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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-144/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
856 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
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Inhalt der Datei

t co Zweckverband Zweckverband Nahverkehr Rheinland Glockengasse Nahve:i"fir;""*YJrill::truktur - Rheinland 37-39 50667 Köln .",-#; Bürgermeister der Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg Rheinrand Glockengasse 37-39 50667 Köln (0221) 20 80 8 - 0 Fax: (0221) 20 80 I - 40 ",.'r}L. dld ;- % # -d,{& dr"# 'il äJ *e $i* " o. .,Y Internet: www. nahverkehr-rheinla nd.de E-Mail : info@nahverkehr-rheinland.de u ,. unser Zeichen: wü-oM 2o0e 04 15.07.2010 'ut 3lil:T,liii..'113*i.tf3??rlu6J'?en'-.neinrand.de Ei n pla n u n gsm ittei I un g Zuwendung nach 512 ÖPNVG NRW (lnvestitionsmaßnahmen des OPNV) ZOB und P+R-Anlage am Bf. Bedburg OM: 2009 04 362 Sehr geehrte Damen und Herren, Öpruvc NRW für Maßnahmen der pauschalierten Abs. lnveslitionsförderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV & lnfrastruktur Rheinland aufzusiellende jährliche Katalog wurde Über den Zeitraum 201012A11 - 2015 fortgeschrieben. der gemäß s 12 5 - Danach ist das o. a. Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab 2010 (Beginnjahr) mit Gesamtausgaben von 1.666.200,00 EUR und zuwendungsfähigen Ausgaben von 1.596.200,00 EUR im Maßnahmenkatalog enthalten. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85,0 o/o' Die für die Festsetzung der Zuwendung maßgebenden zuwendungsfähigen ÄusgaOen werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Prüfung der Antragsunterlagen ermittelt. sie erreichen uns über: Appellhofplatz Linien 3,4,5,16,18 ffiöt".kt";;;" 50667 Köln 37-39 (0221) 20 80 I-0 Fax: (o22L) 20 80 B - 40 ' Neumarkt Linien 1,7,9 E-Mail: info@nahverkehr-rheinland.de ' Bahnhof Köln Hbf Internet: www.nahverkehr-rheinland.de Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt ist' die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. lch bin von Rechts wegen dazu verpflichtet lhnen mitzuteilen, dass diese Einplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Förderung weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet. Wesenliche Anderungen des Vorhabens, insbesondere bezüglich Baubeginn, Bauzeiten, Kosten, Finanzierung und technischer Planung sind mir u nverzü gl ich mitzuteilen. Zuwendungen zu Projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, diä vor Erteilung des 1. Zuwendungsbescheides oder einer gemäß Nr. 1.3.1 WG ,, S 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr' 1.3 WG zu S 44 LHO (vorzeitigei lvtagnafrmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaßnahme noch nict.,t begonnen worden sind. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ausgaben für das Freimachen des Baufeldes (2.8. Gebäudeabbrüche, Planieren) sind unter Hinweis auf Nr. 1.3.3 WG zu S 44 LHO vom Datum der Einplanung der Maßnahme an zuwendungsfähig. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ein anderer zu tragen verpflichtet ist. Mitteilungen werden hiermit bleiben jedoch vom Baugeländes des aufgehoben. Ausgaben für das Freimachen Bereits zu o.a. Vorhaben erteilte (Einplanungs-) Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfähig' Mit freundlichen Grü ßen Zweckverband Nahverkeh r Rheinland i. A. gez. Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag i. A. gez. Hans Joachim Sistenich