Daten
Kommune
Bedburg
Größe
57 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
Lfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
Die Infracor GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt.
… die Mitteilung zur Kennt1.
Infracor GmbH
leitplan.
nis zu nehmen.
20.10.2010
[„… an der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen
keine von uns betreuten Fernleitungen.“]
2.
Thyssengas
GmbH
25.10.2010
Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Entfällt.
Bauleitplan.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
[„Von der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen.
Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht
erforderlich.“]
3.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat keine
Landesbetrieb
Straßenbau Nord- Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
rhein-Westfalen
[„… gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der
26.10.2010
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. …
lch weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht
prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr
auf der L 361 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“]
4.
Zweckverband
Naturpark Rheinland
25.10.2010
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen
werden im verbindlichen Bauleitplan festgesetzt. Nach Angaben des Umweltberichtes ist
derzeit von notwendigen Schutzmaßnahmen
auszugehen.
Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat keine Bedenken Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis gegegen den o.g. Bauleitplan; äußert jedoch folgende Anmer- nommen und sind bereits in der Planung bekungen zum Entwurf.
rücksichtigt.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
… der Anregung zu folgen.
Durch die Ausweisung eines 40m breiten
Grünstreifens entlang der Erft sowie der Einrichtung entsprechender Grün- und Freiflächen zum südlich gelegenen NSG „Ehemalige
Klärteiche Bedburg", werden ausreichende
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine Be- Abstände zu den benachbarten Naturschutzdenken zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in gebieten gewährleistet.
[„Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der
Basis seines ,,Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville 2002" zu den o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans in Bedburg wie folgt Stellung:
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
Lfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
Bedburg, gibt jedoch zum Entwurf noch einige Anmerkungen:
Begründung:
Das betroffene Gebiet der Flächennutzungsplanänderung wird
der Siedlungszone zugeordnet, welche eine Zubringerfunktion für die nahegelegenen Erholungsgebiete übernimmt. (s.
Maßnahmeplan Naturpark 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). In dieser Zone sind Maßnahmen, die zu einem attraktiveren Ortsbild beitragen, die Entwicklung von innerörtlichen
Grünzügen fördern und zur Verbesserung der touristischen
Infrastruktur beitragen, von besonderer Notwendigkeit. Der
Zweckverband Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung der ehemals gewerblich genutzten Flächen für die wohnbauliche Nachverdichtung der Stadt Bedburg. Da das Planungsgebiet am Ortsrand der Stadt Bedburg liegt, empfiehlt
der Zweckverband die Vernetzung der innerstädtischen Bereiche mit der offenen Landschaft durch entsprechende Wege zu
gewährleisten. Der Ausbau des Radwegs entlang der Erft wird
nachdrücklich befürwortet. Der Zweckverband begrüßt die
vorgesehene Anbindung an das bestehende Radwegenetz, zu
dem in diesem Bereich die überregionalen Routen
,,Wasserburgenroute", ,,Erft Radweg" und ,,Kaiserroute" gehören
(s.
Radroutenplaner
NRW
unter
www.radroutenplaner.nrw.de).
Unmittelbar an das FNP relevante Gebiet grenzt das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet „Ehemalige Klärteiche
Bedburg" an. Es stellt einen wichtigen Rastplatz für seltene
Wasser- und Wattvogelarten dar und zählt über 160 verschiedene Vogelarten. Der Zweckverband befürchtet negative Effekte durch die Lärmbelastung, die von der geplanten Bebauung zu erwarten ist und empfiehlt ausreichende Abstände
zum Naturschutzgebiet bei der Änderung des FNP zu berücksichtigen.“]
5.
Amprion GmbH
Die Amprion GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt.
… die Mitteilung zur Kennt-
2
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Lfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
nis zu nehmen.
leitplan.
18.10.2010
[„ … im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine
Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich
liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt
haben.“]
6.
PLEdoc GmbH
03.11.2010
Die PLEdoc GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt.
leitplan.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
[„ … im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den
räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem
beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie
diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen
Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine
Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber.
− Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON
Gastransport GmbH)
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG,
Straelen
− Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft
mbH
(MEGAL), Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschalt
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Lfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
mbH (METG), Haan
− Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern
gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder
verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche
Benachrichtigung.“]
7.
Geologischer
Dienst NRW Landesbetrieb
04.11.2010
[„… es liegt eine Stellungnahme aus ingenieurgeologischer
Sicht vor: Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner; Hr. Buschhüter, Tel- 021511897 -2431)
Das Plangebiet liegt im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik
Jülich. Es handelt sich um Auffüllungen von bis zu 9 m Mächtigkeit. Somit können unterschiedlich mächtige sowie wechselnde und evtl. auch belastete Verfüllmaterialien auftreten.
Bei einer Nutzung als Baugebiet sind umfangreiche Untersuchungen zur Art und Mächtigkeit der Auffüllungen und deren
Tragfähigkeit durchzuführen. Außerdem sind die Inhaltsstoffe
der Auffüllungen im Hinblick auf die geplante Nutzung zu untersuchen und zu bewerten.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse S.“]
8.
Bezirksregierung
Arnsberg;
Abteilung 6
Bergbau und
[„…das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt teilweise über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern
,,Horrem 60" und ,,Bedburg".
Eigentümerin der Bergwerksfelder ,,Horrem 60" und
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen.
in der weiteren Planung berücksichtigt.
In der verbindlichen Bauleitplanung wird ein
entsprechender Hinweis aufgenommen.
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Lfd. Stellungnahme
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Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
,,Bedburg" ist die RWE Power Aktiengesellschaft, StüttgenEnergie in NRW
weg 2 in 50935 Köln.
05.11.2010
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorlie- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
genden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) in der weiteren Planung berücksichtigt.
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in
den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg
zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen.
einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte in der weiteren Planung berücksichtigt.
Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zu- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen.
gelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. in der weiteren Planung berücksichtigt.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.“]
Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken gegen Entfällt.
… die Mitteilung zur Kennt9.
Wehrbereichsnis zu nehmen und der Anverwaltung West den o.g. Bauleitplan.
regung im weiteren VerfahNovember 2010
[„ … grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Pla- Gegebenenfalls ist eine erneute Abstimmung ren zu folgen.
nung - unter Berücksichtigung der von mir zu vertretenden im weiteren Verfahren notwendig.
Belange - in der vorliegenden Form keine Bedenken.
Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich
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Lfd. Stellungnahme
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwicklungsNr.
von, vom
ausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg ...
Ihnen folgendes mit:
Es kann meinerseits nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude. Gebäudeteile" sonstige bauliche Anlagen, "untergeordnete Gebäudeteile" oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall, eine erneute
Abstimmung mit mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde
durchzuführen.
Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für
bauliche Anlagen über 20 m über Grund weise ich hin.“]
10.
Landesamt für
Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
22.10.2010
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Entfällt.
(LANUV) hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
[„Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In der überwiegenden Zahl
der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die
Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen bezüglich Natur- und Umweltschutz
kann das LANUV als Fachdienststelle sowohl von den o.g.
Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit
beteiligt werden. Ich bitte Sie, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen.“]
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… die Mitteilung zur Kennt11
[„… wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Die Hinweise werden zur Kenntnis
RWE Power AG
nis zu nehmen.
genommen und in der weiteren PlaAuegebiet
liegt,
in
dem
der
natürliche
Grundwasserspiegel
nahe
der
12.11.2010
Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial nung berücksichtigt.
enthalten kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sich im Bereich des Die Ergebnisse und Empfehlungen
Plangebietes ehemalige Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik des vorliegenden Bodengutachtens
sowie der Tragfähigkeitsprüfungen
befinden.
werden diesbezüglich bei der weiteren
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im AllgemeiPlanung zu berücksichtigt.
nen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
Auch wenn durch die Bodenverhältauf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst
nisse eine aufwändigere Gründung
bei einer regelmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen
erforderlich wird, wird an der AusweiSetzungen reagieren können.
sung von Wohnbauflächen festgehalWir weisen darauf hin, dass wir das Plangebiet aufgrund des sehr ten.
nachteiligen und daher für Bauherren kostenintensiven Baugrunds für
ungeeignet halten. Auch wenn die Häuser mittels Pfahlgründungen
gegründet und die Straßen und Leitungen im Straßenraum auf Rüttelstopfpfählen verlegt werden, sind zukünftig Schäden an den Außenanlagen, nicht tiefgegründeten Garagen, Nebengebäuden, Leitungen,
Zuwegungen etc. zu erwarten.
… der Anregung zu folgen.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Die Hinweise werden zur Kenntnis
Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand errei- genommen und in der weiteren Plachen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute nung berücksichtigt.
liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels
zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen
für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse
gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren
Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich erforderlich sind.
… der Anregung zu folgen.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinwei- Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen
und
in
der
verbindlichen
se aufzunehmen:
Bauleitplanung mit Hinweisen ent„Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
sprechend berücksichtigt.
− Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet und der Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik sind bei
der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich erforderlich. Hier sind die
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau“ der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
−
12.
Rhein-Erft-Kreis,
am 16.11.2010
Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel
stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden.
Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den
Braunkohlenbergbau wird der Grundwasserspiegel wieder seinen
ursprünglichen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen
Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasseranstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden
Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.“
„Im angegebenen Bereich befinden sich eine Rohrleitung und EAnlagen (Strom- und Fernmeldekabel) unseres Betriebes PCW. Diese
Anlagen sind alle nicht mehr in Betrieb und werden auch nicht mehr
benötigt.
Weitere Informationen über diese Anlagen können unsere Fachabteilungen PCW-VB (Rohrleitung), Herr Julius (Tel. 02271 / 751-68797);
PCW-GE (Stromkabel), Herr Mertens (Tel. 02271 / 751-68810); PCWVB (Fernmeldekabel), Herr Aberer (Tel. 02271 / 751-68891 geben.“]
Naturschutz und Landschaftspflege
Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1 „Tagebaurekultivierung Nord“. Der
Landschaftsplan 1 setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-8) „Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ fest und
stellt das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar.
Westlich an das Landschaftsschutzgebiet grenz das Naturschutzgebiet (NSG 2.1-3) „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ an. Das Gebiet wird gemäß § 20 Buchstabe a) LG NRW zur Erhaltung von Le-
Die Hinweise auf die Festsetzungen
und Darstellungen des Landschaftsplans sind in der Planung bereits berücksichtigt.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
bensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wild lebender Tierund Pflanzenarten, insbesondere aufgrund der Funktion der Erftaue
als Brut- und Nahrungsbiotop für den Eisvogel geschützt.
… die Mitteilung zur KenntDie Festsetzung als LSG widerspricht der Ausweisung als Wohnbau- Vor dem Hintergrund der in aussicht
nis zu nehmen.
fläche. Daher bin ich gehalten, der Flächennutzungsänderung gem. gestellten Rücknahme des Widerspruchs
im
weiteren
Fortgang
des
§ 7 BauGB und gem. § 29 (4) LG NRW zu widersprechen.
Verfahrens wird an der vorgesehenen
Ich habe die Absicht, dem Kreistag vorzuschlagen, nach Abstimmung
Darstellung der Wohnbauflächen festder Detailplanung im Bebauungsplanverfahren den Widerspruch zugehalten.
rückzunehmen. Dies hat dann zur Folge, dass der Landschaftsschutz
außer Kraft tritt, wenn der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte
Bebauungsplan rechtskräftig wird.
Die Stellungnahme der ULB muss krankheitsbedingt nachgereicht Entfällt.
werden.
Immissionsschutz
Im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans sollen ehemalig genutzte Gewerbe- und Industrieflächen einer Wohnnutzung
zugeführt werden.
Im westlich angrenzen Bereich des Plangebietes befinden sich einige
gewerbliche Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere auf der Sondergebietsfläche der REAL Markt mit Getränkehandel und im Gewerbegebiet die Firma ENDER – Reifenservice, die Firma Subway, sowie
eine IMO-Waschstraße und eine Tankstelle für Autogas.
Grundsätzlich ist in der Planung der Trennungsgrundsatz nach § 50
Bundesimmissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach gilt für die
heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund der nachteiligen Folgen
haben ansässige Betriebe gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von diesem zu beachtenden Gebot der
einseitigen Rücksichtnahme ein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan.
Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer
Stelle im Gemeindegebiet festgesetzt werden kann (BVerwG – Urteil
vom 10.12.82 – 4C 28.81-).
Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene legal emittierende
Betriebe ist durch Rechtsprechung besonders herausgestellt worden.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
... der Anregung zu folgen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren wird
eine gutachterliche Einschätzung zur
angegeben Lärmproblematik unter
Berücksichtigung der in den angrenzenden Bebauungsplänen festgesetzten Emissionskontingenten erstellt.
Eventuelle Schallschutzmaßnahmen
werden im verbindlichen Bauleitplanverfahren abgestimmt. Grundsätzlich
wird im Flächennutzungsplanverfahren durch die Pufferzone der Erft vorbehaltlich notwendiger Schallschutzmaßnahmen von einer Verträglichkeit
der Wohnnutzung an dieser Stelle
ausgegangen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
Bei den o.a. Betrieben ist davon auszugehen, dass Emissionen ausgehend von diesen Anlagen zu Konflikten in den geplanten Wohnbereichen führen können, insbesondere wenn genehmigte Tätigkeiten
über 22:00 Uhr hinaus gehen und Anlagenteile betriebstechnisch auch
zur Nachtzeit betrieben werden müssen.
Ich rege daher an, im Rahmen der weiteren Planungen ein schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen
einzuholen. Hierin sollten auch mögliche Minderungsmaßnahmen und
ggf. planerische Lösungen aufgezeigt werden, die zur Klärung einer
eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen.
Kreisstraßenplanung
Entfällt.
Gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg bestehen aus straßenfachlicher Sicht keine Bedenken.
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde
abzustimmen.
Das anfallende Niederschafswasser soll nicht mehr, wie im § 51a
Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden.
Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie
begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung
der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der gesetzlich vorgesehene Grundwasserschutz keine Berücksichtigung findet.
Sofern das Niederschlagswasser in das vorhandene Rückhaltebecken
eingeleitet werden soll. so ist der Nachweis zu erbringen, dass das
Becken eine weitere Einleitung unbeschadet aufnehmen kann, Der
Nachweis ist meiner Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Die geplante Regenrückhaltung sowie die Einleitung in die Erft sind
mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen und die nötigen
Die Hinweise werden in der weiteren
Planung berücksichtigt und wie gefordert mit der Unteren Wasserbehörde
abgestimmt.
… die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.
... der Anregung zu folgen.
10
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung
Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen.
… die Mitteilung zur KenntEine eingetragene Altlast liegt innerhalb des Plangebietes nicht vor. Entfällt.
nis zu nehmen.
Jedoch handelt es sich um einen Altstandort. Auch wenn bei den Probenuntersuchungen keine erhöhten Werte festgestellt wurden, ist
nicht auszuschließen, dass bei größeren Erdbewegungen belastetes
Material gefunden wird.
11