Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39
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Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 15 / Bedburg
9. vereinfachte Änderung
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Stand: 04. Oktober 2007
Inhaltsverzeichnis
1.
VORBEMERKUNGEN........................................................................................... 3
1.1
Planungsanlass / Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung................................. 3
1.2
Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren......................................................... 3
2.
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES .......................... 3
2.1
Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung .......................... 3
2.2
Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches .......................................................... 4
3.
BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG.................................. 4
3.1
Planungsrechtliche Situation ....................................................................................... 4
4.
PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN ............................................................. 4
4.1
Änderung der Planzeichnung ...................................................................................... 4
4.2
Textliche Festsetzungen ............................................................................................. 5
5.
SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN...................................... 5
5.1
Schaffung von Wohnraum........................................................................................... 5
5.2
Gesunde Wohnverhältnisse ........................................................................................ 5
5.3
Umweltschutz, Natur- und Landschaftspflege ............................................................. 6
5.4
Ortsbild........................................................................................................................ 7
5.5
Verkehr / Erschließung................................................................................................ 7
5.6
Ver- und Entsorgung ................................................................................................... 7
5.7
Sonstige Planungsbelange.......................................................................................... 7
6.
UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................. 7
7.
FLÄCHENBILANZ ................................................................................................. 7
8.
MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG .............. 8
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1.
VORBEMERKUNGEN
1.1
Planungsanlass / Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung
Im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bedburg, Flur 1, Flurstück 768 teilweise ist
die Verdichtung durch Wohnbebauung geplant.
Der Bebauungsplan in seiner Ursprungsfassung weist für den betreffenden Bereich
keine überbaubaren Grundstücksflächen aus. Demnach ist eine Bebauung nach
derzeitigem Planungsrecht – mit Ausnahme von Nebengebäuden - nicht möglich.
Darüber hinaus ist diese Restfläche als Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung
Altenwohnungen ausgewiesen. Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 15/Bedburg wurde seinerzeit bereits eine Änderung vorgenommen: Entlang der
Lessingstraße ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen Bauweise
festgesetzt. Die Bebauung wurde auch realisiert. Um eine Nachverdichtung der
innerörtlichen Freiflächen planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Bebauungsplanänderung auch für diese angrenzende Restfläche an der Ludwig-Uhland-Straße/
Lessingstraße erforderlich.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das vereinfachte Verfahren
gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Die Bebauungsplanänderung dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und
nachhaltigen Nachverdichtung des Innenbereichs zur Bedarfsdeckung von Wohnraum
durch geeignete Grundstücke. Diese Innenbereichsentwicklung entspricht auch der
Stadtentwicklungsplanung der Stadt Bedburg (Aktivierung innerörtlicher Freiflächen zur
Stärkung der Ortskerne). Zudem werden durch die bauliche Verdichtung im
Innenbereich wertvolle Freiflächen an anderen Stellen im Außenbereich durch
Nichtinanspruchnahme für den Wohnflächenbedarf geschützt.
1.2
Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren
Die Erstellung der Bebauungsplanänderung stützt sich auf die aktuelle Bau- und
Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
2.
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES
2.1
Lage des Plangebietes / Abgrenzung der Bebauungsplanänderung
Das Bebauungsplangebiet Nr. 15/Bedburg befindet sich in der Gemarkung Bedburg,
Flur 1, im westlichen Stadtgebiet. Das Bebauungsplangebiet ist bereits überwiegend
bebaut.
Der Änderungsbereich umfasst lediglich einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplangebietes und des Grundstücks 768 mit einer Größe von ca. 757 qm.
Der Änderungsbereich wird begrenzt:
•
Im Norden durch das Wohngrundstück 1340
•
Im Osten durch die Wohnbebauung Ludwig-Uhland-Straße 46-56 auf dem
Grundstück 768
•
Im Süden und Westen verläuft die Grenze entlang der bestehenden Straßen,
Ludwig-Uhland-Straße und Lessingstraße.
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2.2
Bestand / Umgebung des Änderungsbereiches
Der neu zu bebauende Änderungsbereich stellt sich heute als offene Rasenfläche mit 6
Einzelbäumen dar. Es handelt sich hierbei um 3 Birken und 3 Kastanien. Im
Nordwesten des Grundstücks besteht ein Gasreglerschrank, hier verlaufen zudem
Versorgungsleitungen.
Der Änderungsbereich ist von Wohnbebauung umgeben. In unmittelbarer Nähe sind
Sportanlagen und Kindergarten vorhanden.
Störende gewerbliche Nutzungen sind in Plangebietsnähe nicht vorhanden.
3.
BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG
3.1
Planungsrechtliche Situation
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist der Bereich als Wohnbaufläche
dargestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 15 wurde mit Bekanntmachung am 19.03.1974 rechtskräftig
und ist zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Er setzt für den Änderungsbereich
Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Altenwohnen fest.
4.
PLANINHALTE UND FESTSETZUNGEN
4.1
Änderung der Planzeichnung
Gemäß den o.g. Zielen der Bebauungsplanänderung und der Umgebungsnutzung wird
Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Die Gebietsdarstellung
wird zudem an die heutige Eigentums- und Bestandssituation angepasst (Überplanung
eines kleinen Teilbereichs der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten
Verkehrsfläche Ludwig-Uhland-Straße).
Die gewünschte Bebaubarkeit wird durch Festsetzung von Baugrenzen bestimmt.
Hierdurch ist eine Bebauung und Verdichtung möglich und wertvolle Freiflächen im
Außenbereich werden geschont. Die Verdichtung an dieser Stelle und die Ausbildung
einer Raumkante im Bereich der Straßenkreuzung sind städtebaulich gewollt.
Die sonstigen Festsetzungen orientieren sich an den unmittelbar angrenzenden
Bereich der 7. Änderung, so dass eine einheitliche Bebauung gewährleistet wird und
sich die neuen Wohngebäude in die Umgebung einfügen. Festgesetzt werden ein
Vollgeschoss, eine GRZ von 0,4 und GFZ von 0,5. Zulässig sind Einzel- und
Doppelhäuser. Als Dachform ist das Satteldach mit einer Neigung von 38° – 45°
zulässig. Die Stellung der Gebäude wird durch die festgesetzte Fristrichtung bestimmt.
Mit dieser Ausrichtung wird der öffentliche Straßenraum städtebaulich gefasst.
Zur Erschließung des nördlichen Grundstücksteils wird ein Geh- und Fahrrecht entlang
des östlichen Geltungsbereichs zugunsten der Anlieger festgesetzt.
Der Planbereich ist heute mit Bäumen bestanden. Um die bestehende Begrünung zu
erhalten, werden die 2 Kastanien im vorderen Grundstücksbereich zum Erhalt
festgesetzt. Als besondere Zierbaumart können sie als schattenspendende Bäume
dem späteren Gartenraum einen besonderen Charakter geben. Zudem stellen sie eine
Bereicherung des Erscheinungsbildes im Bereich der Kreuzung dar. Die vorliegende
Baumart reagiert aber empfindlich auf zu starke Oberflächenverdichtung. Während der
Bauphase sollte daher dieser Bereich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren
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werden. Bei der weiteren Planung sollte auch versucht werden, die Birken im hinteren
Grundstücksbereich zu erhalten. Die Birken sind gegen Wurzeldruck im Rahmen eines
Ausbaus oder während der Bauphase relativ unempfindlich. Ist ein Erhalt der Birken
nicht möglich, sind im Planbereich entsprechend neue Bäume (Ebereschen) zu
pflanzen.
Der bestehende Gasreglerschrank ist als Versorgungsanlage, Zweckbestimmung Gas,
festgesetzt. Die Leitungen sind mit einem Leitungsrecht von 1,0 m beidseits der Trasse
gesichert. Im Planbereich befindet sich außerdem eine Telekommunikationsleitung, die
in der Planzeichnung dargestellt ist. Bei Baumaßnahmen in diesem Bereich muss die
Lagegenauigkeit der Leitungen jedoch vor Ort mit den Versorgungsträgern geprüft
werden.
Die Erweiterung der überbaubaren Fläche ist begründet in der wirtschaftlich sinnvollen
Ausnutzung des Grundstücks. Durch die geplante Bebauung kann eine Verdichtung
der innerörtlichen Freiflächen und somit gleichzeitig eine Schonung des sonstigen
Freiraums durch Nichtinanspruchnahme erreicht werden. Der Bedarf an Baugrundstücken insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung ist nach wie vor vorhanden.
Diese geplante Erweiterung entspricht auch den Zielen der Stadtentwicklungsplanung
der Stadt Bedburg (Aktivierung innerörtlicher Reserveflächen zur Stärkung der
Ortskerne).
4.2
Textliche Festsetzungen
Die textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes bleiben bestehen und
um den Erhalt der Birken gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB ergänzt. Ist ein Erhalt nicht
möglich, sind zum Ausgleich neue Bäume zu pflanzen.
Zudem wird die textliche Festsetzung aufgenommen, dass die Errichtung von Garagen
und Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässig ist, wobei ein
Mindestabstand von 1,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten ist.
5.
SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN
5.1
Schaffung von Wohnraum
Mit der Bebauungsplanänderung erfolgt eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Außenbereich durch Stärkung der Innenentwicklung mit Schaffung von
Wohnraum in einem bestehenden Wohngebiet.
Durch die Ermöglichung einer Einfamilien- oder Doppelhausbebauung wird insbesondere den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung und der Eigentumsbildung in
Bedburg Rechnung getragen. Mit der Verdichtung im Innenbereich wird außerdem
kostensparendes Bauen ermöglicht, da im Plangebiet schon die notwendigen
Infrastrukturrahmenbedingungen (Erschließung, Ver- und Entsorgungsleitungen)
vorhanden sind.
5.2
Gesunde Wohnverhältnisse
Da keine störenden Nutzungen angrenzen oder in der Umgebung vorkommen, sind die
Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse gegeben. Umgekehrt gehen auch mit
der Verdichtung durch max. 2 Wohngebäude (Einzel- oder Doppelhaus) keine
negativen Beeinträchtigungen der Umgebungsbebauung einher.
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5.3
Umweltschutz, Natur- und Landschaftspflege
Mit der hier beschriebenen Bebauungsplanänderung sind keine erheblichen Eingriffe in
den Naturhaushalt verbunden. Es handelt sich hierbei um eine innerörtliche Freifläche,
deren bauliche Entwicklung gleichzeitig zu einer Schonung des sonstigen Freiraums
durch Nichtinanspruchnahme anderer ökologisch und landschaftspflegerisch wertvoller
Standorte führt.
Die hier bestehenden Bäume werden überwiegend erhalten oder müssen
entsprechend neu angepflanzt werden. Durch die Ausweisung der überbaubaren
Fläche mit einem begrenzten Maß steht jedoch nach wie vor ausreichend Gartenfläche
auch für sonstige Neubepflanzungen zur Verfügung.
Ein Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Bebauungsplanänderung nicht
vorbereitet, da eine bauliche Inanspruchnahme auch nach altem Bebauungsplan
möglich war: Die Festsetzung als nicht überbaubare Grundstücksfläche gestattete
auch hier ein Mindestmaß an Versiegelung und Überbauung, z.B. durch Stellplätze,
Zufahrten, Plätze und Wege. Durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von
0,4 ist eine übermäßige Versiegelung auch nach der Bebauungsplanänderung nicht
möglich.
Auswirkungen auf Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Zwar werden durch die zusätzliche Bebauung die heutige Rasenfläche und der
Lebensraum für Tiere und Pflanzen in diesem Bereich beeinträchtigt. Da aber bereits
vor der Bebauungsplanänderung eine Versiegelung zulässig war, in weiten Teilen des
Grundstücks Gartenfläche erhalten bleibt und auch in den umgebenden Gärten und
Baumgruppen ausreichend Flächen als Lebensraum für Flora und Fauna,
insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Insekten, zur Verfügung stehen, sind
insgesamt keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Mit der Bebauung sind Beeinträchtigungen des Bodens und des Wasserhaushaltes
durch Mehrversiegelung verbunden, die aufgrund der relativ geringfügigen
Bebaubarkeit und der noch verbleibenden unversiegelten Bereiche keine wesentlichen
negativen Auswirkungen haben werden.
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt sind nicht zu erwarten. Durch die Einhaltung von großzügigen
Abstandsflächen ist mit der Verdichtung keine unverträgliche Verschattung gegeben.
Eine sachgerechte Entwässerung des Grundstücks in die vorhandene Kanalisation ist
gewährleistet.
Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind nicht bekannt,
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft werden nicht vorbereitet.
Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den zu beachtenden Schutzgütern sind in
dem bereits überwiegend bebauten Bereich nicht zu erwarten.
Hinweise auf prioritäre Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie), der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie auf potenzielle FFHLebensräume (die ggf. in einer Schattenliste der Naturschutzverbände enthalten sind),
liegen für das Plangebiet und die nähere Umgebung nicht vor. Daraus folgt, dass
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Vogelschutzgebiete und sonstige Schutzgebiete von der
Planung nicht betroffen sind.
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5.4
Ortsbild
Die Beibehaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend der bestehenden
Bebauung bzw. der 7. Änderung und die Festsetzung der überbaubaren Flächen in der
oben beschriebenen Form gewährleisten eine Einpassung der Neubebauung in das
bestehende Ortsbild. Die den Kreuzungsbereich prägenden Kastanien bleiben
erhalten. Beeinträchtigungen werden nicht vorbereitet.
5.5
Verkehr / Erschließung
Die Erschließung ist über die öffentliche Verkehrsfläche der Ludwig-Uhland-Straße und
ein festgesetztes Geh- und Fahrrecht gewährleistet.
5.6
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung der beiden Baugrundstücke aus dem bestehenden Netz ist möglich.
Das Wohngebiet wird im Mischsystem entwässert. Die bestehenden Kanäle sind
ausreichend dimensioniert, um das Abwasser der beiden Wohngrundstücke mit
aufzunehmen.
So ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse, aber auch aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten die Entwässerung im Mischsystem mit Anschluss an die vorhandenen
Anlagen gerechtfertigt.
Als Empfehlung wird jedoch aufgenommen, dass zur Entlastung der Kanalisation und
zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung versickerungsfördernde
Maßnahmen erfolgen oder Zisternen zur Speicherung und Nutzung von
Niederschlagswasser errichtet werden sollten.
5.7
Sonstige Planungsbelange
Nach jetzigem Kenntnisstand sind sonstige Planungsbelange durch die Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
6.
UMWELTPRÜFUNG
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
7.
FLÄCHENBILANZ
Größe des Änderungsbereiches:
ca. 757 qm
Allgemeines Wohngebiet:
ca. 753 qm
Versorgungsanlage:
ca. 3,75 qm
Überbaubare Fläche (Baugrenze):
ca. 242 qm
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8.
MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG
Die Maßnahme berührt nicht den Haushalt der Stadt Bedburg. Bodenordnende
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Bedburg, den ___.___.2007
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
(Koerdt)
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