Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8184/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 10 08
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Betreff:
Änderung von Unterrichtszeiten
- Grundschule Kirchherten
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.04.2010 beantragte die kommissarische Rektorin der Grundschule
Kirchherten, Frau Baunemann, die Unterrichtszeiten in der Grundschule Kirchherten zu verlegen;
hierzu wurden zwei Varianten vorgeschlagen. Ursächlich für die Verlegung der Unterrichtszeiten
ist, dass der - im Gegensatz zu den anderen Grundschulen - verspätete Unterrichtsbeginn [08.15
Uhr] mit dem daraus resultierenden späteren Schulschluss [13.40 Uhr] aus pädagogischen
Gesichtspunkten seitens des Kollegiums negativ bewertet wird. Das Schreiben ist dieser Vorlage
in Anlage beigefügt; hierauf, wie auch auf die beiden Varianten, wird vollinhaltlich verwiesen.
Aufgrund der hieraus - zumindest ggf. - resultierenden Auswirkungen auf die Schülerbeförderung
insgesamt, wurde eine Anfrage an die RVK über eine mögliche Umsetzung gestellt. Im Juni 2010
wurde die Anfrage nach einer betrieblichen Prüfung durch die RVK an die REVG weitergeleitet; die
Antwort erfolgte Mitte Juni 2010 wie folgt:
Zu Variante 1:
„Die Zeitverschiebung innerhalb des Stundenrasters führt dazu, dass bei neuem Schulschluss um
13:20 Uhr bestehende Wagenumläufe angepasst werden müssen. Hierdurch wäre eine Rückfahrt
um 13:25 Uhr vorzuhalten. Dies ist mit nur einem Fahrzeug nicht mehr leistbar, da zeitgleich ein
Fahrzeug am Schulzentrum Bedburg notwendig ist. Um also beide Rückfahrten um 13:25 Uhr zu
ermöglichen, ist es erforderlich, ein zusätzliches Fahrzeug heranzuführen. Dies verursacht
Mehrkosten, die von der Stadt zu tragen wären. Die Höhe der Mehrkosten schätzen wir
gegenwärtig auf etwa 5.000 - 8.000 € pro Jahr. Kostenneutral ließe sich diese Variante 1 dann
realisieren, wenn die Schulkinder bis 13:45 Uhr an der Schule warten könnten, so dass das bisher
um 13:45 Uhr genutzte Fahrzeug auch weiterhin genutzt werden könnte.
Zu Variante 2:
„Für die REVG hätte die Variante 2 den Vorteil, dass sich die zu verschiebenden Fahrten gut in die
bestehenden Wagenumläufe integrieren lassen. Das gilt besonders für die Fahrten zur ersten und
zweiten Stunde sowie der Abtransport nach der vierten und fünften Stunde. Ein wenig
problematisch ist die Rückbeförderung nach der sechsten Stunde. Bisher wurden für die
Grundschule Fahrten um 13:05 Uhr und um 13:45 Uhr durchgeführt. Bei einem Schulschluss um
13:30 Uhr würde eine Rückfahrt für 13:35 Uhr eingeplant, auch hier müsste für diesen Zeitpunkt
ein zusätzliches Fahrzeug herangeführt werden. Hierdurch entstehen der Stadt Bedburg Kosten in
obiger Höhe, gegenwärtig von etwa 5.000 - 8.000 € pro Jahr. Diese Kosten fallen
selbstverständlich nicht an, wenn die Schulkinder zwischen Schulschluss und der bestehenden
Fahrt um 13:45 Uhr an der Haltestelle oder im Schulgebäude warten würden. Um die Wartezeit zu
verkürzen, erlauben wir uns den Hinweis, ob nicht durch Verschiebung des Unterrichtsbeginns auf
8:15 Uhr oder Ausdehnung der Pausenzeiten ein etwas späterer Schulschluss von 13:40 Uhr
anzustreben wäre, dass keine unnötige Wartezeit entstünde. Eine zeitgerechte Umsetzung Ihres
Änderungswunsches können wir nur vornehmen, wenn Sie uns bis spätestens 15. Juli 2010 eine
entsprechende Rückmeldung zukommen lassen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.“
Ergänzend zu den v. g. Ausführungen der REVG weist die Verwaltung darauf hin, dass bei
Variante 1 bereits die Zuführung zur Schule finanzielle Auswirkungen haben wird, da wegen der
Zuführung der Schülerinnen und Schüler zum Schulzentrum Bedburg, sowie zur Grundschule
Bedburg ein zusätzlicher Bus installiert werden muss. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurden die
Schulzeiten vor Jahren in Abstimmung mit der seinerzeitigen Schulleitung entsprechend
verschoben. Die Schulzuführung bei Variante 2 stellt hingegen keine Probleme dar.
Mit Mail vom 15.06.2010 wurde Frau Rektorin Baunemann über das Angebot der REVK informiert;
nicht zuletzt aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Bedburg und der vom Kämmerer
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Sitzungsvorlage
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vorgeschlagenen und vom Stadtrat mit der Haushaltsverabschiedung beschlossenen pauschalen
Kürzungen wurde Frau Rektorin Baunemann mitgeteilt, dass einer Änderung des Stundenrasters
verwaltungsseitig nur zugestimmt werden könne, wenn hierdurch keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Im Ergebnis der Weitergabe dieser Information hat die Schulkonferenz der
Geschwister-Stern-Grundschule beschlossen, einen weiter gefassten Antrag auf Änderung der
Unterrichtszeiten und Übernahme der Mehrkosten an den Bürgermeister zu stellen; der Antrag
datiert vom 07.07.2010 und ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Da der Antrag eine freiwillige Leistung darstellt, fällt dieser in die Zuständigkeit des
Fachausschusses; verwaltungsseitig wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich ist der v. g. Antrag der Schulkonferenz nachvollziehbar; insbesondere das im
Vergleich zu den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen spätere Schulende.
Allerdings steht aus Sicht der Verwaltung dass um 15 Minuten [Variante 2] bis max. 25 Minuten
[Variante 1] vorgezogene Unterrichtsende in keiner Relation zu den damit einhergehenden
Mehrkosten. Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass nach der Schülerfahrkostenverordnung
[SchfkVO] und der entsprechenden Durchführungsverordnung Wartezeiten von mehr als 45
Minuten für Grundschüler zumutbar sind. Konkret führt § 13 Abs. 3 SchfkVO aus:
„Für Schülerinnen und Schüler der Grundschule ... soll eine Schulwegdauer von insgesamt
mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten in der Schule
vor und nach dem Unterricht sollen für diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 45
Minuten insgesamt betragen.“
Die Grundschule Kirchherten besuchen derzeit insgesamt 140 Schülerinnen und Schüler, 34 in der
ersten Klasse, 32 in der zweiten Klasse, 38 in der dritten und 36 in der vierten Klasse. Von diesen
140 Kindern kommen 34 Kinder aus Kirch-/ Kleintroisdorf und 9 Kinder aus Pütz; die Fahrzeiten
sind somit sehr gering. Aktuell betragen die Wartezeiten morgens vor dem Unterricht regelmäßig
rd. 13 Minuten, Abfahrten erfolgen zeitnah. Bei Umsetzung der Variante 1 müssten die
Fahrschülerinnen und Fahrschüler somit täglich rd. 38 Minuten, bei Umsetzung der Variante rd. 28
Minuten täglich in der Schule warten; bei beiden Varianten wären im Ergebnis die Vorgaben der
SchfkVO vollinhaltlich erfüllt. Im Vergleich hierzu warten die Fahrschülerinnen und Fahrschüler der
Grundschule Bedburg bereits morgens in der Regel bis zu 25 Minuten bis zum Unterrichtsbeginn,
die Rückfahrten erfolgen zeitnah.
Aufgrund der v. g. Ausführungen, sowie insbesondere in Anbetracht des Präzedenzcharakters für
alle anderen Schulen im Stadtgebiet Bedburg - konkret insbesondere die Wilhelm-BuschGrundschule - schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Schulleitung/ Schulkonferenz auf
Installation eines zusätzlichen Busses und Übernahme der Kosten in Höhe von bis zu 8.000,- €
abzulehnen bzw. in die Haushaltsberatungen zu verweisen. In Anbetracht der prekären
Haushaltssituation sind sämtliche freiwilligen Leitungen - um eine solche handelt es sich
vorliegend - zurückzufahren und nicht weiter auszubauen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, wie bereits in den letzten Sitzungen des Fachausschusses
verwaltungsseitig berichtet, in Kürze die Schülerbeförderung einer externen gutachterlichen
Prüfung zu unterziehen; in den Prüfauftrag wird die Verwaltung die seitens der Schulleitung/ der
Schulkonferenz gewünschte Änderung mit einbeziehen.
evtl.
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Sitzungsvorlage
Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.10.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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