Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71010/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 9. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ludwig-Uhland-Straße Ecke Lessingstraßea) Beratung und Beschließung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange (TÖB) nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für die 9. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg nebst Anlagen und Begründung zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig
:
Sitzung am:
Mit
Stimmenmehrheit:
Bemerkungen:
Ja
Nein
Enthaltun
g
Laut
Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 06.12.2005 gem. § 2
Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg – Teilgebiet im Eckbereich Lessingstraße/Ludwig-UhlandStraße gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren
Grundstücksfläche auf der Restfläche des Grundstückes Gemarkung Bedburg, Flur 1, Nr.
768 im Rahmen einer angemessenen Nachverdichtung einer innerörtlichen Freifläche.
Dies erfolgt durch die
•
•
Änderung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenwohnungen
Ausweisung von (WA) „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer eingeschossigen Bebauung,
wobei Einzel- und Doppelhäuser zulässig sein sollen.
Ferner hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, dass die Kosten für das
gesamte Verfahren durch den Antragsteller zu übernehmen sind.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich die erforderlichen Planunterlagen durch ein Planungsbüro
erstellen lassen. Die Kostenübernahme ist erfolgt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat daher mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises am 21.08.2007 mit Frist bis zum 01.10.2007 stattgefunden. Die Beteiligung der berührten
Träger öffentlicher Belange und Behörden hat mit Aufforderung zur Stellungnahme am 20.08.2007
mit Frist zum 25.09.2007 stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage
(Abwägungsliste) beigefügt.
Verfahrenshinderliche Anregungen sind nicht vorgetragen worden.
Beratungsergebnisse aus Fachausschüssen:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 06.11.2007 (TOP 16 / WP7-1010/2007) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Bedburg, 07.11.2007
________________________
(Lukas)
Bearbeiter
Beschlussvorlage WP7-1010/2007
________________________
(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
________________________
(Koerdt)
Bürgermeister
Seite 2