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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-144/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
868 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
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C 3O Zweckverband Nahverkehr*SPNV &Infrastruktur- Rheinland Der Verbandsvorsteher Nahverkehr Rheinland i-tt t ( z'r {ö l*, D "/('l ;'ür (L4 t C' LLC:- j t' U^r ful -ka4/4/ . Q v Zweckverband Nahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Köln ZweckverbandNahverkehrRheinland.Glockengasse3T.39'50667Köln Bürgermeister der Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: (0221) 20 80 8 - 0 Fax: (0221) 20 80 8 - 40 Internet: www.nahverkehr-rheinland.de E-Mail : info@nahverkehr-rheinland'de 6m''t*$ unser zeichen: wü-oM 2ooe 03 $r* * *1, '' ,u, p-il:lii:l;.:#*frätt".1:;;un,. Ei n Plan u n gsm ittei I * 1s.07.2010 ,.1" n,u.o ou un g Zuwendung nach 512 öPNVG NRW (lnvestitionsmaßnahmen des OPNV) Sanierung u. Umbau Bf. Bedburg OM: 2009 03 362 Sehr geehrte Damen und Herren, der gemäß s 12 Abs.5 öptrlvc NRW für Maßnahmen der pauschalierten lnvestitionsförderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV & lnfrastruktur Rheinland aufzuslellende jährliche Katalog wurde über den Zeitraum 201012011 - 2015 fortgeschrieben. ab Danach ist das o. a. Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung 2010 (Beginnjahr) \ mit Gesamtausgaben von 3.329.700,00 EUR und zuwendungsfähigen Ausgaben von 3.205.900,00 EUR im Maßnahmenkatalog enthalten. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85,0 %' Die für die Festsetzung der Zuwendung maßgebenden zuwendungsfähigen Äusgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen PrÜfung der Antragsunterlagen erm ittelt. . Linien 1,7,9 ' Bahnhof Köln Hbf Sie erreichen uns über: Appellhofplatz Linien 3,4,5,16,18 Neumarkt C'eschäftsstelle: Telefon: (0221) 20 80 I - 40 info@nahverkehr-rheinland.de www.nahverkehr-rheinland'de Glockengasse 37-39 (0221) 20 80 50667 Köln I 0 Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt ist, die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. lch bin von Rechts wegen dazu verpflichtet lhnen mitzuteilen, dass diese Einpt"nrng"mitteiluns einän.ß-g-Sj-F-.gn-q.P,,,,t",t!"gh".eyf f-ö-$9f'q-ng"iff"e^dg;""-fl'em'gr$n'de lg^""1 9:t. lglg .li"h lesrtindej Weseniliche Anderungen des Vorhabens, insbesondere bezüglich Baubeginn, Bauzeiten, Kosten, Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzüglich mitzuteilen. Zuwendungen zu projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt gemäß Nr. 1'3'1 werden, diä vor ErteiluÄg des 1. Zuwendungsbescheides oder einer 1.3 WG zu S 44 LHO We =u S 44 LHO z-ugelassenen Ausnähme von Nr.Vorsorgemaßnahme noch (vorzeitigei Maßnahmebäginn) oder Anerkennung als nicht bLgonnen worden sind. Maßgebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ausgaben für das Freimachen des Baufeldes (2. 8. Gebäudeabbrüche, Planieren) der sind-unter Hinweis auf Nr. 1.3.3 WG zu S 44 LHO vom Datum der Einplanung Maßnahme an zuwendungsfähig. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ein anderer zu tragen verpflichtet ist. hiermit Bereits zt) o,a. Vorhaben erteilte (Einplanungs-) Mitteilungen werden jedoch vom aufgehoben. Ausgaben für das Freimachen des Baugeländes bleiben Zeiip u nkt der damä igen Prog ramm aufnah me zuwend I un gsfä h ig. Mit freundlichen Grüßen Zweckverband Nahverkehr Rheinland i. A. gez. Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag i. A. gez. Hans Joachim Sistenich