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Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule - Schulversuch Gemeinschaftsschule - Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
19.10.10, 12:07
Aktualisiert
19.10.10, 12:07
Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule
- Schulversuch Gemeinschaftsschule
- Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren") Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule
- Schulversuch Gemeinschaftsschule
- Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren") Beschlussvorlage (Mitteilungen Schule
- Schulversuch Gemeinschaftsschule
- Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren")

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8169/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 28.09.2010 Betreff: Mitteilungen Schule - Schulversuch Gemeinschaftsschule - Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren" Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Schulversuch Gemeinschaftsschule Das Kabinett hat am 17.09.2010 die vorgelegten Eckpunkte für die Gemeinschaftsschule gebilligt; danach beginnt der Schulversuch zum Schuljahr 2011/ 12 und ist auf 6 Jahre angelegt. Mit der neuen Schulform will die Landesregierung auf das veränderte Wahlverhalten der Eltern, wie auch auf den demografischen Wandel reagieren und gleichzeitig die Chancengleichheit verbessern. Das Modellvorhaben ist beginnend mit dem Schuljahr 2011/ 12 auf sechs Jahre angelegt; eine Realisierung zum kommenden Schuljar ist nur möglich, wenn die Anträge bis zum 31.12.2010 bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind. Wegen der Einzelheiten wird auf die die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Eckdaten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen [MSW] verwiesen: - Die Gemeinschaftsschule ist ein freiwilliges Angebot des Landes an die Schulträger vor Ort, die über die Errichtung einer Gemeinschaftsschule entscheiden. - Gemeinschaftsschulen werden in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen gegründet; eine Verpflichtung zur Auflösung von Schulen besteht nicht. - Die Gemeinschaftsschule beinhaltet gymnasiale Standards und öffnet den Weg zu allen Abschlüssen, auch zum Abitur. Jede Gemeinschaftsschule hält entweder eine eigene Sek. II bereit oder kooperiert verbindlich mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, eines Berufskollegs oder einer anderen Gemeinschaftsschule. - An Gemeinschaftsschulen wird in der 5. und 6. Klasse gemeinsam gelernt, danach wird entweder integriert oder in verschiedenen Bildungsgängen weiter gelernt. Auch hierüber und über das pädagogische Konzept wird vor Ort entschieden. - In der Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen wünschenswert, sie ist mindestens dreizügig. - Gemeinschaftsschulen sind in der Regel Ganztagsschulen. - Gemeinschaftsschulen können im Rahmen des geltenden Rechts als Schulversuch vom MSW genehmigt werden. Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“ Angesichts der Kritik an der Umsetzung der Schulzeitverkürzung an Gymnasien haben sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt, Gymnasien einmalig die Möglichkeit zu eröffnen, künftig einen neunjährigen Bildungsgang anzubieten. Ziel des Vorhabens ist es zu erproben, ob es Unterschiede bezüglich des Lern- und Schulerfolges von Schülerinnen und Schülern in einem G9Bildungsgang im Vergleich zum G8-Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche unterschiedlichen Wahrnehmungen der Eltern, Schülerinnen und Schüler und der unterrichtenden Lehrkräfte mit beiden Bildungsgängen verbunden sind. Dabei soll aufbauend auf den Erfahrungen des G8-Gymnasiums Kindern und Jugendlichen mehr Lernzeit und zugleich mehr Unterrichtsstunden für individuelle Förderungen zugebilligt werden; es kann sowohl reine G9Gymnasien geben als auch Gymnasien mit beiden Bildungsgängen `parallel´ unter einem Dach; der Schulversuch ist auf sieben Jahre, beginnend mit dem Schuljahr 2011/ 12, angelegt. Aus rechtlichen Gründen ist der Schulversuch begrenzt auf max. 10 % der Gymnasien; die Schulträger können einmalig bis zum Frühjahr 2011 entscheiden, ob sie die Teilnahme an diesem Modellversuch beantragen wollen. Wegen der Einzelheiten wird auf die die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Vorgaben des MSW verwiesen: - Gymnasien mit weniger als 4 Parallelklassen pro Jahrgang können nur als reine G9-Gymnasien an dem Modellversuch teilnehmen. Sie können gleichwohl im Rahmen innovativer Konzepte Schülerinnen und Schülern individuell den achtjährigen Bildungsgang - etwa durch Überspringen der Einführungsphase - ermöglichen. - G8 parallel zu G9 kann im Hinblick auf Differenzierungserfordernisse nur an Gymnasien mit prognostisch gesicherten mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang eingerichtet werden, von denen mindestens zwei dem G9-Bildungsgang entsprechen. Beschlussvorlage WP8-169/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage - Am Ende der Klasse 6 ist beim Abschluss der Erprobungsstufe letztmailg ein Wechsel innerhalb des Gymnasiums in einen G9- bzw. G8-Bildungsgang möglich. - Der G9-Bildungsgang enthält aus Gründen der Vergleichbarkeit die gleiche Anzahl von Wochenstunden wie die Sek. I an Real-, Gesamt- und Hauptschulen [188 Wochenstunden] und unterscheidet sich dadurch vom `alten´ G9-Bildungsgang [179 Wochenstunden]. - Der G9-Bildungsgang kann sowohl mit flexiblen Angeboten zur Übermittagsbetreuung als auch im Ganztag eingerichtet werden. Die Verwaltung gibt aufgrund der Aktualität zunächst vorstehende Informationen lediglich zur Kenntnis. Konkretere Informationen liegen derzeit noch nicht vor; so findet erst unter Datum vom 23.09.2010 eine Bildungskonferenz zu dieser Thematik statt, auch sind in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen der Bezirksregierung avisiert bzw. bereits terminiert. In ersten Gesprächen äußerten sich die Schulleitungen aufgrund der bislang eingeschränkten Informationspolitik `zurückhaltend´; weitergehende, vertiefte Gespräche wird die Verwaltung unmittelbar nach Abschluss der Informationsveranstaltungen aufnehmen. So bleibt u. a. abzuwarten, ob die Schulversuche Auswirkungen auf die Lehrerzuweisungen haben. Für die nächste Sitzung des Fachausschusses wird eine ausführliche Verwaltungsvorlage erstellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.09.2010 ----------------------------------Kramer gesehen: Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-169/2010 Seite 3