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Beschlusstext (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
15.07.09, 12:23
Aktualisiert
15.07.09, 12:23
Beschlusstext (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ;
Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

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Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 16.06.2009 6 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters (265/2009) 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der korrigierten Eröffnungsbilanz in der Fassung vom 04.05.2009 an und macht sich den Bestätigungsvermerk einschließlich des Hinweises zur Neubewertung des Sondervermögens zu eigen. Dem Rat wird die Feststellung der Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürgermeisters – wie folgt – empfohlen: 2. Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Er stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Erfstadt in der Fassung vom 04.05.2009 fest und erteilt gemäß § 92 Abs.1 i.V.m. § 96 Abs.1 GO NRW dem Bürgermeister die Entlastung ; eine Neubewertung des Sondervermögens soll entsprechend dem Hinweis der Rechnungsprüfung erfolgen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)