Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8152/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath, "Gommershovener Weg"
Hier:
a) Vorberatung der im Wege der Beteilligung der Öffentlichkeit und der von der Planung
betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Offenlage der Planung
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stat Bedburg, zum
Satzungsbeschluss über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a Abs. 3 Nr.
2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher
Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der Abwägungsliste (siehe
Anlage) zu fassen.
Zu b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung und fasst für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath den Beschluss zur Offenlage.
Ferner beauftragt er die Verwaltung die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010die Aufhebung und Neufassung
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath beschlossen. Dabei
wurde bestimmt, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB anzuwenden („Bebauungsplan
der Innenentwicklung“)
Darauf hin wurde in Anwendung von „§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig in der
Zeit vom 10.03.2010 bis einschließlich 09.04.2010 am Verfahren beteiligt. Die von der Planung
berührten Träger öffentlicher Belange (TöB) und Behörde sind gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 3 (1. Halbsatz) mit verkürzter Frist in der Zeit vom 12.03.2010 bis einschließlich 12.04.2010
am Verfahren beteiligt worden.
Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind in der Anlage („Abwägungsliste“) aufgeführt und mit
einem Beschlussvorschlag versehen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Siehe oben (Beratungsfolge).
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
Kenntnis genommen:
---------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-152/2010
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