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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Kolpingstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8202/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung Kolpingstraße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits seit dem Jahr 2007 wurden Überlegungen angestellt, den Bereich der Kolpingstraße verkehrlich zu beruhigen. Nach Ausarbeitung von verschiedenen Möglichkeiten und diversen Informationsveranstaltungen wurde mit Schreiben vom 16.02.2009 eine Anwohnerbefragung vorgenommen.Folgende Maßnahmen standen zur Auswahlmöglichkeit an: 1. Einrichtung von 15 Parkplätzen und 4 Pflanzbeeten 2. Verbreiterung des Gehweges in Höhe Haus-Nr. 21-24 auf 1 m 3. Herstellung eines Fußgängerüberweges in Höhe Anwesen Löffelsender, Kolpingstraße 21 4. Herstellung eines Fußgängerüberweges in Höhe Bastgen, Kolpingstraße 1, im Bereich des Fahrbahnteilers 5. Rückbau der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage 6. Änderung der Vorfahrtsregelung mit baulicher Einengung der Einmündung Kolpingstraße/Glescher Weg 7. Errichtung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Kolpingstraße/Glescher Weg/ Unterführung Die Maßnahmen 1, 2 und 4 sind von den meisten Anwohnern befürwortet worden. Bei den Querungsmöglichkeiten war die Meinung der Anwohner nicht so eindeutig. Es wurde beschlossen die Lichtsignal-Anlage zu erhalten, und im Bereich Bastgen eine Querungsmöglichkeit, jedoch nicht als Fußgängerüberweg anzulegen. Die Anwohner forderten im Kreuzungsbereich Kolpingstraße/Glescher Weg die Einrichtung eines Kreisverkehrs. Dies wurde aus Kostengründen zunächst zurückgestellt. Es sollte die Vorfahrtsänderung durchgeführt werden. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsanordnungsbehörde wurde festgestellt, dass eine Vorfahrtsänderung nicht den gewünschten Erfolg erzielen würde. Da die Straße Glescher Weg und fortführend die Adolf-Silverberg-Straße eine Kreisstraße ist, hat sich der Rhein-Erft-Kreis dieser Thematik angenommen. Die Umsetzung des Kreisverkehr wird jedoch aufgrund der topografischen Lage (Höhenunterschied) schwierig werden. Der Rhein-Erft-Kreis ist hier in der Planungsphase. Kreuzungsbereich Kolpingstraße/Feldstraße Bezüglich der Umgestaltung des Einmündungsbereichs wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen. Die Beschilderung der Zone 30 auf den Glescher Weg vorzuziehen, wird verwaltungsseitig nicht befürwortet. Es handelt sich hierbei um ein klassifiziertes Straßennetz. Der Bereich der Kreissstraße verläuft vom Glescher Weg aus weiter auf die Adolf-Silverberg-Straße. Zur Zeit besteht eine Wartepflicht auf dem Glescher Weg in Richtung Adolf-Silverberg-Straße,Durch das Vorziehen der Zone 30 würde der Verkehrsfluß stark gehemmt. Der gesamte Bereich, der nach der Unterführung kommt, würde damit mit in den Zonenbereich einbezogen werden. Hiervon wäre neben der Adolf-Silverberg-Straße dann außerdem noch die Kirdorfer Allee betroffen. Eine derartige Einschränkung ist nicht zweckdienlich. Die Einrichtung einer Querungshilfe in der vorhandenen Mittelinsel auf der Kolpingstraße, unmittelbar vor dem Kurvenbereich wird als sehr problematisch angesehen. Der Kraftfahrer, der vom Glescher Weg in die Kolpingstraße einfährt, würde den von rechts kommenden querenden Fußgänger, der die Querungshilfe nutzen würde, erst zu spät sehen. Hierdurch würde ein erhöhtes Verkehrsrisiko hervorgerufen. Der Kreuzungsbereich aus der Unterführung in die Kolpingstraße ist ein Unfallschwerpunkt. Hier wurden durch die Aufstellung eines Stopp-Schildes und Beseitigung von Verkehrszeichen auf der Mittelinsel bereits Maßnahmen ergriffen, den Bereich zu entschärfen. Die Einrichtung einer Beschlussvorlage WP8-202/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Querungshilfe auf der Kolpingstraße wäre mit der Unfallkommission abzustimmen. Die Unfallkommission tagt zweimal im Jahr. Parkplatzsituation Bei der Planung zur Umgestaltung der Kolpingstraße war zunächst die Errichtung von 15 Parkplätzen vorgesehen. Hier sind wieder die Anwohner befragt worden, ob die Errichtung der Stellplätze wie geplant vorgenommen werden kann. Aus den verschiedenen nachvollziehbaren Begründungen sind jedoch nur 6 Parkplätze übrig geblieben. Bei der Umgestaltung des Eselsmarktes sollte die Parkplatzsituation berücksichtigt werden. Der Umbau wurde jedoch aufgrund der Haushaltssituation zurückgestellt. Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit das alte Spritzenhaus (im rückwärtigen Teil des Stichweges der Kolpingstraße zur Bahn gelegen) abzureißen und auf dieser Fläche zunächst Stellplätze anzulegen. Hierzu sind jedoch die Haushaltsberatungen abzuwarten. Zukünftig soll diese Fläche allerdings für die Erschließung des rückwärtigen Baubereiches zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausweisung der Parkplätze nur für Anwohner ist nicht vorgesehen. Da in diesem Bereich der Kolpingstraße nur wenige Gewerbebetriebe ansässig sind, wird davon ausgegangen, dass die Parkplätze überwiegend auch von den Anwohnern genutzt werden. Die Problematik würde sich dann auch dahingehend ausweiten, dass nicht allen Anwohnern ein Parkplatz zur Verfügung stehen würde. Falschparker in der Bruchstraße In sehr engen Straßen besteht ein gesetzliches Halteverbot, welches nicht mehr besonders durch Verkehrszeichen oder durch Markierungen im Straßenbereich kenntlich gemacht werden muß Neben dem parkenden Fahrzeug muss eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m verbleiben. Da dies im Bereich Bruchstraße 4 nicht der Fall ist, besteht hier ein gesetzliches Halteverbot. Sofern hier begonnen wird, das Halteverbot mit einer Markierung zu kennzeichen, wird hier ein Präzedenzfall geschaffen, der weitere Markierungen im Straßenbereich, in vielen Fällen im Stadtgebiet, nach sich ziehen wird. Die Parksituation kann lediglich durch eine entsprechende Überwachung und Protokollierung der Falschparker entschärft werden. Der zuständige Fachbereich ist über die Parksituation in der Bruchstraße in Kenntnis gesetzt worden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15. November 2010 Beschlussvorlage WP8-202/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Kenntnis genommen: ----------------------------------Angelika Metzmacher Sachbearbeiter(in) Beschlussvorlage WP8-202/2010 ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter(in) ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Seite 4