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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-201/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58

Inhalt der Datei

Anlage zur Sitzungsvorlage WP8-201/2010 Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichen-/Aufbahrungshallen sowie der Kühlkammern Vom Geschäftsbereich 7 – Hochbau – wurden folgende Aufwendungen für die Unterhaltung der Leichen- und Aufbahrungshallen für das Jahr 2011 kalkuliert.  Personalkosten für die Reinigung der Hallen 12.900 €  Sachkosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung 29.155 € o Gebäudekosten o Bewirtschaftungskosten o Mieten o Personal-/Sachkosten Verwaltung GB 7  Kalkulatorische Kosten 39.300 € o Kalkulatorische Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwert o kalkulatorische Zinsen vom Anschaffungswert  Umlagen (Querschnittskosten) 10.850 € 10.330 € 4.100 € 3.875 € 20.310 € 16.290 € 2.563 € Die Anzahl der Inanspruchnahmen stellt sich in den vergangenen vier Jahren wie folgt dar: 450 400 350 406 383 352 341 300 250 200 150 124 100 109 103 77 50 Nutzung Leichenkammer 2007 Nutzung Trauerhalle 2008 2009 2010 (hochgerechnet) Bei der Nutzung der Leichenkammer wurde der Mittelwert der vergangenen vier Jahre (370 Nutzungstage) als Maßstab gewählt. Da bei der Nutzung der Trauerhalle ein eindeutiger Trend erkennbar ist, wurde hier mit einer voraussichtlichen Inanspruchnahme an 80 Tagen kalkuliert. Eine Ursache dieses Trends ist, dass bei Urnenbestattungen oftmals keine Nutzung der Trauerhalle stattfindet. Aufgrund der Berechnungen des zuständigen Fachbereichs ergab sich im Abrechnungsjahr 2009 ein Fehlbetrag in Höhe von 15.844 €. Kostenunterdeckungen sollen gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes ausgeglichen werden. Der Gebührensatz wurde wie nachstehend beschrieben unter Berücksichtigung des Fehlbetrags aus 2009 kalkuliert. Die Gesamtkosten in Höhe von 99.762 € werden über die Äquivalenzziffern auf die jeweiligen Gebührentatbestände aufgeteilt. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc ÄquiVerteilAnzahl valenzwert ziffer Nutzung Trauerhalle Nutzung Leichenkammer (je Tag) Gebühr 80 1,00 80 51.825 € 648 € 370 0,20 74 47.938 € 130 € 154  Leichen- und Aufbahrungshallen  Kühlkammern 648 € 130 € (bisher 267,50 €) (bisher 53,50 €) Wie in der Sitzungsvorlage erwähnt, schlagen Fraktionsbeirat und Verwaltung vor, die Gebühr aufgrund der Störung des Äquivalenzprinzips wie folgt festzusetzen:  Leichen- und Aufbahrungshallen  Kühlkammern 300 € 60 € (bisher 267,50 €) (bisher 53,50 €) Hierdurch wird unter Einbeziehung des Fehlbetrags aus 2009 eine Kostendeckung in Höhe von 46,31 % erzielt. Läßt man den Fehlbetrag aus 2009 unberücksichtigt liegt der Kostendeckungsgrad bei 55,05%. Der städtische Haushalt wird durch die o.g. Festsetzung mit rd. 53 T€ belastet. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (2.991 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (185 Vorgänge) umgelegt, so dass sich eine Gebühr von 16 € je Genehmigung ergibt (bisher 14 €). essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:      Sachkosten für die Entsorgung (Kalkulation GB 8) Sachkosten des Friedhofsbaggers (20%) Kalkulatorische Kosten (Friedhofsbagger; 20%) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung) Umlagen (Querschnittskosten) 14.500 € 330 € 1.721 € 21.340 € 4.994 € Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 42.885 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (64,104 € je Einheit). A Fallzahl Äquivalenzziffer B C Verteilungswert D E F B*C B * 64,104 € E/B Gebühr Einebnung Erdgrab je Stelle 200 1,00 200,00 12.821 € 64 € Entfernung Grabstein 100 2,00 200,00 12.821 € 128 € 90 2,00 180,00 11.539 € 128 € 70 1,00 70,00 4.487 € 64 € 5 2,00 10,00 641 € 128 € Berechtigungsscheine 20 0,25 5,00 321 € 16 € Einebnung Urnengrab 1 0,50 0,50 32 € 32 € Entfernung Grabstein 1 1,00 1,00 64 € 64 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1 1,00 1,00 64 € 64 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1 0,50 0,50 32 € 32 € Entfernung einer Abdeckplatte 1 1,00 1,00 64 € 64 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 669,00 42.885 € Aufgrund der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten ergibt sich eine Verdopplung der Gebühr. Hauptursache hierfür ist die nunmehr erfolgte verursachergerechte Zuordnung der Entsorgungskosten. Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den Jahren 2007 und 2009 fand jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 30 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung Betrachtet man die vergangenen vier Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt, begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze. 300 248 250 220 224 227 222 200 164 144 150 156 133 119 94 100 56 104 103 68 50 0 Bestattungen davon Urnenbestattungen 2005 2006 2007 2008 davon Erdbestattungen 2009 Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:     Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%) Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 1.530 € 12.573 € 43.750 € 3.516 € Aufgrund der Höhe der ansatzfähigen Kosten und der zunehmenden Tendenz zur Urnenbestattung steigen die Gebührensätze an. Weiterhin wurde der vom zuständigen Fachbereich ermittelte Fehlbetrag aus 2009 in Höhe von 5.524 € gemäß § 6 Abs. 2 KAG angesetzt. Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt. Die Gesamtkosten in Höhe von 66.892 € (61.368 € ohne Fehlbetrag) werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt. Bei der Gebührenkalkulation 2010 wurden hier lediglich 46.646 € an Kosten zugrunde gelegt. Die Abrechnung des Jahres 2009 wies Kosten in Höhe von rd. 58 T€ aus. Der zuvor beschriebene Vortrag des Fehlbetrages aus 2009 ist ein Indiz dafür, dass die nunmehr angesetzen Kosten realistisch sind. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Faktor Faktor Aufschlag Anzahl ArbeitsaufArbeitswand zeiten Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Verteilwert Gebühr 95 1,0 1,0 95,0 46.555 € 490 € Erbestattung freitags ab 12.00 Uhr und samstags 8 1,0 1,5 12,0 5.881 € 735 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 1 1,0 2,0 2,0 980 € 980 € Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr 1 0,5 1,0 0,5 245 € 245 € Erdbestattung Kindergrab freitags ab 12.00 Uhr und samstags 0 0,5 1,5 0,0 -€ 368 € Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0,0 -€ 490 € 118 0,2 1,0 23,6 11.565 € 98 € Urnenbestattung freitags ab 12.00 Uhr und samstags 10 0,2 1,5 3,0 1.470 € 147 € Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 1 0,2 2,0 0,4 196 € 196 € Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr 136,5 Aufgrund der steigenden Kosten (s.o.) erhöht sich beispielsweise der Gebührensatz für eine Erdbestattung (Montag – Freitag bis 12.00 Uhr) von 260 € auf nunmehr 490 €. Lässt man auch hier die Fehlbetrag aus 2009 unberücksichtigt ergeben sich die Gebührensätze wie folgt: Faktor Faktor Aufschlag Anzahl ArbeitsaufArbeitswand zeiten Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Verteilwert Gebühr 95 1,0 1,0 95 42.711 € 450 € Erbestattung freitags ab 12.00 Uhr und samstags 8 1,0 1,5 12 5.395 € 674 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 1 1,0 2,0 2 899 € 899 € Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr 1 0,5 1,0 0,5 225 € 225 € Erdbestattung Kindergrab freitags ab 12.00 Uhr und samstags 0 0,5 1,5 0 -€ 337 € Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0 -€ 450 € Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr 118 0,2 1,0 23,6 10.610 € 90 € Urnenbestattung freitags 12.00 Uhr und samstags 10 0,2 1,5 3 1.349 € 135 € 1 0,2 2,0 0,4 180 € 180 € Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten in Höhe von insgesamt rd. 344 T€(Kalkulation 2010: 379 T€) verteilen sich wie folgt:  Sachkosten aufgrund der Kalkulationen des GB 8  Kalkulatorische Kosten o Kalk. Abschreibungen 20.311 € o Kalk. Zinsen 38.481 €  Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)  Umlagen (Querschnittskosten) 24.250 € 58.792 € 251.850 € 47.281 € Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Die Inanspruchnahme der Gräber zeigt in den letzten Jahren folgendes Bild: 160 140 120 100 80 60 40 20 Reihenerdgrab Kindergräber 2007 Erdwahlgräber 2008 2009 Erdwahlgräber (Verlängerung 1/25) Urnengräber 2010 (hochgerchnet) Wie mit dem Fraktionsbeirat abgestimmt und in der Sitzungsvorlage erläutert, wird durch die Einführung einer „Grundgebühr“ eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht. Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in diese Grundgebühr ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden. Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze für 2011: Erdreihengrab (25 Jahre) Erdkindergrab (15 Jahre) Erdwahlgrab je Stelle (25 Jahre) Urnenreihengrab (25 Jahre) Urnenwahlgrab (25 Jahre) Anonymes Urnengrab (25 Jahre) Gebühr Gesamtnutzungsdauer 2010 2011 Diff. € € € 1.387,50 1.525,00 + 138,00 555,00 645,00 + 90,00 1.850,00 1.775,00 -75,00 462,50 725,00 + 263,00 462,50 725,00 + 263,00 462,50 725,00 + 263,00 Gebühr je Jahr 2010 2011 Diff. € € € 55,50 61,00 + 5,50 37,00 43,00 + 6,00 74,00 71,00 - 3,00 18,50 29,00 + 10,50 18,50 29,00 + 10,50 18,50 29,00 + 10,50 essu780 / H:\GB 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Gebührenbedarfsberechnungen\Friedhofswesen\2011\Anlage Gebührenkalkulation 2011.doc Berechnung der Gebühr für die Grabnutzung Grabart Neuvergaben Verlängerung / Wiedererwerb 1/25 A B C Summe Nutzungsdauer Grabgröße Bereitstellungsaufwand D E F G Grundgebühr (Fallzahl + Nutzungsdauer) H B+C I J D*E K L Kosten je Grabstelle pro Jahr Kosten je Graberwerb Gesamtlaufzeit M N D*E*F*G Erdreihengrab 8 8 25 1,00 1,0 200,0 2.953,3 200 9.335 12.288 61 1.525 Erdkindergrab (unter 5 Jahre) 1 1 15 0,60 1,0 15,0 221,5 9 420 642 43 645 144 25 1,00 1,2 3.600,0 53.159,6 4.320 201.630 254.789 71 1.775 0,0 0,0 Erdwahlgrab 34 Urnenreihengrab 40 Urnenwahlgrab 41 anonymes Urnengrab 21 110 4 0 40 25 0,30 1,0 1.000,0 14.766,5 300 14.002 28.769 29 725 45 25 0,30 1,0 1.125,0 16.612,4 338 15.752 32.365 29 725 21 25 0,30 1,0 525,0 7.752,4 158 7.351 15.104 29 725 6.465 95.466 5.324 248.490 343.956 Aufstellung der ansatzfühigen Kosten im Friedhofswesen Grabnutzungen Grabmale Grabanfertigung Einebnung Umbettungen Personalkosten Inanspruchnahme der Hallen Allgemeines 12.900 € 35.600 € 19.050 € Sachkosten 24.250 € 1.530 € 14.830 € 25.280 € Kalkulatorische Kosten 58.792 € 12.573 € 1.721 € 39.300 € 251.850 € 43.750 € 21.340 € Innere Verrechnungen - Personalkosten Bauhof 450 € - € - ILV Querschnittskosten FB I 4.771 € - Personal-/Sachkosten GB 7 3.875 € - Personal-/Sachkosten GB 8 2.350 € Zwischensumme 1 334.892 € Umlage Personalkosten "Allgemeines" 26.700 € Umlage Sachkosten "Allgemeines" 15.240 € - € 57.853 € 37.891 € 450 € 2.492 € 2.136 € 1.780 € 356 € 953 € 2.858 € 81.355 € 59.421 € 2.136 € - 35.600 € - 19.050 € Umlage Querschnittskosten FB I 3.578 € 334 € 286 € 239 € 48 € 286 € - 4.771 € Umlage Personal-/Sachkosten GB 8 1.763 € 165 € 141 € 118 € 22 € 141 € - 2.350 € 382.173 € 2.991 € 61.368 € 42.885 € 876 € Zwischensumme 2 Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse Abzug grünpolitischer Wert Ansatzfähige Kosten 5.524 € - 38.217 € 343.956 € - € 2.991 € - € 66.892 € 83.918 € 0€ 15.844 € - € 42.885 € - € 876 € - € 99.762 € - € 0€