Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
57 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Infracor GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt. … die Mitteilung zur Kennt1. Infracor GmbH leitplan. nis zu nehmen. 20.10.2010 [„… an der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.“] 2. Thyssengas GmbH 25.10.2010 Die Thyssengas GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Entfällt. Bauleitplan. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„Von der Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes werden weder geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich.“] 3. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat keine Landesbetrieb Straßenbau Nord- Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. rhein-Westfalen [„… gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der 26.10.2010 Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. … lch weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 361 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.“] 4. Zweckverband Naturpark Rheinland 25.10.2010 Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen werden im verbindlichen Bauleitplan festgesetzt. Nach Angaben des Umweltberichtes ist derzeit von notwendigen Schutzmaßnahmen auszugehen. Der Zweckverband Naturpark Rheinland hat keine Bedenken Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis gegegen den o.g. Bauleitplan; äußert jedoch folgende Anmer- nommen und sind bereits in der Planung bekungen zum Entwurf. rücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … der Anregung zu folgen. Durch die Ausweisung eines 40m breiten Grünstreifens entlang der Erft sowie der Einrichtung entsprechender Grün- und Freiflächen zum südlich gelegenen NSG „Ehemalige Klärteiche Bedburg", werden ausreichende Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine Be- Abstände zu den benachbarten Naturschutzdenken zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes in gebieten gewährleistet. [„Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht auf der Basis seines ,,Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst Ville 2002" zu den o.g. Änderungen des Flächennutzungsplans in Bedburg wie folgt Stellung: 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bedburg, gibt jedoch zum Entwurf noch einige Anmerkungen: Begründung: Das betroffene Gebiet der Flächennutzungsplanänderung wird der Siedlungszone zugeordnet, welche eine Zubringerfunktion für die nahegelegenen Erholungsgebiete übernimmt. (s. Maßnahmeplan Naturpark 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). In dieser Zone sind Maßnahmen, die zu einem attraktiveren Ortsbild beitragen, die Entwicklung von innerörtlichen Grünzügen fördern und zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur beitragen, von besonderer Notwendigkeit. Der Zweckverband Naturpark Rheinland befürwortet die Umwandlung der ehemals gewerblich genutzten Flächen für die wohnbauliche Nachverdichtung der Stadt Bedburg. Da das Planungsgebiet am Ortsrand der Stadt Bedburg liegt, empfiehlt der Zweckverband die Vernetzung der innerstädtischen Bereiche mit der offenen Landschaft durch entsprechende Wege zu gewährleisten. Der Ausbau des Radwegs entlang der Erft wird nachdrücklich befürwortet. Der Zweckverband begrüßt die vorgesehene Anbindung an das bestehende Radwegenetz, zu dem in diesem Bereich die überregionalen Routen ,,Wasserburgenroute", ,,Erft Radweg" und ,,Kaiserroute" gehören (s. Radroutenplaner NRW unter www.radroutenplaner.nrw.de). Unmittelbar an das FNP relevante Gebiet grenzt das landesweit bedeutsame Naturschutzgebiet „Ehemalige Klärteiche Bedburg" an. Es stellt einen wichtigen Rastplatz für seltene Wasser- und Wattvogelarten dar und zählt über 160 verschiedene Vogelarten. Der Zweckverband befürchtet negative Effekte durch die Lärmbelastung, die von der geplanten Bebauung zu erwarten ist und empfiehlt ausreichende Abstände zum Naturschutzgebiet bei der Änderung des FNP zu berücksichtigen.“] 5. Amprion GmbH Die Amprion GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt. … die Mitteilung zur Kennt- 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nis zu nehmen. leitplan. 18.10.2010 [„ … im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.“] 6. PLEdoc GmbH 03.11.2010 Die PLEdoc GmbH hat keine Bedenken gegen den o.g. Bau- Entfällt. leitplan. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„ … im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich und nicht die Angabe im Betreff. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. − Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) − E.ON Ruhrgas AG, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschalt 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.“] 7. Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb 04.11.2010 [„… es liegt eine Stellungnahme aus ingenieurgeologischer Sicht vor: Tragfähigkeit des Untergrundes (Ansprechpartner; Hr. Buschhüter, Tel- 021511897 -2431) Das Plangebiet liegt im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Jülich. Es handelt sich um Auffüllungen von bis zu 9 m Mächtigkeit. Somit können unterschiedlich mächtige sowie wechselnde und evtl. auch belastete Verfüllmaterialien auftreten. Bei einer Nutzung als Baugebiet sind umfangreiche Untersuchungen zur Art und Mächtigkeit der Auffüllungen und deren Tragfähigkeit durchzuführen. Außerdem sind die Inhaltsstoffe der Auffüllungen im Hinblick auf die geplante Nutzung zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2, Untergrundklasse S.“] 8. Bezirksregierung Arnsberg; Abteilung 6 Bergbau und [„…das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt teilweise über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern ,,Horrem 60" und ,,Bedburg". Eigentümerin der Bergwerksfelder ,,Horrem 60" und Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen. in der weiteren Planung berücksichtigt. In der verbindlichen Bauleitplanung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ,,Bedburg" ist die RWE Power Aktiengesellschaft, StüttgenEnergie in NRW weg 2 in 50935 Köln. 05.11.2010 Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorlie- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und genden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2009) in der weiteren Planung berücksichtigt. von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen. einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte in der weiteren Planung berücksichtigt. Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zu- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und … der Anregung zu folgen. gelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. in der weiteren Planung berücksichtigt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.“] Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Bedenken gegen Entfällt. … die Mitteilung zur Kennt9. Wehrbereichsnis zu nehmen und der Anverwaltung West den o.g. Bauleitplan. regung im weiteren VerfahNovember 2010 [„ … grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Pla- Gegebenenfalls ist eine erneute Abstimmung ren zu folgen. nung - unter Berücksichtigung der von mir zu vertretenden im weiteren Verfahren notwendig. Belange - in der vorliegenden Form keine Bedenken. Im Vorgriff auf ein späteres Bebauungsplanverfahren teile ich 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Der StadtentwicklungsNr. von, vom ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ihnen folgendes mit: Es kann meinerseits nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude. Gebäudeteile" sonstige bauliche Anlagen, "untergeordnete Gebäudeteile" oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall, eine erneute Abstimmung mit mir u.a. als militärische Luftfahrtbehörde durchzuführen. Auf die bestehende Erlasslage zu Beteiligungsverfahren für bauliche Anlagen über 20 m über Grund weise ich hin.“] 10. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 22.10.2010 Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Entfällt. (LANUV) hat keine Bedenken gegen den o.g. Bauleitplan. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. [„Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen bezüglich Natur- und Umweltschutz kann das LANUV als Fachdienststelle sowohl von den o.g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Ich bitte Sie, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen.“] 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung … die Mitteilung zur Kennt11 [„… wir weisen darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Die Hinweise werden zur Kenntnis RWE Power AG nis zu nehmen. genommen und in der weiteren PlaAuegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der 12.11.2010 Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial nung berücksichtigt. enthalten kann. Erschwerend kommt hinzu, dass sich im Bereich des Die Ergebnisse und Empfehlungen Plangebietes ehemalige Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik des vorliegenden Bodengutachtens sowie der Tragfähigkeitsprüfungen befinden. werden diesbezüglich bei der weiteren Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im AllgemeiPlanung zu berücksichtigt. nen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten Auch wenn durch die Bodenverhältauf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst nisse eine aufwändigere Gründung bei einer regelmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen erforderlich wird, wird an der AusweiSetzungen reagieren können. sung von Wohnbauflächen festgehalWir weisen darauf hin, dass wir das Plangebiet aufgrund des sehr ten. nachteiligen und daher für Bauherren kostenintensiven Baugrunds für ungeeignet halten. Auch wenn die Häuser mittels Pfahlgründungen gegründet und die Straßen und Leitungen im Straßenraum auf Rüttelstopfpfählen verlegt werden, sind zukünftig Schäden an den Außenanlagen, nicht tiefgegründeten Garagen, Nebengebäuden, Leitungen, Zuwegungen etc. zu erwarten. … der Anregung zu folgen. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Die Hinweise werden zur Kenntnis Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand errei- genommen und in der weiteren Plachen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute nung berücksichtigt. liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. … der Anregung zu folgen. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinwei- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der verbindlichen se aufzunehmen: Bauleitplanung mit Hinweisen ent„Das Plangebiet liegt in einem Auebereich sprechend berücksichtigt. − Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet und der Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich erforderlich. Hier sind die 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. − 12. Rhein-Erft-Kreis, am 16.11.2010 Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasseranstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.“ „Im angegebenen Bereich befinden sich eine Rohrleitung und EAnlagen (Strom- und Fernmeldekabel) unseres Betriebes PCW. Diese Anlagen sind alle nicht mehr in Betrieb und werden auch nicht mehr benötigt. Weitere Informationen über diese Anlagen können unsere Fachabteilungen PCW-VB (Rohrleitung), Herr Julius (Tel. 02271 / 751-68797); PCW-GE (Stromkabel), Herr Mertens (Tel. 02271 / 751-68810); PCWVB (Fernmeldekabel), Herr Aberer (Tel. 02271 / 751-68891 geben.“] Naturschutz und Landschaftspflege Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 1 „Tagebaurekultivierung Nord“. Der Landschaftsplan 1 setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet (LSG 2.2-8) „Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ fest und stellt das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar. Westlich an das Landschaftsschutzgebiet grenz das Naturschutzgebiet (NSG 2.1-3) „Erft zwischen Bergheim und Bedburg“ an. Das Gebiet wird gemäß § 20 Buchstabe a) LG NRW zur Erhaltung von Le- Die Hinweise auf die Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplans sind in der Planung bereits berücksichtigt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung bensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wild lebender Tierund Pflanzenarten, insbesondere aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut- und Nahrungsbiotop für den Eisvogel geschützt. … die Mitteilung zur KenntDie Festsetzung als LSG widerspricht der Ausweisung als Wohnbau- Vor dem Hintergrund der in aussicht nis zu nehmen. fläche. Daher bin ich gehalten, der Flächennutzungsänderung gem. gestellten Rücknahme des Widerspruchs im weiteren Fortgang des § 7 BauGB und gem. § 29 (4) LG NRW zu widersprechen. Verfahrens wird an der vorgesehenen Ich habe die Absicht, dem Kreistag vorzuschlagen, nach Abstimmung Darstellung der Wohnbauflächen festder Detailplanung im Bebauungsplanverfahren den Widerspruch zugehalten. rückzunehmen. Dies hat dann zur Folge, dass der Landschaftsschutz außer Kraft tritt, wenn der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungsplan rechtskräftig wird. Die Stellungnahme der ULB muss krankheitsbedingt nachgereicht Entfällt. werden. Immissionsschutz Im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans sollen ehemalig genutzte Gewerbe- und Industrieflächen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im westlich angrenzen Bereich des Plangebietes befinden sich einige gewerbliche Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere auf der Sondergebietsfläche der REAL Markt mit Getränkehandel und im Gewerbegebiet die Firma ENDER – Reifenservice, die Firma Subway, sowie eine IMO-Waschstraße und eine Tankstelle für Autogas. Grundsätzlich ist in der Planung der Trennungsgrundsatz nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach gilt für die heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund der nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von diesem zu beachtenden Gebot der einseitigen Rücksichtnahme ein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet festgesetzt werden kann (BVerwG – Urteil vom 10.12.82 – 4C 28.81-). Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene legal emittierende Betriebe ist durch Rechtsprechung besonders herausgestellt worden. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... der Anregung zu folgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren wird eine gutachterliche Einschätzung zur angegeben Lärmproblematik unter Berücksichtigung der in den angrenzenden Bebauungsplänen festgesetzten Emissionskontingenten erstellt. Eventuelle Schallschutzmaßnahmen werden im verbindlichen Bauleitplanverfahren abgestimmt. Grundsätzlich wird im Flächennutzungsplanverfahren durch die Pufferzone der Erft vorbehaltlich notwendiger Schallschutzmaßnahmen von einer Verträglichkeit der Wohnnutzung an dieser Stelle ausgegangen. 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Bei den o.a. Betrieben ist davon auszugehen, dass Emissionen ausgehend von diesen Anlagen zu Konflikten in den geplanten Wohnbereichen führen können, insbesondere wenn genehmigte Tätigkeiten über 22:00 Uhr hinaus gehen und Anlagenteile betriebstechnisch auch zur Nachtzeit betrieben werden müssen. Ich rege daher an, im Rahmen der weiteren Planungen ein schalltechnisches Gutachten zur Beurteilung der Immissionssituationen einzuholen. Hierin sollten auch mögliche Minderungsmaßnahmen und ggf. planerische Lösungen aufgezeigt werden, die zur Klärung einer eventuell auftretenden Konfliktsituation beitragen. Kreisstraßenplanung Entfällt. Gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg bestehen aus straßenfachlicher Sicht keine Bedenken. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Das anfallende Niederschafswasser soll nicht mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohem technischen und wirtschaftlichen Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der gesetzlich vorgesehene Grundwasserschutz keine Berücksichtigung findet. Sofern das Niederschlagswasser in das vorhandene Rückhaltebecken eingeleitet werden soll. so ist der Nachweis zu erbringen, dass das Becken eine weitere Einleitung unbeschadet aufnehmen kann, Der Nachweis ist meiner Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Die geplante Regenrückhaltung sowie die Einleitung in die Erft sind mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen und die nötigen Die Hinweise werden in der weiteren Planung berücksichtigt und wie gefordert mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... der Anregung zu folgen. 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 29. Änderung Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen. … die Mitteilung zur KenntEine eingetragene Altlast liegt innerhalb des Plangebietes nicht vor. Entfällt. nis zu nehmen. Jedoch handelt es sich um einen Altstandort. Auch wenn bei den Probenuntersuchungen keine erhöhten Werte festgestellt wurden, ist nicht auszuschließen, dass bei größeren Erdbewegungen belastetes Material gefunden wird. 11