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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-215/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-215/2010)

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Inhalt der Datei

Siebte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr geidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) vom Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW.S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV.NW.S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Str.ReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV.NWS. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NW.S.390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalagbabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NW.S. 394), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Siebte Änderungssatzung Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel 1 § 5 wird wie folgt gefasst: §5 Gebührensatz (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 1,65 € 1,55 € 1,46 € 1,37 € (2) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,39 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Artikel 2 Das Straßenverzeichnis, dass Bestandteil der Satzung ist wird wie beigefügt geändert. Artikel 3 Die Siebte zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr geidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigung- und Gebührensatzung) tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 6. Änderungssatzung. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T4042.doc