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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 1 zur Vorlage D 4/2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
438 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

22- L2-S4 L4222 I B E E Z ZR E c KöLI.tr ID=*49 zZL 5. g!z'O9 t4?BBß9 Köln Bezirksregierung 2-10,50667KÖln Zeughausstraße Auskunfterteilt: Frau Leyendecker Bczrbre€isung, 50606 Köh Ge.genEmofanosbek?nntnis KreisEuskirchen Der Landrat JülicherRing z Hd. HerrnBtindert Ute.leyendecker@ezreg'koeln.nrr.de ZimmenK 313 (0221 Durchvahl: )' 147' 3322 Telefax: (02211147' 3339 (bittebeiAntworlangeben): Aktenzeichen 51.2.-2 53879Euskirchen Daü.rm:22j22004' Landschaftsplan28,,Mechernlch" (LG NRW) gemäßS 28 (1) Landschaftsgesetz Genehrnigung arn06.102004 lhr Antragvom 04 10,2004,elngegangen G . EN E H M I G U N G und zur Gernaß S 28 (1) des Gesetzeszur Sicherungdes Naturhaushalts NW) in ier geltendenFassung Entwicklungder Landschaft(Landschaftsgesetz des Kreises des Kreistages (SGV Nr. 791) genehnrige ich oen durci'rden Beschluss ?-a Euskirchenam 21.092OA4 als Satzung beschlossenenLandschaftsplan mitfolgendenAuflaqenund H.inweisen, ,,Mechemich" {t AUFLAGEN: TEXTTEIL: istderAbsatz7 zu streichen. 1.) ln der Präarnbel Beqründuno: Die tn Absatz 7 verwendeteRegelung hinsichtlichdes Vernältnissesvon bei neuen bzw Festsetzungenund Darsteilungendes Landschaftsplanes desLG NRW geänderten Bestirnmungen FFIP-Darstellungen ist nechden geltenden mit der nichtzulässig.Auch wenn eineähnlichelautendeRegelungmöglichenveise in Kürze anstehendenAnderungdes LG erfolgenwird, ist zur Zetl nur die jetzt geliendeRechtslage zu beachten, I l'l l t I Sprcchzeiten: Tolefon: ps.eönlcl^:donnerrtegs von I30 - 15:C0Uf.r E.üleil: urd nechVorointarung Internet: . d3nneretaga teiefonisch:rncn':,äg$ vc,nt,CO- 'l 6 30 Uhr. heite;s von8:C0- 15:00Uhr (0?1) 147.0 poatslelle@bezregkcg/n.nrw.ce Fltplrwvua.oezreg-koein.nr*.do - Zu erreichen rnit: 9E b.s K5,n Hbf U'Bah n Llnien -r,4,51€,13,19 blB App€llhc{piitu Ubemeisungenen LK Köln: Deukcl'o Burtd€Bben(, F ilisle Köln Bll 370 q00 00, Kontonirmmer 370 C19 !o W€etLB, D{.lrselcorf BIJ 300 gOC00. Konlon,rnrrnü 965 e0 2 2 - L2 - q 4 14:22 BEZ REc KöLIJ I D=*4-:r 22L l4?3339 S . 03r'S9 I der Träger oder mit den Zusatz,,soweit 2 ) ln der präambelist AbsalzSzu s',reichen diesemPlannichtwidersprocherr im Beteiligungsverfahren der Landschaftsplanung hat"zu versehen. Egqründglg. zitiert.GemäßS ?-g(4) LG tretenbei der S 29 Abs 4 LG wurde nichtvotlständig mit dessetr Aufstellurrg,Anderung und Ergänzungeines Bebauungsplanes außer des Landschaftsplanes Festsetzurrgen widersprechende Rechtsverbindlichkeit diesem im Beteiligungsverfahren Kraft, soweitder Trägerc1erLandschaftsplanung plan nicht widersprochenhat. Der letzte Halbsatzwurde in Absatr I nicht und bedüffender sinddamrtfalschwiedergegeben Die Rechtsfolgen aufgenornmen, Korrekturwie in derAuflageangegeben i:;t VerbotealtglSchutzkategorien 3.) lm Anschiussan den 1. Absatzder altgerneinen folgenderZusatzaufzunehrnen: sind und hierfure'n aufgenornmgn in den Festsetzungen ,,SoweitUnberuhrtheiten gefordertist' der unteren Landschaftsbehorde ocjer Zustirnrnung Einvernehrnen nachdemLandschaftsgesetz der Beteiligungsrechte erfolgendieseunterBeachtung NRW" Beoründune ausgesprochen, werderrUnberuhrtheiten An einigenStellenim Landschaftsplarr strro,ntit 3ie nachdernLG vorgesehen Beteiligungsreshte, ohnedie erforCerlichen ist die o a aufzuführen Um dies jedoch für alle Gebiete sicherzusteilen, zLrübertehmen Teilderjeweiligen Schutzkategorie in denallgerneinen Formuiierung a.).$er!e-l9-ff aufzunehmen ist dasVerbotdes,,Felskletterns" Verbotskatalog In clenalloerneinen Becründuna: gemäßS 62 LG FelsbrldungenGebieteoreals,natür'liche Der LP umfasstrnehrere desSchutzzweckes Beeint:ächtigung geschutztsind lJmeineerhebliche gesetzlich der mitgeteiltvom25,05.2004 ist-wie scnonin meinemSchreiben zu verineiden, urrrdtesesVerbotzu enveitern Verbotskataiog 5 , ), $ e i t e1 9 /2 1: 217 lZ-LZ-Cr+ l+.ZZ 33'LL 11Eü t\q1LN lu-i+:J zzt ö. u+/ t :J l+rJ\t.):J auf Seire21 ist unterZitter1 dasVerbotNr. 13 a.) ln der Unberühr+-heitsktausel als AusnahmederVerboteaufzunehmen' von auf $eite21 t= dieArrsbringung der ErläLiterungen b,) Der 1, Spiegelstrich des derAusnahme pflanzenschutzmittel und Düngeretc.)ist alsAusnahnte '13 in den VerbotesNr. ausdenErläuterungen neu etnzuftrgenden zu ubernehmen Festsetzungsteil auf Seite 21 (=Trotzder äuch fÜr die c.) Der 1. Satz der Erläuterungen gettenclenVerbotebieibt erlaubt)ist zu streichenund zu Landwirtschaft gehören' LanÖrirtschaft ersetzendurchden Halbsatz,Zrr ordnungsgemäßen Beoründun+ Dre in Zifter 13 aufgeführtenVerboteinsbes,,,festeoder flÜssigeStoffesowie Gegenständevvegzrverfen,abzuleltenoder zu lagern etc." sind auch von der Landwirtschaft zu beachten und konnen nicht durch dte glsg!:nglng fur die Landwirtschaftunberühd gestellt werden, Das Unberührtheitsklausel wurdeinsbes in FFH-Gebieten dieserAusnahmeder Unberuhrtheit Ausschließen erheblichtangieren. den Schutzzweck und Das Ausbr-ingen von Pflanzenschutzrnitteln Dünger geirort ztJr nicht und könnteohne Entschädigungsregelung Landwirtschaft ordnungsgernäl'3en verbotenwerden. Es ist daher ir"rrAnschlussan das ais Ausnahmeaufgefunrte Verbot Nr. 13 unberührt zu stellen, die Matsnahmen sind im ErläuterungsteiI Aus Gründen oer Rechtsklarherit aufzufuhren, die unter die allgemeine Unberührlhert(Ausubung der ist weiterhin fallen Dre Bezeichnung Landwirtscnaft) ordnungsgernäßen *erlaubt, jedoch :nt die verstandenwerden, könnte aber ats weitere Unberunrtneit entialten. keineRechtswi*ung Erläuterungsteil 6 ) Seite?4, Ziller 1C und 1i sind um den Nebensatz,, näch Die Unberuhrtheitsregetungen z=lergän:en, der unterenLandschaltsbeltÖrde" Zustimmung Beorun.dung: stellendie in Landschatsbehörde der untererr der Zustimrnung Ohnedie Ergänzung dar. Unberuhrtheit einezu weiii'eichenCe Maßnahmen Zittern10 und 1i aufgefuhrten werclen,dass Maßnahmen-auch wenn sie Es kann nicht ausgeschlossen 317 ?2-t-2-84 l4:23 BEZ REG K.öt.l.l ID=+49 221 1.473339 5. O5,'$9 1 : insbes.in FFH-Gebietert' Beeinträchtigungen erforderlichsind- unyerhäilniEoäßjgg zu beteitigen' ist die untereLarrdschaftsb'efrorde auslösen.um dernzu begegnen, 7t . \1 ens?.eln Punkt1l erte53 fassen odas Betretender Der erste p,.rnktoer unberührlheitist wie folgt zu umgebrrngauf eigeneGefahr unciihrerunrnittelbaren Kaizensteine(Felsbereiche) und der unlerer nach Maßgabe eines zwischen dem Eigentumer unter Eeaclttung Besucherlenkungskonzepies abgestirnmten L.arrdschaftsbehorcle Ces$ 62 LG FiRW." Begründunc: ges':ftütztUnt gemtiß$ 62 LG gesetzlich Felshildung' Das Gebietisr ais ,,natüriiche cles$ 62 LGzu beachterrDurch srnddie Erfordernisse oerrschutzzu gewährleisten, vl'irdsichergestellt, mit cer unterenLandschsftsbehÖrde das Abstimrnungserfordernis entspricht' demschutzzweck cjassdas Besuchienkungskcnzept inweisg?ufBefreiunoen, der Zrtler2.2.in Ztffer2.2.0 AnCerung a,) Redakticnelle b,,)ErsetzencjesWortes,,hat"in ,,kann"in beidenSätzen s ) sedesäRcsglun Segrunoun$ sinc hier nach zLr a ) zfter 2.2. führt keine Eingriffe/verbote äuf Gemeint die aber in Ziffet Vei'bote, Cie allgemeinen rnit riem Satzungsgeber Rücksprache sind 2,2,0genannt cass cJieuntereLanclschaftsbehorcle ::u tt ) Die von lhnengewählteFormulierung, den Bestirnrnungen undviidersprrcht hat,ist zu weilgehend zuzulassen Ar;snahmen DieAusi'iailri]€ ist nichtzuiässig, auf Nr.rll des g 69 L.G DieseErmessensredr.izlenrng b'ei ab, dassden SatzungsgeSer da,Jurch Beg.i6ger Befreiurtg grenztsicnzu clepn Verbct€rr sinC,die vcn lrestimmten be<arrnt Erlasscer SaizungbereitsTatbestände [neit der Bestirnm nicht betrcffen sein scllen. Dies setzt eine hi''ireicl-rende -l'aff.restande seinritussen. voraus,clierrit CentSchutzareckdes Gebietesvere!nbar des$ 69 LG zu prÜfen. sinddier/oraussetzungen aileweiterenE:inzelfälle Fr.rr Kade: fur Fiäehenr'utzur-igsplanes gr) Rucknahme desgultrgen der Signalurentsprechend ung Fiäcrendarstell fo!gence 4t7 22-12-84 I4:23 BEZ REG K6LN ID=+d}g 22L l4l3U39 5.Sb/rJg an Autobahn angrenzend östlrchvcn satarey(Frächen Frächen a.) gewerbriche L 11 undKläranlage) Al, zwischenLandstraße vonAntweiler(sudlichBilligerStraße) nordöstlich b.) Bauftächendarsteliung Begrunduno: fur dle keine desguttigenFNPgekennzeichnet Die Flächenwurdenals Bauflächen existiert. Ausweisung entsprechende al$,,LandschartsschutzdesGebietes,,Vienvege" der Festsetzung 10.)Herausnahrrre gebiet". Eegru!"dvs: (Baugebiet ,,Vienryege, der StadtMechernich Der Bereichder Sg.FNp-Anderung Dadie ist mitder FestgefungLSGversehen' am 06.05.2004) genehi1igt ist diesezu streichen. demgultigenFNPentgegensteht, Festsetzung solltediesernunmehr desLandschaftsplanes Anderung Mit der nächsten werden. entstandene ,,weißeFleck"behoben in derEntwicklungskarte von GEP-Darsteilungen übernahme 11,)Diezeichnelische ist zr,rentfernen. 9egründu,ng, undhabeneinerranderen im GEPsindnichtparzellenscharf Die Darstellungen in der mitdenAbgrenzungen ergibtsichkeineUbereinstimmung Maßstab.Insofern undsclltendaherentfatlen. Entwicklungskarte Hinweise t fÜrGebietefur den 1,) ln der präambelfehltder Hinweisauf cJieRechtsgrundlage Netzes,Natura2000. (=FFH-und Aufbauuncjden SchuUdes europäischen bitreichdiesnochaufzunehmen ZurVervollständigung Vogelschutzgebiete) (= Verlegungternporärer 2.) Auf Seite 1g wurde zu Ziffer12 eine Erläuterung in Trockenzeit)aufgeführt,cie aber eine Festsetzung Beregnungsanlagen erlangt Ciese Regelung jedoch keine darstelit. lm Erläutei'ungsteil lch stelle daher anheirr:, diese Regelung in den Rechiswirksarnkeit. zu übernehmen. Festsetzungsteil (;i7 22- L2-04 L4:24 BEZ REG KöLlJ ID=*49 22L 1473339 s. o7l89 4 der Runderlass zur unberührtneitsziffer 3.) Auf seite 23 solltein den Erläuterungen vom 14'11'1997 und Landwirtschaft für Urnwelt,Raumordnung des Ministeriums 1- zur Ausubung der Fischerei in , r B z€cs 1s,01.00/ln B 6-76s.1 zitiertv/erden,da sish hierausdie Einvernehmensregelung) Naturschutzgebieten ergibt' der Hegemaßnahrnen eines Beibehattung der eine 20 ozörge 4 ) Seite g4, Der 3. Absatzder Erläuterungen, gehörendetr bestehenden Anteits nicht ?ur natürtichenwaldgesellschaft Rechtskraft,wenn diese Geholzarten,unberührt stellt, entfaltetnur dann wird' aufgeführt Regelungaucfrin den Festsetzungsteil .'' solltein "zLrr Jagdist insbesondere. 5.) Feiten23. 63: Der satz,ordnungsgemäße der Jagd gehörenauch,.," ersetzt werden, da ansonsten ordnungsgernäßen aufgefuhrten Anschein enveckt wirc, das gerade die im Anschluss hieran Dies ist Jagd darstellender ordnungsgemäßen Maßnahmenden Schwerpunkt trifrtaber nichtzu. wieunterPunkt5.) da'gelegtHierhandeltes 6 ) Seitqn22, 62: Hiergittdas Gletche, nichtum die Jagd,sondernum die Forstwirtschaft' sich alterdings Fehl?r lch bitte, den gesamtenPlan auf Rechtschreibfehler 7.) RedaktionelLe zu beheben: insbesfolgendeFet'rler nochrnalszu überprufen, (nichtAmphibienteche) - SeiteJ7 Ztfler2.1,-7:Arnphibienteiche - Seite24: vorüber(nichtvorrüber) ist nrclrtkorreKt - Seite60: TrennungclesWortesGegenstände Zifler2l,O Nr 7 bzw 12 (nicht2'0 Nr, 7 - $eite36, 47 Regelungen Unberührtheit: t bzw.12) und der Ich bitte urn übersendungeines Nachweisesdes Beltrittsbeschlusses sowieurnein Origrnalexemplar mernerGenehrnigung Bekanntmachung orlsublrchen und Entwicklungskafte rnitOriginalfestselzungsdes Textesdes Landschaftsplanes bis spätestens Unterschriftenleiste) und entsprechender (nach Bekanntrnachung zurn 28.02.2005. Gegen diesen BescheidkönnenSre innerhaibeines Monatsnach Bekanntgabe KÖln,50606 ist ber rnir -Bezirksregierirng WidersprucnerheLrenDer Widerspruch 2?-L2-84 l4:24 B EZ REC KöLl,t I D=*49 22L I 473339 S.O8;S9 t : oderzur Niederschrift Adresseschriftlich Kötn- unterder im Bescheidangegebenen einzulegen, versäumi einesvon lhnen Bevolimächtigen sollte die Fristdurchdas Verschulden lhnenzugerechnet' sein,so wirddessenVe:'sChulden '/ t7