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Beschlussvorlage (Mitteilungen Jugend - Verwendung des Vermögens vom Förderverein Discobus Bedburg e.V.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
03.11.10, 17:55
Aktualisiert
03.11.10, 17:55
Beschlussvorlage (Mitteilungen Jugend
- Verwendung des Vermögens vom Förderverein Discobus Bedburg e.V.) Beschlussvorlage (Mitteilungen Jugend
- Verwendung des Vermögens vom Förderverein Discobus Bedburg e.V.)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8186/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 09.11.2010 Betreff: Mitteilungen Jugend - Verwendung des Vermögens vom Förderverein Discobus Bedburg e.V. Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Laut Auszug vom 29.08.2001 wurde der Förderverein Discobus Bedburg e.V. beim Amtsgericht eingetragen. Ziel des Vereins war, eine Fahrmöglichkeit für jugendliche Besucher von Diskotheken außerhalb des Stadtgebiets Bedburg zu ermöglichen. Bereits auf der Mitgliederversammlung am 03.03.2005 wurde die Auflösung des Vereins beschlossen und der damals stellv. Vorsitzende, Herr Fischer, wie auch der damalige Schatzmeister, Herr Coumanns, mit der Liquidation beauftragt. Die Verwaltung wurde über die Auflösung des Fördervereins mit Schreiben vom 29.08.2006 [Posteingang 03.09.2007] durch die beiden Liquidatoren informiert. Beim Amtsgericht wurde der Beschluss zur Auflösung am 25.07.2005 und die Löschung am 23.12.2008 eingetragen. Trotz mehrfacher Nachfragen durch die Verwaltung, konnte die Angelegenheit erst im Oktober diesen Jahres weiter bearbeitet werden, da seitens Herrn Coumanns mit Datum vom 18.10.2010 ein restliches Vermögen in Höhe von 339,13 € konkret beziffert wurde. Konkrete Nachweise über die Höhe des Vermögens liegen bislang nicht vor. Laut Satzung des Vereins, fällt das Vermögen des Fördervereins bei einer Auflösung an die Stadt Bedburg. Dies ist mit der Auflage verbunden, das Vermögen ausschließlich, unmittelbar und zweckgebunden für die Jugendarbeit im Stadtgebiet zu verwenden. Die Verwaltung beabsichtigt, die genante Summe dem im Jugendamt geplanten Streetworker zur Verfügung zu stellen. ier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.10.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Geschäfgtsbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-186/2010 Seite 2