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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-195/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
357 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-195/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-195/2010)

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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr; 2010 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Anlaqe zur Vorlaqe WP8-195/2010 Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung Produkt: 03.217.310 Gymnasium einschl. Turn- und Dreifachhalle Konto: 7851000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen lvlaßn.-Nr. Zweckbestimmung: Kosten für den Einbau einer Lüftungsanlage in der Aula des Silverberg-Gymnasiums lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 0,00 € 1. Haushaltsplan 0€ 2. Mittel gemäß S 82 GO NW 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei vE) € 0,00 € verfügbar 0€ Angewiesen und vorausverfügt Somit noch verfügbar Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 0,00 € 90.000 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 21 .09.2010 unter TOP 3 ,,Veni/endung von lvlitteln aus denr Konjunkturpaket ll hier: Lüftungsanlage Gymnasium Bedburg" einstimmig folgenden Beschluss gefasst: ,,Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Einbau einer Lüftungsanlage für die Aula des Gymnasiums Bedburg aus Mitteln des Konjunktutpaketes zu." Ausweislich der dazugehörigen Sitzungsvorläge hat der Einbau der Lüftungsanlage ein Volumen von voraussichtlich EURO 90.000,00. Wie sich herausgestellt hat, ist der Eingangs zitierte Ratsbeschluss jedoch haushaltsrechtlich nicht ausreichend, um auch tatsächlich die Auszahlung zu leisten. Es ist vielmehr noch ein formalrechtlicher Beschluss über die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich, damit die Mittel zu Verfügung stehen. Aufgrund der Sitzungstermine ist jedoch ein rechtzeitiger Beschluss des Rates nicht möglich, da die Arbeiten nunmehr zeitnah in Auftrag gegeben werden sollen. Dies ist auch im Hinblick auf die Tatsache erforderlich, dass Maßnahmen, welche aus dem Konjunkturpaket ll finanziert werden sollen, noch im Jahr 2010 zumindest begonnen Se te 2 von 2 des Aftrags aufEdeiung derZLslimmrng zur Leisiung eineraußerpänmäßgen Auszah ung worden sein müssen. Deckungsvorschlag: Mittel aus dem Konjunkturpaket ll, Bereich,,Bildungsinfrastruktul' den 23. September 2010 lm Auftrag I Naujo Genehmigungsverfahren : Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsübellqteitung ist gemäß geringfügig Stadt Bedburg I lql_Go [- ] NW iVm S 17de. Hauptsatzung der erheblich unerheblich X Die Leistung der Haushalisübercchreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. Bedburs, den ? 7. 09, Z A'/A Baum Stadtkämmerer Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird gemäß S 60 Absatz l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der Dringlichkeit entschieden, die beantragte überplanmäßige Auszahlung zu leisten. Diese Entscheidungen ist dem Rat der Stadt Bedburg in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Bedburq, den 2- Ä^M Koerdt Bürgermeister t , C' 1 , Z "' .4 (J ,.2'/ -Z Stadtverordnete(r)