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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage WP8-179/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
2,0 MB
Datum
16.11.2010
Erstellt
16.11.10, 17:54
Aktualisiert
16.11.10, 17:54
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Inhalt der Datei

5T[DT EEDBIJRG 05/10/10 11:54 Faxslttinn: } v\Juv\ .L,r,lj{,{,LLÄtlYt/\ l'st \-sw' '{ ti : -ul L..tll4!.7.+\.W,2 ery,?6.05 Set:zuT_F.,frJr $,ffi vrL il ,'5t] dss Jugendamt des _Elltt.rFjlq'eg aufgrund der $$ 69 ff des Der Kreistag hat am Kinder- und Jugehdhilfegesetzes - KJHG - (Achtes Buch, Sozial- g'esetzbuch - 5GB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03, Mai ..1993 (8G81. I, $eite 637) , zuletzü geänderü durch Art. 13 des Gesetzee uur Umsetzung des föderalerr Konsolidierungsprogtur,rms (FKPC) vom 13.06.J.s93 (BCB1. I S. 944) des $ 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung der Kinder- und' JugendhilfegesetzBE - AG-:KJHG - in der Fassung vonl 1e-12.1990 (GV NW S. 664) und des $ 3 der Kreisordnung für daE Land ltlordrhein*Westfalen (Kr0) in der Fassung der Bekanntmachung von 13,08.1984 {GV Nhl S,497), zuJe'bzt geänrlert durch 6es'eta vom 07.03 ' lggO (GV l.'ll,l S' 141) , foJ-grende Satzung für das Jugendamtes des Erftkreises beschlossen: L Jugendamt s1 'li Dae Jugendamt besteht EUs dem Jugendhilfeausschuß und der Verwaltung des Jugendantes. 92 Zuständigkeit Das Jugendamt ist nach llleBgabe des Kindel- und Jugendhilfefesetzes (KJHG), des daau erlasFenen AusführUngsgeeetzes und dieser Satzung für aLle Aufgeben der öffentlishen Jugendhilfe irn Febiet dai Stadt Bedburg und der Gerneinde Elsdorf zu- ständig. irl s Aufgaben des Jugendamtes (1) 0te Jugendemt ist FlitüeI- und Sammelpunkt al-Ier Bestre; bungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Die Entfaltung der Persönlichkeit des jüngen Menschen sowie die Stärkung U,nd Er- haltung der Erziehungskraft der Femilie sollen bei allen 14eBnahrnen der öff entl-ichen Jugendhilf'e im Vordergrund stehen. (E) Das..Jugendamt sol-L sich utu eirre enge Zusammenarbeit mit ien Trägern der freien Jugendhilfe und allen behördliche'n Stellen bemühen, die sich mit Angelegenheiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen sowie der Familie befassen, lis hat delbei die SeIbständigkeit der freien Träger.in Zielrsetzung und purchführung der Jugandhilfeaufgaben sowie in rJer Gestaltung ihrer 0rgenisations.struktur zu achten ' ,imgen: 05/10/1[ ]l:54 laxs[r[ion: STIDT EEDBI]RI $, [3 '.) Il.,lugendhilfeeu*schuE s4 - llitglieder des Jugendhilfeausschusses (1) JugendhitfeausschuB gehöien 15 stirnmberechtigte und beratende Hitgl.ieder an. (ä) Bie Zahl der stimmberechtlgten Hitgliedet'nB,ch $ 71 Abs- 1 Ziff, 1 KJHC (Hitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihi' gewöhlter Frauen und lr{Enner, die in'der Jugendhilfe erfahren sind) beträgt 9. Die Zahl {e" stimmberechtigten Hitglieder nach $ 71 Abs. I Ziff. z KJHG, die von Cen im Bereich des Jugendamtes wirk,enden und anerlcennten freie.n TrEgern vorgeschlagen sind, beträgt. 6' Die Flitglieder werden v0m Kre.istag gewähIt, FÜr jedes I'litDem' glied ist ein/e persöntiche/r Stellvertret'or/in zu wählerr. Das lrlahLverfehren richtet sich nach dem Ersten Gesetz zur Arlsführung de.s Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJl{G} und dr;r Kreisondnung (Kr0) und der Geschäftsordnung des Kreistegrrs. {3} Als beratande Hii,glieder gehören dern Jugendhilfeausschuß ari l a) Der 0berkrei'sdirektor/in Der/Die zuständige Deserrrerrt,/in c) Der Leiter/in des Jugendamtes oder deren Vertretung d) Ein Fichter/in des VormundschEftsgerichtes ottar das FEmiliengerichtas oder ein Jugendrichter/in, der von dem zuetändigen Präsidenten/in dEE Landgerichts beetellt wird e) Ein Vertreter/in der ArbeltsveruaLtung, deI vorr dem Direktor/in des zuständigen Arbeitsamtes in BrühI bestellt uird f) Ein Vertteter/in der SchuJen, OÄr vom Regierungspräsiden, ten in Köln aIs obere Sch'ulaufsichtsbehörde bestellt wird s) Ein Ver'üreter/in der PoIizei, der vom 0berkreisdirektor des Erftkreiees alE. Polizeibehörde bestellt wird h) Je eine Vörtretung der katholiechen Kirche und der evaflgelisehen Hirche b) ' rJ . -J /langer: [5i]ü/lü II:54 I'axsfafinn: STIIT $, BIDEIJRI [4 -3 i) ein beratendes l'litglied $ 32 KrO derjenigen Fraktionen im Kreistag, die nicht bersits möß Abs: 2 die,ser $atzung vertreten s iri.d Je, gemäß ge- Für die l'liügtieder d) bis i) ist je ein persönlicher Vertbeter/in zu bestel"len oder zu wäh1en. F5 , Aufgaben des Jugendhilfeausschusses .r.' ) (t) Der .Jugendhilfeausschuß befaßt sich mit den Auig"ben der JugÖndhilfe, Er beschließt im Hahmen der vom Kreistag bereitg*J"elIten Flittel, dieser Satzung und der v0m Kreistog gefaßten EeschlÜ.sse Über die Angelegenheiten der Jugendhilfe' Er so11 vor jader,BeeChluBfassu,ng des Kreistages in Fragen rJer Jugendhilfe gehört werden. Er hat des Hecht, an den Kreis. t2') Der Jugendhilfeeusschuß hat vür ell-ern folgende Aufgaben: :t, 0ie Aufstellung von Hichtlinien urrd Grundsätzen für a) die Förderung von Einrichtungen und MaBnahmen dor Jug en dhilfe zur Erb) die Fegtsetzung Cer Leistungerr oder der Hilfe gerggeIt. Lendesrecht durch nicht diese ziehung, aor+eit werde ) rt 2. Die Enüscheidung Über a) die Jugendhil-fePLonung b) die Fördef,ung der Träger der freien Jugendhilfe c).die öffentLiche Anerkennung nach $ 75 KJH6 in Verbindung mit $ ZE AG-KJHG d) den BedarfspLan fÜr Tageseinrichtungen ril Kinder-{gemäß $ 10 Gesetz über Tagegeiqrrichtungen für'Kinder - qTK) e) die Gene'hmigung einer geringeren öffnungsdauer 5swie 1B Abe..? anteilige Kürzung von Zuschüssen (gemäß $ "lrrür*r/6r' $atz 1 6TK) f) die BegeIung, welche TrEger durch S 13 Abs. 4 und $ 18 Abs. 4 GTK begÜnstigt werden g) die Genehmigung einer vereinbarung über TageseirrrichtungspJ.ätze fÜr Betriebe nach S ?0 Abs' 2 GTK Wfu, fu'il,* . tal^^^* b"4' ä' /t^,ü4 /innüen: fl5il0ilI 1l:54 !'txstttion: STIDT EEDEIJRü -4 für die h) die Aufstellung von Vorschlagslisten !,Jahl'der Jugendschöffen i}dieAufstellung,'vonVorschlagslistenfürdietilahlder ehreframtlichenBeisit'"irg"'clenAusschuß!nddieKammer verweigerer für Krie gsdierrst -. den Bereich der Jugendil. Die Vorberatung des Haushaltes für hilfe. des 'd. Anhörung vor der Perufung des LEiters/irr der Verualtung Jugendamtes ' $6 ;) llnteriussshüsee ' L-: Ear f;ilreinzelneAufgabenderJugendhilfekönnenbeiBedarfUnter. gebildet werden' Die Enrecn.iirigübefugnis ohne $usschüsse *uidrn üom'lugendhitfeousechuß 9€= itirsrieder der unreraus;;;u;;; *t"r1:€rlretenden Mitgliedernurrd sus s"inen ordentrichen unu vorsitzenlen/die vsrsltzende urählt,. Er bestimrnt au.n oun/in ir'ttn Stellvertreter ""i"t^l III. llervaltung des Jugendf,mtec $7 iEt eine selbstEndige 0rganrJugtndamtes dee Ven'tsl!ung [riE. it innerhäIb det Verwaltung des Erftkreises ' s; ation se inh e s8 lnkrafttreten Tage nach ihrer tritt mit Ausnahme des $ 4 atn die Setrung Am glaichen Tage tritt Eelcanntmechung in Kraft ' vom 05.07,19'75 in der ;;;-;;s Jugendemt des Erftkreiseevom 18.12.1986 außer Kraft' iuuurng Oes Kreistagsbeschlusses des Erftkreises tritt am Jugendamt d"f flt Satzung $ 4 der ör. rr.199{ in Kraft ' D,iese Satzung