Daten
Kommune
Bedburg
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21 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-908/2007 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 30 32
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
12.06.2007
Original
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
11.09.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´
- Antrag des Stadtverbandes Bedburg Bündnis90/ Die Grünen vom 22.05.2007 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg lehnt den Antrag des
Stadtverbandes Bedburg Bündnis90/ Die Grünen vom 22.05.2007 auf Aufhebung des
Elternbeitrages von derzeit 57,00 € oder ersatzweise Senkung auf einen symbolischen Wert von
5,00 € ab.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 22.05.2007 auf
die Tagesordnung der für den 12.06.2007 terminierten Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
aufzunehmen, dass der Elternbeitrag für die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ von
derzeit 57,00 € aufgehoben oder ersatzweise auf einen symbolischen Wert von 5,00 € festgesetzt
wird. Der Antrag ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Aufgrund der besonderen Brisanz der
Thematik - insbesondere hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten `Offene
Ganztagsschule im Primarbereich´ - wurde durch die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag zur
Vorberatung an den gemäß Ziff. 3.1 der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse
der Stadt Bedburg vom 09.11.2004 zuständigen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales zu verweisen. Der Rat der Stadt Bedburg ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am
12.06.2007 einstimmig gefolgt.
Rechtsgrundlage für die Zahlung von Zuwendungen für die Betreuungsmaßnahme `Schule von
acht bis eins´ bilde(te)n die „Richtlinien über Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen
und Schülern vor und nach dem Unterricht“; danach werden/ wurden nach Maßgabe des
Haushaltsplans des Landes NRW pro Schuljahr für jede Gruppe `Schule von acht bis eins´
5.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Nunmehr ist im Dezember letzten Jahres dahingehend eine Änderung eingetreten, dass für
Schulen mit Offener Ganztagsschule im Primarbereich für die vorgenannte Betreuungsmaßnahme
eine - empfindlich reduzierte - Betreuungspauschale eingeführt wurde; Rechtsgrundlage bildet hier
der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener
Ganztagsschulen im Primarbereich“. So bestimmt Ziff. 5.4 des vorgenannten Erlasses, dass „Für
andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. B. Vor- und Übermittagsbetreuung,
Silentien) der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale
in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR ... erhält. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer
offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die
Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits
vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen
Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen „Schule von acht bis
eins“ oder „Silentien“ anbieten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können.
Der Festbetrag kann flexibel je nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und differenzierten
Förderbedarfen der Kinder für entstehende Personal- und Sachkosten verwendet werden.“
Die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ wurde bzw. wird sowohl nach alter - als auch
nach neuer Erlasslage durch die jeweiligen Maßnahmeträger [Rapunzel Kinderhaus,
Regenbogengruppe] an den Grundschulen durchgeführt; eine entsprechende vertragliche
Regelung ist in den abgeschlossenen Kooperationsverträgen - Stichwort `Trägerschaft aus einer
Hand´ - beinhaltet. Konkret ist aufgeführt, dass „die Träger Maßnahmen, die angeboten werden
und für die eine Nachfrage besteht, in Zusammenarbeit mit der Stadt durchführen. Hierbei werden
die entsprechenden Zuschüsse Dritter in voller Höhe den Maßnahmeträgern zur Verfügung
gestellt; diese tragen für die zweckentsprechende Verwendung die Verantwortung sowie ggf. die
Pflicht des Verwendungsnachweises. Aktuell kommen hierzu die Maßnahmen `Schule von acht bis
eins´, `Sprachförderung im Elementarbereich´ sowie `Silentien´ in Betracht.“
Aufgrund der nunmehr eingeführten `Betreuungspauschale´ erfolgte im Frühjahr - unter
Beteiligung der Schulleitungen - ein Gespräch mit beiden Maßnahmeträgern; bezüglich der
Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wurde einvernehmlich festgelegt, dass diese
gleichmäßig auf die Schulen verteilt werden.
Für die Durchführung der Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ haben die
Maßnahmeträger mit den Erziehungsberechtigten Betreuungsverträge abgeschlossen. Eine
Rechtsgrundlage über die Erhebung von Elterbeiträgen für die Maßnahme besteht nicht; die
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Maßnahmeträger haben insofern die seitens der Eltern zu zahlenden Beiträge nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Zur Zeit betragen diese 50,00 bzw. 57,00 € pro
Monat. Eine Umsetzung des Antrages des Stadtverbands Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen hätte
zur Konsequenz, dass der Einnahmeausfall durch die Stadt übernommen werden müsste. Bei
derzeit aktuell 116 Schülerinnen und Schülern in der Betreuungsmaßnahme `acht bis eins´
entspräche dies für das Schuljahr 2007/ 2008 einer Zahlungsverpflichtung für die Stadt Bedburg in
Höhe von 76.400,00 € bei vollständigem Beitragsverzicht, sowie in Höhe von 69.500 € bei Zahlung
eines `symbolischen Beitrags´ von 5,00 €. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass
entsprechende Mittel im Budget des Fachbereichs II im Haushalt 2007 nicht berücksichtigt sind.
Ungeachtet der damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen würde mit einer
Beschlussfassung der politische Wunsch - Stärkung der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich - in nicht unerheblichem Maße konterkariert, da davon auszugehen ist, dass die
Schülerzahlen in der Offenen Ganztagsschule `wegbrechen´ würden; eine lediglich um drei
Stunden reduzierte Betreuung würde zum `Nullkostentarif´ angeboten. In der weiteren
Konsequenz müssten bereits gewährte Landesmittel zurückerstattet werden.
Abschließend weist die Verwaltung - rein vorsorglich - darauf hin, dass für eine soziale Staffelung
der Elternbeiträge im Bereich der Maßnahme `Schule von acht bis eins´ keine gesetzliche
Grundlage existiert; dass es indes einer solchen bedarf, wurde gerichtlich im Rahmen der
Beitragserhebung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geklärt. Festgestellt wurde, dass
für eine entsprechende Satzung eine Rechtsgrundlage zwingend erforderlich ist; ein `bloßer´
Erlass sei nicht ausreichend. Ungeachtet der rechtlichen Problematik weist die Verwaltung auf den
damit einhergehenden erheblichen Mehraufwand hin, welcher mit dem derzeit vorhanden Personal
nicht zu bewältigen ist. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales der Stadt Bedburg vor, den Antrag des Stadtverbandes Bedburg - Bündnis90/ Die
Grünen vom 22.05.2007 auf Aufhebung des Elternbeitrages von derzeit 57,00 € oder ersatzweise
auf einen symbolischen Wert von 5,00 € zu senken, abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.05.2007
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister