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Beschlussvorlage (Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Beschlussvorlage (Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen) Beschlussvorlage (Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-908/2007 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 30 32 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 12.06.2007 Original Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 11.09.2007 1. Ergänzung Betreff: Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ - Antrag des Stadtverbandes Bedburg Bündnis90/ Die Grünen vom 22.05.2007 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg lehnt den Antrag des Stadtverbandes Bedburg Bündnis90/ Die Grünen vom 22.05.2007 auf Aufhebung des Elternbeitrages von derzeit 57,00 € oder ersatzweise Senkung auf einen symbolischen Wert von 5,00 € ab. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverband Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 22.05.2007 auf die Tagesordnung der für den 12.06.2007 terminierten Sitzung des Rates der Stadt Bedburg aufzunehmen, dass der Elternbeitrag für die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ von derzeit 57,00 € aufgehoben oder ersatzweise auf einen symbolischen Wert von 5,00 € festgesetzt wird. Der Antrag ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Aufgrund der besonderen Brisanz der Thematik - insbesondere hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Anmeldeverhalten `Offene Ganztagsschule im Primarbereich´ - wurde durch die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag zur Vorberatung an den gemäß Ziff. 3.1 der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004 zuständigen Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu verweisen. Der Rat der Stadt Bedburg ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 12.06.2007 einstimmig gefolgt. Rechtsgrundlage für die Zahlung von Zuwendungen für die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ bilde(te)n die „Richtlinien über Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht“; danach werden/ wurden nach Maßgabe des Haushaltsplans des Landes NRW pro Schuljahr für jede Gruppe `Schule von acht bis eins´ 5.000,00 € zur Verfügung gestellt. Nunmehr ist im Dezember letzten Jahres dahingehend eine Änderung eingetreten, dass für Schulen mit Offener Ganztagsschule im Primarbereich für die vorgenannte Betreuungsmaßnahme eine - empfindlich reduzierte - Betreuungspauschale eingeführt wurde; Rechtsgrundlage bildet hier der Erlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“. So bestimmt Ziff. 5.4 des vorgenannten Erlasses, dass „Für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule (z. B. Vor- und Übermittagsbetreuung, Silentien) der Schulträger je offener Ganztagsschule in Grundschulen eine Betreuungspauschale in Form eines Zuschusses von 5.500 EUR ... erhält. Mit der Pauschale ist kein Anspruch einer offenen Ganztagsschule auf Zuweisung in voller Höhe verbunden. Der Schulträger kann die Pauschale je nach den in den Schulen bestehenden Bedarfen unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote flexibel verteilen. Er soll im Rahmen der ihm zugewiesenen Mittel sicherstellen, dass Schulen, die eine Betreuung aus den Programmen „Schule von acht bis eins“ oder „Silentien“ anbieten, diese auch im Rahmen der Betreuungspauschale anbieten können. Der Festbetrag kann flexibel je nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und differenzierten Förderbedarfen der Kinder für entstehende Personal- und Sachkosten verwendet werden.“ Die Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ wurde bzw. wird sowohl nach alter - als auch nach neuer Erlasslage durch die jeweiligen Maßnahmeträger [Rapunzel Kinderhaus, Regenbogengruppe] an den Grundschulen durchgeführt; eine entsprechende vertragliche Regelung ist in den abgeschlossenen Kooperationsverträgen - Stichwort `Trägerschaft aus einer Hand´ - beinhaltet. Konkret ist aufgeführt, dass „die Träger Maßnahmen, die angeboten werden und für die eine Nachfrage besteht, in Zusammenarbeit mit der Stadt durchführen. Hierbei werden die entsprechenden Zuschüsse Dritter in voller Höhe den Maßnahmeträgern zur Verfügung gestellt; diese tragen für die zweckentsprechende Verwendung die Verantwortung sowie ggf. die Pflicht des Verwendungsnachweises. Aktuell kommen hierzu die Maßnahmen `Schule von acht bis eins´, `Sprachförderung im Elementarbereich´ sowie `Silentien´ in Betracht.“ Aufgrund der nunmehr eingeführten `Betreuungspauschale´ erfolgte im Frühjahr - unter Beteiligung der Schulleitungen - ein Gespräch mit beiden Maßnahmeträgern; bezüglich der Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wurde einvernehmlich festgelegt, dass diese gleichmäßig auf die Schulen verteilt werden. Für die Durchführung der Betreuungsmaßnahme `Schule von acht bis eins´ haben die Maßnahmeträger mit den Erziehungsberechtigten Betreuungsverträge abgeschlossen. Eine Rechtsgrundlage über die Erhebung von Elterbeiträgen für die Maßnahme besteht nicht; die STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Maßnahmeträger haben insofern die seitens der Eltern zu zahlenden Beiträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Zur Zeit betragen diese 50,00 bzw. 57,00 € pro Monat. Eine Umsetzung des Antrages des Stadtverbands Bedburg Bündnis 90/ Die Grünen hätte zur Konsequenz, dass der Einnahmeausfall durch die Stadt übernommen werden müsste. Bei derzeit aktuell 116 Schülerinnen und Schülern in der Betreuungsmaßnahme `acht bis eins´ entspräche dies für das Schuljahr 2007/ 2008 einer Zahlungsverpflichtung für die Stadt Bedburg in Höhe von 76.400,00 € bei vollständigem Beitragsverzicht, sowie in Höhe von 69.500 € bei Zahlung eines `symbolischen Beitrags´ von 5,00 €. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass entsprechende Mittel im Budget des Fachbereichs II im Haushalt 2007 nicht berücksichtigt sind. Ungeachtet der damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen würde mit einer Beschlussfassung der politische Wunsch - Stärkung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - in nicht unerheblichem Maße konterkariert, da davon auszugehen ist, dass die Schülerzahlen in der Offenen Ganztagsschule `wegbrechen´ würden; eine lediglich um drei Stunden reduzierte Betreuung würde zum `Nullkostentarif´ angeboten. In der weiteren Konsequenz müssten bereits gewährte Landesmittel zurückerstattet werden. Abschließend weist die Verwaltung - rein vorsorglich - darauf hin, dass für eine soziale Staffelung der Elternbeiträge im Bereich der Maßnahme `Schule von acht bis eins´ keine gesetzliche Grundlage existiert; dass es indes einer solchen bedarf, wurde gerichtlich im Rahmen der Beitragserhebung zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geklärt. Festgestellt wurde, dass für eine entsprechende Satzung eine Rechtsgrundlage zwingend erforderlich ist; ein `bloßer´ Erlass sei nicht ausreichend. Ungeachtet der rechtlichen Problematik weist die Verwaltung auf den damit einhergehenden erheblichen Mehraufwand hin, welcher mit dem derzeit vorhanden Personal nicht zu bewältigen ist. Die Verwaltung schlägt daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg vor, den Antrag des Stadtverbandes Bedburg - Bündnis90/ Die Grünen vom 22.05.2007 auf Aufhebung des Elternbeitrages von derzeit 57,00 € oder ersatzweise auf einen symbolischen Wert von 5,00 € zu senken, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.05.2007 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister