Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-989/2007
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.:
Öffentlich
40 10 07
X
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Sitzungstermin:
Nicht öffentlich
Bemerkungen:
11.09.2007
Betreff:
Teilnahme am Programm Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Handlungsoption ___.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 - TOP 2 ö. T. [Ducksache
WP7-960/2007] - einstimmig die Teilnahme am Landesprogramm `Kein Kind ohne
Mahlzeit´ an allen Grundschulstandorten beschlossen; auf die entsprechende Vorlage wird
vollinhaltlich verwiesen.
Im Rahmen der Beratung wurde seitens der FWG-Fraktion beantragt, die Stadt Bedburg
solle sich im gleichen finanziellen Rahmen beteiligen, wie das Land Nordrhein-Westfalen.
Wegen sich daraus ergebendem Klärungsbedarfs - `Förderungsschädlichkeit´ - wurde die
Verwaltung beauftragt, diese Thematik nochmals auf die Sitzung des zuständigen
Fachausschusses - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - aufzunehmen.
Wie verwaltungsseitg bereits in der Sitzung des Rates dargelegt, wird aufgrund
eindeutigen und unmissverständlichen Regelung in der Richtlinie „Die Eltern müssen
Teilnahme am Landesfonds einen Eigenanteil von 200 € pro Jahr erbringen (ein Euro
Mahlzeit)“ der Antrag der FWG-Fraktion als `förderungsschädlich´ und insofern
zumindest rechtlich bedenklich bewertet.
der
zur
pro
als
Das Ziel des Landesfonds `Kein Kind ohne Mahlzeit´, finanzschwache
Erziehungsberechtigte zu motivieren, ihre Kinder an eine gesunde Ernährung
heranzuführen und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern, wird aus
Sicht der Verwaltung äußerst positiv bewertet. Insofern wird auch die politische Intention,
den Eigenanteil des Mittagessens für Kinder bedürftiger Erziehungsberechtigter so weit als
möglich zu reduzieren, vollinhaltlich unterstüzt; nicht zuletzt erhofft die Verwaltung, dass
dies weitere Anmeldungen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich impliziert.
Aus Sicht der Verwaltung kämen - der politischen Intention nachkommend - folgende
Handlungsoptionen in Betracht:
Handlungsoption 1
Denkbar wäre eine entsprechende `Bezuschussung´ über eine Änderung der Satzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen vorzunehmen. Da aufgrund der 1. Änderungssatzung zur
Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich - letzte
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 15.05.2007 - in
der unteren Einkommensstufe [nur dieser Personenkreis ist bedürftig im Sinne der
Richtlinie] bereits nur ein symbolischer Beitrag in Höhe von 3,- € festgelegt wurde,
erscheint aus Sicht der Verwaltung eine erneute Satzungsänderung untunlich.
Handlungsoption 2
Denkbar wäre ebenfalls eine `unbürokratische Drittförderung´, beispielsweise in Form des
Sponsorings. Neben den `klassischen Sponsoringpartnern´, käme aus Sicht der
Verwaltung auch ein `Sponsoring´ aus den Mitteln der Silverberg-Stiftung bzw. der
Rheinbraun-Sonderrücklage in Betracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 31.08.2007
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister