10.10, 17:56
Aktualisiert
04.09.14, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-165/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-165/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 3,1 MB

Inhalt der Datei

Liebe Bedburgerinnen und Bedburger, Stadt Bedburg eine funktionierende Entwässerung ist in der heutigen Zeit eine Selbstverständlichkeit. Deshalb leiten mehr als 200 km Kanäle das Abwasser unter unseren Straßen zur Kläranlage, wo es aufwändig gereinigt und in den Wasserkreislauf zurück geführt wird. Damit das Abwasser nicht unterwegs im Boden versickert, werden diese Kanäle regelmäßig untersucht und gewartet. Die Abwasserableitung beginnt aber nicht erst in der Straße, sondern bereits an Ihrem Haus. Deshalb sind auch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Abwasseranlagen gesetzlich verpflichtet. Während jedoch für die Fachleute unseres Tiefbauamtes die Untersuchung und Sanierung der Abwasserleitungen zum Tagesgeschäft gehört, ist für viele von Ihnen diese Aufgabe neu. Deshalb möchten wir mit dieser Broschüre die wichtigsten Informationen rund um die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung vermitteln. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, helfen Ihnen die umseitig genannten Mitarbeiter des Tiefbauamtes gern weiter. Ihr Gunnar Koerdt 100 95 75 25 5 0 Flyer_Bedburg_final_4C_Kurven_V10 Donnerstag, 23. September 2010 17:26:54 Weitere Informationen für Bedburg Stadt Bedburg Fristen für die Dichtheitsprüfung Gemäß Landeswassergesetz können die Städte und Gemeinden abweichende Fristen für die Dichtheitsprüfung festlegen. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, die Dichtheitsprüfung in den Jahren 2015 bis 2023 ortsteilbezogen durchführen zu lassen. Die Festlegungen werden zurzeit erarbeitet. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bedburg werden Sie hierüber mit der Übersendung des Grundbesitzabgabenbescheides informiert. Darüber hinaus werden wir das Beschlussergebnis auf unserer Internetseite www.bedburg.de veröffentlichen Umfang der Dichtheitsprüfung In Bedburg gehören die Grundstücksanschlussleitungen in der Straße zur öffentlichen Abwasseranlage. Sie brauchen deshalb nur die Leitungen auf Ihrem Grundstück prüfen zu lassen. Weitere Unterlagen Broschüre der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall: www.gea.dwa.de Ihre Ansprechpartner im Tiefbauamt Herr Jürgen Schorn Tel.: (02272) 402-214 j.schorn@bedburg.de Herr Herbert Wahner Tel.: (02272) 402-213 h.wahner@bedburg.de Adresse: Adolf-Silverberg-Straße 17 100 95 75 25 5 0 Flyer_Bedburg_final_4C_Kurven_V10 Donnerstag, 23. September 2010 17:26:58