Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
17.11.10, 17:56
Aktualisiert
17.11.10, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8171/2010 1.
Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
26.10.2010
Rat der Stadt Bedburg
16.11.2010
Betreff:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von technischen
Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der
Stadt Bedburg und der zukünftigen Stadt Elsdorf zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die sich aus dem § 103 GO NRW ergebenden Prüfaufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung unterteilen sich in Verwaltungsprüfungen, Programmprüfungen,
betriebswirtschaftliche Prüfungen und technische Prüfungen. Die drei erstgenannten
Prüfaufgaben werden vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bedburg
abgedeckt.
Zur Durchführung von technischen Prüfungen ist allerdings entsprechend ausgebildetes
Fachpersonal
notwendig.
Die
wesentlichen
Tätigkeitsbereiche
umfassen
Vergabeprüfungen nach VOB bzw. HOAI, baubegleitende Prüfungen sowie Prüfungen des
wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes beim Bau und Unterhalt von Bauwerken im Hochund Tiefbau. Traditionell werden diese Aufgaben von Bauingenieurinnen/ Bauingenieuren
oder Bautechnikerinnen/ Bautechnikern übernommen.
Im hiesigen Stellenplan ist bisher für die Aufgaben der technischen Prüfung eine 0,5-Stelle
mit einer Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10 vorgesehen. Leider konnte im Rahmen
einer internen und externen Stellenausschreibung kein geeignetes Personal gefunden
werden, so dass diese Stelle seit der Einrichtung des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr
2007 unbesetzt geblieben ist. Die Gründe hierfür liegen sicherlich zum einen in der für
Ingenieure/Ingenieurinnen recht niedrigen Stellenbewertung sowie zum anderen in der
Tatsache, dass die Stadt Bedburg auf Grund ihrer Größe lediglich eine Teilzeitstelle mit
einem Stundenumfang von 50 % einer Vollzeitstelle in ihrem Stellenplan ausweisen kann.
Die zukünftige Stadt Elsdorf richtet erstmals zum 01.11.2010 ein Rechnungsprüfungsamt
ein und sieht für die technische Prüfung ebenfalls eine 0,5-Stelle vor.
Auch der Nachbarkommune Elsdorf ist bewusst, dass aus den o.a. Gründen eine optimale
Stellenbesetzung derzeit nur schwer möglich ist. Deshalb fanden in den vergangenen
Wochen diverse Gespräche zwischen beiden Kommunen mit dem Ziel statt, eine für beide
Seiten attraktive Kooperationslösung im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit zu
erarbeiten. Ziel sollte es sowohl im Sinne einer adäquaten Aufgabenerfüllung, die
gleichzeitig mit einer optimalen Ressourcennutzung einhergeht, als auch der Möglichkeit
eines attraktiven Stellenangebotes für potentielle Bewerber/innen sein, dass beide
Kommunen gemeinsam den technischen Prüfauftrag voll umfänglich erfüllen können.
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die
Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO zwischen der Stadt Bedburg
und der Stadt Elsdorf trägt diesen Zielen Rechnung.
Die Eckpunkte der als Entwurf beigefügten Kooperationsvereinbarung sehen vor, dass
1. die
Stadt
Elsdorf
sicher
stellt,
dass
zur
Aufgabenerfüllung
im
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Elsdorf eine Vollzeitstelle für technisches
Prüfpersonal zur Verfügung steht und die Stellenausweisung hierzu im
Einvernehmen mit der Stadt Bedburg maximal nach A 12 BBesG bzw. EGr. 12
TVöD sowie die Besetzung dieser Stelle mit vorher vorliegendem Einverständnis
der Stadt Bedburg erfolgt ( § 2 Abs. 1 der Vereinbarung),
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2. die Stadt Elsdorf sich verpflichtet, die nach § 103 GO NRW anfallenden
technischen Rechnungsprüfungsaufgaben für die Stadt Bedburg durchzuführen ( §
1 Abs.1 der Vereinbarung),
3. sich die technischen Prüfaufträge aus dem jährlich zu erstellenden Prüfplan
ergeben und diese vom Rat, vom Rechungsprüfungsausschuss sowie vom
Bürgermeister der Stadt Bedburg erteilt werden ( § 1 Abs. der Vereinbarung),
4. die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich montags bis donnerstags an jeweils 2
Arbeitstagen in Bedburg und Elsdorf mit gleichem Stundenanteil abzuleisten ist und
der Einsatz an Freitagen grundsätzlich wöchentlich alternierend oder nach
vorheriger Abstimmung der beiden Leiter der Rechnungsprüfungsämter der
Vertragspartner zu erfolgen hat ( § 1 Abs. 4 der Vereinbarung),
5. die Beteiligten die tatsächlich anfallenden Personalaufwendungen grundsätzlich
jeweils zu gleichen Teilen tragen ( § 3 Abs. 1 der Vereinbarung),
6. jeweils ein Drittel der Personalaufwendungen als Fixkosten für die beiden
Vertreinbarungspartner gelten. Das verbleibende Drittel wird grundsätzlich auf beide
Vereinbarungspartner zu gleichen Teilen aufgeteilt, es sei denn, dass einer der
Vereinbarungspartner im Rahmen dieser Vereinbarung den/die Beschäftigte/n bzw.
den/die Beamten/Beamtin insgesamt mehr als zur Hälfte im abgelaufenen
Haushaltsjahr in Anspruch genommen hat. In diesem Fall erfolgt eine
Spitzabrechnung.
Die seitens der zukünftigen Stadt Elsdorf in ihrem Stellenplan bereitzustellende Planstelle
wird bis maximal A 12 bzw. EGr. 12 TVöD ausgewiesen, um auf längere Sicht
qualifiziertem Personal Perspektiven zu bieten, damit die Bindung an beide Kommunen
auch längerfristig erfolgen kann. Die im Gegensatz zur bisherigen Stellenausweisung im
Stellenplan der Stadt Bedburg vorgesehene höherwertige Ausweisung liegt darin
begründet, dass nunmehr die Bewertungskriterien der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement –KGSt-, hier ist insbesondere das Kriterium „Grad der
Verantwortung“ zu nennen, aktuell den geänderten tatsächlichen Gegebenheiten der
einzelnen Dienstposten mit dem Gutachten 1/2009 angepasst wurde. Eine Bewertung
nach dem aktuellen Gutachten führt nunmehr zu einer maximalen Ausweisung dieser
Stelle nach BesGr. A 12, das entspricht EGr. 12 TVöD.
Da der Kostenausgleich durch die Stadt Bedburg bei Abschluss dieser Vereinbarung an
die zukünftige Stadt Elsdorf grundsätzlich zu gleichen Teilen erfolgt und darüber hinaus
die Möglichkeit besteht, bei besonderer Inanspruchnahme des technischen Prüfpersonals
durch eine der beteiligten Kommunen eine „Spitzabrechnung“ vornehmen zu können, sind
nach Ansicht der Verwaltung einschließlich des Leiters des städtischen
Rechnungsprüfungsamtes Kosten und Nutzen gerecht auf beide Kommunen verteilt.
Entsprechende Erfahrungen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der
Rechnungsprüfung liegen bereits bei anderen Kreiskommunen vor. Die Städte Brühl und
Wesseling arbeiten bereits in diesem Aufgabenfeld im Rahmen einer entsprechenden
Vereinbarung zusammen. Die Erfahrungen werden seitens der beteiligten Kommunen lt.
Auskunft des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bedburg als durchweg
positiv von den beteiligten Kommunen beschrieben.
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Darüber hinaus soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die zukünftige Stadt
Elsdorf und die Stadt Bedburg bisher auch schon im Bereich der Zweckverbände gut und
effektiv zusammenarbeiten.
Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen und auch im Hinblick auf eine optimale
Aufgabenwahrnehmung für den Bereich der technischen Prüfaufgaben, sollten durch eine
interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Rechnungsprüfung die Synergieeffekte
durch den Abschluss der als Anlage im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Durchführung von technischen Prüfaufgaben nach § 103 GO
zwischen der Stadt Bedburg und der Stadt Elsdorf genutzt werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.10.2010
----------------------------------Stolz
Stv. Fachbereichsleiterin
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter(in)
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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