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Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb - Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
- Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
- Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Kaiskorb
- Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8203/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Betreff: Außenbereichssatzung Kaiskorb - Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für die Außenbereichssatzung Kaiskorb die Öffentlichekeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In Folge der Abbautätigkeit von RWE Power AG im Bereich des Tagebaus Garzweiler II soll das bestehende Autobahnkreuz Jackerath in den Bereich nordwestlich von Gut Kaiskorb verlegt werden. Hierdurch werden im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der A 44 (n) aus dem landwirtschaftlichen Betrieb Gut Kaiskorb ca. 50 ha in Anspruch genommen und dem Betrieb entzogen. Zudem wird das neue Autobahnkreuz mit den entsprechenden Zu- und Abfahrten sowie den Nebenanlagen in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle errichtet. Vor diesem Hintergrund sind der Eigentümer und RWE Power AG übereingekommen, bereits vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im beiderseitigen Interesse Kompensationsmaßnahmen zur langfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Hofstelle als Siedlungsansatz zu erarbeiten und umzusetzen. In Ergänzung zum Bebauungsplan Gut Kaiskorb soll für einen untergeordneten Teil des Siedlungsansatzes „Gut Kaiskorb“ der Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass das Gebiet der Außenbereichssatzung im örtlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes 2 „Jülicher Börde und Titzer Höhe“ (LP 2) liegt, hat die Stadt Bedburg am 19. November 2009 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises den Antrag auf Änderung des Landschaftsplanes eingereicht. In der Kreistagssitzung des Rhein-Erft-Kreises am 07. Oktober 2010 wurde dem Antrag auf Änderung des Landschaftsplans zugestimmt. Somit soll in den nächsten Monaten der Landschaftsplan entsprechend geändert werden. Die Stadt Bedburg definiert in der Außenbereichssatzung die städtebaulichen Ziele für den Fall, dass bei der Inbetriebnahme des näher gerückten Autobahnkreuzes die bisherigen Mieter der Wohnungen ihre Mietverhältnisse aufgeben und keine neuen Mieter für Wohnen gefunden werden. Mit der Außenbereichssatzung soll den negativen Folgen einer solchen Entwicklung entgegengewirkt werden, indem neben Wohnen auch kleinere gewerbliche Nutzungen erleichtert zulässig sind. Durch die Außenbereichssatzung und die Rücknahme des geschützen Landschaftsbestandteils haben künftige Nutzer Planungssicherheit. Mit der Außenbereichssatzung wird der Gebietscharakter „Außenbereich“ auch künftig nicht verändert. Es soll im Interesse kurzfristig zu treffender Entscheidungen jedoch durch die Außenbereichssatzung bestimmt werden, dass künftigen Nutzungen nicht entgegengehalten werden kann, dass sie der Darstellung „Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan widersprechen oder die Entstehung/Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Um die Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Bereich Gut Kaiskorb nördlich von Kirchherten zukünftig auch für die Flächen der Außenbereichssatzung fortzuführen, haben sich der Eigentümer, die Stadt Bedburg und RWE Power AG darauf verständigt, die wesentlichen Schutzziele des geschützen Landschaftsbestandteils sowie die aus der Außenbereichssatzung resultierenden Ausgleichsmaßnahmen in einem Städtebaulichen Vertrag festzuhalten. Dieser Vertrag befindet sich derzeit in der Abstimmung. Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB ist für Außenbereichssatzungen eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend den Beteiligungsregelungen eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens ( § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB) durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf der Außenbereichssatzung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durchzuführen. Beschlussvorlage WP8-203/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11. November 2010 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-203/2010 Seite 3