Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,0 MB
Datum
16.11.2010
Erstellt
16.11.10, 17:54
Aktualisiert
16.11.10, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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05/10/10 11:54 Faxslttinn:
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dss Jugendamt des _Elltt.rFjlq'eg
aufgrund der $$ 69 ff des
Der Kreistag hat am
Kinder- und Jugehdhilfegesetzes - KJHG - (Achtes Buch, Sozial-
g'esetzbuch - 5GB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03, Mai ..1993 (8G81. I, $eite 637) , zuletzü geänderü durch Art.
13
des Gesetzee uur Umsetzung des föderalerr Konsolidierungsprogtur,rms (FKPC) vom 13.06.J.s93 (BCB1. I S. 944) des $ 3 Abs. 2 des
Ersten Gesetzes zur Ausführung der Kinder- und' JugendhilfegesetzBE - AG-:KJHG - in der Fassung vonl 1e-12.1990 (GV NW S. 664) und
des $ 3 der Kreisordnung für daE Land ltlordrhein*Westfalen (Kr0)
in der Fassung der Bekanntmachung von 13,08.1984 {GV Nhl S,497),
zuJe'bzt geänrlert durch 6es'eta vom 07.03 ' lggO (GV l.'ll,l S' 141) ,
foJ-grende Satzung für das Jugendamtes des Erftkreises beschlossen:
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Jugendamt
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Dae Jugendamt besteht EUs dem Jugendhilfeausschuß und der
Verwaltung des Jugendantes.
92
Zuständigkeit
Das Jugendamt ist nach llleBgabe des Kindel- und Jugendhilfefesetzes (KJHG), des daau erlasFenen AusführUngsgeeetzes und
dieser Satzung für aLle Aufgeben der öffentlishen Jugendhilfe irn Febiet dai Stadt Bedburg und der Gerneinde Elsdorf zu-
ständig.
irl
s
Aufgaben des Jugendamtes
(1) 0te Jugendemt ist FlitüeI- und Sammelpunkt al-Ier Bestre;
bungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe. Die Entfaltung der
Persönlichkeit des jüngen Menschen sowie die Stärkung U,nd Er-
haltung der Erziehungskraft der Femilie sollen bei allen 14eBnahrnen der öff entl-ichen Jugendhilf'e im Vordergrund stehen.
(E) Das..Jugendamt sol-L sich utu eirre enge Zusammenarbeit mit
ien Trägern der freien Jugendhilfe und allen behördliche'n
Stellen bemühen, die sich mit Angelegenheiten der Kinder,
Jugendlichen und jungen Menschen sowie der Familie befassen,
lis hat delbei die SeIbständigkeit der freien Träger.in Zielrsetzung und purchführung der Jugandhilfeaufgaben sowie in
rJer Gestaltung ihrer 0rgenisations.struktur zu achten '
,imgen:
05/10/1[ ]l:54 laxs[r[ion:
STIDT EEDBI]RI
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Il.,lugendhilfeeu*schuE
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- llitglieder des Jugendhilfeausschusses
(1)
JugendhitfeausschuB gehöien 15 stirnmberechtigte und
beratende Hitgl.ieder an.
(ä) Bie Zahl der stimmberechtlgten Hitgliedet'nB,ch $ 71
Abs- 1 Ziff, 1 KJHC (Hitglieder der Vertretungskörperschaft
oder von ihi' gewöhlter Frauen und lr{Enner, die in'der Jugendhilfe erfahren sind) beträgt 9. Die Zahl {e" stimmberechtigten Hitglieder nach $ 71 Abs. I Ziff. z KJHG, die von Cen im
Bereich des Jugendamtes wirk,enden und anerlcennten freie.n TrEgern vorgeschlagen sind, beträgt. 6'
Die Flitglieder werden v0m Kre.istag gewähIt, FÜr jedes I'litDem'
glied ist ein/e persöntiche/r Stellvertret'or/in zu wählerr.
Das lrlahLverfehren richtet sich nach dem Ersten Gesetz zur
Arlsführung de.s Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJl{G} und
dr;r Kreisondnung (Kr0) und der Geschäftsordnung des Kreistegrrs.
{3} Als beratande Hii,glieder gehören
dern Jugendhilfeausschuß
ari l
a) Der 0berkrei'sdirektor/in
Der/Die zuständige Deserrrerrt,/in
c) Der Leiter/in des Jugendamtes oder deren Vertretung
d) Ein Fichter/in des VormundschEftsgerichtes ottar das FEmiliengerichtas oder ein Jugendrichter/in, der von dem
zuetändigen Präsidenten/in dEE Landgerichts beetellt wird
e) Ein Vertreter/in der ArbeltsveruaLtung, deI vorr dem Direktor/in des zuständigen Arbeitsamtes in BrühI bestellt uird
f) Ein Vertteter/in der SchuJen, OÄr vom Regierungspräsiden, ten in Köln aIs obere Sch'ulaufsichtsbehörde bestellt wird
s) Ein Ver'üreter/in der PoIizei, der vom 0berkreisdirektor
des Erftkreiees alE. Polizeibehörde bestellt wird
h) Je eine Vörtretung der katholiechen Kirche und der evaflgelisehen Hirche
b)
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/langer: [5i]ü/lü
II:54 I'axsfafinn:
STIIT
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BIDEIJRI
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-3
i)
ein beratendes l'litglied
$ 32 KrO
derjenigen Fraktionen im Kreistag, die nicht bersits
möß Abs: 2 die,ser $atzung vertreten s iri.d
Je,
gemäß
ge-
Für die l'liügtieder d) bis i) ist je ein persönlicher Vertbeter/in zu bestel"len oder zu wäh1en.
F5
,
Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
.r.'
)
(t) Der .Jugendhilfeausschuß befaßt sich mit den Auig"ben der
JugÖndhilfe, Er beschließt im Hahmen der vom Kreistag bereitg*J"elIten Flittel, dieser Satzung und der v0m Kreistog gefaßten EeschlÜ.sse Über die Angelegenheiten der Jugendhilfe'
Er so11 vor jader,BeeChluBfassu,ng des Kreistages in Fragen
rJer Jugendhilfe gehört werden. Er hat des Hecht, an den Kreis.
t2') Der Jugendhilfeeusschuß hat vür ell-ern folgende Aufgaben:
:t, 0ie Aufstellung von Hichtlinien urrd Grundsätzen für
a) die Förderung von Einrichtungen und MaBnahmen dor Jug en dhilfe
zur Erb) die Fegtsetzung Cer Leistungerr oder der Hilfe gerggeIt.
Lendesrecht
durch
nicht
diese
ziehung, aor+eit
werde
)
rt
2. Die Enüscheidung Über
a) die Jugendhil-fePLonung
b) die Fördef,ung der Träger der freien Jugendhilfe
c).die öffentLiche Anerkennung nach $ 75 KJH6 in Verbindung
mit $ ZE AG-KJHG
d) den BedarfspLan fÜr Tageseinrichtungen ril Kinder-{gemäß
$ 10 Gesetz über Tagegeiqrrichtungen für'Kinder - qTK)
e) die Gene'hmigung einer geringeren öffnungsdauer 5swie
1B Abe..?
anteilige Kürzung von Zuschüssen (gemäß $
"lrrür*r/6r'
$atz 1 6TK)
f) die BegeIung, welche TrEger durch S 13 Abs. 4 und $ 18
Abs. 4 GTK begÜnstigt werden
g) die Genehmigung einer vereinbarung über TageseirrrichtungspJ.ätze fÜr Betriebe nach S ?0 Abs' 2 GTK
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für die
h) die Aufstellung von Vorschlagslisten
!,Jahl'der
Jugendschöffen
i}dieAufstellung,'vonVorschlagslistenfürdietilahlder
ehreframtlichenBeisit'"irg"'clenAusschuß!nddieKammer
verweigerer
für Krie gsdierrst
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den Bereich der Jugendil. Die Vorberatung des Haushaltes für
hilfe.
des
'd. Anhörung vor der Perufung des LEiters/irr der Verualtung
Jugendamtes '
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llnteriussshüsee
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f;ilreinzelneAufgabenderJugendhilfekönnenbeiBedarfUnter.
gebildet werden' Die
Enrecn.iirigübefugnis
ohne
$usschüsse
*uidrn üom'lugendhitfeousechuß
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itirsrieder der unreraus;;;u;;;
*t"r1:€rlretenden Mitgliedernurrd
sus s"inen ordentrichen unu
vorsitzenlen/die vsrsltzende
urählt,. Er bestimrnt au.n oun/in
ir'ttn Stellvertreter
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III. llervaltung
des Jugendf,mtec
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iEt eine selbstEndige 0rganrJugtndamtes
dee
Ven'tsl!ung
[riE.
it innerhäIb det Verwaltung des Erftkreises '
s; ation se inh e
s8
lnkrafttreten
Tage nach ihrer
tritt mit Ausnahme des $ 4 atn
die Setrung
Am glaichen Tage tritt
Eelcanntmechung in Kraft '
vom 05.07,19'75 in der
;;;-;;s Jugendemt des Erftkreiseevom 18.12.1986 außer Kraft'
iuuurng Oes Kreistagsbeschlusses
des Erftkreises tritt am
Jugendamt
d"f
flt
Satzung
$ 4 der
ör. rr.199{ in Kraft '
D,iese Satzung