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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung -Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster- hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung
-Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kaster-
hier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP888/2010 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung -Gebiet der ehemaligen Hallenbadfläche an der „Harffer Schlossallee“ in Kasterhier: a) Vorberatung und Beschlussempfehlung über die im Rahmen der Offenlage gem. § 13a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, über die im Rahmen der Offenlage nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und einzelne Beschlussempfehlungen gem. Ablage A) „Abwägungsliste“ an den Rat auszusprechen. Zu b): Ferner beschließt er, wegen der Änderung der Planung die erneute Offenlage der Planung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass die Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die Beteilgung die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am 14.09.2010 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 / Kaster, 4. beschleunigte Änderung gefasst. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 06. Oktober 2010 bis einschließlich 08. November 2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. vom 07. Oktober 2010 bis einschließlich 09. November 2010 gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Das ürsprüngliche Plankonzept sieht eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern sowie zwei einzelnen Häusern, die über einen Erschließungsstich von der ehemaligen Parkplatzfläche des Hallenbads aus erschlossen werden, vor. Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich der beigefügten Abwägungsliste entnehmen. Zwischenzeitlich gab es eine Anfrage eines Projektentwicklers, der im Auftrag des LVR eine betreute Wohneinrichtung für Heilpädagogisches Wohnen für 20-24 Bewohner in Bedburg errichten möchte. Hier sollen geistig oder körperlich leicht behinderte Menschen in Gruppen oder einzeln weitgehend selbstbestimmt betreut wohnen. Für diese Wohnform gibt es nach Aussage des LVR als hauptsächlicher Träger entsprechender Einrichtungen ein deutliches Defizit solcher Plätze im nördlichen Rhein-Erft-Kreis. In Abstimmunggesprächen wurde deutlich, dass der Standort für diese Wohnform aufgrund seiner zentralen Lage zum Zentrum Kaster wie auch hinsichtlich Größe, Zuschnitt und Anbindung sehr gut geeignet ist. Auch fügt sich ein solches Vorhaben gut in ein Umfeld von öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen im Bereich Harffer Schlossallee / St.-Rochus-Straße ein. Von Seiten des LVR liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass von dortiger Seite der genannte Standort favorisiert wird. Mit der geänderten Planung sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für diese Wohnform am Standort des ehemaligen Hallenbades geschaffen werden. Durch die geänderte Planung kann ebenso auf den bisher vorgesehenen Erschließungsstich verzichtet werden, wodurch die ausnutzbare Wohnbaufläche insgesamt steigt. Die übrigen Flächen sollen weiterhin leicht abgeändert für die ursprüngliche Nutzung beibehalten werden, wobei das südwestliche Grundstück des Plangebietes nunmehr direkt von der Harffer Schlossallee erschlossen werden soll. Hierfür fallen etwa zwei Stellplätze an der Harffer Schlossallee weg, was insgesamt jedoch als vertretbar angesehen wird. Neben dem Projekt des Heilpädagogischen Wohnens gibt es für die übrigen Flächen teils lose, teils sehr konkrete Interessenten, so dass von Seiten der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass auch die übrigen Flächen des Plangebietes zeitnah vermarktet werden können. Die Änderung der Planung nach der Offenlage macht gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Offenlage erforderlich. Da zahlreiche Trägern öffentlicher Belange von der Planung nicht betroffen sind, soll die erneute Offenlage auf die betröffenen Träger und Behörden begrenzt werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist eine reguläre erneute Offenlage beabsichtigt. Zur Schaffung des Planungsrechts wird von der Verwaltung empfohlen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-88/2010 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 10.11.2010 Kenntnis genommen: ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-88/2010 2. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3