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Info GB (Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Kreis Euskirchen hier: Wirksamkeitsdialog)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Kreis Euskirchen
hier: Wirksamkeitsdialog) Info GB (Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 22/2005 24.02.2005 Az.: 51/431-18/Lo/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 14.03.2005 Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Kreis Euskirchen hier: Wirksamkeitsdialog Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.05.2002 den Beschluss gefasst, die Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften an den Kommunalen Wirksamkeitsdialog zu koppeln. Als Grundlage dieses Wirksamkeitsdialogs dient der von den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit zu erstellende Qualitätsbericht, welcher in der Jugendhilfe-Ausschusssitzung vom 13.02.2003 verabschiedet wurde. Im Anhang finden sich die Auswertungen der Qualitätsberichte jeder einzelnen Einrichtung. Auch haben die Ergebnisse der Hospitationen, welche ebenfalls im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs in 2004 in den Einrichtungen stattgefunden haben, Eingang hierin gefunden. Neben den Auswertungen der Qualitätsberichte ist für die Förderung hauptamtlich geführter offener Jugendeinrichtungen im Kreis Euskirchen das Kinder- und Jugendfördergesetz von Bedeutung. Die Landesregierung hat in dem 2005 in Teilen in Kraft tretenden Gesetz das Volumen des Landesjugendplans auf das Niveau von 2003 verbindlich bis 2010 festgeschrieben. Dieses Budget beträgt 96 Mio. €. Bislang ist nicht entschieden, wie viele Gelder aus diesem Etat für offene Jugendarbeit zur Verfügung stehen werden. Es ist davon auszugehen, dass verstärkt Gelder in die Kooperation Jugendhilfe und Schule fließen. Auch kann die Tatsache, dass im neuen Landesjugendplan die Strukturförderung (bislang 60% des Landesjugendplans) und die Projektförderung (bislang 40% des Landesjugendplans) voraussichtlich anders gewichtet werden, künftig zu einer finanziellen Mehrbelastung für den Kreis führen. Nach Aussage des Ministeriums ist davon auszugehen, dass sich die Mittel in Zukunft hälftig auf Projektförderung und Strukturförderung verteilen. Der Kreis Euskirchen erhält seine Zuwendungen für offene Jugendarbeit aus den Mitteln des Landesjugendplans für die Strukturförderung. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Auswertungen der Qualitätsberichte im Verfahren des Wirksamkeitsdialoges empfiehlt die Verwaltung dem Jugendhilfe-Ausschuss, die Förderung der pädagogischen Fachkräfte in den offenen Jugendeinrichtungen über das Jahr 2005 hinaus grundsätzlich fortzuführen. Seite - 2 - Des weiteren sollte geprüft werden, ob die Kriterien der Richtlinien fortgeschrieben werden müssen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)