Daten
Kommune
Bedburg
Größe
723 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0810 - 405671 - 185
Gutachterliche Stellungnahme zu
der zu erwartenden Geräuschsituation
im Bebauungsplan Nr. 4 / Rath
der Stadt Bedburg
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
25 Seiten
23.08.2010
ACCON GmbH
Gewerbering 5
86926 Greifenberg
Tel: 08192 / 9960 10
Tel: 08192 / 9960 29
Büros
Berlin, Augsburg,
Stuttgart
V:\Berichte\B405671185.doc
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
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Fax: 0221 / 801917 - 17
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BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
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Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
Steuernummer: 223/5801/1933
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation im Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg
Auftraggeber:
Planungsgruppe MWM
Büro für Städtebau und Verkehrsplanung
Auf der Hüls 128
52068 Aachen
Auftrag vom:
21.08.2008
Berichtsnummer:
ACB 0810 - 405671 - 185
Datum:
23.08.2010
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
Zusammenfassung:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan
Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg wurden die zu erwartenden Immissionspegel an der möglichen geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der L 213 prognostiziert.
Wie die Ergebnisse im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte tags für MD-Gebiete nur geringfügig überschritten (1-2
dB(A). Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar (max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden nach Südwesten hin stets
erheblich leisere Fassaden zu erwarten.
Die höchsten Belastungen entstehen dabei entlang der L 213 am
nordöstlichen Plangebietsrand. Hier sind für Neu- oder Umbauten
die Anforderungen an den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 im
Bebauungsplan festzusetzen.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Datengrundlagen
5
2.2
Vorschriften, Normen, Richtlinien
5
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
6
3
Geräuschsituation
8
3.1
Örtliche Gegebenheiten
8
3.2
Verkehrsaufkommen und Emissionsparameter
8
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
9
4.1
Emissionsparameter
10
4.2
Ergebnisse der Berechnungen, Darstellungen in Lärmkarten
10
4.3
Beurteilung der Geräuschsituation und Anforderungen an den passiven
Lärmschutz
16
5
Qualität der Prognose
19
6
Zusammenfassung
20
A1
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
21
A2
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
22
Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen
Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan
23
Ausbreitungsberechnungen
24
Anhang
A3
A4
Entwurf des Bebauungsplans
25
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
1
Seite 4
Aufgabenstellung
Das Planungsbüro Planungsgruppe MWM, Büro für Städtebau und Verkehrsplanung in
Aachen erarbeitet den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg.
In dem zwischen Gommershovener Weg und Holtroper Straße, unmittelbar an der
Grevenbroicher Straße (L 213) gelegen Plangebiet sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine dem Ortsbild entsprechende Bebauung geschaffen werden.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Auswirkungen des Verkehrs auf öffentlichen Straßen zu berechnen und zu beurteilen. Die ggf. erforderlichen Anforderungen die
bauakustische Ausführung sind zu ermitteln, so dass entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan erfolgen können.
Die ACCON Köln GmbH wurde beauftragt, die notwendigen Berechnungen und Beurteilungen durchzuführen, die in der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert sind.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Datengrundlagen
Seite 5
Folgende Datengrundlagen standen uns zur Verfügung:
[1]
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg, Planungsgruppe MWM Aachen
[2]
Planunterlagen in digitaler Form, Planungsgruppe MWM Aachen
[3]
Angaben zum Fahrzeugaufkommen, Verkehrszählungen der Stadt Bedburg vom 24.102008
bus 30.10.2008
[4]
2.2
Die Planungsabsichten wurden uns im Detail seitens des Planungsbüros erläutert
Vorschriften, Normen, Richtlinien
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
[5]
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 11.08.2009
[6]
DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines
Berechnungsverfahren, Oktober 1999 inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung aus dem
Jahr 1997
[7]
VDI 2719 E, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", September
1983
[8]
VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
[9]
DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989
[10]
DIN 18005 ff "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002
[11]
Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur
DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt)
[12]
RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für
Verkehr
[13]
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden EnEG - Energieeinsparungsgesetz vom 22.
Juli 1976 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684)
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
2.3
Seite 6
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
Im Bebauungsplan soll das Plangebiet als Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO festgesetzt
werden. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
[11] sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden.
Für Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) werden genannt:
tags
nachts
60 dB(A)
und
50 / 45 dB(A)
Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für
Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Lärmvorbelastung wird
im vorliegenden Fall durch den Straßen-, Schienen-, und Flugverkehrslärm hervorgerufen.
Die DIN 18005 [10] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem
Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, dass jedoch nicht Teil der
Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der
jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter
normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als "grober Anhalt" herangezogen werden1.
In [11] wird ausgeführt:
Die Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in einem Beiblatt aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm.
Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht jedoch für die
Beurteilung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Der Belang des Schallschutzes ist
bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange gemäß § 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung vorhandener Ortsteile - zu verstehen.
Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des
Schallschutzes fuhren. Dies bedeutet dass die Orientierungswerte lediglich als An-
1
vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 7
halt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen
werden kann.
Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Der Beurteilungszeitraum „nachts“ dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und beträgt 8
Stunden.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
3
Geräuschsituation
3.1
Örtliche Gegebenheiten
Seite 8
Das Plangebiet befindet sich in Bedburg-Rath, unmittelbar an der Grevenbroicher Straße
(L 213) zwischen Gommershovener Weg im Westen und Holtroper Straße im Süden. Es
ist weitgehend eben und zur Zeit bis auf vereinzelte Nebengebäude unbebaut.
Die Ausweisung als Dorfgebiet entspricht dem Umfeld des Plangebietes, so befinden sich
in direkter Nähe neben Wohnnutzungen auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude und
Flächen. Zudem weist das Plangebiet aufgrund seiner geringen Größe keinen eigenständigen Gebietscharakter auf, sondern ist Bestandteil des umgebenden Areals, das noch
einen dörflichen Charakter besitzt. Ausgeschlossen sind neben Gartenbaubetrieben und
Tankstellen auch Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für örtliche Verwaltung und sportliche
Zwecke.
Verkehrslärmimmissionen werden durch L 213 hervorgerufen, weitere wesentliche
Lärmemittenten sind in der Umgebung des Plangebiets nicht vorhanden.
3.2
Verkehrsaufkommen und Emissionsparameter
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen Angaben zum Verkehrsaufkommen
auf der L 213 vor [3]. Danach ist von einem Fahrzeugaufkommen von 4.170 Kfz/24h Kfz/d
auszugehen.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
4
Seite 9
Berechnung der Geräuschimmissionen
Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A“, Version
4.0.133 eingesetzt. Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen nach der TA Lärm in Verbindung mit den Richtlinien DINISO 9613-2, VDI 2571, VDI 2714 und VDI 2720. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen wurden an den Immissionspunkten die Beurteilungspegel bestimmt.
Hierzu wurde auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt,
in dem die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung
ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet wurden. Im Anhang ist ein Lageplan des
digitalisierten Untersuchungsgebietes dargestellt.
Reflexionen an Gebäuden wurden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der
Mittelungspegel bestimmt wird, bleibt unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die Höhen
der Gebäude bzw. die Lage der Immissionspunkte wurden durch zur Verfügung gestellte
Fotos und anhand der Planunterlagen ermittelt.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
4.1
Seite 10
Emissionsparameter
Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz
an Straßen) [12] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch A 1).
Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung
des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden.
Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei
erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).
Tabelle 4.1
Bezeichnung
L 213
4.2
Emissionsparameter der L 213
DTV
Kfz/d
4.170
Mt
Kfz/h
Mn
Kfz/h
Pt
%
Pn
%
VPKW
km/h
VLKW
km/h
DStrO
dB(A)
Lm(E),t
dB(A)
Lm(E),n
dB(A)
238
46
8,4
6,0
50
50
0
59,0
51,0
Ergebnisse der Berechnungen, Darstellungen in Lärmkarten
Die Berechnung erfolgten anhand eines Gestaltungsentwurfs, weil dieser wesentlich realistischere Ergebnisse liefert als die freie Schallausbreitung in das Plangebiet, die nur an
den äußeren Fassaden die Situation adäquat beschreibt, weil Abschirmungen innerhalb
des Plangebietes, vor allem jedoch die Ausbildung lauter und leiser Fassaden nicht erfasst werden.
Andererseits besteht in einem Angebots-Bebauungsplan großer Spielraum für die spätere
Ausgestaltung, so dass ein gewählter Gestaltungsentwurf nur eine Annäherung sein
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 11
kann. Jedoch wird auch hierbei an den Rändern die Immissionssituation zutreffend dargestellt.
Anhand der vereinfachten Kubatur möglicher Gebäude wurden die Verkehrslärmimmissionen für jeweils das erste und ungünstigste oberste Stockwerk berechnet. Diese Berechnungen sollen letztlich Aufschluss darüber liefern, ob die geplanten Nutzungen verträglich sind und welche Anforderungen an die bauakustischen Eigenschaften der Fassadenbauteile zu stellen sind.
Es empfiehlt sich somit, beim Vorliegen eines konkreten Architektenentwurfs, diese Berechnungen zu wiederholen, da sich je nach endgültiger Ausbildung der einzelnen Gebäude noch Abweichungen ergeben können.
44790
44800
44810
Pegelbereiche
44830
44820
52650
>
>
>
>
>
>
>
>
52660
44780
52660
44770
Seite 12
30.0 dB
35.0 dB
40.0 dB
45.0 dB
50.0 dB
55.0 dB
60.0 dB
65.0 dB
52650
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
52640
52640
Orientierungswerte
Beiblatt 1
zur DIN 18005:
61
52630
56
MD:
60 dB(A) tags
50/45 dB(A) nachts
52630
58
57
47
56
56
60
60
51
52610
55
51
35
60
35
44
42
35
46
52610
52620
52
52620
52
46
55
52600
52600
38
50
42
47
52590
Stadt Bedburg
52580
52580
52590
40
Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
52570
52570
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
52560
52560
Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden
Höhe EG
DTV: 4.170 Kfz/24h
Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4%
Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0%
Beurteilungszeitraum: tags 6.00 - 22.00 Uhr
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0
44790
44800
44810
Pegelbereiche
44830
44820
52650
>
>
>
>
>
>
>
>
52660
44780
52660
44770
Seite 13
30.0 dB
35.0 dB
40.0 dB
45.0 dB
50.0 dB
55.0 dB
60.0 dB
65.0 dB
52650
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
52640
52640
Orientierungswerte
Beiblatt 1
zur DIN 18005:
62
52630
58
MD:
60 dB(A) tags
50/45 dB(A) nachts
52630
59
59
50
59
59
61
61
54
52610
58
54
47
61
47
47
46
47
50
52610
52620
55
52620
55
49
57
52600
52600
48
55
47
52
52590
Stadt Bedburg
52580
52580
52590
45
Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
52570
52570
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
52560
52560
Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden
Höhe 2. OG
DTV: 4.170 Kfz/24h
Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4%
Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0%
Beurteilungszeitraum: tags 6.00 - 22.00 Uhr
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0
44790
44800
44810
Pegelbereiche
44830
44820
52650
>
>
>
>
>
>
>
>
52660
44780
52660
44770
Seite 14
30.0 dB
35.0 dB
40.0 dB
45.0 dB
50.0 dB
55.0 dB
60.0 dB
65.0 dB
52650
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
52640
52640
Orientierungswerte
Beiblatt 1
zur DIN 18005:
53
52630
48
MD:
60 dB(A) tags
50/45 dB(A) nachts
52630
50
49
39
48
48
52
52
43
52610
47
43
27
52
27
36
34
27
38
52610
52620
44
52620
44
38
47
52600
52600
30
42
34
39
52590
Stadt Bedburg
52580
52580
52590
32
Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
52570
52570
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
52560
52560
Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden
Höhe EG
DTV: 4.170 Kfz/24h
Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4%
Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0%
Beurteilungszeitraum: nachts 22.00 - 6.00 Uhr
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0
44790
44800
44810
Pegelbereiche
44830
44820
52650
>
>
>
>
>
>
>
>
52660
44780
52660
44770
Seite 15
30.0 dB
35.0 dB
40.0 dB
45.0 dB
50.0 dB
55.0 dB
60.0 dB
65.0 dB
52650
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
52640
52640
Orientierungswerte
Beiblatt 1
zur DIN 18005:
54
52630
50
MD:
60 dB(A) tags
50/45 dB(A) nachts
52630
51
51
42
51
51
53
53
46
52610
50
46
39
53
39
39
38
39
42
52610
52620
47
52620
47
41
49
52600
52600
40
46
39
44
52590
Stadt Bedburg
52580
52580
52590
37
Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
52570
52570
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
52560
52560
Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden
Höhe 2. OG
DTV: 4.170 Kfz/24h
Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4%
Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0%
Beurteilungszeitraum: nachts 22.00 - 6.00 Uhr
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
4.3
Seite 16
Beurteilung der Geräuschsituation und Anforderungen an den
passiven Lärmschutz
Wie die Gebäudelärmkarten im vorangegangenen Abschnitt 4.2 zeigen, werden durch die
Immissionspegel des Straßenverkehrs die Orientierungswerte tags für MD-Gebiete nur
geringfügig überschritten (1-2 dB(A).
Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar
(max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden auf den nach
Südwesten weisenden Fassaden stets erheblich geringere Pegel zu erwarten.
Diese Belastungen liegen insgesamt in Größenordnungen, die für Dorfgebiete nicht unüblich sind. Sie entstehen dabei entlang der L 213 wegen der insgesamt relativ kleinen
Abstände in erster Linie durch den Fahrzeugverkehr auf dieser Straße. Am nordöstlichen
Plangebietsrand wirkt sich der Verkehr am stärksten aus. Hier sind mithin auch die
höchsten Anforderungen an die baukaustische Qualität der Fassadenbauteile bei Neuoder Umbauten zu stellen.
Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist eine Kennzeichnung der lärmbelasteten
Bereiche nach der Tabelle 8 der DIN 4109 (siehe Anhang) im Rechtsplan. Definitionsgemäß ist der „maßgebliche Außenlärmpegel“ der um 3 dB(A) erhöhte Immissionspegel
(tags) nach der Richtlinien RLS 90. Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird aus dem um
+ 3dB(A) erhöhte Summenpegel aus den Teilpegeln für die Tageszeit gebildet (vgl. VDI
2719 2).
Andererseits erfordert die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [13] bereits
unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III)
werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach
dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den
geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um 50 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume
2
Die VDI 2719 stellt bei Schlafräumen auf die lauteste Nachtstunde zwischen 22.00 und 6 00 Uhr ab.
Da bei Straßenverkehrsgeräuschen erfahrungsgemäß der Mittelungspegel in der lautesten Nachtstunde
um etwa 5 dB unter dem am Tage herrschenden Wert liegt, sind die Anforderungen (Schallschutzklassen)
für Wohnräume tags und Schlafräume nachts gleich.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 17
in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit
integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch Stoßlüftungen erreicht werden.
In der folgenden Lärmkarte sind die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche
dargestellt, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nur diejenigen Fassaden, an denen
mindestens die Anforderungen des LPB II einzuhalten sind, aufgeführt wurden. Eine
Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt den erforderlichen Lärmschutz. Ggf.
können jedoch auch weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch
Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies sollte im Rahmen einer
konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue
Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt,
da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Tabellen 9 und
10 der DIN 4109).
44780
44790
44800
44810
44820
52660
44770
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44830 Lärmpegelbereiche
nach
DIN 4109
52660
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
52650
52640
52630
52620
52610
52600
52590
52580
52570
Stadt Bedburg
52570
52580
52590
52600
52610
52620
52630
52640
52650
LPB II
LPB III
Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
52560
52560
Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
5
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Qualität der Prognose
Die für die Prognose wesentlichen Parameter beruhen auf Angaben des Verkehrsplaners.
Das Berechnungsverfahren gemäß PLS 90 liefert in der Regel Ergebnisse zur sicheren
Seite.
Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter
berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die
Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
6
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt
Bedburg wurden die zu erwartenden Immissionspegel an der möglichen geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der L 213 prognostiziert.
Wie die Gebäudelärmkarten im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte tags
für MD-Gebiete nur geringfügig überschritten (1-2 dB(A).
Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar
(max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden nach Südwesten hin stets erheblich leisere Fassaden zu erwarten.
Die Belastungen entstehen dabei entlang der L 213 wegen der insgesamt relativ kleinen
Abstände. Sie liegen in Größenordnungen, die für Dorfgebiete jedoch nicht unüblich sind.
Am nordöstlichen Plangebietsrand sind für Neu- oder Umbauten erhöhte Anforderungen
an die Fassadenbauteile zu stellen. Hier ist passiver Schallschutz gemäß dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festzusetzen.
Köln, den 23.08.2010
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath
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Anhang
A1
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und
Symbole
Zeichen
Einheit
A
aR
B
C
DTV
∆LA,α,Str
DB
DBM
DE
DI
Dp
Dref
Ds
Dstg
DStrO
Dv
Dz
dü
g
H
h
hBeb
hGE
hGI
hm
m
m
m
m
Kfz/24 h
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
%
m
m
m
m
m
m
hR
hT
K
Kw
Lr
Lm
Lm,n
Lm,f
Lm,i
Lm,E
LPkw
LLkw
I
M
N
n
p
s
v
w
z
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
Kfz/h
Kfz/h
%
m
km/h
m
m
Bedeutung
Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante
Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort
Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten
Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
Korrektur für Steigungen und Gefälle
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Überstandslänge der Abschirmeinrichtung
Längsneigung
Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
mittlere Höhe von baulichen Anlagen
Höhe eines Emissionsortes über Grund
Höhe des Immissionsortes über Grund
mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort
Höhe einer reflektierenden Fläche
Hilfsgröße zur Berechnung von hm
Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen
Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Beurteilungspegel
A-bewerteter Mittelungspegel
Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel für ein Teilstück
Emissionspegel
Mittelungspegel der Pkw
Mittelungspegel der Lkw
Abschnittslänge
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
Anzahl der Stellplätze
maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht)
Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort
zulässige Höchstgeschwindigkeit
Abstand der reflektierenden Flächen voneinander
Schirmwert
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
A2
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Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
dB(A)
Aufenthaltsräume in
Wohnungen,
Übernachtungsräu
Bettenräume in
1)
me in
Büroräume
Krankenanstalten
Beherbergungsstätt
und ähnliches
und Sanatorien
en, Unterrichtsräume und
ähnliches
erf. R´w des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
VIl
>80
2)
2)
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach
Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG
S(W + F) / SG
2,5
2,0
1,6
Korrektur
+5
+4
+3
1,3
+2
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
+1
0
-1
-2
-3
S(W + F):
Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m
SG :
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m .
2
2
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
Seite 23
Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von
Außenwänden und Fenstern
Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB
bei folgenden Fensterflächenanteilen in %
erf. R’w,res
in dB nach
Tabelle 8
10%
20%
30%
40%
50%
60%
30
30 / 25
30 / 25
35 / 25
35 / 25
50 / 25
30 / 30
35
35 / 30
40 / 25
35 / 30
35 / 32
40 / 30
40 / 30
40 / 32
50 / 30
45 / 32
40
40 / 32
45 / 30
40 / 35
45 / 35
45 / 35
40 / 37
60 / 35
40 / 37
45
45 / 37
50 / 35
45 / 40
50 / 37
50 / 40
60 / 40
50 / 42
60 / 40
60 / 42
50
55 / 40
55 / 42
65 / 45
55 / 45
60 / 45
-
Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe
von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach
Tabelle 9, Zelle 2.
A3
Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor
schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan
In den mit ███ gekennzeichneten Bereichen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich III gemäß DlN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe November 1989 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile von baulichen
Anlagen mindestens 30 dB und für Aufenthaltsräume von Wohnungen mindestens 35 dB
betragen.
Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185
A4
Seite 24
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem
Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden
die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus
diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation
den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet
wird.
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44790
44800
44810
44820
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52640
52630
52620
52610
52600
52590
52580
Stadt Bedburg
52570
52570
52580
52590
52600
52610
52620
52630
52640
52650
44780
52650
44770
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Der Bürgermeister
Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
1:500
03.08.10
44770
44780
44790
44800
44810
52560
52560
Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath
Stadt Bedburg
Planen, Bauen,
Wirtschaftsförderung
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
44820
Tel.: 02272 402 0
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
44830
Tel.: 0221 80 19 17 - 0