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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8218/2010 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 16.11.2010 Betreff: Haushaltssatzung 2011 – Informationen zur Datengrundlage für den Haushaltsentwurf sowie den Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Sitzungsvorlage WP8-176/2010 vom 18.10.2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.10.2010 wurde mitgeteilt, dass der Termin für die Zuleitung des Haushaltes 2011 an den Rat der Stadt Bedburg auf den 14.12.2010 verschoben wird, da die Entwicklung wesentlicher Positionen der „Allgemeinen Finanzwirtschaft“ noch nicht absehbar seien. Als Gründe hierfür wurden angegeben: 1. Die Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich ist erst für November angekündigt. 2. Die Eckdaten des Kreishaushaltes des Rhein-Erft-Kreises liegen nicht vor (auch der RheinErft-Kreis wartet auf die Proberechnung). 3. Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung werden „kommunenscharf“ erst Ende November bekannt werden. Diese vor rund vier Wochen getroffenen Aussagen basierten auf dem Inhalt eines Schnellbriefes des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (NW StGB) vom 23.09.2010, mit dem gleichzeitig der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW über die Orientierungsdaten 2011 – 2014 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände übersandt wurde. Mit Datum vom 09.11.2010 hat der NW StGB nunmehr aus verschiedenen Gründen eine Anpassung des Orientierungsdatenerlasses vorgenommen. Die Anpassung bedeutet keine Anpassung des Erlasses an die Ergebnisse der November-Steuerschätzung. Eine solche Anpassung ist nach Kenntnisstand des NW StGB auch nicht angedacht. Abschließend enthält der Schnellbrief folgende Ausführungen: „Die Geschäftsstelle erreichen immer wieder Anfragen zu dem Zeitplan für die Beratungen des Gesetzentwurfes des GFG 2011. Derzeit gibt es leider immer noch keinen offiziellen Zeitplan hierfür. Ursprünglich sollten die Eckpunkte für das GFG 2011 in der vorletzten Woche vom Kabinett beraten werden. Die Beratung ist jedoch von der Tagesordnung abgesetzt worden und bis heute nicht erfolgt. Ohne vom Kabinett beschlossene Eckpunkte wird das Innenministerium auch keinen Gesetzentwurf für das GFG 2011 fertigen. Wir rechnen derzeit nicht mit einer Einbringung des Gesetzentwurfes für das GFG 2011 in den Landtag vor Ende Januar/Anfang Februar 2011. Erst mit der Einbringung in den Landtag wird dann auch eine erste Proberechnung zur Verfügung gestellt. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.“ Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen dürften rechtzeitig vor dem 14.12.2010 keine hinreichend belastbaren Zahlen für die Erstellung eines Haushaltsplanentwurfes 2011 vorliegen. In Ergänzung zu den entsprechenden Ausführungen in der o. a. Sitzungsvorlage sei auch darauf hingewiesen, dass mit deutlich höheren Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer, als noch am 18.10.2010 bekannt war, gerechnet werden darf. Der dort genannte (Brutto-)Betrag erhöht sich voraussichtlich von ca. 3 Mio. € auf etwa 8 Mio. €, wobei zur Zeit noch unklar ist, welche Auswirkungen dies auf einzelne Haushaltsjahre, deren Abschlüsse, die Entwicklung von allgemeiner und Ausgleichsrücklage sowie die Haushaltsplanung 2011 und Folgejahre (Reduzierung der Schlüsselzuweisungen wegen höherer eigener Steuerkraft) haben wird. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-218/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.11.2010 Beschlussvorlage WP8-218/2010 ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Kämmerer Bürgermeister Seite 3