Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 22/2005
24.02.2005
Az.: 51/431-18/Lo/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.03.2005
Förderung der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften im Kreis Euskirchen
hier: Wirksamkeitsdialog
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.05.2002 den Beschluss gefasst, die Förderung
der offenen Jugendeinrichtungen mit hauptberuflichen Fachkräften an den Kommunalen
Wirksamkeitsdialog zu koppeln. Als Grundlage dieses Wirksamkeitsdialogs dient der von
den Einrichtungen der offenen Jugendarbeit zu erstellende Qualitätsbericht, welcher in der
Jugendhilfe-Ausschusssitzung vom 13.02.2003 verabschiedet wurde. Im Anhang finden
sich die Auswertungen der Qualitätsberichte jeder einzelnen Einrichtung. Auch haben die
Ergebnisse der Hospitationen, welche ebenfalls im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs in
2004 in den Einrichtungen stattgefunden haben, Eingang hierin gefunden.
Neben den Auswertungen der Qualitätsberichte ist für die Förderung hauptamtlich geführter offener Jugendeinrichtungen im Kreis Euskirchen das Kinder- und Jugendfördergesetz
von Bedeutung.
Die Landesregierung hat in dem 2005 in Teilen in Kraft tretenden Gesetz das Volumen
des Landesjugendplans auf das Niveau von 2003 verbindlich bis 2010 festgeschrieben.
Dieses Budget beträgt 96 Mio. €.
Bislang ist nicht entschieden, wie viele Gelder aus diesem Etat für offene Jugendarbeit zur
Verfügung stehen werden.
Es ist davon auszugehen, dass verstärkt Gelder in die Kooperation Jugendhilfe und Schule fließen.
Auch kann die Tatsache, dass im neuen Landesjugendplan die Strukturförderung
(bislang 60% des Landesjugendplans) und die Projektförderung (bislang 40% des
Landesjugendplans) voraussichtlich anders gewichtet werden, künftig zu einer finanziellen
Mehrbelastung für den Kreis führen.
Nach Aussage des Ministeriums ist davon auszugehen, dass sich die Mittel in Zukunft
hälftig auf Projektförderung und Strukturförderung verteilen.
Der Kreis Euskirchen erhält seine Zuwendungen für offene Jugendarbeit aus den Mitteln
des Landesjugendplans für die Strukturförderung.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Auswertungen der Qualitätsberichte im Verfahren des Wirksamkeitsdialoges empfiehlt die Verwaltung dem Jugendhilfe-Ausschuss,
die Förderung der pädagogischen Fachkräfte in den offenen Jugendeinrichtungen über
das Jahr 2005 hinaus grundsätzlich fortzuführen.
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Des weiteren sollte geprüft werden, ob die Kriterien der Richtlinien fortgeschrieben werden
müssen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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