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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39

Inhalt der Datei

WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Seite 1 von 7 Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 9. ver. Änd. Schreiben von ..., vom ... Stellungnahme Nr. 1 Gegen die o.g. Bauleitplanung Straßen NRW, Schreiben bestehen seitens der vom 29.08.2007 Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Nr. 2 PLEdoc, Schreiben vom 30.08.2007 Abwägungsvorschlag Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt........ Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der BAB A 61 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Entfällt. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. E.ON AG, Ferngas, GasLINE, KGN, MEGAL GmbH, METG, NETG, TENP. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Nr. 3 RWE Rhein-Ruhr Netzservice (RWE NET), Schreiben vom 03.09.2007 Seite 2 von 7 Die sich im westlichen Plangebiet befindliche Leitungsanlage und die dorthin führende Leitungstrasse sind durch Grunddienstbarkeit gesichert und durch die Planung nicht direkt betroffen. Die für diesen Bereich prognostizierte Flächennutzung sieht typischerweise eine permanente Vegetationsfläche in Form von Gras vor. Vorsorglich ist die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ als Anlage zum Durch das Planungsgebiet werden unsere Versorgungsleitungen berührt. Bebauungsplan zu nehmen und bei ggbf. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung beabsichtigten Anpflanzungen zu beachten. die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsstand in o.g. Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unsere Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Im Gasbereich ist im Flurstück 768 eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ aufzunehmen. WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Nr. 4 Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 03.09.2007 Seite 3 von 7 wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem Bereich z.Zt. nicht geplant. (Die RWE Power AG wurde bereits regulär Gegen en Bebauungsplan bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich mit am Verfahren beteiligt.) weise jedoch darauf hin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbergbaubedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Textteil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Nr. 5 Kampfmittelbeseitigungs dienst, Schreiben vom 04.09.2007 Deshalb wird gebeten, die entsprechende Bergwerksgesellschaft, RWE Power AG in 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Die Auswertung der meinem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Verfügung stehenden Luftbildern ergeben im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da es keine konkreten Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet gibt, wird das Merkblatt „Sonderbohrungen“ als Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und das Merkblatt „Sondierbohrungen“ als Anlage zum Bebauungsplan zu nehmen. WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des KBD keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim Aushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen. Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise bitte ich um Ihren Rückruf. Siehe Merkblatt Sondierbohrungen. Seite 4 von 7 WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Nr. 6 Erftverband, Schreiben vom 04.09.2007 Nr. 7 RWE Power, Schreiben vom 19.09.2007 Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgender Hinweis bei der weiteren Planung berücksichtigt wird: Eine eventuell geplante Versickerung des Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Wir weisen daraufhin hin, dass die Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L5104 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Seite 5 von 7 Durch Aufnahme des Hinweises wird dem Anliegen entsprochen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen. Durch Aufnahme des Hinweises wird dem Anliegen entsprochen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.. WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Nr. 8 Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 24.09.2007 Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitshinweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. Aus Gründen des Naturschutzes und der Landespflege rege ich an, den erhaltenswerten Baumbestand, der dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen würde, in den Randbereichen des Baugrundstückes gem. § 9 (1) Nr. b) BauGB als zu erhalten festzusetzen. Durch den Erhalt der Bäume könnte die Wohngebietsdurchgrünung bestehen bleiben und eine Grünverbindung zu den angrenzenden Gebieten erhalten werden. Ich rege an, dass alle an die Baustelle angrenzenden Bäume und Sträucher entsprechend der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen, während der Bauzeit gegen Beeinträchtigungen jeglicher Art wie Gehölzrodungen, Abschieben, Verdichtungen oder Erosionsschäden zu schützen sind. Aufgrund der Größe des Baugrundstückes rege ich an, das sals Seite 6 von 7 In der Begründung wurde bereits bei entfallenden Bäumen eine Ausgleichsfestsetzung im Rahmen einer Neuanpflanzung der entfallenden Baumart vorgesehen. Ferner wurden die zwei vorderen Kastanienbäume zum Erhalt festgesetzt. Einer Änderung der ggbf. durchzuführenden Anpflanzungsmaßnahmen in Form der Baumart „Eberesche – Sorbus aucuparia“ als Hochstamm anstatt der bisherigen Festsetzung (Kastanie oder Birke) wird aufgrund des aktuellen Bestandes als unproblematisch angesehen. Hinsichtlich der Empfehlung zum Schutz sämtlicher Sträucher und Bäume während der Bauzeit durch Beachtung der DIN 18920 „Schutz von Bäumen und Sträuchern, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ überwiegt das Interesse an ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-1010/2007 Anlage zur Beschlussvorlage WP7-1010/2007 Ersatz für jeden entfallenden Baum die Anpflanzung einer mittelhoch wachsenden Eberesche –Sorbus aucuparia- als Hochstamm vorzusehen ist. Seite 7 von 7