Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71010/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
18.10.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 9. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ludwig-Uhland-Straße Ecke Lessingstraßea) Vorberatung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2
Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und
hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg,
den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.
Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
15/Bedburg nebst Begründung hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 gem. § 2
Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg – Teilgebiet im Eckbereich Lessingstraße/Ludwig-UhlandStraße gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren
Grundstücksfläche auf der Restfläche des Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr.
768 im Rahmen einer angemessenen Nachverdichtung einer innerörtlichen Freifläche.
Dies erfolgt durch die
• Änderung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen
• Ausweisung von (WA) „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer eingeschossigen Bebauung,
wobei Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein sollen.
Ferner hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, dass die Kosten für das
gesamte Verfahren durch den Antragsteller zu übernehmen sind.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen durch ein Planungsbüro
erstellen lassen. Die Kostenübernahme ist erfolgt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat daher mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 21.08.2007 mit Frist bis zum 01.10.2007 stattgefunden. Die Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange und Behörden hat mit Aufforderung zur Stellungnahme am 20.08.2007
mit Frist zum 25.09.2007 stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage
(Abwägungsliste) beigefügt.
Verfahrenshinderliche Anregungen sind nicht vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
50181 Bedburg, den 04.10.2007
----------------------------------Lukas / Klütsch
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1010/2007
Seite 2