Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der dreißigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 
der Stadt Bedburg 

- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der dreißigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte 
der Stadt Bedburg 

- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011
- Beratung und Beschlussfassung der dreißigsten Änderungssatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8209/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 96 21 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2010 Rat der Stadt Bedburg 14.12.2010 Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2011 - Beratung und Beschlussfassung der dreißigsten Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2011 und b) der dreißigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühren für abgeschlossene Wohnungen in Höhe von 13,57 €/m²/Monat sowie für die Unterbringung in Mehrpersonenunterkünften von 151,62 €/ Person/Monat beschlossen. Das Objekt ist in seiner Gesamtgröße mit insgesamt 590 m² bei 12 Wohneinheiten überdimensioniert; so sind ab 2008 in jeweils 5 Wohnungen keine Einweisungen erfolgt. Wenngleich dies schwierig in der Umsetzung ist, sollte Ziel sein, diese Wohnungen `zurückzubauen´, d. h. diese auf dem freien Wohnungsmarkt als Wohnungen anzubieten. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass in diesem Objekt in diesem Jahr bereits eine Singlewohnung von 22 m² dauerhaft vermietet werden konnte. Auch unter Berücksichtigung sog. Spitzen sind die v. g. Flächen, insgesamt rd. 250 m², als nicht gebührenrelevante, neutrale Kosten auszuweisen. Eine weitere Änderung ist aus Sicht der Verwaltung im Bereich der Verteilung der variablen Kosten angezeigt; bislang wurden diese entsprechend der Fläche - 16 % auf Sammelunterkünfte und 84 % auf abgeschlossene Wohnungen - aufgeteilt. Da ein erheblich höherer Aufwand [sowohl betreffend der nutzungsabhängigen Kosten als auch betreffend des Verwaltungsaufwands] bei den Sammelunterkünften entsteht, schlägt die Verwaltung entsprechend dem gewerteten Mehraufwand eine Aufteilung im Verhältnis 60 % für Familien und 40 % für Sammelunterkünfte vor. Entsprechend der beigefügten Berechung [Anlage 1] ergibt sich für 2011 eine Benutzungsgebühr in Höhe von insgesamt 19 €/ m² bzw. 220,00 € pro Bewohner in den Sammelunterkünften. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW [KAG NRW] geforderte Kostendeckung nicht überschritten. Die dreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg ist [Anlage 2] beigefügt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2010 ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-209/2010 Seite 2