Daten
Kommune
Bedburg
Größe
138 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
26.11.10, 12:58
Aktualisiert
26.11.10, 12:58
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Inhalt der Datei
Anlage zur Sitzungsvorlage WP8-201/2010
Kalkulation der Gebühren für die Inanspruchnahme der Leichen-/Aufbahrungshallen
sowie der Kühlkammern
Vom Geschäftsbereich 7 – Hochbau – wurden folgende Aufwendungen für die Unterhaltung
der Leichen- und Aufbahrungshallen für das Jahr 2011 kalkuliert.
Personalkosten für die Reinigung der Hallen
12.900 €
Sachkosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung
29.155 €
o Gebäudekosten
o Bewirtschaftungskosten
o Mieten
o Personal-/Sachkosten Verwaltung GB 7
Kalkulatorische Kosten
39.300 €
o Kalkulatorische Abschreibungen
nach Wiederbeschaffungszeitwert
o kalkulatorische Zinsen
vom Anschaffungswert
Umlagen (Querschnittskosten)
10.850 €
10.330 €
4.100 €
3.875 €
20.310 €
16.290 €
2.563 €
Die Anzahl der Inanspruchnahmen stellt sich in den vergangenen vier Jahren wie folgt dar:
450
400
350
406
383
352
341
300
250
200
150
124
100
109
103
77
50
Nutzung Leichenkammer
2007
Nutzung Trauerhalle
2008
2009
2010 (hochgerechnet)
Bei der Nutzung der Leichenkammer wurde der Mittelwert der vergangenen vier Jahre (370
Nutzungstage) als Maßstab gewählt. Da bei der Nutzung der Trauerhalle ein eindeutiger
Trend erkennbar ist, wurde hier mit einer voraussichtlichen Inanspruchnahme an 80 Tagen
kalkuliert. Eine Ursache dieses Trends ist, dass bei Urnenbestattungen oftmals keine Nutzung der Trauerhalle stattfindet.
Aufgrund der Berechnungen des zuständigen Fachbereichs ergab sich im Abrechnungsjahr
2009 ein Fehlbetrag in Höhe von 15.844 €. Kostenunterdeckungen sollen gemäß § 6 Abs. 2
KAG innerhalb eines dreijährigen Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Gebührensatz wurde wie nachstehend beschrieben unter Berücksichtigung des Fehlbetrags aus 2009 kalkuliert.
Die Gesamtkosten in Höhe von 99.762 € werden über die Äquivalenzziffern auf die jeweiligen Gebührentatbestände aufgeteilt.
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ÄquiVerteilAnzahl valenzwert
ziffer
Nutzung Trauerhalle
Nutzung Leichenkammer (je Tag)
Gebühr
80
1,00
80
51.825 €
648 €
370
0,20
74
47.938 €
130 €
154
Leichen- und Aufbahrungshallen
Kühlkammern
648 €
130 €
(bisher 267,50 €)
(bisher 53,50 €)
Wie in der Sitzungsvorlage erwähnt, schlagen Fraktionsbeirat und Verwaltung vor, die Gebühr aufgrund der Störung des Äquivalenzprinzips wie folgt festzusetzen:
Leichen- und Aufbahrungshallen
Kühlkammern
300 €
60 €
(bisher 267,50 €)
(bisher 53,50 €)
Hierdurch wird unter Einbeziehung des Fehlbetrags aus 2009 eine Kostendeckung in Höhe
von 46,31 % erzielt. Läßt man den Fehlbetrag aus 2009 unberücksichtigt liegt der Kostendeckungsgrad bei 55,05%.
Der städtische Haushalt wird durch die o.g. Festsetzung mit rd. 53 T€ belastet.
Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen
Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (2.991 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (185 Vorgänge) umgelegt, so dass sich eine Gebühr von 16
€ je Genehmigung ergibt (bisher 14 €).
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Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern
Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt:
Sachkosten für die Entsorgung (Kalkulation GB 8)
Sachkosten des Friedhofsbaggers (20%)
Kalkulatorische Kosten (Friedhofsbagger; 20%)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung)
Umlagen (Querschnittskosten)
14.500 €
330 €
1.721 €
21.340 €
4.994 €
Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen.
Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene
Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 42.885 €
werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (64,104 € je
Einheit).
A
Fallzahl
Äquivalenzziffer
B
C
Verteilungswert
D
E
F
B*C
B * 64,104 €
E/B
Gebühr
Einebnung Erdgrab je Stelle
200
1,00
200,00
12.821 €
64 €
Entfernung Grabstein
100
2,00
200,00
12.821 €
128 €
90
2,00
180,00
11.539 €
128 €
70
1,00
70,00
4.487 €
64 €
5
2,00
10,00
641 €
128 €
Berechtigungsscheine
20
0,25
5,00
321 €
16 €
Einebnung Urnengrab
1
0,50
0,50
32 €
32 €
Entfernung Grabstein
1
1,00
1,00
64 €
64 €
Entfernung einer Einfassung für eine
Grabstelle
1
1,00
1,00
64 €
64 €
Entfernung einer Einfassung für jede
weitere Grabstelle
1
0,50
0,50
32 €
32 €
Entfernung einer Abdeckplatte
1
1,00
1,00
64 €
64 €
Entfernung einer Einfassung für eine
Grabstelle
Entfernung einer Einfassung für jede
weitere Grabstelle
Entfernung einer Abdeckplatte
669,00
42.885 €
Aufgrund der Ermittlung der ansatzfähigen Kosten ergibt sich eine Verdopplung der Gebühr.
Hauptursache hierfür ist die nunmehr erfolgte verursachergerechte Zuordnung der Entsorgungskosten.
Bemessung der Gebühr für Umbettungen
In den Jahren 2007 und 2009 fand jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 30 € festzusetzen. Der
vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag.
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Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung
Betrachtet man die vergangenen vier Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der
sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt,
begründet sich ein Anstieg der Gebührensätze.
300
248
250
220
224
227
222
200
164
144
150
156
133
119
94
100
56
104
103
68
50
0
Bestattungen
davon Urnenbestattungen
2005
2006
2007
2008
davon Erdbestattungen
2009
Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten:
Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%)
Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger)
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
1.530 €
12.573 €
43.750 €
3.516 €
Aufgrund der Höhe der ansatzfähigen Kosten und der zunehmenden Tendenz zur Urnenbestattung steigen die Gebührensätze an.
Weiterhin wurde der vom zuständigen Fachbereich ermittelte Fehlbetrag aus 2009 in Höhe
von 5.524 € gemäß § 6 Abs. 2 KAG angesetzt.
Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der
Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt.
Die Gesamtkosten in Höhe von 66.892 € (61.368 € ohne Fehlbetrag) werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt.
Bei der Gebührenkalkulation 2010 wurden hier lediglich 46.646 € an Kosten zugrunde gelegt.
Die Abrechnung des Jahres 2009 wies Kosten in Höhe von rd. 58 T€ aus. Der zuvor beschriebene Vortrag des Fehlbetrages aus 2009 ist ein Indiz dafür, dass die nunmehr angesetzen Kosten realistisch sind.
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Faktor
Faktor
Aufschlag
Anzahl ArbeitsaufArbeitswand
zeiten
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Verteilwert
Gebühr
95
1,0
1,0
95,0 46.555 €
490 €
Erbestattung freitags ab 12.00 Uhr und
samstags
8
1,0
1,5
12,0
5.881 €
735 €
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
1
1,0
2,0
2,0
980 €
980 €
Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
1
0,5
1,0
0,5
245 €
245 €
Erdbestattung Kindergrab freitags ab
12.00 Uhr und samstags
0
0,5
1,5
0,0
-€
368 €
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
0
0,5
2,0
0,0
-€
490 €
118
0,2
1,0
23,6 11.565 €
98 €
Urnenbestattung freitags ab 12.00 Uhr und
samstags
10
0,2
1,5
3,0
1.470 €
147 €
Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen
1
0,2
2,0
0,4
196 €
196 €
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00
Uhr
136,5
Aufgrund der steigenden Kosten (s.o.) erhöht sich beispielsweise der Gebührensatz für eine
Erdbestattung (Montag – Freitag bis 12.00 Uhr) von 260 € auf nunmehr 490 €.
Lässt man auch hier die Fehlbetrag aus 2009 unberücksichtigt ergeben sich die Gebührensätze wie folgt:
Faktor
Faktor
Aufschlag
Anzahl ArbeitsaufArbeitswand
zeiten
Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr
Verteilwert
Gebühr
95
1,0
1,0
95 42.711 €
450 €
Erbestattung freitags ab 12.00 Uhr und
samstags
8
1,0
1,5
12
5.395 €
674 €
Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen
1
1,0
2,0
2
899 €
899 €
Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag
12.00 Uhr
1
0,5
1,0
0,5
225 €
225 €
Erdbestattung Kindergrab freitags ab
12.00 Uhr und samstags
0
0,5
1,5
0
-€
337 €
Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und
Feiertagen
0
0,5
2,0
0
-€
450 €
Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00
Uhr
118
0,2
1,0
23,6 10.610 €
90 €
Urnenbestattung freitags 12.00 Uhr und
samstags
10
0,2
1,5
3
1.349 €
135 €
1
0,2
2,0
0,4
180 €
180 €
Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen
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Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung
Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten in Höhe von
insgesamt rd. 344 T€(Kalkulation 2010: 379 T€) verteilen sich wie folgt:
Sachkosten aufgrund der Kalkulationen des GB 8
Kalkulatorische Kosten
o Kalk. Abschreibungen
20.311 €
o Kalk. Zinsen
38.481 €
Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen)
Umlagen (Querschnittskosten)
24.250 €
58.792 €
251.850 €
47.281 €
Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung
bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf,
Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt.
der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden,
allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten
zu ermitteln.
Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die
so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 5,33 % verzinst.
Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der
Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den
Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung
von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der
Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind
hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung
nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind.
Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig
(Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle
Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen.
Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht.
Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des
Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab.
Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen.
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Die Inanspruchnahme der Gräber zeigt in den letzten Jahren folgendes Bild:
160
140
120
100
80
60
40
20
Reihenerdgrab
Kindergräber
2007
Erdwahlgräber
2008
2009
Erdwahlgräber
(Verlängerung 1/25)
Urnengräber
2010 (hochgerchnet)
Wie mit dem Fraktionsbeirat abgestimmt und in der Sitzungsvorlage erläutert, wird
durch die Einführung einer „Grundgebühr“ eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht. Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten
in diese Grundgebühr ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden.
Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein.
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze für 2011:
Erdreihengrab (25 Jahre)
Erdkindergrab (15 Jahre)
Erdwahlgrab je Stelle (25 Jahre)
Urnenreihengrab (25 Jahre)
Urnenwahlgrab (25 Jahre)
Anonymes Urnengrab (25 Jahre)
Gebühr Gesamtnutzungsdauer
2010
2011
Diff.
€
€
€
1.387,50
1.525,00
+ 138,00
555,00
645,00
+ 90,00
1.850,00
1.775,00
-75,00
462,50
725,00
+ 263,00
462,50
725,00
+ 263,00
462,50
725,00
+ 263,00
Gebühr je Jahr
2010
2011
Diff.
€
€
€
55,50
61,00
+ 5,50
37,00
43,00
+ 6,00
74,00
71,00
- 3,00
18,50
29,00
+ 10,50
18,50
29,00
+ 10,50
18,50
29,00
+ 10,50
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Berechnung der Gebühr für die Grabnutzung
Grabart
Neuvergaben
Verlängerung /
Wiedererwerb
1/25
A
B
C
Summe
Nutzungsdauer
Grabgröße
Bereitstellungsaufwand
D
E
F
G
Grundgebühr (Fallzahl +
Nutzungsdauer)
H
B+C
I
J
D*E
K
L
Kosten je
Grabstelle
pro Jahr
Kosten je
Graberwerb
Gesamtlaufzeit
M
N
D*E*F*G
Erdreihengrab
8
8
25
1,00
1,0
200,0
2.953,3
200
9.335
12.288
61
1.525
Erdkindergrab (unter 5 Jahre)
1
1
15
0,60
1,0
15,0
221,5
9
420
642
43
645
144
25
1,00
1,2
3.600,0
53.159,6
4.320
201.630
254.789
71
1.775
0,0
0,0
Erdwahlgrab
34
Urnenreihengrab
40
Urnenwahlgrab
41
anonymes Urnengrab
21
110
4
0
40
25
0,30
1,0
1.000,0
14.766,5
300
14.002
28.769
29
725
45
25
0,30
1,0
1.125,0
16.612,4
338
15.752
32.365
29
725
21
25
0,30
1,0
525,0
7.752,4
158
7.351
15.104
29
725
6.465
95.466
5.324
248.490
343.956
Aufstellung der ansatzfühigen Kosten im Friedhofswesen
Grabnutzungen
Grabmale
Grabanfertigung
Einebnung
Umbettungen
Personalkosten
Inanspruchnahme der
Hallen
Allgemeines
12.900 €
35.600 €
19.050 €
Sachkosten
24.250 €
1.530 €
14.830 €
25.280 €
Kalkulatorische Kosten
58.792 €
12.573 €
1.721 €
39.300 €
251.850 €
43.750 €
21.340 €
Innere Verrechnungen
- Personalkosten Bauhof
450 €
-
€
- ILV Querschnittskosten FB I
4.771 €
- Personal-/Sachkosten GB 7
3.875 €
- Personal-/Sachkosten GB 8
2.350 €
Zwischensumme 1
334.892 €
Umlage Personalkosten "Allgemeines"
26.700 €
Umlage Sachkosten "Allgemeines"
15.240 €
-
€
57.853 €
37.891 €
450 €
2.492 €
2.136 €
1.780 €
356 €
953 €
2.858 €
81.355 €
59.421 €
2.136 € -
35.600 €
-
19.050 €
Umlage Querschnittskosten FB I
3.578 €
334 €
286 €
239 €
48 €
286 € -
4.771 €
Umlage Personal-/Sachkosten GB 8
1.763 €
165 €
141 €
118 €
22 €
141 € -
2.350 €
382.173 €
2.991 €
61.368 €
42.885 €
876 €
Zwischensumme 2
Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse
Abzug grünpolitischer Wert
Ansatzfähige Kosten
5.524 €
-
38.217 €
343.956 €
-
€
2.991 €
-
€
66.892 €
83.918 €
0€
15.844 €
-
€
42.885 €
-
€
876 €
-
€
99.762 €
-
€
0€