Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8210/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 64 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
30.11.2010
Rat der Stadt Bedburg
14.12.2010
Betreff:
Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die
Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen
nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der vierten Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der
Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011
und
b) der vierten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen
Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Übergangsheime für Asylsuchende und Aussiedler werden aktuell die Unterkünfte
Gommershovener Weg 20a und 20b, Pannengasse 32 und 34 genutzt; die Gebäude
Kolpingstraße 48 und 49 konnten im Laufe des Jahres veräußert werden und stehen somit nicht
mehr zur Verfügung. Eine weitere Verringerung des vorgehaltenen Angebotes kann aus Sicht der
Fachverwaltung - zumindest derzeit - nicht befürwortet werden.
Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von insgesamt 147,48 € je Person und Monat berechnet
und beschlossen. Die Gebührenabrechnung für das Jahr 2009 schließt mit einem Defizit in Höhe
von 2.176,12 € ab. Unter Berücksichtigung der notwendigen Vorhaltekosten, die auf die
durchschnittlichen Nutzer umzulegen sind, ergibt sich entsprechend der erstellten
Gebührenbedarfsberechnung [Anlage 1] für das Jahr 2011 eine Gesamtgebühr von 160,00 € pro
Person und Monat.
Die vierte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung
von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen,
Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
leistungsberechtigten Personen ist als Anlage 2 beigefügt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.11.2010
----------------------------------Hamacher
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-210/2010
Seite 2