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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Vorberatung der im Wege der Beteilligung der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss über die Offenlage der Planung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Vorberatung der im Wege der Beteilligung der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Offenlage der Planung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Vorberatung der im Wege der Beteilligung der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Offenlage der Planung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8152/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg" Hier: a) Vorberatung der im Wege der Beteilligung der Öffentlichkeit und der von der Planung betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss über die Offenlage der Planung Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stat Bedburg, zum Satzungsbeschluss über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der Abwägungsliste (siehe Anlage) zu fassen. Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath den Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath beschlossen. Dabei wurde bestimmt, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) Darauf hin wurde in Anwendung von „§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig in der Zeit vom 10.03.2010 bis einschließlich 09.04.2010 am Verfahren beteiligt. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TöB) und Behörde sind gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) mit verkürzter Frist in der Zeit vom 12.03.2010 bis einschließlich 12.04.2010 am Verfahren beteiligt worden. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage („Abwägungsliste“) aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Siehe oben (Beratungsfolge). Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den Kenntnis genommen: ---------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-152/2010 Seite 2