Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8218/2010
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
16.11.2010
Betreff:
Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den
Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Sitzungsvorlage WP8-176/2010 vom 18.10.2010 zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 26.10.2010 wurde mitgeteilt, dass der Termin für die Zuleitung des
Haushaltes 2011 an den Rat der Stadt Bedburg auf den 14.12.2010 verschoben wird, da die
Entwicklung wesentlicher Positionen der „Allgemeinen Finanzwirtschaft“ noch nicht absehbar
seien. Als Gründe hierfür wurden angegeben:
1. Die Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich ist erst für November angekündigt.
2. Die Eckdaten des Kreishaushaltes des Rhein-Erft-Kreises liegen nicht vor (auch der RheinErft-Kreis wartet auf die Proberechnung).
3. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung werden „kommunenscharf“ erst Ende
November bekannt werden.
Diese vor rund vier Wochen getroffenen Aussagen basierten auf dem Inhalt eines Schnellbriefes
des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NW StGB) vom 23.09.2010, mit dem
gleichzeitig der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW über
die Orientierungsdaten 2011 – 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden und Gemeindeverbände übersandt wurde.
Mit Datum vom 09.11.2010 hat der NW StGB nunmehr aus verschiedenen Gründen eine
Anpassung des Orientierungsdatenerlasses vorgenommen. Die Anpassung bedeutet keine
Anpassung des Erlasses an die Ergebnisse der November-Steuerschätzung. Eine solche
Anpassung ist nach Kenntnisstand des NW StGB auch nicht angedacht.
Abschließend
enthält
der
Schnellbrief
folgende
Ausführungen:
„Die Geschäftsstelle erreichen immer wieder Anfragen zu dem Zeitplan für die Beratungen des
Gesetzentwurfes des GFG 2011. Derzeit gibt es leider immer noch keinen offiziellen Zeitplan
hierfür. Ursprünglich sollten die Eckpunkte für das GFG 2011 in der vorletzten Woche vom
Kabinett beraten werden. Die Beratung ist jedoch von der Tagesordnung abgesetzt worden und
bis heute nicht erfolgt. Ohne vom Kabinett beschlossene Eckpunkte wird das Innenministerium
auch keinen Gesetzentwurf für das GFG 2011 fertigen. Wir rechnen derzeit nicht mit einer
Einbringung des Gesetzentwurfes für das GFG 2011 in den Landtag vor Ende Januar/Anfang
Februar 2011. Erst mit der Einbringung in den Landtag wird dann auch eine erste Proberechnung
zur Verfügung gestellt.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.“
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen dürften rechtzeitig vor dem 14.12.2010 keine
hinreichend belastbaren Zahlen für die Erstellung eines Haushaltsplanentwurfes 2011 vorliegen.
In Ergänzung zu den entsprechenden Ausführungen in der o. a. Sitzungsvorlage sei auch darauf
hingewiesen, dass mit deutlich höheren Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer, als noch am
18.10.2010 bekannt war, gerechnet werden darf. Der dort genannte (Brutto-)Betrag erhöht sich
voraussichtlich von ca. 3 Mio. € auf etwa 8 Mio. €, wobei zur Zeit noch unklar ist, welche
Auswirkungen dies auf einzelne Haushaltsjahre, deren Abschlüsse, die Entwicklung von
allgemeiner und Ausgleichsrücklage sowie die Haushaltsplanung 2011 und Folgejahre
(Reduzierung der Schlüsselzuweisungen wegen höherer eigener Steuerkraft) haben wird.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-218/2010
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.11.2010
Beschlussvorlage WP8-218/2010
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Kämmerer
Bürgermeister
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