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Beschlussvorlage (Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
16.11.10, 17:54
Aktualisiert
16.11.10, 17:54
Beschlussvorlage (Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8179/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 09.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 16.11.2010 Betreff: Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses die beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Wenngleich die Verfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW [MAGS NRW] auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe derzeit noch nicht vorliegt, kann aufgrund der Stellungnahme des Landrates vom 28.09.2010 davon ausgegangen werden, dass die Aufgabenübernahme zum 01.01.2011 erfolgt. Im Vorgriff hierauf kann nunmehr, wie bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 29.06.2010 [TOP 8, Sachstandsbericht zur Übernahme der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe] berichtet, der Jugendhilfeausschuss [JHA] gebildet werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst die Verabschiedung einer Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg. Diese regelt auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe [SGB VIII/ KJHG] und des ersten Ausführungsgesetzes NRW sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften der Gemeindeordnung von NRW den Aufbau, die Zuständigkeiten und die Aufgaben des Jugendamtes. Außerdem regelt die Jugendamtssatzung verbindlich die Zusammensetzung des JHA, das Verfahren zur Wahl des JHA und das Verfahren bei der Bildung von sogenannten Unterausschüssen des JHA. Der Satzungsentwurf für das Jugendamt der Stadt Bedburg, wie auch die derzeitige Jugendamtssatzung des Rhein-Erft-Kreises ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt; hinsichtlich des weiteren Verfahrens weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 16.11.2010 beabsichtigt ist. Nach Verabschiedung der Satzung werden zur Realisierung des Vorschlagsrechts unmittelbar alle im Stadtgebiet tätigen und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe um Vorschläge für stimmberechtigte Mitglieder gebeten. Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 der beigefügten Satzung für das Jugendamt der Stadt Bedburg einstimmig zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.11.2010 ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-179/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-179/2010 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3