Daten
Kommune
Bedburg
Größe
357 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltsjahr; 2010
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Anlaqe zur Vorlaqe WP8-195/2010
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Produkt:
03.217.310 Gymnasium einschl. Turn- und Dreifachhalle
Konto:
7851000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
lvlaßn.-Nr.
Zweckbestimmung:
Kosten für den Einbau einer Lüftungsanlage in der Aula
des Silverberg-Gymnasiums
lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
0,00 €
1. Haushaltsplan
0€
2. Mittel gemäß S 82 GO NW
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei vE)
€
0,00 €
verfügbar
0€
Angewiesen und vorausverfügt
Somit noch verfügbar
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
0,00 €
90.000 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 21 .09.2010 unter TOP 3
,,Veni/endung von lvlitteln aus denr Konjunkturpaket ll hier: Lüftungsanlage
Gymnasium Bedburg"
einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
,,Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Einbau einer Lüftungsanlage für die Aula
des Gymnasiums Bedburg aus Mitteln des Konjunktutpaketes zu."
Ausweislich der dazugehörigen Sitzungsvorläge hat der Einbau der Lüftungsanlage
ein Volumen von voraussichtlich EURO 90.000,00.
Wie sich herausgestellt hat, ist der Eingangs zitierte Ratsbeschluss jedoch
haushaltsrechtlich nicht ausreichend, um auch tatsächlich die Auszahlung zu leisten.
Es ist vielmehr noch ein formalrechtlicher Beschluss über die Leistung einer
außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich, damit die Mittel zu Verfügung stehen.
Aufgrund der Sitzungstermine ist jedoch ein rechtzeitiger Beschluss des Rates nicht
möglich, da die Arbeiten nunmehr zeitnah in Auftrag gegeben werden sollen. Dies ist
auch im Hinblick auf die Tatsache erforderlich, dass Maßnahmen, welche aus dem
Konjunkturpaket ll finanziert werden sollen, noch im Jahr 2010 zumindest begonnen
Se te 2 von 2 des
Aftrags aufEdeiung derZLslimmrng zur Leisiung eineraußerpänmäßgen Auszah ung
worden sein müssen.
Deckungsvorschlag:
Mittel aus dem Konjunkturpaket ll, Bereich,,Bildungsinfrastruktul'
den 23. September 2010
lm Auftrag
I
Naujo
Genehmigungsverfahren
:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsübellqteitung ist gemäß
geringfügig
Stadt Bedburg
I
lql_Go
[-
]
NW
iVm
S 17de. Hauptsatzung der
erheblich
unerheblich X
Die Leistung der Haushalisübercchreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
Bedburs,
den ? 7. 09,
Z
A'/A
Baum
Stadtkämmerer
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz l der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit
entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese
Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Bedburq, den 2-
Ä^M
Koerdt
Bürgermeister
t
,
C'
1
, Z "'
.4
(J
,.2'/ -Z
Stadtverordnete(r)