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Verwaltungsergänzung (Wahl der Mitglieder des KVE-Beirates hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Wahl der Mitglieder des KVE-Beirates
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Wahl der Mitglieder des KVE-Beirates
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / A 14/2005 Datum: 14.04.2005 Abteilung: IV/60 Wahl der Mitglieder des KVE-Beirates hier: Antrag 14/2005 der SPD-Fraktion vom 23.02.2005 Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises in den Beirat der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen (KVE) GmbH zu bestellen: Ordentliche Mitglieder: 1. __________________________ 2. __________________________ Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. __________________________ 2. __________________________ Begründung: In der Sitzung des Kreistages am 03.11.2004 sind Vertreter/innen des Kreises als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der KVE GmbH bestellt worden (siehe V 14/2004). Die Bestimmung der in den Beirat zu entsendenden Vertreter/innen des Kreises war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da zuvor der Aufsichtsrat (vormals Kommunalbeirat ) der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) GmbH zu wählen war. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz diskutiert, ob der Beirat als Organ der KVE GmbH abgeschafft werden sollte. Bislang ist hinsichtlich der Abschaffung des Beirates keine Entscheidung getroffen worden. Da sie mittelfristig nicht zu erwarten ist und zwischenzeitlich auch der Aufsichtsrat der VRS GmbH besetzt worden ist, wird die Bestimmung der Mitglieder des Beirates durch den Kreistag entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion nunmehr erforderlich. Seite - 2 - Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der KVE befinden sich sechs Vertreter des Kreises Euskirchen im Beirat. Davon sind der Landrat der Allgemeine Vertreter des Landrats die Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg sowie der Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH geborene Mitglieder. Die freien bzw. aufgrund von Personengleichheit frei werdenden Sitze des Kreises im Beirat werden durch den Kreistag besetzt. Als Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS wurden Franz Unterstetter und Bernd Kolvenbach bestimmt. Der Landrat hat sowohl als geborenes Mitglied wie auch als Mitglied des Aufsichtsrats der VRS GmbH einen Sitz im Beirat inne (Personengleichheit). Mithin sind zwei Sitze im Beirat durch den Kreistag zu besetzen. Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises gelten die Vorschriften der §§ 26 Abs. 4 und 35 Abs. 4 und 3 KrO (vgl. V 14/2004). Da der Kreistag in diesem Fall zwei Vertreter/innen zu bestellen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind, richtet sich das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Kreistags über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 35 Abs. 3 KrO). Gemäß § 25 Abs. 2 Satz 5 KrO hat der Landrat hierbei kein Stimmrecht. Im vorliegenden Fall ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, somit muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazuzählen (§ 26 Abs. 4 Satz 3 KrO). Da § 13 des Gesellschaftsvertrags der KVE bereits den Landrat sowie seinen Allgemeinen Vertreter als geborene Mitglieder des Beirates vorsieht, erübrigt sich eine Bestellung durch den Kreistag, da dies ein reiner Formalakt wäre. gez. Rosenke