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Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
81 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 195/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 140 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 140 - 18.08.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 195/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 18.08.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen, für die Jahresabschlussprüfung 2008 der Entsorgungsbetriebe Wesseling vorgeschlagen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe Wesseling. Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. Nachdem der bisherige Wirtschaftsprüfer mit dem Abschluss 2007 insgesamt fünf Jahresabschlüsse geprüft hat, soll entsprechend dem Wunsch des Ausschusses nun ein Prüferwechsel vorgenommen werden. 2. Lösung Da die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeit nicht mehr wie in der Vergangenheit durch Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen landeseinheitlich geregelt sind, sondern mit dem Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgehandelt werden müssen, wurden die Jahresabschlussprüfungen des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel, der Stadtwerke Wesseling GmbH und der fünf eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Wesseling in Abstimmung mit dem Verbandsvorsteher des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel und dem Geschäftsführer der Stadtwerke Wesseling GmbH mit folgendem Ergebnis ausgeschrieben: W + ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Dillingen W+ST Wirtschaftsprüfung GmbH, Köln Jürgen Koller GmbH, Köln DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim Angebot insgesamt 32.500 35.500 45.000 72.500 € € € € Anteil EBW 8.000 8.500 10.000 18.000 € € € € Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Münchener Str. 1, 66763 Dillingen vorzuschlagen. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzustimmen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling zur Verfügung.