Daten
Kommune
Bedburg
Größe
856 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
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Zweckverband
Zweckverband Nahverkehr Rheinland Glockengasse
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Rheinland
37-39 50667 Köln
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Bürgermeister
der Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Rheinrand
Glockengasse 37-39
50667 Köln
(0221) 20 80 8 - 0
Fax: (0221) 20 80 I - 40
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Internet: www. nahverkehr-rheinla nd.de
E-Mail : info@nahverkehr-rheinland.de
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Zuwendung nach 512 ÖPNVG NRW (lnvestitionsmaßnahmen des OPNV)
ZOB und P+R-Anlage am Bf. Bedburg
OM: 2009 04 362
Sehr geehrte Damen und Herren,
Öpruvc NRW für Maßnahmen der pauschalierten
Abs.
lnveslitionsförderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV & lnfrastruktur
Rheinland aufzusiellende jährliche Katalog wurde Über den Zeitraum
201012A11 - 2015 fortgeschrieben.
der gemäß s 12
5
-
Danach ist das o. a. Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab
2010 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben
von
1.666.200,00 EUR
und zuwendungsfähigen
Ausgaben
von
1.596.200,00 EUR
im Maßnahmenkatalog enthalten.
Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85,0
o/o'
Die für die Festsetzung der Zuwendung maßgebenden zuwendungsfähigen
ÄusgaOen werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Prüfung der
Antragsunterlagen ermittelt.
sie erreichen uns über: Appellhofplatz Linien 3,4,5,16,18
ffiöt".kt";;;"
50667 Köln
37-39 (0221) 20 80
I-0
Fax:
(o22L) 20 80 B -
40
' Neumarkt
Linien 1,7,9
E-Mail:
info@nahverkehr-rheinland.de
'
Bahnhof Köln Hbf
Internet:
www.nahverkehr-rheinland.de
Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt ist'
die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.
lch bin von Rechts wegen dazu verpflichtet lhnen mitzuteilen, dass diese Einplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Förderung weder dem Grunde
noch der Höhe nach begründet.
Wesenliche Anderungen des Vorhabens, insbesondere bezüglich Baubeginn,
Bauzeiten, Kosten, Finanzierung und technischer Planung sind mir
u nverzü gl ich mitzuteilen.
Zuwendungen zu Projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt
werden, diä vor Erteilung des 1. Zuwendungsbescheides oder einer gemäß Nr. 1.3.1
WG ,, S 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr' 1.3 WG zu S 44 LHO
(vorzeitigei lvtagnafrmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaßnahme noch
nict.,t begonnen worden sind. Maßgebend
ist dabei der Zeitpunkt der
Auftragserteilung.
Ausgaben für das Freimachen des Baufeldes (2.8. Gebäudeabbrüche, Planieren)
sind unter Hinweis auf Nr. 1.3.3 WG zu S 44 LHO vom Datum der Einplanung der
Maßnahme an zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ein anderer zu tragen verpflichtet ist.
Mitteilungen werden hiermit
bleiben jedoch vom
Baugeländes
des
aufgehoben. Ausgaben für das Freimachen
Bereits
zu o.a. Vorhaben erteilte (Einplanungs-)
Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfähig'
Mit freundlichen Grü ßen
Zweckverband Nahverkeh r Rheinland
i.
A.
gez. Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag
i. A.
gez. Hans Joachim Sistenich