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Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes
b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens) Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes
b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens) Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes
b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens) Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes
b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8182/2010 Büro für Standortförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg a) Empfehlung zur Zustimmung zum Entwurf des Einzelhandelskonzeptes b) Empfehlung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, dem im Entwurf vorliegenden Einzelhandelskonzept auf der Basis der Erhebungen des Büros für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, und der durchgeführten Sitzungen des Arbeitskreises „Einzelhandel“, zuzustimmen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, auf der Grundlage zu a) des Beschlussvorschlages das Beteiligungsverfahren für die Bürger einzuleiten, das Entwurfskonzept in einer Bürgerversammlung vorzustellen und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Verfahren analog dem eines Bebauungsplanverfahrens) durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Vorgaben des Einzelhandelserlasses sowie des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) haben die Kommunen in NRW in die Verpflichtung gebracht, für ihr Gemeindegebiet ein Einzelhandelskonzept aufzustellen. Nach § 24a LEPro ist es Aufgabe der Stadt, den zentralen Versorgungsbereich sowie die zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimente festzulegen. Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Absicherung dieser Konzepte durch Bauleitpläne können die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren steuern und in der Konsequenz eine ausgewogene Versorgungsstruktur zur Verfügung stellen. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer. Die Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bedburg wurde nach einer Vielzahl von internen Sondierungsgesprächen und inhaltlichen Erörterungen durch die Stadt Bedburg an das Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen in Köln durch den seinerzeitigen Fachbereich I in Auftrag gegeben, um den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Stärkung des Einzelhandels Rechnung tragen zu können. Dabei haben inhaltlich die erstellten Konzepte, Gutachten und aktuelle städtebauliche Konzepte, wie z.B. der Entwurf des Stadtmarketingkonzeptes, der Demographiebericht, die erfolgten Einzelhandelserhebungen, das Positionspapier Bedburg, der Rahmenplan Kaster und der Rahmenplan Bedburg besondere Berücksichtigung gefunden. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat am 10.02.2009 eine Beratung zur Thematik Einzelhandelskonzept durchgeführt und beschlossen, aus den Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg die nachfolgenden Vertreter in einen zu bildenden Arbeitskreis „Einzelhandel“ zu entsenden: CDU-Fraktion: Herr Dr. Georg Kippels FDP-Fraktion: Herr Jürgen Mitter SPD-Fraktion: Frau Heike Steinhäuser FWG-Fraktion: Herr Leonhard Köhlen Grüne-Fraktion: Herr Michael Zöphel Ferner sollte der Arbeitskreis Einzelhandel mit Vertreter nachfolgender Institutionen besetzt werden: -Bezirksregierung Köln, Einzelhandel -IHK Köln -Einzelhandelsverband -Werbekreis Bedburg e.V. -Werbegemeinschaft Kaster / Königshoven e.V. Die erste konstituierende Sitzung des zuvor beschriebenen Arbeitskreises hat am 26.02.2009 stattgefunden. In dieser Sitzung wurden insbesondere die Inhalte der anstehenden Bögen für die Bürgerbefragungen und Kundenwohnorterhebungen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Einzelhandel diskutiert und qualifiziert ausgearbeitet. Alsdann sind die Befragungen seitens der Verwaltung durchgeführt worden. Beschlussvorlage WP8-182/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Weitere 3 Arbeitskreise haben in der Folge stattgefunden am • • • 24.09.2010, 28.01.2010 sowie 08.07.2010. Die Protokolle zu den Arbeitskreisen sind in der Anlage beigefügt. In Anschluss an den abschließenden Arbeitskreis vom 08.07.2010 mit der Positionierung und dem einvernehmlichen Ergebnis der Einstufung von Bedburg Mitte als Hauptzentrum und des zentralen Versorgungsbereiches von Kaster als Nahversorgungszentrum wurde die Aufgabenstellung für das Büro Dr. Jansen – insbesondere aufgrund der Arbeitskreise und der hieraus resultierenden Empfehlungen - weitergehend definiert, so dass das Konzept fertig gestellt werden konnte. Das Einzelhandelskonzept liegt nunmehr in Entwurf vor und ist ebenfalls in der Anlage beigefügt. Zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes sind in der Folge Bebauungspläne aufzustellen sowie vorhandene Pläne auf ihre einzelhandelsbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Insbesondere GE-Festsetzungen (GE = Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO) und Pläne mit der BauNVO vor 1990 sollten möglichst kurzfristig im vereinfachten Verfahren auf die aktuelle BauNVO umgestellt werden. Durch das Büro Dr. Jansen aus Köln wird der Entwurf des Konzeptes unter Berücksichtigung der städtebaulichen Folgewirkungen und Handlungsempfehlungen in der Sitzung vorgestellt. Bei der Aufstellung kommunaler Einzelhandelskonzepte wird entsprechend dem Einzelhandelserlass NRW insbesondere eine Beteiligung der Bezirksplanungsbehörden, der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Organisationen des Einzelhandels sowie eine Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden im Sinne einer freiwilligen interkommunalen/regionalen Abstimmung empfohlen. Ein Beteiligungsverfahren analog dem eines Bebauungsplanverfahrens ist daher angezeigt und praktikabel; dies betrifft sowohl die zuvor aufgeführten Fachbehörden, insbesondere den örtlichen Einzelhandel, ansässige Unternehmen als auch den Bürger. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bedburg in der vorgestellten Form zuzustimmen und auf dieser Grundlage das Beteiligungsverfahren für die Bürger einzuleiten, das Entwurfskonzept in einer Bürgerversammlung vorzustellen und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Nach Umsetzung des Beteiligungsverfahrens wird das Konzept dem Rat der Stadt Bedburg zur Beschlussfassung vorgelegt. Anmerkung: Die Maßnahme „Einzelhandelskonzept“ wurde aufgrund der Zuständigkeit der Thematik und damit der Zuordnung / Aufgabenverteilung im neu gebildeten Büro für Standortförderung weitergeführt. Die Mittel für die Erstellung des EHK wurden aus dem Budget des ehem. Fachbereiches I (jetzt III) entsprechend in das Budget des Büros für Standortförderung übertragen. Die Abwicklung der Verfahrensschritte und damit die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes erfolgt durch den Fachbereich III. Insbesondere Bebauungsplanänderungen, hervorgehend aus dem Einzelhandelskonzept als informelle Planung, werden entsprechend der Zuständigkeit durch den Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr bearbeitet. Beschlussvorlage WP8-182/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2010 ----------------------------------(Udo Schmitz) Leiter Büro für Standortförderung Beschlussvorlage WP8-182/2010 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter III ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 4