Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8141/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Baugebiet "Im Spless"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
-Teilflächen des an der nördlichen „August-Macke-Straße“ gelegenen Kindergartens-
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Aufstellungsbeschluss für die 5. beschleunigte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster. Dabei wird bestimmt, dass die Kosten vom
Antragsteller zu tragen bzw. übernehmen sind.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag zur Herstellung eines Erweiterungsbau (ca. 80 qm) am
Kindergarten „Kleeblatt“ in Kaster, „August-Macke-Straße“ vor. Hierdurch sollen die Grundlagen
geschaffen werden, eine U3-Gruppe adäquat unterbringen und zu versorgen zu können. Wegen
der internen Erschließung ist baubedingt eine Erweiterung lediglich an der nord-östlichen
(Richtung Erdwall/Grünstreifen) oder süd-westlichen Seite (Richtung Wohnbebauung) möglich.
Das für den Bereich derzeit rechtsverbindliche Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr.
32/Kaster, 3. Änderung ermöglicht durch die bestehende Festsetzung der überbaubaren Fläche
lediglich einen marginalen Spielraum (ca. 1,00 m) zur weiteren Bebauung in süd-westliche
Richtung. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster erforderlich.
Diese soll in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB (5. beschleunigte
Änderung) geschehen.
Das wesentliche Planungsziel definiert sich in der Verfestigung des Kindergartenstandortes bei
gleichzeitiger Stärkung der Bevölkerungsstruktur innerhalb der Ortslage und damit der
Attraktivierung des Baugebietes „Im Spless“, insbesondere mit Hinblick auf junge Familien.
Es bleibt anzumerken, dass eine Erweiterung in süd-westliche Richtung das angrenzende
unbebaute und zum Verkauf stehende Nachbargrundstück in seiner Bebauung negativ
beeinflussen würde. Aus städtebaulicher Sicht sowie aus Gründen der Vermarktung empfiehlt die
Verwaltung daher, die entsprechende Ausweitung des „Baufensters“ (überbaubare Fläche) in
nord-östliche Richtung durchzuführen. Dies hat jedoch zur Folge, dass der dortige Erdwall
rückzubauen ist. Eine Abgrenzung des Grundstückes zum vorbeiführenden Fußweg bleibt jedoch
in Form eines ca. 2,00 m breiten Grünstreifens erhalten.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 20.08.2010
Gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-141/2010
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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