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Beschlussvorlage (Begründung BP Nr. 15/Bedbrug, 9. v. Ä.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg 9. vereinfachte Änderung Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB Stand: 04. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN........................................................................................... 3 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung................................. 3 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren......................................................... 3 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES .......................... 3 2.1 Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung .......................... 3 2.2 Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches .......................................................... 4 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG.................................. 4 3.1 Planungsrechtliche Situation ....................................................................................... 4 4. PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN ............................................................. 4 4.1 Änderung der Planzeichnung ...................................................................................... 4 4.2 Textliche Festsetzungen ............................................................................................. 5 5. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN...................................... 5 5.1 Schaffung von Wohnraum........................................................................................... 5 5.2 Gesunde Wohnverhältnisse ........................................................................................ 5 5.3 Umweltschutz, Natur- und Landschaftspflege ............................................................. 6 5.4 Ortsbild........................................................................................................................ 7 5.5 Verkehr / Erschließung................................................................................................ 7 5.6 Ver- und Entsorgung ................................................................................................... 7 5.7 Sonstige Planungsbelange.......................................................................................... 7 6. UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................. 7 7. FLÄCHENBILANZ ................................................................................................. 7 8. MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG .............. 8 T1928 2 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur 1, Flurstück 768 teilweise ist die Verdichtung durch Wohnbebauung geplant. Der Bebauungsplan in seiner Ursprungsfassung weist für den betreffenden Bereich keine überbaubaren Grundstücksflächen aus. Demnach ist eine Bebauung nach derzeitigem Planungsrecht – mit Ausnahme von Nebengebäuden - nicht möglich. Darüber hinaus ist diese Restfläche als Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Altenwohnungen ausgewiesen. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg wurde seinerzeit bereits eine Änderung vorgenommen: Entlang der Lessingstraße ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Bauweise festgesetzt. Die Bebauung wurde auch realisiert. Um eine Nachverdichtung der innerörtlichen Freiflächen planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Bebauungsplanänderung auch für diese angrenzende Restfläche an der Ludwig-Uhland-Straße/ Lessingstraße erforderlich. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Die Bebauungsplanänderung dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und nachhaltigen Nachverdichtung des Innenbereichs zur Bedarfsdeckung von Wohnraum durch geeignete Grundstücke. Diese Innenbereichsentwicklung entspricht auch der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Bedburg (Aktivierung innerörtlicher Freiflächen zur Stärkung der Ortskerne). Zudem werden durch die bauliche Verdichtung im Innenbereich wertvolle Freiflächen an anderen Stellen im Außenbereich durch Nichtinanspruchnahme für den Wohnflächenbedarf geschützt. 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren Die Erstellung der Bebauungsplanänderung stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zum Bebauungsplan zu entnehmen. 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung Das Bebauungsplangebiet Nr. 15/Bedburg befindet sich in der Gemarkung Bedburg, Flur 1, im westlichen Stadtgebiet. Das Bebauungsplangebiet ist bereits überwiegend bebaut. Der Änderungsbereich umfasst lediglich einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplangebietes und des Grundstücks 768 mit einer Größe von ca. 757 qm. Der Änderungsbereich wird begrenzt: • Im Norden durch das Wohngrundstück 1340 • Im Osten durch die Wohnbebauung Ludwig-Uhland-Straße 46-56 auf dem Grundstück 768 • Im Süden und Westen verläuft die Grenze entlang der bestehenden Straßen, Ludwig-Uhland-Straße und Lessingstraße. T1928 3 2.2 Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches Der neu zu bebauende Änderungsbereich stellt sich heute als offene Rasenfläche mit 6 Einzelbäumen dar. Es handelt sich hierbei um 3 Birken und 3 Kastanien. Im Nordwesten des Grundstücks besteht ein Gasreglerschrank, hier verlaufen zudem Versorgungsleitungen. Der Änderungsbereich ist von Wohnbebauung umgeben. In unmittelbarer Nähe sind Sportanlagen und Kindergarten vorhanden. Störende gewerbliche Nutzungen sind in Plangebietsnähe nicht vorhanden. 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG 3.1 Planungsrechtliche Situation Im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 15 wurde mit Bekanntmachung am 19.03.1974 rechtskräftig und ist zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Er setzt für den Änderungsbereich Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Altenwohnen fest. 4. PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN 4.1 Änderung der Planzeichnung Gemäß den o.g. Zielen der Bebauungsplanänderung und der Umgebungsnutzung wird Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Gebietsdarstellung wird zudem an die heutige Eigentums- und Bestandssituation angepasst (Überplanung eines kleinen Teilbereichs der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche Ludwig-Uhland-Straße). Die gewünschte Bebaubarkeit wird durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Hierdurch ist eine Bebauung und Verdichtung möglich und wertvolle Freiflächen im Außenbereich werden geschont. Die Verdichtung an dieser Stelle und die Ausbildung einer Raumkante im Bereich der Straßenkreuzung sind städtebaulich gewollt. Die sonstigen Festsetzungen orientieren sich an den unmittelbar angrenzenden Bereich der 7. Änderung, so dass eine einheitliche Bebauung gewährleistet wird und sich die neuen Wohngebäude in die Umgebung einfügen. Festgesetzt werden ein Vollgeschoss, eine GRZ von 0,4 und GFZ von 0,5. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Als Dachform ist das Satteldach mit einer Neigung von 38° – 45° zulässig. Die Stellung der Gebäude wird durch die festgesetzte Fristrichtung bestimmt. Mit dieser Ausrichtung wird der öffentliche Straßenraum städtebaulich gefasst. Zur Erschließung des nördlichen Grundstücksteils wird ein Geh- und Fahrrecht entlang des östlichen Geltungsbereichs zugunsten der Anlieger festgesetzt. Der Planbereich ist heute mit Bäumen bestanden. Um die bestehende Begrünung zu erhalten, werden die 2 Kastanien im vorderen Grundstücksbereich zum Erhalt festgesetzt. Als besondere Zierbaumart können sie als schattenspendende Bäume dem späteren Gartenraum einen besonderen Charakter geben. Zudem stellen sie eine Bereicherung des Erscheinungsbildes im Bereich der Kreuzung dar. Die vorliegende Baumart reagiert aber empfindlich auf zu starke Oberflächenverdichtung. Während der Bauphase sollte daher dieser Bereich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren T1928 4 werden. Bei der weiteren Planung sollte auch versucht werden, die Birken im hinteren Grundstücksbereich zu erhalten. Die Birken sind gegen Wurzeldruck im Rahmen eines Ausbaus oder während der Bauphase relativ unempfindlich. Ist ein Erhalt der Birken nicht möglich, sind im Planbereich entsprechend neue Bäume (Ebereschen) zu pflanzen. Der bestehende Gasreglerschrank ist als Versorgungsanlage, Zweckbestimmung Gas, festgesetzt. Die Leitungen sind mit einem Leitungsrecht von 1,0 m beidseits der Trasse gesichert. Im Planbereich befindet sich außerdem eine Telekommunikationsleitung, die in der Planzeichnung dargestellt ist. Bei Baumaßnahmen in diesem Bereich muss die Lagegenauigkeit der Leitungen jedoch vor Ort mit den Versorgungsträgern geprüft werden. Die Erweiterung der überbaubaren Fläche ist begründet in der wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Durch die geplante Bebauung kann eine Verdichtung der innerörtlichen Freiflächen und somit gleichzeitig eine Schonung des sonstigen Freiraums durch Nichtinanspruchnahme erreicht werden. Der Bedarf an Baugrundstücken insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung ist nach wie vor vorhanden. Diese geplante Erweiterung entspricht auch den Zielen der Stadtentwicklungsplanung der Stadt Bedburg (Aktivierung innerörtlicher Reserveflächen zur Stärkung der Ortskerne). 4.2 Textliche Festsetzungen Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes bleiben bestehen und um den Erhalt der Birken gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB ergänzt. Ist ein Erhalt nicht möglich, sind zum Ausgleich neue Bäume zu pflanzen. Zudem wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die Errichtung von Garagen und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig ist, wobei ein Mindestabstand von 1,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten ist. 5. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN 5.1 Schaffung von Wohnraum Mit der Bebauungsplanänderung erfolgt eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Außenbereich durch Stärkung der Innenentwicklung mit Schaffung von Wohnraum in einem bestehenden Wohngebiet. Durch die Ermöglichung einer Einfamilien- oder Doppelhausbebauung wird insbesondere den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Eigentumsbildung in Bedburg Rechnung getragen. Mit der Verdichtung im Innenbereich wird außerdem kostensparendes Bauen ermöglicht, da im Plangebiet schon die notwendigen Infrastrukturrahmenbedingungen (Erschließung, Ver- und Entsorgungsleitungen) vorhanden sind. 5.2 Gesunde Wohnverhältnisse Da keine störenden Nutzungen angrenzen oder in der Umgebung vorkommen, sind die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse gegeben. Umgekehrt gehen auch mit der Verdichtung durch max. 2 Wohngebäude (Einzel- oder Doppelhaus) keine negativen Beeinträchtigungen der Umgebungsbebauung einher. T1928 5 5.3 Umweltschutz, Natur- und Landschaftspflege Mit der hier beschriebenen Bebauungsplanänderung sind keine erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt verbunden. Es handelt sich hierbei um eine innerörtliche Freifläche, deren bauliche Entwicklung gleichzeitig zu einer Schonung des sonstigen Freiraums durch Nichtinanspruchnahme anderer ökologisch und landschaftspflegerisch wertvoller Standorte führt. Die hier bestehenden Bäume werden überwiegend erhalten oder müssen entsprechend neu angepflanzt werden. Durch die Ausweisung der überbaubaren Fläche mit einem begrenzten Maß steht jedoch nach wie vor ausreichend Gartenfläche auch für sonstige Neubepflanzungen zur Verfügung. Ein Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Bebauungsplanänderung nicht vorbereitet, da eine bauliche Inanspruchnahme auch nach altem Bebauungsplan möglich war: Die Festsetzung als nicht überbaubare Grundstücksfläche gestattete auch hier ein Mindestmaß an Versiegelung und Überbauung, z.B. durch Stellplätze, Zufahrten, Plätze und Wege. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 ist eine übermäßige Versiegelung auch nach der Bebauungsplanänderung nicht möglich. Auswirkungen auf Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Zwar werden durch die zusätzliche Bebauung die heutige Rasenfläche und der Lebensraum für Tiere und Pflanzen in diesem Bereich beeinträchtigt. Da aber bereits vor der Bebauungsplanänderung eine Versiegelung zulässig war, in weiten Teilen des Grundstücks Gartenfläche erhalten bleibt und auch in den umgebenden Gärten und Baumgruppen ausreichend Flächen als Lebensraum für Flora und Fauna, insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Insekten, zur Verfügung stehen, sind insgesamt keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Mit der Bebauung sind Beeinträchtigungen des Bodens und des Wasserhaushaltes durch Mehrversiegelung verbunden, die aufgrund der relativ geringfügigen Bebaubarkeit und der noch verbleibenden unversiegelten Bereiche keine wesentlichen negativen Auswirkungen haben werden. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sind nicht zu erwarten. Durch die Einhaltung von großzügigen Abstandsflächen ist mit der Verdichtung keine unverträgliche Verschattung gegeben. Eine sachgerechte Entwässerung des Grundstücks in die vorhandene Kanalisation ist gewährleistet. Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind nicht bekannt, Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft werden nicht vorbereitet. Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den zu beachtenden Schutzgütern sind in dem bereits überwiegend bebauten Bereich nicht zu erwarten. Hinweise auf prioritäre Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie), der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie auf potenzielle FFHLebensräume (die ggf. in einer Schattenliste der Naturschutzverbände enthalten sind), liegen für das Plangebiet und die nähere Umgebung nicht vor. Daraus folgt, dass Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete von der Planung nicht betroffen sind. T1928 6 5.4 Ortsbild Die Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend der bestehenden Bebauung bzw. der 7. Änderung und die Festsetzung der überbaubaren Flächen in der oben beschriebenen Form gewährleisten eine Einpassung der Neubebauung in das bestehende Ortsbild. Die den Kreuzungsbereich prägenden Kastanien bleiben erhalten. Beeinträchtigungen werden nicht vorbereitet. 5.5 Verkehr / Erschließung Die Erschließung ist über die öffentliche Verkehrsfläche der Ludwig-Uhland-Straße und ein festgesetztes Geh- und Fahrrecht gewährleistet. 5.6 Ver- und Entsorgung Die Versorgung der beiden Baugrundstücke aus dem bestehenden Netz ist möglich. Das Wohngebiet wird im Mischsystem entwässert. Die bestehenden Kanäle sind ausreichend dimensioniert, um das Abwasser der beiden Wohngrundstücke mit aufzunehmen. So ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse, aber auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Entwässerung im Mischsystem mit Anschluss an die vorhandenen Anlagen gerechtfertigt. Als Empfehlung wird jedoch aufgenommen, dass zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung versickerungsfördernde Maßnahmen erfolgen oder Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden sollten. 5.7 Sonstige Planungsbelange Nach jetzigem Kenntnisstand sind sonstige Planungsbelange durch die Bebauungsplanänderung nicht betroffen. 6. UMWELTPRÜFUNG Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. 7. FLÄCHENBILANZ Größe des Änderungsbereiches: ca. 757 qm Allgemeines Wohngebiet: ca. 753 qm Versorgungsanlage: ca. 3,75 qm Überbaubare Fläche (Baugrenze): ca. 242 qm T1928 7 8. MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG Die Maßnahme berührt nicht den Haushalt der Stadt Bedburg. Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Bedburg, den ___.___.2007 Stadt Bedburg Der Bürgermeister (Koerdt) T1928 8