Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP888/2010 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kasterhier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a
i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, über die im Rahmen der Offenlage nach § 13a
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und einzelne Beschlussempfehlungen gem. Ablage A) „Abwägungsliste“ an den
Rat auszusprechen.
Zu b): Ferner beschließt er, wegen der Änderung der Planung die erneute Offenlage der Planung
nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt,
dass die Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die Beteilgung
die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Aufstellungsbeschluss
und in seiner Sitzung am 14.09.2010 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 /
Kaster, 4. beschleunigte Änderung gefasst.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 06. Oktober 2010
bis einschließlich 08. November 2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. vom 07. Oktober 2010 bis
einschließlich 09. November 2010 gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Das ürsprüngliche Plankonzept
sieht eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern sowie zwei einzelnen Häusern, die über einen
Erschließungsstich von der ehemaligen Parkplatzfläche des Hallenbads aus erschlossen werden,
vor. Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste entnehmen.
Zwischenzeitlich gab es eine Anfrage eines Projektentwicklers, der im Auftrag des LVR eine
betreute Wohneinrichtung für Heilpädagogisches Wohnen für 20-24 Bewohner in Bedburg
errichten möchte. Hier sollen geistig oder körperlich leicht behinderte Menschen in Gruppen oder
einzeln weitgehend selbstbestimmt betreut wohnen. Für diese Wohnform gibt es nach Aussage
des LVR als hauptsächlicher Träger entsprechender Einrichtungen ein deutliches Defizit solcher
Plätze im nördlichen Rhein-Erft-Kreis.
In Abstimmunggesprächen wurde deutlich, dass der Standort für diese Wohnform aufgrund seiner
zentralen Lage zum Zentrum Kaster wie auch hinsichtlich Größe, Zuschnitt und Anbindung sehr
gut geeignet ist. Auch fügt sich ein solches Vorhaben gut in ein Umfeld von öffentlichen und
halböffentlichen Einrichtungen im Bereich Harffer Schlossallee / St.-Rochus-Straße ein. Von
Seiten des LVR liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass von dortiger Seite der genannte
Standort favorisiert wird.
Mit der geänderten Planung sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für diese Wohnform am
Standort des ehemaligen Hallenbades geschaffen werden. Durch die geänderte Planung kann
ebenso auf den bisher vorgesehenen Erschließungsstich verzichtet werden, wodurch die
ausnutzbare Wohnbaufläche insgesamt steigt. Die übrigen Flächen sollen weiterhin leicht
abgeändert für die ursprüngliche Nutzung beibehalten werden, wobei das südwestliche
Grundstück des Plangebietes nunmehr direkt von der Harffer Schlossallee erschlossen werden
soll. Hierfür fallen etwa zwei Stellplätze an der Harffer Schlossallee weg, was insgesamt jedoch als
vertretbar angesehen wird.
Neben dem Projekt des Heilpädagogischen Wohnens gibt es für die übrigen Flächen teils lose,
teils sehr konkrete Interessenten, so dass von Seiten der Verwaltung davon ausgegangen wird,
dass auch die übrigen Flächen des Plangebietes zeitnah vermarktet werden können.
Die Änderung der Planung nach der Offenlage macht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute
Offenlage erforderlich. Da zahlreiche Trägern öffentlicher Belange von der Planung nicht betroffen
sind, soll die erneute Offenlage auf die betröffenen Träger und Behörden begrenzt werden. Im
Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine reguläre erneute Offenlage
beabsichtigt.
Zur Schaffung des Planungsrechts wird von der Verwaltung empfohlen, gemäß dem
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-88/2010 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 10.11.2010
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-88/2010 2. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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