Daten
Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
195/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 140 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008
der Entsorgungsbetriebe Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 140 -
18.08.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 195/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Windhäuser
18.08.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der
Entsorgungsbetriebe Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica
Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen, für die Jahresabschlussprüfung 2008 der
Entsorgungsbetriebe Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen.
Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde
folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe Wesseling.
Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss.
Nachdem der bisherige Wirtschaftsprüfer mit dem Abschluss 2007 insgesamt fünf Jahresabschlüsse geprüft
hat, soll entsprechend dem Wunsch des Ausschusses nun ein Prüferwechsel vorgenommen werden.
2. Lösung
Da die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeit nicht mehr wie in der Vergangenheit durch Erlass des
Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen landeseinheitlich geregelt sind, sondern mit dem
Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgehandelt werden müssen, wurden die
Jahresabschlussprüfungen des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel, der Stadtwerke
Wesseling GmbH und der fünf eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Wesseling in Abstimmung mit
dem Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel und dem Geschäftsführer
der Stadtwerke Wesseling GmbH mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben:
W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Dillingen
W+ST Wirtschaftsprüfung GmbH, Köln
Jürgen Koller GmbH, Köln
DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim
Angebot
insgesamt
32.500
35.500
45.000
72.500
€
€
€
€
Anteil EBW
8.000
8.500
10.000
18.000
€
€
€
€
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen vorzuschlagen.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zuzustimmen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling zur
Verfügung.