Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
19.10.10, 12:07
Aktualisiert
19.10.10, 12:07
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8169/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
28.09.2010
Betreff:
Mitteilungen Schule
- Schulversuch Gemeinschaftsschule
- Schulversuch "Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren"
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Schulversuch Gemeinschaftsschule
Das Kabinett hat am 17.09.2010 die vorgelegten Eckpunkte für die Gemeinschaftsschule gebilligt;
danach beginnt der Schulversuch zum Schuljahr 2011/ 12 und ist auf 6 Jahre angelegt. Mit der
neuen Schulform will die Landesregierung auf das veränderte Wahlverhalten der Eltern, wie auch
auf den demografischen Wandel reagieren und gleichzeitig die Chancengleichheit verbessern. Das
Modellvorhaben ist beginnend mit dem Schuljahr 2011/ 12 auf sechs Jahre angelegt; eine
Realisierung zum kommenden Schuljar ist nur möglich, wenn die Anträge bis zum 31.12.2010 bei
der Genehmigungsbehörde eingegangen sind. Wegen der Einzelheiten wird auf die die
nachfolgend auszugsweise aufgeführten Eckdaten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen [MSW] verwiesen:
- Die Gemeinschaftsschule ist ein freiwilliges Angebot des Landes an die Schulträger vor Ort, die
über die Errichtung einer Gemeinschaftsschule entscheiden.
- Gemeinschaftsschulen werden in der Regel durch Zusammenführung bestehender Schulen
gegründet; eine Verpflichtung zur Auflösung von Schulen besteht nicht.
- Die Gemeinschaftsschule beinhaltet gymnasiale Standards und öffnet den Weg zu allen
Abschlüssen, auch zum Abitur. Jede Gemeinschaftsschule hält entweder eine eigene Sek. II
bereit oder kooperiert verbindlich mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, eines
Berufskollegs oder einer anderen Gemeinschaftsschule.
- An Gemeinschaftsschulen wird in der 5. und 6. Klasse gemeinsam gelernt, danach wird
entweder integriert oder in verschiedenen Bildungsgängen weiter gelernt. Auch hierüber und
über das pädagogische Konzept wird vor Ort entschieden.
- In der Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen wünschenswert, sie ist mindestens
dreizügig.
- Gemeinschaftsschulen sind in der Regel Ganztagsschulen.
- Gemeinschaftsschulen können im Rahmen des geltenden Rechts als Schulversuch vom MSW
genehmigt werden.
Schulversuch „Abitur an Gymnasien nach 12 oder 13 Jahren“
Angesichts der Kritik an der Umsetzung der Schulzeitverkürzung an Gymnasien haben sich die
Regierungsfraktionen darauf verständigt, Gymnasien einmalig die Möglichkeit zu eröffnen, künftig
einen neunjährigen Bildungsgang anzubieten. Ziel des Vorhabens ist es zu erproben, ob es
Unterschiede bezüglich des Lern- und Schulerfolges von Schülerinnen und Schülern in einem G9Bildungsgang im Vergleich zum G8-Bildungsgang am Gymnasium gibt und welche
unterschiedlichen Wahrnehmungen der Eltern, Schülerinnen und Schüler und der unterrichtenden
Lehrkräfte mit beiden Bildungsgängen verbunden sind. Dabei soll aufbauend auf den Erfahrungen
des G8-Gymnasiums Kindern und Jugendlichen mehr Lernzeit und zugleich mehr
Unterrichtsstunden für individuelle Förderungen zugebilligt werden; es kann sowohl reine G9Gymnasien geben als auch Gymnasien mit beiden Bildungsgängen `parallel´ unter einem Dach;
der Schulversuch ist auf sieben Jahre, beginnend mit dem Schuljahr 2011/ 12, angelegt. Aus
rechtlichen Gründen ist der Schulversuch begrenzt auf max. 10 % der Gymnasien; die Schulträger
können einmalig bis zum Frühjahr 2011 entscheiden, ob sie die Teilnahme an diesem
Modellversuch beantragen wollen. Wegen der Einzelheiten wird auf die die nachfolgend
auszugsweise aufgeführten Vorgaben des MSW verwiesen:
- Gymnasien mit weniger als 4 Parallelklassen pro Jahrgang können nur als reine G9-Gymnasien
an dem Modellversuch teilnehmen. Sie können gleichwohl im Rahmen innovativer Konzepte
Schülerinnen und Schülern individuell den achtjährigen Bildungsgang - etwa durch
Überspringen der Einführungsphase - ermöglichen.
- G8 parallel zu G9 kann im Hinblick auf Differenzierungserfordernisse nur an Gymnasien mit
prognostisch gesicherten mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang eingerichtet werden, von
denen mindestens zwei dem G9-Bildungsgang entsprechen.
Beschlussvorlage WP8-169/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
- Am Ende der Klasse 6 ist beim Abschluss der Erprobungsstufe letztmailg ein Wechsel innerhalb
des Gymnasiums in einen G9- bzw. G8-Bildungsgang möglich.
- Der G9-Bildungsgang enthält aus Gründen der Vergleichbarkeit die gleiche Anzahl von
Wochenstunden wie die Sek. I an Real-, Gesamt- und Hauptschulen [188 Wochenstunden] und
unterscheidet sich dadurch vom `alten´ G9-Bildungsgang [179 Wochenstunden].
- Der G9-Bildungsgang kann sowohl mit flexiblen Angeboten zur Übermittagsbetreuung als auch
im Ganztag eingerichtet werden.
Die Verwaltung gibt aufgrund der Aktualität zunächst vorstehende Informationen lediglich
zur Kenntnis. Konkretere Informationen liegen derzeit noch nicht vor; so findet erst unter
Datum vom 23.09.2010 eine Bildungskonferenz zu dieser Thematik statt, auch sind in den
nächsten Wochen Informationsveranstaltungen der Bezirksregierung avisiert bzw. bereits
terminiert. In ersten Gesprächen äußerten sich die Schulleitungen aufgrund der bislang
eingeschränkten Informationspolitik `zurückhaltend´; weitergehende, vertiefte Gespräche
wird die Verwaltung unmittelbar nach Abschluss der Informationsveranstaltungen
aufnehmen. So bleibt u. a. abzuwarten, ob die Schulversuche Auswirkungen auf die
Lehrerzuweisungen haben.
Für die nächste Sitzung des Fachausschusses wird eine ausführliche Verwaltungsvorlage
erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.09.2010
----------------------------------Kramer
gesehen:
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-169/2010
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