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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8171/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 26.10.2010 Rat der Stadt Bedburg 16.11.2010 Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die sich aus dem § 103 GO NRW ergebenden Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung unterteilen sich in Verwaltungsprüfungen, Programmprüfungen, betriebswirtschaftliche Prüfungen und technische Prüfungen. Die drei erstgenannten Prüfaufgaben werden vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bedburg abgedeckt. Zur Durchführung von technischen Prüfungen ist allerdings entsprechend ausgebildetes Fachpersonal notwendig. Die wesentlichen Tätigkeitsbereiche umfassen Vergabeprüfungen nach VOB bzw. HOAI, baubegleitende Prüfungen sowie Prüfungen des wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes beim Bau und Unterhalt von Bauwerken im Hochund Tiefbau. Traditionell werden diese Aufgaben von Bauingenieurinnen/ Bauingenieuren oder Bautechnikerinnen/ Bautechnikern übernommen. Im hiesigen Stellenplan ist bisher für die Aufgaben der technischen Prüfung eine 0,5-Stelle mit einer Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10 vorgesehen. Leider konnte im Rahmen einer internen und externen Stellenausschreibung kein geeignetes Personal gefunden werden, so dass diese Stelle seit der Einrichtung des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2007 unbesetzt geblieben ist. Die Gründe hierfür liegen sicherlich zum einen in der für Ingenieure/Ingenieurinnen recht niedrigen Stellenbewertung sowie zum anderen in der Tatsache, dass die Stadt Bedburg auf Grund ihrer Größe lediglich eine Teilzeitstelle mit einem Stundenumfang von 50 % einer Vollzeitstelle in ihrem Stellenplan ausweisen kann. Die zukünftige Stadt Elsdorf richtet erstmals zum 01.11.2010 ein Rechnungsprüfungsamt ein und sieht für die technische Prüfung ebenfalls eine 0,5-Stelle vor. Auch der Nachbarkommune Elsdorf ist bewusst, dass aus den o.a. Gründen eine optimale Stellenbesetzung derzeit nur schwer möglich ist. Deshalb fanden in den vergangenen Wochen diverse Gespräche zwischen beiden Kommunen mit dem Ziel statt, eine für beide Seiten attraktive Kooperationslösung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zu erarbeiten. Ziel sollte es sowohl im Sinne einer adäquaten Aufgabenerfüllung, die gleichzeitig mit einer optimalen Ressourcennutzung einhergeht, als auch der Möglichkeit eines attraktiven Stellenangebotes für potentielle Bewerber/innen sein, dass beide Kommunen gemeinsam den technischen Prüfauftrag voll umfänglich erfüllen können. Der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der Stadt Elsdorf trägt diesen Zielen Rechnung. Die Eckpunkte der als Entwurf beigefügten Kooperationsvereinbarung sehen vor, dass 1. die Stadt Elsdorf sicher stellt, dass zur Aufgabenerfüllung im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elsdorf eine Vollzeitstelle für technisches Prüfpersonal zur Verfügung steht und die Stellenausweisung hierzu im Einvernehmen mit der Stadt Bedburg maximal nach A 12 BBesG bzw. EGr. 12 TVöD sowie die Besetzung dieser Stelle mit vorher vorliegendem Einverständnis der Stadt Bedburg erfolgt ( § 2 Abs. 1 der Vereinbarung), Beschlussvorlage WP8-171/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2. die Stadt Elsdorf sich verpflichtet, die nach § 103 GO NRW anfallenden technischen Rechnungsprüfungsaufgaben für die Stadt Bedburg durchzuführen ( § 1 Abs.1 der Vereinbarung), 3. sich die technischen Prüfaufträge aus dem jährlich zu erstellenden Prüfplan ergeben und diese vom Rat, vom Rechungsprüfungsausschuss sowie vom Bürgermeister der Stadt Bedburg erteilt werden ( § 1 Abs. der Vereinbarung), 4. die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich montags bis donnerstags an jeweils 2 Arbeitstagen in Bedburg und Elsdorf mit gleichem Stundenanteil abzuleisten ist und der Einsatz an Freitagen grundsätzlich wöchentlich alternierend oder nach vorheriger Abstimmung der beiden Leiter der Rechnungsprüfungsämter der Vertragspartner zu erfolgen hat ( § 1 Abs. 4 der Vereinbarung), 5. die Beteiligten die tatsächlich anfallenden Personalaufwendungen grundsätzlich jeweils zu gleichen Teilen tragen ( § 3 Abs. 1 der Vereinbarung), 6. jeweils ein Drittel der Personalaufwendungen als Fixkosten für die beiden Vertreinbarungspartner gelten. Das verbleibende Drittel wird grundsätzlich auf beide Vereinbarungspartner zu gleichen Teilen aufgeteilt, es sei denn, dass einer der Vereinbarungspartner im Rahmen dieser Vereinbarung den/die Beschäftigte/n bzw. den/die Beamten/Beamtin insgesamt mehr als zur Hälfte im abgelaufenen Haushaltsjahr in Anspruch genommen hat. In diesem Fall erfolgt eine Spitzabrechnung. Die seitens der zukünftigen Stadt Elsdorf in ihrem Stellenplan bereitzustellende Planstelle wird bis maximal A 12 bzw. EGr. 12 TVöD ausgewiesen, um auf längere Sicht qualifiziertem Personal Perspektiven zu bieten, damit die Bindung an beide Kommunen auch längerfristig erfolgen kann. Die im Gegensatz zur bisherigen Stellenausweisung im Stellenplan der Stadt Bedburg vorgesehene höherwertige Ausweisung liegt darin begründet, dass nunmehr die Bewertungskriterien der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement –KGSt-, hier ist insbesondere das Kriterium „Grad der Verantwortung“ zu nennen, aktuell den geänderten tatsächlichen Gegebenheiten der einzelnen Dienstposten mit dem Gutachten 1/2009 angepasst wurde. Eine Bewertung nach dem aktuellen Gutachten führt nunmehr zu einer maximalen Ausweisung dieser Stelle nach BesGr. A 12, das entspricht EGr. 12 TVöD. Da der Kostenausgleich durch die Stadt Bedburg bei Abschluss dieser Vereinbarung an die zukünftige Stadt Elsdorf grundsätzlich zu gleichen Teilen erfolgt und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, bei besonderer Inanspruchnahme des technischen Prüfpersonals durch eine der beteiligten Kommunen eine „Spitzabrechnung“ vornehmen zu können, sind nach Ansicht der Verwaltung einschließlich des Leiters des städtischen Rechnungsprüfungsamtes Kosten und Nutzen gerecht auf beide Kommunen verteilt. Entsprechende Erfahrungen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung liegen bereits bei anderen Kreiskommunen vor. Die Städte Brühl und Wesseling arbeiten bereits in diesem Aufgabenfeld im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung zusammen. Die Erfahrungen werden seitens der beteiligten Kommunen lt. Auskunft des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bedburg als durchweg positiv von den beteiligten Kommunen beschrieben. Beschlussvorlage WP8-171/2010 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Darüber hinaus soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die zukünftige Stadt Elsdorf und die Stadt Bedburg bisher auch schon im Bereich der Zweckverbände gut und effektiv zusammenarbeiten. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen und auch im Hinblick auf eine optimale Aufgabenwahrnehmung für den Bereich der technischen Prüfaufgaben, sollten durch eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung die Synergieeffekte durch den Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der Stadt Elsdorf genutzt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.10.2010 ----------------------------------Stolz Stv. Fachbereichsleiterin ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter(in) Beschlussvorlage WP8-171/2010 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4