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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
78 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 287/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.11.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 287/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 28.11.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2008; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung Beschlussentwurf: Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 50.000 € für die Schaffung eines Hausanschlusses am städtischen Gebäude Taunusstraße 1 a wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling hat von der katholischen Kirchengemeinde das Objekt „Taunusstraße 1a“, in dem sich auch das neue Jugendzentrum befindet, erworben. Am 01.08.2008 sind der Kindergarten und das Einfamilienhaus in das Eigentum der Stadt Wesseling übergegangen. Das Einfamilienhaus war seit Oktober 2007 nicht mehr bewohnt und es wurde in Absprache mit der Kirchengemeinde bereits vor dem 01.08.2008 mit der Sanierung begonnen. Diese wurde im Oktober 2008 abgeschlossen und das Einfamilienhaus ab dem 01.11.2008 vermietet. Ende November kam es erstmals zu einem Rückstau im Abwasserkanal. Im Zuge der Untersuchung des Kanals durch eine Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass das Einfamilienhaus nicht am Kanalnetz des Kindergartens und Jugendzentrums in der Taunusstraße sondern am Kanal des Kirchengebäudes und Pfarrheimes angeschlossen ist. Dieser auf dem Kirchengrundstück befindliche Kanal ist verwurzelt und weist Risse sowie Setzungen auf. Wegen des Zustandes und der Tieflage des Kanals kommt eine Sanierung nicht in Betracht. Zudem müsste diese durch die Kirchengemeinde veranlasst werden. Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Liegenschaft komplett vom Kanalnetz der Kirche zu trennen und einen eigenen Hausanschluss herstellen zu lassen. Damit wäre auch sichergestellt, dass die Kanaldichtigkeitsprüfung nachgewiesen werden kann. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 50.000 € Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen nicht zur Verfügung. 2. Lösung Der Kämmerer hat die Absicht, die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € überplanmäßig bereit zu stellen. Da die Aufwendung und die Auszahlung erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW sind, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge bei den Zinsen aus Geldanlagen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.