Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8186/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
09.11.2010
Betreff:
Mitteilungen Jugend
- Verwendung des Vermögens vom Förderverein Discobus Bedburg e.V.
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und
stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Laut Auszug vom 29.08.2001 wurde der Förderverein Discobus Bedburg e.V. beim Amtsgericht
eingetragen. Ziel des Vereins war, eine Fahrmöglichkeit für jugendliche Besucher von Diskotheken
außerhalb des Stadtgebiets Bedburg zu ermöglichen.
Bereits auf der Mitgliederversammlung am 03.03.2005 wurde die Auflösung des Vereins
beschlossen und der damals stellv. Vorsitzende, Herr Fischer, wie auch der damalige
Schatzmeister, Herr Coumanns, mit der Liquidation beauftragt. Die Verwaltung wurde über die
Auflösung des Fördervereins mit Schreiben vom 29.08.2006 [Posteingang 03.09.2007] durch die
beiden Liquidatoren informiert.
Beim Amtsgericht wurde der Beschluss zur Auflösung am 25.07.2005 und die Löschung am
23.12.2008 eingetragen. Trotz mehrfacher Nachfragen durch die Verwaltung, konnte die
Angelegenheit erst im Oktober diesen Jahres weiter bearbeitet werden, da seitens Herrn
Coumanns mit Datum vom 18.10.2010 ein restliches Vermögen in Höhe von 339,13 € konkret
beziffert wurde. Konkrete Nachweise über die Höhe des Vermögens liegen bislang nicht vor.
Laut Satzung des Vereins, fällt das Vermögen des Fördervereins bei einer Auflösung an die Stadt
Bedburg. Dies ist mit der Auflage verbunden, das Vermögen ausschließlich, unmittelbar und
zweckgebunden für die Jugendarbeit im Stadtgebiet zu verwenden.
Die Verwaltung beabsichtigt, die genante Summe dem im Jugendamt geplanten Streetworker zur
Verfügung zu stellen.
ier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.10.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Geschäfgtsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-186/2010
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