Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
16.11.10, 17:54
Aktualisiert
16.11.10, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8179/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
16.11.2010
Betreff:
Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschusses die beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Wenngleich die Verfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
[MAGS NRW] auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe derzeit noch
nicht vorliegt, kann aufgrund der Stellungnahme des Landrates vom 28.09.2010 davon
ausgegangen werden, dass die Aufgabenübernahme zum 01.01.2011 erfolgt.
Im Vorgriff hierauf kann nunmehr, wie bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 29.06.2010
[TOP 8, Sachstandsbericht zur Übernahme der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe] berichtet,
der Jugendhilfeausschuss [JHA] gebildet werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst die
Verabschiedung einer Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg. Diese regelt auf der
Grundlage des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe [SGB VIII/ KJHG] und
des ersten Ausführungsgesetzes NRW sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften der
Gemeindeordnung von NRW den Aufbau, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des
Jugendamtes. Außerdem regelt die Jugendamtssatzung verbindlich die Zusammensetzung des
JHA, das Verfahren zur Wahl des JHA und das Verfahren bei der Bildung von sogenannten
Unterausschüssen des JHA.
Der Satzungsentwurf für das Jugendamt der Stadt Bedburg, wie auch die derzeitige
Jugendamtssatzung des Rhein-Erft-Kreises ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt; hinsichtlich des
weiteren Verfahrens weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Beschlussfassung in der
kommenden Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 16.11.2010 beabsichtigt ist. Nach
Verabschiedung der Satzung werden zur Realisierung des Vorschlagsrechts unmittelbar alle im
Stadtgebiet tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe um Vorschläge für
stimmberechtigte Mitglieder gebeten.
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 der
beigefügten Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.11.2010
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-179/2010
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-179/2010
Sitzungsvorlage
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