Daten
Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
287/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.11.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 287/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Her Hummelsheim
28.11.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
Beschlussentwurf:
Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von
50.000 € für die Schaffung eines Hausanschlusses am städtischen Gebäude Taunusstraße 1 a wird
zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling hat von der katholischen Kirchengemeinde das Objekt „Taunusstraße 1a“, in dem sich
auch das neue Jugendzentrum befindet, erworben.
Am 01.08.2008 sind der Kindergarten und das Einfamilienhaus in das Eigentum der Stadt Wesseling
übergegangen. Das Einfamilienhaus war seit Oktober 2007 nicht mehr bewohnt und es wurde in Absprache
mit der Kirchengemeinde bereits vor dem 01.08.2008 mit der Sanierung begonnen. Diese wurde im Oktober
2008 abgeschlossen und das Einfamilienhaus ab dem 01.11.2008 vermietet. Ende November kam es
erstmals zu einem Rückstau im Abwasserkanal. Im Zuge der Untersuchung des Kanals durch eine
Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass das Einfamilienhaus nicht am Kanalnetz des Kindergartens und
Jugendzentrums in der Taunusstraße sondern am Kanal des Kirchengebäudes und Pfarrheimes
angeschlossen ist.
Dieser auf dem Kirchengrundstück befindliche Kanal ist verwurzelt und weist Risse sowie Setzungen auf.
Wegen des Zustandes und der Tieflage des Kanals kommt eine Sanierung nicht in Betracht. Zudem müsste
diese durch die Kirchengemeinde veranlasst werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Liegenschaft komplett vom
Kanalnetz der Kirche zu trennen und einen eigenen Hausanschluss herstellen zu lassen. Damit wäre auch
sichergestellt, dass die Kanaldichtigkeitsprüfung nachgewiesen werden kann. Die Kosten für die Maßnahme
belaufen sich auf rund 50.000 €
Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen nicht zur Verfügung.
2. Lösung
Der Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € überplanmäßig bereit zu
stellen. Da die Aufwendung und die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW sind,
bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge bei den Zinsen aus
Geldanlagen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.