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Beschlussvorlage (Protokoll 4. Sitzung AK EH)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
Beschlussvorlage (Protokoll 4. Sitzung AK EH) Beschlussvorlage (Protokoll 4. Sitzung AK EH)

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Inhalt der Datei

Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Bedburg Kurzprotokoll: Teilnehmer: siehe Teilnehmerliste (Anlage) Ort: Sitzungssaal des Rathauses in Bedburg-Kaster Termin 08.07.2010 / 19:00 - 20:30 Uhr Als wesentliche Ergebnisse können festgehalten werden: Lfd. Nr. Themen Zuständig/ Termin 1 Anlass der 4. Arbeitskreissitzung  In der 3. Arbeitskreissitzung am 28. Januar 2010 wurde sich darauf geeinigt, die Diskussion über die räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg („Konzentration“ oder „Große Lösung“) und die Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster als Nahversorgungszentrum in einer weiteren Arbeitskreissitzung fortzuführen. 2 Räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg  Als räumliche Abgrenzung des Hauptzentrums Bedburg einigt sich das Gremium auf die engere Abgrenzung („Konzentration“). Das bedeutet, dass zukünftig großflächige Einzelhandelsbetriebe - also Betriebe mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche - mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten nur noch innerhalb dieser Abgrenzung angesiedelt werden dürfen. Durch diese Zielsetzung der Einzelhandelsentwicklung sollen Fehlentwicklungen - wie z. B. die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Wiesenstraße - in der Stadt Bedburg in Zukunft verhindert werden.  Es wird davon ausgegangen, dass hierdurch keine Nachteile für die nördlich und südlich angrenzenden Abschnitte (Friedrich-Wilhelm-Straße, Lindenstraße) entstehen. Vielmehr ist die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in diesen Standortbereichen aufgrund der kleinteiligen Flächenstruktur und Besitzverhältnissen nicht zu erwarten. Dennoch soll versucht werden, die sich aus den hier vorliegenden Versorgungseinrichtungen ergebene Wertigkeit dieser Lagen durch eine Einstufung als erweiterter Zentrenbereich darzustellen. In diesem Zusammenhang sollte nach Schließung des Bahnübergangs eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität in Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH der Lindenstraße durch städtebauliche Aufwertungsmaßnahmen eingeleitet werden. 3 Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster  Das Gremium einigt sich auf die Einstufung des zentralen Versorgungsbereichs Kaster als Nahversorgungszentrum. Dies hat zur Folge, dass die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit nahversorgungs- und nicht zentrenrelevantem Kernsortiment innerhalb des abgegrenzten Bereichs möglich ist. Dagegen können großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment zukünftig nur noch im Hauptzentrum angesiedelt werden. Zur Umsetzung dieses Entwicklungsziels müsste die derzeitige MK-Ausweisung in eine MI-Ausweisung verändert werden.  Um eine Handelsnutzung auf der Fläche des Betriebs Europa Möbel Conrads auch zukünftig ermöglichen zu können, wird für diesen Bereich eine Ausnahmeregelung vereinbart. Bei einer Nutzungsänderung sollen durch eine SO-Gebietsausweisung hier ggf. auch größere Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment zugelassen werden. gez. Schulte, 13.07.2010