Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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438 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
22- L2-S4
L4222
I
B E E Z ZR E c
KöLI.tr
ID=*49
zZL
5. g!z'O9
t4?BBß9
Köln
Bezirksregierung
2-10,50667KÖln
Zeughausstraße
Auskunfterteilt:
Frau Leyendecker
Bczrbre€isung, 50606 Köh
Ge.genEmofanosbek?nntnis
KreisEuskirchen
Der Landrat
JülicherRing
z Hd. HerrnBtindert
Ute.leyendecker@ezreg'koeln.nrr.de
ZimmenK 313
(0221
Durchvahl:
)' 147' 3322
Telefax: (02211147' 3339
(bittebeiAntworlangeben):
Aktenzeichen
51.2.-2
53879Euskirchen
Daü.rm:22j22004'
Landschaftsplan28,,Mechernlch"
(LG NRW)
gemäßS 28 (1) Landschaftsgesetz
Genehrnigung
arn06.102004
lhr Antragvom 04 10,2004,elngegangen
G . EN E H M I G U N G
und zur
Gernaß S 28 (1) des Gesetzeszur Sicherungdes Naturhaushalts
NW) in ier geltendenFassung
Entwicklungder Landschaft(Landschaftsgesetz
des Kreises
des Kreistages
(SGV Nr. 791) genehnrige
ich oen durci'rden Beschluss
?-a
Euskirchenam 21.092OA4 als Satzung beschlossenenLandschaftsplan
mitfolgendenAuflaqenund H.inweisen,
,,Mechemich"
{t
AUFLAGEN:
TEXTTEIL:
istderAbsatz7 zu streichen.
1.) ln der Präarnbel
Beqründuno:
Die tn Absatz 7 verwendeteRegelung hinsichtlichdes Vernältnissesvon
bei neuen bzw
Festsetzungenund Darsteilungendes Landschaftsplanes
desLG NRW
geänderten
Bestirnmungen
FFIP-Darstellungen
ist nechden geltenden
mit der
nichtzulässig.Auch wenn eineähnlichelautendeRegelungmöglichenveise
in Kürze anstehendenAnderungdes LG erfolgenwird, ist zur Zetl nur die jetzt
geliendeRechtslage
zu beachten,
I l'l
l t I
Sprcchzeiten:
Tolefon:
ps.eönlcl^:donnerrtegs
von I30 - 15:C0Uf.r
E.üleil:
urd nechVorointarung
Internet:
. d3nneretaga
teiefonisch:rncn':,äg$
vc,nt,CO- 'l 6 30 Uhr.
heite;s von8:C0- 15:00Uhr
(0?1) 147.0
poatslelle@bezregkcg/n.nrw.ce
Fltplrwvua.oezreg-koein.nr*.do
-
Zu erreichen rnit:
9E b.s K5,n Hbf
U'Bah n Llnien
-r,4,51€,13,19
blB App€llhc{piitu
Ubemeisungenen LK Köln:
Deukcl'o Burtd€Bben(, F ilisle Köln
Bll 370 q00 00, Kontonirmmer 370 C19 !o
W€etLB, D{.lrselcorf
BIJ 300 gOC00. Konlon,rnrrnü 965 e0
2 2 - L2 - q 4
14:22
BEZ REc KöLIJ
I D=*4-:r 22L
l4?3339
S . 03r'S9
I
der Träger
oder mit den Zusatz,,soweit
2 ) ln der präambelist AbsalzSzu s',reichen
diesemPlannichtwidersprocherr
im Beteiligungsverfahren
der Landschaftsplanung
hat"zu versehen.
Egqründglg.
zitiert.GemäßS ?-g(4) LG tretenbei der
S 29 Abs 4 LG wurde nichtvotlständig
mit dessetr
Aufstellurrg,Anderung und Ergänzungeines Bebauungsplanes
außer
des Landschaftsplanes
Festsetzurrgen
widersprechende
Rechtsverbindlichkeit
diesem
im Beteiligungsverfahren
Kraft, soweitder Trägerc1erLandschaftsplanung
plan nicht widersprochenhat. Der letzte Halbsatzwurde in Absatr I nicht
und bedüffender
sinddamrtfalschwiedergegeben
Die Rechtsfolgen
aufgenornmen,
Korrekturwie in derAuflageangegeben
i:;t
VerbotealtglSchutzkategorien
3.) lm Anschiussan den 1. Absatzder altgerneinen
folgenderZusatzaufzunehrnen:
sind und hierfure'n
aufgenornmgn
in den Festsetzungen
,,SoweitUnberuhrtheiten
gefordertist'
der unteren Landschaftsbehorde
ocjer Zustirnrnung
Einvernehrnen
nachdemLandschaftsgesetz
der Beteiligungsrechte
erfolgendieseunterBeachtung
NRW"
Beoründune
ausgesprochen,
werderrUnberuhrtheiten
An einigenStellenim Landschaftsplarr
strro,ntit
3ie nachdernLG vorgesehen
Beteiligungsreshte,
ohnedie erforCerlichen
ist die o a
aufzuführen Um dies jedoch für alle Gebiete sicherzusteilen,
zLrübertehmen
Teilderjeweiligen
Schutzkategorie
in denallgerneinen
Formuiierung
a.).$er!e-l9-ff
aufzunehmen
ist dasVerbotdes,,Felskletterns"
Verbotskatalog
In clenalloerneinen
Becründuna:
gemäßS 62 LG
FelsbrldungenGebieteoreals,natür'liche
Der LP umfasstrnehrere
desSchutzzweckes
Beeint:ächtigung
geschutztsind lJmeineerhebliche
gesetzlich
der
mitgeteiltvom25,05.2004
ist-wie scnonin meinemSchreiben
zu verineiden,
urrrdtesesVerbotzu enveitern
Verbotskataiog
5 , ), $ e i t e1 9 /2 1:
217
lZ-LZ-Cr+
l+.ZZ
33'LL 11Eü
t\q1LN
lu-i+:J
zzt
ö. u+/ t :J
l+rJ\t.):J
auf Seire21 ist unterZitter1 dasVerbotNr. 13
a.) ln der Unberühr+-heitsktausel
als AusnahmederVerboteaufzunehmen'
von
auf $eite21 t= dieArrsbringung
der ErläLiterungen
b,) Der 1, Spiegelstrich
des
derAusnahme
pflanzenschutzmittel
und Düngeretc.)ist alsAusnahnte
'13
in den
VerbotesNr. ausdenErläuterungen
neu etnzuftrgenden
zu ubernehmen
Festsetzungsteil
auf Seite 21 (=Trotzder äuch fÜr die
c.) Der 1. Satz der Erläuterungen
gettenclenVerbotebieibt erlaubt)ist zu streichenund zu
Landwirtschaft
gehören'
LanÖrirtschaft
ersetzendurchden Halbsatz,Zrr ordnungsgemäßen
Beoründun+
Dre in Zifter 13 aufgeführtenVerboteinsbes,,,festeoder flÜssigeStoffesowie
Gegenständevvegzrverfen,abzuleltenoder zu lagern etc." sind auch von der
Landwirtschaft zu beachten und konnen nicht durch dte glsg!:nglng
fur die Landwirtschaftunberühd gestellt werden, Das
Unberührtheitsklausel
wurdeinsbes in FFH-Gebieten
dieserAusnahmeder Unberuhrtheit
Ausschließen
erheblichtangieren.
den Schutzzweck
und
Das Ausbr-ingen von Pflanzenschutzrnitteln
Dünger geirort ztJr
nicht
und könnteohne Entschädigungsregelung
Landwirtschaft
ordnungsgernäl'3en
verbotenwerden. Es ist daher ir"rrAnschlussan das ais Ausnahmeaufgefunrte
Verbot
Nr.
13
unberührt
zu
stellen,
die Matsnahmen
sind im ErläuterungsteiI
Aus Gründen oer Rechtsklarherit
aufzufuhren, die unter die allgemeine Unberührlhert(Ausubung der
ist weiterhin
fallen Dre Bezeichnung
Landwirtscnaft)
ordnungsgernäßen
*erlaubt,
jedoch
:nt
die
verstandenwerden,
könnte aber ats weitere Unberunrtneit
entialten.
keineRechtswi*ung
Erläuterungsteil
6 ) Seite?4,
Ziller 1C und 1i sind um den Nebensatz,, näch
Die Unberuhrtheitsregetungen
z=lergän:en,
der unterenLandschaltsbeltÖrde"
Zustimmung
Beorun.dung:
stellendie in
Landschatsbehörde
der untererr
der Zustimrnung
Ohnedie Ergänzung
dar.
Unberuhrtheit
einezu weiii'eichenCe
Maßnahmen
Zittern10 und 1i aufgefuhrten
werclen,dass Maßnahmen-auch wenn sie
Es kann nicht ausgeschlossen
317
?2-t-2-84
l4:23
BEZ REG K.öt.l.l
ID=+49
221
1.473339
5. O5,'$9
1
:
insbes.in FFH-Gebietert'
Beeinträchtigungen
erforderlichsind- unyerhäilniEoäßjgg
zu beteitigen'
ist die untereLarrdschaftsb'efrorde
auslösen.um dernzu begegnen,
7t . \1
ens?.eln
Punkt1l
erte53
fassen odas Betretender
Der erste p,.rnktoer unberührlheitist wie folgt zu
umgebrrngauf eigeneGefahr
unciihrerunrnittelbaren
Kaizensteine(Felsbereiche)
und der unlerer
nach Maßgabe eines zwischen dem Eigentumer
unter Eeaclttung
Besucherlenkungskonzepies
abgestirnmten
L.arrdschaftsbehorcle
Ces$ 62 LG FiRW."
Begründunc:
ges':ftütztUnt
gemtiß$ 62 LG gesetzlich
Felshildung'
Das Gebietisr ais ,,natüriiche
cles$ 62 LGzu beachterrDurch
srnddie Erfordernisse
oerrschutzzu gewährleisten,
vl'irdsichergestellt,
mit cer unterenLandschsftsbehÖrde
das Abstimrnungserfordernis
entspricht'
demschutzzweck
cjassdas Besuchienkungskcnzept
inweisg?ufBefreiunoen,
der Zrtler2.2.in Ztffer2.2.0
AnCerung
a,) Redakticnelle
b,,)ErsetzencjesWortes,,hat"in ,,kann"in beidenSätzen
s ) sedesäRcsglun
Segrunoun$
sinc hier nach
zLr a ) zfter 2.2. führt keine Eingriffe/verbote äuf Gemeint
die aber in Ziffet
Vei'bote,
Cie allgemeinen
rnit riem Satzungsgeber
Rücksprache
sind
2,2,0genannt
cass cJieuntereLanclschaftsbehorcle
::u tt ) Die von lhnengewählteFormulierung,
den Bestirnrnungen
undviidersprrcht
hat,ist zu weilgehend
zuzulassen
Ar;snahmen
DieAusi'iailri]€
ist nichtzuiässig,
auf Nr.rll
des g 69 L.G DieseErmessensredr.izlenrng
b'ei
ab, dassden SatzungsgeSer
da,Jurch
Beg.i6ger Befreiurtg
grenztsicnzu clepn
Verbct€rr
sinC,die vcn lrestimmten
be<arrnt
Erlasscer SaizungbereitsTatbestände
[neit der
Bestirnm
nicht betrcffen sein scllen. Dies setzt eine hi''ireicl-rende
-l'aff.restande
seinritussen.
voraus,clierrit CentSchutzareckdes Gebietesvere!nbar
des$ 69 LG zu prÜfen.
sinddier/oraussetzungen
aileweiterenE:inzelfälle
Fr.rr
Kade:
fur
Fiäehenr'utzur-igsplanes
gr) Rucknahme
desgultrgen
der Signalurentsprechend
ung
Fiäcrendarstell
fo!gence
4t7
22-12-84
I4:23
BEZ
REG
K6LN
ID=+d}g
22L
l4l3U39
5.Sb/rJg
an Autobahn
angrenzend
östlrchvcn satarey(Frächen
Frächen
a.) gewerbriche
L 11 undKläranlage)
Al, zwischenLandstraße
vonAntweiler(sudlichBilligerStraße)
nordöstlich
b.) Bauftächendarsteliung
Begrunduno:
fur dle keine
desguttigenFNPgekennzeichnet
Die Flächenwurdenals Bauflächen
existiert.
Ausweisung
entsprechende
al$,,LandschartsschutzdesGebietes,,Vienvege"
der Festsetzung
10.)Herausnahrrre
gebiet".
Eegru!"dvs:
(Baugebiet
,,Vienryege,
der StadtMechernich
Der Bereichder Sg.FNp-Anderung
Dadie
ist mitder FestgefungLSGversehen'
am 06.05.2004)
genehi1igt
ist diesezu streichen.
demgultigenFNPentgegensteht,
Festsetzung
solltediesernunmehr
desLandschaftsplanes
Anderung
Mit der nächsten
werden.
entstandene
,,weißeFleck"behoben
in derEntwicklungskarte
von GEP-Darsteilungen
übernahme
11,)Diezeichnelische
ist zr,rentfernen.
9egründu,ng,
undhabeneinerranderen
im GEPsindnichtparzellenscharf
Die Darstellungen
in der
mitdenAbgrenzungen
ergibtsichkeineUbereinstimmung
Maßstab.Insofern
undsclltendaherentfatlen.
Entwicklungskarte
Hinweise
t
fÜrGebietefur den
1,) ln der präambelfehltder Hinweisauf cJieRechtsgrundlage
Netzes,Natura2000. (=FFH-und
Aufbauuncjden SchuUdes europäischen
bitreichdiesnochaufzunehmen
ZurVervollständigung
Vogelschutzgebiete)
(= Verlegungternporärer
2.) Auf Seite 1g wurde zu Ziffer12 eine Erläuterung
in Trockenzeit)aufgeführt,cie aber eine Festsetzung
Beregnungsanlagen
erlangt Ciese Regelung jedoch keine
darstelit. lm Erläutei'ungsteil
lch stelle daher anheirr:, diese Regelung in den
Rechiswirksarnkeit.
zu übernehmen.
Festsetzungsteil
(;i7
22- L2-04
L4:24
BEZ
REG KöLlJ
ID=*49
22L
1473339
s. o7l89
4 der Runderlass
zur unberührtneitsziffer
3.) Auf seite 23 solltein den Erläuterungen
vom 14'11'1997
und Landwirtschaft
für Urnwelt,Raumordnung
des Ministeriums
1- zur Ausubung der Fischerei in
, r B z€cs 1s,01.00/ln B 6-76s.1
zitiertv/erden,da sish hierausdie Einvernehmensregelung)
Naturschutzgebieten
ergibt'
der Hegemaßnahrnen
eines
Beibehattung
der eine 20 ozörge
4 ) Seite g4, Der 3. Absatzder Erläuterungen,
gehörendetr
bestehenden Anteits nicht ?ur natürtichenwaldgesellschaft
Rechtskraft,wenn diese
Geholzarten,unberührt stellt, entfaltetnur dann
wird'
aufgeführt
Regelungaucfrin den Festsetzungsteil
.'' solltein "zLrr
Jagdist insbesondere.
5.) Feiten23. 63: Der satz,ordnungsgemäße
der
Jagd gehörenauch,.," ersetzt werden, da ansonsten
ordnungsgernäßen
aufgefuhrten
Anschein enveckt wirc, das gerade die im Anschluss hieran
Dies ist
Jagd darstellender ordnungsgemäßen
Maßnahmenden Schwerpunkt
trifrtaber nichtzu.
wieunterPunkt5.) da'gelegtHierhandeltes
6 ) Seitqn22, 62: Hiergittdas Gletche,
nichtum die Jagd,sondernum die Forstwirtschaft'
sich alterdings
Fehl?r lch bitte, den gesamtenPlan auf Rechtschreibfehler
7.) RedaktionelLe
zu beheben:
insbesfolgendeFet'rler
nochrnalszu überprufen,
(nichtAmphibienteche)
- SeiteJ7 Ztfler2.1,-7:Arnphibienteiche
- Seite24: vorüber(nichtvorrüber)
ist nrclrtkorreKt
- Seite60: TrennungclesWortesGegenstände
Zifler2l,O Nr 7 bzw 12 (nicht2'0 Nr, 7
- $eite36, 47 Regelungen
Unberührtheit:
t
bzw.12)
und der
Ich bitte urn übersendungeines Nachweisesdes Beltrittsbeschlusses
sowieurnein Origrnalexemplar
mernerGenehrnigung
Bekanntmachung
orlsublrchen
und Entwicklungskafte
rnitOriginalfestselzungsdes Textesdes Landschaftsplanes
bis spätestens
Unterschriftenleiste)
und entsprechender
(nach Bekanntrnachung
zurn 28.02.2005.
Gegen diesen BescheidkönnenSre innerhaibeines Monatsnach Bekanntgabe
KÖln,50606
ist ber rnir -Bezirksregierirng
WidersprucnerheLrenDer Widerspruch
2?-L2-84
l4:24
B EZ REC KöLl,t
I D=*49
22L
I 473339
S.O8;S9
t
:
oderzur Niederschrift
Adresseschriftlich
Kötn- unterder im Bescheidangegebenen
einzulegen,
versäumi
einesvon lhnen Bevolimächtigen
sollte die Fristdurchdas Verschulden
lhnenzugerechnet'
sein,so wirddessenVe:'sChulden
'/
t7