Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Stichworte
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8202/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Betreff:
Verkehrsberuhigung Kolpingstraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits seit dem Jahr 2007 wurden Überlegungen angestellt, den Bereich der Kolpingstraße
verkehrlich zu beruhigen. Nach Ausarbeitung von verschiedenen Möglichkeiten und diversen
Informationsveranstaltungen wurde mit Schreiben vom 16.02.2009 eine Anwohnerbefragung
vorgenommen.Folgende Maßnahmen standen zur Auswahlmöglichkeit an:
1. Einrichtung von 15 Parkplätzen und 4 Pflanzbeeten
2. Verbreiterung des Gehweges in Höhe Haus-Nr. 21-24 auf 1 m
3. Herstellung eines Fußgängerüberweges in Höhe Anwesen Löffelsender, Kolpingstraße 21
4. Herstellung eines Fußgängerüberweges in Höhe Bastgen, Kolpingstraße 1, im Bereich des
Fahrbahnteilers
5. Rückbau der vorhandenen Fußgänger-Lichtsignalanlage
6.
Änderung
der
Vorfahrtsregelung
mit
baulicher
Einengung
der
Einmündung
Kolpingstraße/Glescher Weg
7. Errichtung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Kolpingstraße/Glescher Weg/
Unterführung
Die Maßnahmen 1, 2 und 4 sind von den meisten Anwohnern befürwortet worden. Bei den
Querungsmöglichkeiten war die Meinung der Anwohner nicht so eindeutig. Es wurde beschlossen
die Lichtsignal-Anlage zu erhalten, und im Bereich Bastgen eine Querungsmöglichkeit, jedoch
nicht als Fußgängerüberweg anzulegen.
Die Anwohner forderten im Kreuzungsbereich Kolpingstraße/Glescher Weg die Einrichtung eines
Kreisverkehrs. Dies wurde aus Kostengründen zunächst zurückgestellt. Es sollte die
Vorfahrtsänderung durchgeführt werden. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit dem
Straßenbaulastträger und der Verkehrsanordnungsbehörde wurde festgestellt, dass eine
Vorfahrtsänderung nicht den gewünschten Erfolg erzielen würde. Da die Straße Glescher Weg und
fortführend die Adolf-Silverberg-Straße eine Kreisstraße ist, hat sich der Rhein-Erft-Kreis dieser
Thematik angenommen. Die Umsetzung des Kreisverkehr wird jedoch aufgrund der topografischen
Lage (Höhenunterschied) schwierig werden. Der Rhein-Erft-Kreis ist hier in der Planungsphase.
Kreuzungsbereich Kolpingstraße/Feldstraße
Bezüglich der Umgestaltung des Einmündungsbereichs wird auf die obenstehenden Ausführungen
verwiesen.
Die Beschilderung der Zone 30 auf den Glescher Weg vorzuziehen, wird verwaltungsseitig nicht
befürwortet. Es handelt sich hierbei um ein klassifiziertes Straßennetz. Der Bereich der
Kreissstraße verläuft vom Glescher Weg aus weiter auf die Adolf-Silverberg-Straße. Zur Zeit
besteht eine Wartepflicht auf dem Glescher Weg in Richtung Adolf-Silverberg-Straße,Durch das
Vorziehen der Zone 30 würde der Verkehrsfluß stark gehemmt. Der gesamte Bereich, der nach
der Unterführung kommt, würde damit mit in den Zonenbereich einbezogen werden. Hiervon wäre
neben der Adolf-Silverberg-Straße dann außerdem noch die Kirdorfer Allee betroffen. Eine
derartige Einschränkung ist nicht zweckdienlich.
Die Einrichtung einer Querungshilfe in der vorhandenen Mittelinsel auf der Kolpingstraße,
unmittelbar vor dem Kurvenbereich wird als sehr problematisch angesehen. Der Kraftfahrer, der
vom Glescher Weg in die Kolpingstraße einfährt, würde den von rechts kommenden querenden
Fußgänger, der die Querungshilfe nutzen würde, erst zu spät sehen. Hierdurch würde ein erhöhtes
Verkehrsrisiko hervorgerufen.
Der Kreuzungsbereich aus der Unterführung in die Kolpingstraße ist ein Unfallschwerpunkt. Hier
wurden durch die Aufstellung eines Stopp-Schildes und Beseitigung von Verkehrszeichen auf der
Mittelinsel bereits Maßnahmen ergriffen, den Bereich zu entschärfen. Die Einrichtung einer
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Querungshilfe auf der Kolpingstraße wäre mit der Unfallkommission abzustimmen. Die
Unfallkommission tagt zweimal im Jahr.
Parkplatzsituation
Bei der Planung zur Umgestaltung der Kolpingstraße war zunächst die Errichtung von 15
Parkplätzen vorgesehen. Hier sind wieder die Anwohner befragt worden, ob die Errichtung der
Stellplätze wie geplant vorgenommen werden kann. Aus den verschiedenen nachvollziehbaren
Begründungen sind jedoch nur 6 Parkplätze übrig geblieben. Bei der Umgestaltung des
Eselsmarktes sollte die Parkplatzsituation berücksichtigt werden. Der Umbau wurde jedoch
aufgrund der Haushaltssituation zurückgestellt.
Als weitere Alternative besteht die Möglichkeit das alte Spritzenhaus (im rückwärtigen Teil des
Stichweges der Kolpingstraße zur Bahn gelegen) abzureißen und auf dieser Fläche zunächst
Stellplätze anzulegen. Hierzu sind jedoch die Haushaltsberatungen abzuwarten.
Zukünftig soll diese Fläche allerdings für die Erschließung des rückwärtigen Baubereiches zur
Verfügung gestellt werden.
Eine Ausweisung der Parkplätze nur für Anwohner ist nicht vorgesehen. Da in diesem Bereich der
Kolpingstraße nur wenige Gewerbebetriebe ansässig sind, wird davon ausgegangen, dass die
Parkplätze überwiegend auch von den Anwohnern genutzt werden. Die Problematik würde sich
dann auch dahingehend ausweiten, dass nicht allen Anwohnern ein Parkplatz zur Verfügung
stehen würde.
Falschparker in der Bruchstraße
In sehr engen Straßen besteht ein gesetzliches Halteverbot, welches nicht mehr besonders durch
Verkehrszeichen oder durch Markierungen im Straßenbereich kenntlich gemacht werden muß
Neben dem parkenden Fahrzeug muss eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m verbleiben. Da dies im
Bereich Bruchstraße 4 nicht der Fall ist, besteht hier ein gesetzliches Halteverbot.
Sofern hier begonnen wird, das Halteverbot mit einer Markierung zu kennzeichen, wird hier ein
Präzedenzfall geschaffen, der weitere Markierungen im Straßenbereich, in vielen Fällen im
Stadtgebiet, nach sich ziehen wird.
Die Parksituation kann lediglich durch eine entsprechende Überwachung und Protokollierung der
Falschparker entschärft werden. Der zuständige Fachbereich ist über die Parksituation in der
Bruchstraße in Kenntnis gesetzt worden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15. November 2010
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Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
Sachbearbeiter(in)
Beschlussvorlage WP8-202/2010
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter(in)
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
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