Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,3 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Dreißigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der
Stadt Bedburg vom __.12.2010
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der
§§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der
jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Bedburg am __.12.2010 folgende
30. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg vom 20.10.1975
beschlossen:
Artikel I
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§3
(1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte
a) für abgeschlossene Wohnungen auf 19,00 €/qm/Monat und
b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 220,00 € / Person
festgesetzt.
Artikel II
Die dreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende dreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser
Änderungssatzung nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bedburg vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
50181 Bedburg, den __.12.2010
Koerdt
Bürgermeister