Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8207/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.26.12.4-C-2
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 6. vereinfachte Änderung
Ecke Leitweg-Eichendorffstraße
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtenwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585) den Aufstellungsbeschluss für die 6. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg. Dabei wird bestimmt, dass das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung findet und von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB sowie der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Dem Antragsteller wird aufgegeben die Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß dem vorliegenden Bauantrag vom 09. November 2010 sollen vor dem Mehrfamilienhaus
Leitweg 26 vier Vorstellbalkone (je zwei Balkone übereinander) – sog. „Altane“ – mit einer Tiefe
von je 1,75 m und einer Breite von je 3,14 m errichtet werden.
Da die Balkone außerhalb der im Bebauungsplan 43/Bedburg, 1. Änderung (rechtskräftig seit
04.09.2007) festgesetzten überbaubaren Fläche liegen, liegt dem o. g. Bauantrag ein Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 43/Bedburg, 1. Änderung wegen der
Überschreitung der festgesetzten straßenseitigen Baugrenze bei. Genehmigungsfähig ohne
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wären im vorliegenden Fall Balkone oder Altane lediglich in
einer Tiefe von max. 1,5 m und einer Breite von insgesamt max. 5,76 m. Nach Rücksprache mit
der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist nach vorliegender Rechtslage eine Befreiung von der
festgesetzten Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht möglich, da zur Begründung der
festgesetzten Baugrenzen im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgeführt wird, dass die
festgesetzten Baugrenzen flexible Erweiterungen ermöglichen – dies bedeutet jedoch eine
Erweiterungmöglichkeit nur in Richtung der straßenabgewandten Seite.
Der Eigentümer sieht jedoch eine erhöhte Attraktivität der Wohnungen mit größeren Balkonen.
Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung die Planung und Argumentation des Antragstellers, da
aus der bisherigen Planentwicklung und aus der Entwicklung des Gebietes erkennbar ist, dass
sich das Gebiet weiterhin positiv verändert und eine ständige Plananpassung notwendig ist. Es
wurde seitens der Verwaltung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt, dass die
beantragte Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB vorab unter der Voraussetzung erteilt werden kann,
dass der Bebauungsplan entsprechend geändert wird. Die straßenzugewandte Baugrenze soll
daher um 1,75 m entlang der Gebäudeflucht des Hauses „Leitweg 26“ in Richtung Leitweg
verschoben werden.
Dem Antragsteller soll aufgegeben werden, die Kosten des Bebauungsplanverfahrens zu
übernehmen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren
nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 und ohne einen
Umweltbericht gem. § 2a BauGB durchgeführt werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12. November 2010
Kenntnis genommen:
Beschlussvorlage WP8-207/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
----------------------------------(Harald Schreier)
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-207/2010
Sitzungsvorlage
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Seite: 3
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Seite 3