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Beschlussvorlage (Teilnahme am Programm Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-989/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: Öffentlich 40 10 07 X Beratungsfolge: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Sitzungstermin: Nicht öffentlich Bemerkungen: 11.09.2007 Betreff: Teilnahme am Programm Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Handlungsoption ___. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 - TOP 2 ö. T. [Ducksache WP7-960/2007] - einstimmig die Teilnahme am Landesprogramm `Kein Kind ohne Mahlzeit´ an allen Grundschulstandorten beschlossen; auf die entsprechende Vorlage wird vollinhaltlich verwiesen. Im Rahmen der Beratung wurde seitens der FWG-Fraktion beantragt, die Stadt Bedburg solle sich im gleichen finanziellen Rahmen beteiligen, wie das Land Nordrhein-Westfalen. Wegen sich daraus ergebendem Klärungsbedarfs - `Förderungsschädlichkeit´ - wurde die Verwaltung beauftragt, diese Thematik nochmals auf die Sitzung des zuständigen Fachausschusses - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - aufzunehmen. Wie verwaltungsseitg bereits in der Sitzung des Rates dargelegt, wird aufgrund eindeutigen und unmissverständlichen Regelung in der Richtlinie „Die Eltern müssen Teilnahme am Landesfonds einen Eigenanteil von 200 € pro Jahr erbringen (ein Euro Mahlzeit)“ der Antrag der FWG-Fraktion als `förderungsschädlich´ und insofern zumindest rechtlich bedenklich bewertet. der zur pro als Das Ziel des Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´, finanzschwache Erziehungsberechtigte zu motivieren, ihre Kinder an eine gesunde Ernährung heranzuführen und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern, wird aus Sicht der Verwaltung äußerst positiv bewertet. Insofern wird auch die politische Intention, den Eigenanteil des Mittagessens für Kinder bedürftiger Erziehungsberechtigter so weit als möglich zu reduzieren, vollinhaltlich unterstüzt; nicht zuletzt erhofft die Verwaltung, dass dies weitere Anmeldungen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich impliziert. Aus Sicht der Verwaltung kämen - der politischen Intention nachkommend - folgende Handlungsoptionen in Betracht: Handlungsoption 1 Denkbar wäre eine entsprechende `Bezuschussung´ über eine Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen vorzunehmen. Da aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - letzte Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 - in der unteren Einkommensstufe [nur dieser Personenkreis ist bedürftig im Sinne der Richtlinie] bereits nur ein symbolischer Beitrag in Höhe von 3,- € festgelegt wurde, erscheint aus Sicht der Verwaltung eine erneute Satzungsänderung untunlich. Handlungsoption 2 Denkbar wäre ebenfalls eine `unbürokratische Drittförderung´, beispielsweise in Form des Sponsorings. Neben den `klassischen Sponsoringpartnern´, käme aus Sicht der Verwaltung auch ein `Sponsoring´ aus den Mitteln der Silverberg-Stiftung bzw. der Rheinbraun-Sonderrücklage in Betracht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.08.2007 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister