Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8203/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Betreff:
Außenbereichssatzung Kaiskorb
- Beschluss des Beteiligungsverfahrens gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2
und 3 sowie Satz 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt für die Außenbereichssatzung Kaiskorb die
Öffentlichekeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In Folge der Abbautätigkeit von RWE Power AG im Bereich des Tagebaus Garzweiler II soll das
bestehende Autobahnkreuz Jackerath in den Bereich nordwestlich von Gut Kaiskorb verlegt
werden. Hierdurch werden im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der A 44 (n) aus dem
landwirtschaftlichen Betrieb Gut Kaiskorb ca. 50 ha in Anspruch genommen und dem Betrieb
entzogen. Zudem wird das neue Autobahnkreuz mit den entsprechenden Zu- und Abfahrten sowie
den Nebenanlagen in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle errichtet. Vor diesem Hintergrund sind der
Eigentümer und RWE Power AG übereingekommen, bereits vor Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens im beiderseitigen Interesse Kompensationsmaßnahmen zur
langfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Hofstelle als Siedlungsansatz zu erarbeiten und
umzusetzen.
In Ergänzung zum Bebauungsplan Gut Kaiskorb soll für einen untergeordneten Teil des
Siedlungsansatzes „Gut Kaiskorb“ der Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6
BauGB erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass das Gebiet der Außenbereichssatzung im örtlichen
Geltungsbereich des Landschaftsplanes 2 „Jülicher Börde und Titzer Höhe“ (LP 2) liegt, hat die
Stadt Bedburg am 19. November 2009 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises den Antrag auf
Änderung des Landschaftsplanes eingereicht. In der Kreistagssitzung des Rhein-Erft-Kreises am
07. Oktober 2010 wurde dem Antrag auf Änderung des Landschaftsplans zugestimmt. Somit soll in
den nächsten Monaten der Landschaftsplan entsprechend geändert werden.
Die Stadt Bedburg definiert in der Außenbereichssatzung die städtebaulichen Ziele für den Fall,
dass bei der Inbetriebnahme des näher gerückten Autobahnkreuzes die bisherigen Mieter der
Wohnungen ihre Mietverhältnisse aufgeben und keine neuen Mieter für Wohnen gefunden werden.
Mit der Außenbereichssatzung soll den negativen Folgen einer solchen Entwicklung
entgegengewirkt werden, indem neben Wohnen auch kleinere gewerbliche Nutzungen erleichtert
zulässig sind. Durch die Außenbereichssatzung und die Rücknahme des geschützen
Landschaftsbestandteils haben künftige Nutzer Planungssicherheit.
Mit der Außenbereichssatzung wird der Gebietscharakter „Außenbereich“ auch künftig nicht
verändert. Es soll im Interesse kurzfristig zu treffender Entscheidungen jedoch durch die
Außenbereichssatzung bestimmt werden, dass künftigen Nutzungen nicht entgegengehalten
werden kann, dass sie der Darstellung „Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan widersprechen
oder die Entstehung/Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Um die Festsetzungen des Landschaftsplanes für den Bereich Gut Kaiskorb nördlich von
Kirchherten zukünftig auch für die Flächen der Außenbereichssatzung fortzuführen, haben sich der
Eigentümer, die Stadt Bedburg und RWE Power AG darauf verständigt, die wesentlichen
Schutzziele des geschützen Landschaftsbestandteils sowie die aus der Außenbereichssatzung
resultierenden Ausgleichsmaßnahmen in einem Städtebaulichen Vertrag festzuhalten. Dieser
Vertrag befindet sich derzeit in der Abstimmung.
Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB ist für Außenbereichssatzungen eine Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
entsprechend
den
Beteiligungsregelungen
eines
vereinfachten
Bebauungsplanverfahrens ( § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 sowie Satz 2 BauGB) durchzuführen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf der Außenbereichssatzung zu billigen und die
Verwaltung zu beauftragen, die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Beschlussvorlage WP8-203/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11. November 2010
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-203/2010
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