Daten
Kommune
Bedburg
Größe
868 kB
Datum
31.08.2010
Erstellt
25.08.10, 14:34
Aktualisiert
25.08.10, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
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Zweckverband Nahverkehr*SPNV &Infrastruktur- Rheinland
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
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Zweckverband Nahverkehr Rheinland
Glockengasse 37-39
50667 Köln
ZweckverbandNahverkehrRheinland.Glockengasse3T.39'50667Köln
Bürgermeister
der Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon: (0221) 20 80 8 - 0
Fax: (0221) 20 80 8 - 40
Internet: www.nahverkehr-rheinland.de
E-Mail : info@nahverkehr-rheinland'de
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1s.07.2010
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Zuwendung nach 512 öPNVG NRW (lnvestitionsmaßnahmen des OPNV)
Sanierung u. Umbau Bf. Bedburg
OM: 2009 03 362
Sehr geehrte Damen und Herren,
der gemäß s 12 Abs.5 öptrlvc NRW für Maßnahmen der pauschalierten
lnvestitionsförderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV & lnfrastruktur Rheinland aufzuslellende jährliche Katalog wurde über den Zeitraum
201012011 - 2015 fortgeschrieben.
ab
Danach ist das o. a. Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung
2010 (Beginnjahr)
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mit Gesamtausgaben
von
3.329.700,00 EUR
und zuwendungsfähigen
Ausgaben
von
3.205.900,00 EUR
im Maßnahmenkatalog enthalten.
Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85,0 %'
Die für die Festsetzung der Zuwendung maßgebenden zuwendungsfähigen
Äusgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen PrÜfung der
Antragsunterlagen erm ittelt.
.
Linien 1,7,9 ' Bahnhof Köln Hbf
Sie erreichen uns über: Appellhofplatz Linien 3,4,5,16,18 Neumarkt
C'eschäftsstelle: Telefon:
(0221) 20 80 I - 40 info@nahverkehr-rheinland.de www.nahverkehr-rheinland'de
Glockengasse 37-39 (0221) 20 80 50667 Köln
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Eine Förderung kann frühestens erfolgen, wenn ein Förderantrag gestellt ist,
die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.
lch bin von Rechts wegen dazu verpflichtet lhnen mitzuteilen, dass diese Einpt"nrng"mitteiluns einän.ß-g-Sj-F-.gn-q.P,,,,t",t!"gh".eyf f-ö-$9f'q-ng"iff"e^dg;""-fl'em'gr$n'de
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Weseniliche Anderungen des Vorhabens, insbesondere bezüglich Baubeginn,
Bauzeiten, Kosten, Finanzierung und technischer Planung sind mir
unverzüglich mitzuteilen.
Zuwendungen zu projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt
gemäß Nr. 1'3'1
werden, diä vor ErteiluÄg des 1. Zuwendungsbescheides oder einer
1.3 WG zu S 44 LHO
We =u S 44 LHO z-ugelassenen Ausnähme von Nr.Vorsorgemaßnahme
noch
(vorzeitigei Maßnahmebäginn) oder Anerkennung als
nicht bLgonnen worden sind. Maßgebend
ist dabei der Zeitpunkt der
Auftragserteilung.
Ausgaben für das Freimachen des Baufeldes (2. 8. Gebäudeabbrüche, Planieren)
der
sind-unter Hinweis auf Nr. 1.3.3 WG zu S 44 LHO vom Datum der Einplanung
Maßnahme an zuwendungsfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die ein anderer zu tragen verpflichtet ist.
hiermit
Bereits zt) o,a. Vorhaben erteilte (Einplanungs-) Mitteilungen werden
jedoch vom
aufgehoben. Ausgaben für das Freimachen des Baugeländes bleiben
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nkt der damä igen Prog ramm aufnah me zuwend
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gsfä h ig.
Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland
i.
A.
gez. Dr. Wilhelm Schmidt-Freitag
i. A.
gez. Hans Joachim Sistenich