Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP886/2010 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
b) sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten
Zuschüsse nach Ziffer 3.3 zur Kenntnis.
zu b)
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt den folgenden Vereinen/Organisationen
1. Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €
2. Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 330 €
3. Verein Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €
4. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung e. V. einen Zuschuss von 1.500 €
zu gewähren und die folgenden Anträge der Vereine/Organisationen
5. Arbeiterwohlfahrt, Ortsverband Kaster/Königshoven
6. Diabetiker Selbsthilfegruppe B.B.E.e. V.
5. Hospiz Bedburg Bergheim e. V.
abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Über die Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien hat der
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss bereits in seiner Sitzung am 29.06.2010 [Vorlage WP886/2010] beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat der Ausschuss entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Zuschussgewährung an die Vereine und
Organisationen zur Wohlfahrtspflege bis auf weiteres zurückzustellen; hierüber sollte im vierten
Quartal in Abhängigkeit des Fachbereichsbudgets beschlossen werden.
Verwaltungsseitig wird auf die v. g. Vorlage vollinhaltlich verwiesen, zur übersichtlicheren Gestaltung wird jedoch nochmals kurz zu den einzelnen Punkten Stellung genommen. Bezüglich des
Fachbereichsbudgets kann verwaltungsseitig aktuell mitgeteilt werden, dass durch Ertragssteigerungen, insbesondere im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs [gegenseitige Deckung von Ertrag und Aufwendungen], ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um nunmehr
auch die zunächst zurückgestellten Zuschussanträge bewilligen zu können.
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/ Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet sind, erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger wöchentlicher Betreuung (Ziffer
3.3a) bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.3b).
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in
2010 einen Antrag gestellt haben:
a) Anträge gem. Ziff 3.3 a bzw. 3.3 b
Verein
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
AWO - Ortsverein Kaster/Königshoven
(siehe auch 3.5)
AWO - Ortsverein Rath
Hospiz Bedburg Bergheim e. V. (alternativ)
Kath. Kirchengemeinde St. Georg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord
Seniorengemeinschaft Pütz
VDK - Ortsverband Bedburg
VDK - Ortsverband Kaster
VDK - Ortsverband Pütz
Verband der Heimkehrer Bedburg
Antrag
2010
Plan
2010
28.03.10
max.250,00 €
03.12.09
11.12.09
23.02.10
27.01.10
17.02.10
29.03.10
29.03.10
19.03.10
17.02.10
01.02.10
17.01.10
22.03.10
20.01.10
20.12.09
20.01.10
max.250,00 €
125,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
125,00 €
125,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
125,00 €
max.250,00 €
max.250,00 €
125,00 €
3.375,00 €
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass in 2009 trotz Bewilligung insgesamt vier Vereine/ Organisationen [Ev. Kirchengemeinde Bedburg-Niederaußem-Glessen, Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus und St. Peter sowie der Ortsverband Bedburg des VDK], die für die Höhe
des Zuschusses notwendigen Unterlagen, obwohl verwaltungsseitig mehrfach erinnert, nicht
eingereicht haben, so dass keine Zuschüsse ausgezahlt wurden.
Beschlussvorlage WP8-86/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-86/2010 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
b) Anträge gem. Ziff. 3.5
Sofern ein Verein/ eine Organisation einen höheren Zuschuss beantragt, ist die beabsichtigte
Maßnahme/ Einrichtung/ Tätigkeit zu erläutern und die Kosten anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen vorzulegen. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine [in alphabetischer Reihenfolge] aufgeführt, die in 2010 einen Antrag nach Ziff. 3.5 gestellt
haben:
Verein
1
2
3
4
5
6
7
AWO – Ortsverein Kaster/Königshoven
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E.e.V.
donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis
e.V.
Hospiz Bedburg Bergheim e. V.
Kath. Ehe-, Familien-& Lebensberatung
Rhein-Erft-Kreis
Antrag
2010
28.03.10
10.12.09
05.02.10
04.01.10
Plan
2010
alternativ zu 3.3
19.03.10
11.12.09
16.03.10
Erläuterung zu Nr. 1 [AWO - Ortsverein Kaster/ Königshoven]:
Neben der regelmäßigen Betreuung in der Begegnungsstätte und der Durchführung von Veranstaltungen nach Ziffer 3.3 beantragt der Verein auch einen sonstigen Zuschuss nach Ziffer 3.5
[Anlage 1]. Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass trotz Aufforderung bislang
keine weiteren Auskünfte die für eine Prüfung und ggf. Bewilligung einer Förderung im Sinne
der Ziffer 3.5 erforderlich sind, eingereicht wurden. Wenngleich nicht verkannt werden darf,
dass es sich ausschließlich um ehrenamtliche Kräfte handelt, wäre ein weiterer Verwaltungsaufwand - auch gegenüber den anderen Vereinen - nicht mehr zu vertreten. Verwaltungsseitig
wird daher vorgeschlagen, den Antrag - wie auch bereits im letzten Jahr - wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.
Erläuterung zu Nr. 2 [Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V]:
Die Beratungsstelle des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis ist mit einer Kraft an ca. 10
Stunden/ Woche besetzt; die diesbezüglichen Kosten belaufen sich auf rd. 19.000 €. Im Jahr
2008 wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.090 € gewährt, was ca. 5 % der damaligen Kosten
entsprach. Weitere Zuschüsse [Land/ Kreis etc.] erhält der Caritasverband für die Beratungsstelle nach eigenen Aussagen nicht. Jedoch besteht seitens des Rhein-Erft-Kreises ein aus
dem Jahr 2000 bestehender Vertrag über die Gewährung von Globalmitteln für die Verbände
der freien Wohlfahrtspflege; hier erhält auch der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V.
einen Anteil. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Caritasverband des Rhein-ErftKreises für die Beratungsstelle in Bedburg entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren
einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren.
Erläuterung zu Nr. 3 [Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E. e.V.]:
Der seit 10 Jahren bestehende Verein, dessen Mitglieder einen Jahresbeitrag von 24 € zahlen,
organisierte 35 Veranstaltungen - zumeist Vortragsveranstaltungen - zu verschiedenen Themen; hiervon fanden 12 in Bedburg im Diabeteshaus statt. Die monatlichen Treffen werden
ebenfalls dort an jedem 3. Dienstag eines Monats abgehalten. Auch wenn die Arbeit der Diabetiker Selbsthilfegruppen B.B.E. e. V. grundsätzlich positiv gewertet wird, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien nicht vor, da keine Kostendarstellung eingereicht wurde. Aus diesem Grund
schlägt die Verwaltung vor, den Antrag wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.
Erläuterung zu Nr. 4 [donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V.]:
Beschlussvorlage WP8-86/2010 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Die vom Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. vorgelegte Gewinnermittlung für
das vergangene Jahr schließt mit einem positiven Ergebnis von knapp 400 € ab, so dass ein
tatsächlicher Zuschussbedarf nicht vorliegt. Im vergangenen Jahr wurde je beratener Person
mit Wohnsitz in Bedburg ein Zuschuss in Höhe von 10 € gewährt. Da in 2009 43 Personen aus
Bedburg beraten wurden - hiervon wurden 10 Personen über Bundesmittel finanziert -, schlägt
die Verwaltung vor, dem Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. wie im vergangenen Jahr einen Zuschuss i. H. v. 10,- € pro beratender Person mit Wohnsitz in Bedburg zu
gewähren. Da 10 Personen über Bundesmittel finanziert wurden, entspricht dies einem (Gesamt-)Zuschuss von 330,- €.
Erläuterung zu Nr. 5 [Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.]:
Die Beratungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V., welche ihren Sitz in Kerpen
hat, erhält aufgrund eines ab 2007 gültigen Vertrages einen Zuschuss aus den Mitteln des
Rhein-Erft-Kreises. Von den im Jahr 2009 durchgeführten 1.153 Einzelberatungen hatten rd.
5 % [58 Personen] ihren Wohnsitz in Bedburg. Aufgrund der steigenden Nachfrage an Beratungen und der nahezu gleichbleibenden Personalausstattung ist die Beratungsstelle nach eigenen
Angaben nur durch Reduzierung der Beratungsdauer und Einstellung verschiedener Angebote
in der Lage, den Anfragen nachzukommen. Um die eingestellen Angebote wieder anbieten zu
können, wurde eine zusätzliche Vollzeitkraft eingestellt. Die hier entstandenen Kosten von ca.
36.000 € sind lediglich zu einem Teil durch einen Sponsor abgedeckt; der verbleibende Anteil
von ca. 20.000 € muss über anderweitige Einnahmen finanziert werden. Den Antrag auf einen
zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 € wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises abgelehnt.
Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor,
dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € zu gewähren, was rd. 5% der bislang nicht
gedeckten Personalkosten entspricht.
Erläuterung zu Nr. 6 [Hospiz Bedburg Bergheim e. V.]:
Der vor 14 Jahren gegründete Hospizverein Bedburg Bergheim e. V. erfüllt einen wichtigen Bestandteil der Daseinsvorsorge und wird in Zukunft an Bedeutung weiterhin gewinnen. Neben
der ambulanten Betreuung in den verschiedensten Formen [z. B. Trauerchat für Jugendliche,
Trauercafe-Tage, Trauerseminare, Einzelgespräche, etc.] besteht das Hospiz `Haus Erftaue´ in
Erftstadt. Da keine Kostendarstellung eingereicht wurde - die Voraussetzungen nach Ziffer 3.3a
liegen vor -, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziffer 3.5 wegen fehlender Mitwirkung abzulehnen.
Erläuterung zu Nr. 7 [Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis]:
Im vergangenen Jahr haben 47 Bedburgerinnen und Bedburg das Angebot der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis mit einem Zeitaufwand von ca. 400 Stunden in
Anspruch genommen. Dies entspricht einem Prozentsatz von rund 36% der Gesamtratsuchenden in der Außenstelle Bergheim. Um die weiterhin ansteigende Zahl an Beratungen zeitnah
bewältigen zu können, wurde eine zusätzliche Kraft mit 15 Stunden pro Monat eingestellt; die
Kosten hierfür belaufen sich laut Antrag [Anlage 2] auf ca. 4.000 €. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Rhein-Erft-Kreis eine Erziehungsberatung vorhält, in
der durchaus überschneidende Angebote zur Familienberatung vorgehalten werden. Es wird
daher vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung entsprechend der Vorgehensweise im vergangenen Jahr einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € [rd. 36% der Kosten der
zusätzlichen Kraft] zu gewähren.
Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2010 bei dem Produkt 05.315.222 [Kostenstelle
222.005] ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer
3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt.
Beschlussvorlage WP8-86/2010 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Seite: 6
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.10.2010
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-86/2010 1. Ergänzung
Seite 6