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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-152/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
723 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06

Inhalt der Datei

ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0810 - 405671 - 185 Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation im Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath 25 Seiten 23.08.2010 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Tel: 08192 / 9960 10 Tel: 08192 / 9960 29 Büros Berlin, Augsburg, Stuttgart V:\Berichte\B405671185.doc ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln Tel: 0221 / 801917 - 11 Fax: 0221 / 801917 - 17 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 Steuernummer: 223/5801/1933 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation im Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg Auftraggeber: Planungsgruppe MWM Büro für Städtebau und Verkehrsplanung Auf der Hüls 128 52068 Aachen Auftrag vom: 21.08.2008 Berichtsnummer: ACB 0810 - 405671 - 185 Datum: 23.08.2010 Projektleiter: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Zusammenfassung: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg wurden die zu erwartenden Immissionspegel an der möglichen geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der L 213 prognostiziert. Wie die Ergebnisse im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte tags für MD-Gebiete nur geringfügig überschritten (1-2 dB(A). Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar (max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden nach Südwesten hin stets erheblich leisere Fassaden zu erwarten. Die höchsten Belastungen entstehen dabei entlang der L 213 am nordöstlichen Plangebietsrand. Hier sind für Neu- oder Umbauten die Anforderungen an den Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festzusetzen. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Datengrundlagen 5 2.2 Vorschriften, Normen, Richtlinien 5 2.3 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 6 3 Geräuschsituation 8 3.1 Örtliche Gegebenheiten 8 3.2 Verkehrsaufkommen und Emissionsparameter 8 4 Berechnung der Geräuschimmissionen 9 4.1 Emissionsparameter 10 4.2 Ergebnisse der Berechnungen, Darstellungen in Lärmkarten 10 4.3 Beurteilung der Geräuschsituation und Anforderungen an den passiven Lärmschutz 16 5 Qualität der Prognose 19 6 Zusammenfassung 20 A1 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole 21 A2 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 22 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan 23 Ausbreitungsberechnungen 24 Anhang A3 A4 Entwurf des Bebauungsplans 25 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 1 Seite 4 Aufgabenstellung Das Planungsbüro Planungsgruppe MWM, Büro für Städtebau und Verkehrsplanung in Aachen erarbeitet den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg. In dem zwischen Gommershovener Weg und Holtroper Straße, unmittelbar an der Grevenbroicher Straße (L 213) gelegen Plangebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Ortsbild entsprechende Bebauung geschaffen werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Auswirkungen des Verkehrs auf öffentlichen Straßen zu berechnen und zu beurteilen. Die ggf. erforderlichen Anforderungen die bauakustische Ausführung sind zu ermitteln, so dass entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen können. Die ACCON Köln GmbH wurde beauftragt, die notwendigen Berechnungen und Beurteilungen durchzuführen, die in der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme dokumentiert sind. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Datengrundlagen Seite 5 Folgende Datengrundlagen standen uns zur Verfügung: [1] Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg, Planungsgruppe MWM Aachen [2] Planunterlagen in digitaler Form, Planungsgruppe MWM Aachen [3] Angaben zum Fahrzeugaufkommen, Verkehrszählungen der Stadt Bedburg vom 24.102008 bus 30.10.2008 [4] 2.2 Die Planungsabsichten wurden uns im Detail seitens des Planungsbüros erläutert Vorschriften, Normen, Richtlinien Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: [5] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert am 11.08.2009 [6] DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 inhaltlich identisch mit der Entwurfsfassung aus dem Jahr 1997 [7] VDI 2719 E, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", September 1983 [8] VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991 [9] DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989 [10] DIN 18005 ff "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002 [11] Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des MSWKS bestätigt) [12] RLS 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen", Ausgabe 1990, Der Bundesminister für Verkehr [13] Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden EnEG - Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 2.3 Seite 6 Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 Im Bebauungsplan soll das Plangebiet als Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO festgesetzt werden. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr [11] sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden. Für Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) werden genannt: tags nachts 60 dB(A) und 50 / 45 dB(A) Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Lärmvorbelastung wird im vorliegenden Fall durch den Straßen-, Schienen-, und Flugverkehrslärm hervorgerufen. Die DIN 18005 [10] enthält eine Sammlung vereinfachter Berechnungsverfahren, die dem Planer auch ohne vertiefende Kenntnisse die Möglichkeit geben soll, die Geräuschsituation rechnerisch abzuschätzen. In dem sogenannten Beiblatt 1, dass jedoch nicht Teil der Norm ist, werden „wünschenswerte“ Zielwerte zum Lärmschutz je nach Eigenarten der jeweiligen Baugebiete aufgeführt. Diese Orientierungswerte haben nicht den Charakter normativ festgelegter Grenzwerte, sie sollen daher als "Orientierungshilfe" bzw. als "grober Anhalt" herangezogen werden1. In [11] wird ausgeführt: Die Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in einem Beiblatt aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht jedoch für die Beurteilung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange gemäß § 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung vorhandener Ortsteile - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes fuhren. Dies bedeutet dass die Orientierungswerte lediglich als An- 1 vergl. hierzu Oberverwaltungsgericht NRW, 7 D 48/04.NE, vom 16.12.2005 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 7 halt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Der Beurteilungszeitraum „nachts“ dauert von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und beträgt 8 Stunden. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 3 Geräuschsituation 3.1 Örtliche Gegebenheiten Seite 8 Das Plangebiet befindet sich in Bedburg-Rath, unmittelbar an der Grevenbroicher Straße (L 213) zwischen Gommershovener Weg im Westen und Holtroper Straße im Süden. Es ist weitgehend eben und zur Zeit bis auf vereinzelte Nebengebäude unbebaut. Die Ausweisung als Dorfgebiet entspricht dem Umfeld des Plangebietes, so befinden sich in direkter Nähe neben Wohnnutzungen auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Flächen. Zudem weist das Plangebiet aufgrund seiner geringen Größe keinen eigenständigen Gebietscharakter auf, sondern ist Bestandteil des umgebenden Areals, das noch einen dörflichen Charakter besitzt. Ausgeschlossen sind neben Gartenbaubetrieben und Tankstellen auch Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für örtliche Verwaltung und sportliche Zwecke. Verkehrslärmimmissionen werden durch L 213 hervorgerufen, weitere wesentliche Lärmemittenten sind in der Umgebung des Plangebiets nicht vorhanden. 3.2 Verkehrsaufkommen und Emissionsparameter Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen Angaben zum Verkehrsaufkommen auf der L 213 vor [3]. Danach ist von einem Fahrzeugaufkommen von 4.170 Kfz/24h Kfz/d auszugehen. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 4 Seite 9 Berechnung der Geräuschimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A“, Version 4.0.133 eingesetzt. Es berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke. Die Ausbreitungsberechnungen erfolgen nach der TA Lärm in Verbindung mit den Richtlinien DINISO 9613-2, VDI 2571, VDI 2714 und VDI 2720. Unter Berücksichtigung der Pegelminderungen über den Abstand und durch Abschirmung sowie der Pegelzunahme durch Reflexionen wurden an den Immissionspunkten die Beurteilungspegel bestimmt. Hierzu wurde auf Basis der Planunterlagen zunächst ein digitales Geländemodell erstellt, in dem die für die Immissionssituation relevanten Schallquellen unter Berücksichtigung ihrer akustischen Eigenschaften nachgebildet wurden. Im Anhang ist ein Lageplan des digitalisierten Untersuchungsgebietes dargestellt. Reflexionen an Gebäuden wurden berücksichtigt, wobei in der Regel ein Reflexionsverlust von -1dB angenommen wird. Lediglich die Reflexionen an der Fassade, für die der Mittelungspegel bestimmt wird, bleibt unberücksichtigt (Richtlinienkonformität). Die Höhen der Gebäude bzw. die Lage der Immissionspunkte wurden durch zur Verfügung gestellte Fotos und anhand der Planunterlagen ermittelt. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 4.1 Seite 10 Emissionsparameter Verkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für Lärmschutz an Straßen) [12] berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt (vergl. auch A 1). Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden. Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Tabelle 4.1 Bezeichnung L 213 4.2 Emissionsparameter der L 213 DTV Kfz/d 4.170 Mt Kfz/h Mn Kfz/h Pt % Pn % VPKW km/h VLKW km/h DStrO dB(A) Lm(E),t dB(A) Lm(E),n dB(A) 238 46 8,4 6,0 50 50 0 59,0 51,0 Ergebnisse der Berechnungen, Darstellungen in Lärmkarten Die Berechnung erfolgten anhand eines Gestaltungsentwurfs, weil dieser wesentlich realistischere Ergebnisse liefert als die freie Schallausbreitung in das Plangebiet, die nur an den äußeren Fassaden die Situation adäquat beschreibt, weil Abschirmungen innerhalb des Plangebietes, vor allem jedoch die Ausbildung lauter und leiser Fassaden nicht erfasst werden. Andererseits besteht in einem Angebots-Bebauungsplan großer Spielraum für die spätere Ausgestaltung, so dass ein gewählter Gestaltungsentwurf nur eine Annäherung sein Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 11 kann. Jedoch wird auch hierbei an den Rändern die Immissionssituation zutreffend dargestellt. Anhand der vereinfachten Kubatur möglicher Gebäude wurden die Verkehrslärmimmissionen für jeweils das erste und ungünstigste oberste Stockwerk berechnet. Diese Berechnungen sollen letztlich Aufschluss darüber liefern, ob die geplanten Nutzungen verträglich sind und welche Anforderungen an die bauakustischen Eigenschaften der Fassadenbauteile zu stellen sind. Es empfiehlt sich somit, beim Vorliegen eines konkreten Architektenentwurfs, diese Berechnungen zu wiederholen, da sich je nach endgültiger Ausbildung der einzelnen Gebäude noch Abweichungen ergeben können. 44790 44800 44810 Pegelbereiche 44830 44820 52650 > > > > > > > > 52660 44780 52660 44770 Seite 12 30.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 52650 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 52640 52640 Orientierungswerte Beiblatt 1 zur DIN 18005: 61 52630 56 MD: 60 dB(A) tags 50/45 dB(A) nachts 52630 58 57 47 56 56 60 60 51 52610 55 51 35 60 35 44 42 35 46 52610 52620 52 52620 52 46 55 52600 52600 38 50 42 47 52590 Stadt Bedburg 52580 52580 52590 40 Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 52570 52570 Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath 52560 52560 Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden Höhe EG DTV: 4.170 Kfz/24h Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4% Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0% Beurteilungszeitraum: tags 6.00 - 22.00 Uhr 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0 44790 44800 44810 Pegelbereiche 44830 44820 52650 > > > > > > > > 52660 44780 52660 44770 Seite 13 30.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 52650 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 52640 52640 Orientierungswerte Beiblatt 1 zur DIN 18005: 62 52630 58 MD: 60 dB(A) tags 50/45 dB(A) nachts 52630 59 59 50 59 59 61 61 54 52610 58 54 47 61 47 47 46 47 50 52610 52620 55 52620 55 49 57 52600 52600 48 55 47 52 52590 Stadt Bedburg 52580 52580 52590 45 Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 52570 52570 Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath 52560 52560 Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden Höhe 2. OG DTV: 4.170 Kfz/24h Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4% Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0% Beurteilungszeitraum: tags 6.00 - 22.00 Uhr 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0 44790 44800 44810 Pegelbereiche 44830 44820 52650 > > > > > > > > 52660 44780 52660 44770 Seite 14 30.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 52650 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 52640 52640 Orientierungswerte Beiblatt 1 zur DIN 18005: 53 52630 48 MD: 60 dB(A) tags 50/45 dB(A) nachts 52630 50 49 39 48 48 52 52 43 52610 47 43 27 52 27 36 34 27 38 52610 52620 44 52620 44 38 47 52600 52600 30 42 34 39 52590 Stadt Bedburg 52580 52580 52590 32 Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 52570 52570 Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath 52560 52560 Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden Höhe EG DTV: 4.170 Kfz/24h Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4% Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0% Beurteilungszeitraum: nachts 22.00 - 6.00 Uhr 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0 44790 44800 44810 Pegelbereiche 44830 44820 52650 > > > > > > > > 52660 44780 52660 44770 Seite 15 30.0 dB 35.0 dB 40.0 dB 45.0 dB 50.0 dB 55.0 dB 60.0 dB 65.0 dB 52650 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 52640 52640 Orientierungswerte Beiblatt 1 zur DIN 18005: 54 52630 50 MD: 60 dB(A) tags 50/45 dB(A) nachts 52630 51 51 42 51 51 53 53 46 52610 50 46 39 53 39 39 38 39 42 52610 52620 47 52620 47 41 49 52600 52600 40 46 39 44 52590 Stadt Bedburg 52580 52580 52590 37 Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 52570 52570 Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath 52560 52560 Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden Höhe 2. OG DTV: 4.170 Kfz/24h Mt: 238 Kfz/h, pt: 8,4% Mn: 46 Kfz/h, pn: 6,0% Beurteilungszeitraum: nachts 22.00 - 6.00 Uhr 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 4.3 Seite 16 Beurteilung der Geräuschsituation und Anforderungen an den passiven Lärmschutz Wie die Gebäudelärmkarten im vorangegangenen Abschnitt 4.2 zeigen, werden durch die Immissionspegel des Straßenverkehrs die Orientierungswerte tags für MD-Gebiete nur geringfügig überschritten (1-2 dB(A). Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar (max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden auf den nach Südwesten weisenden Fassaden stets erheblich geringere Pegel zu erwarten. Diese Belastungen liegen insgesamt in Größenordnungen, die für Dorfgebiete nicht unüblich sind. Sie entstehen dabei entlang der L 213 wegen der insgesamt relativ kleinen Abstände in erster Linie durch den Fahrzeugverkehr auf dieser Straße. Am nordöstlichen Plangebietsrand wirkt sich der Verkehr am stärksten aus. Hier sind mithin auch die höchsten Anforderungen an die baukaustische Qualität der Fassadenbauteile bei Neuoder Umbauten zu stellen. Basis für die Ermittlung der Anforderungen ist eine Kennzeichnung der lärmbelasteten Bereiche nach der Tabelle 8 der DIN 4109 (siehe Anhang) im Rechtsplan. Definitionsgemäß ist der „maßgebliche Außenlärmpegel“ der um 3 dB(A) erhöhte Immissionspegel (tags) nach der Richtlinien RLS 90. Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird aus dem um + 3dB(A) erhöhte Summenpegel aus den Teilpegeln für die Tageszeit gebildet (vgl. VDI 2719 2). Andererseits erfordert die Gesetzgebung zur Energieeinsparung (EnEG) [13] bereits unabhängig von der akustischen Situation den Einbau doppelschaliger Fenster. Die Anforderungen nach DIN 4109 für den Lärmpegelbereich II (auch eingeschränkt im LPB III) werden in der Regel, sachgerechte Bauausführung vorausgesetzt, bereits durch die nach dem EnEG erforderlichen doppelschaligen Fenster erfüllt. Dies gilt jedoch nur für den geschlossenen Zustand der Fenster. Ist ein Fenster geöffnet, so verliert es die Dämmwirkung. Sollen nachts Innenpegel um 30 dB(A) angestrebt werden, so dürften bei Außenpegeln um 50 dB(A) und darüber keine Fenster in Schlafräumen geöffnet werden, da gekippte Fenster nur eine Pegelminderung um 10 dB(A) bewirken. Liegen die Schlafräume 2 Die VDI 2719 stellt bei Schlafräumen auf die lauteste Nachtstunde zwischen 22.00 und 6 00 Uhr ab. Da bei Straßenverkehrsgeräuschen erfahrungsgemäß der Mittelungspegel in der lautesten Nachtstunde um etwa 5 dB unter dem am Tage herrschenden Wert liegt, sind die Anforderungen (Schallschutzklassen) für Wohnräume tags und Schlafräume nachts gleich. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 17 in den Lärmpegelbereichen III oder darüber, so sind in Schlafräumen daher Fenster mit integrierten schallgedämpften Lüftungen vorzusehen, um die nach DIN 1946 anzustrebende Belüftung sicherzustellen. Tagsüber kann die erforderliche Belüftung durch Stoßlüftungen erreicht werden. In der folgenden Lärmkarte sind die auf diese Weise ermittelten Lärmpegelbereiche dargestellt, wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit nur diejenigen Fassaden, an denen mindestens die Anforderungen des LPB II einzuhalten sind, aufgeführt wurden. Eine Bauausführung nach diesem Vorschlag erzielt den erforderlichen Lärmschutz. Ggf. können jedoch auch weniger strenge Anforderungen ausreichend sein, wenn durch Abschirmungen zusätzliche Pegelminderungen auftreten. Dies sollte im Rahmen einer konkreten Planung von einem Sachverständigen überprüft werden, wobei die genaue Festlegung der Anforderungen der Bauteile die Kenntnis der Bauausführung voraussetzt, da Raummaße und Fensteranteile mit in die Berechnung eingehen (vgl. Tabellen 9 und 10 der DIN 4109). 44780 44790 44800 44810 44820 52660 44770 Seite 18 44830 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 52660 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 52650 52640 52630 52620 52610 52600 52590 52580 52570 Stadt Bedburg 52570 52580 52590 52600 52610 52620 52630 52640 52650 LPB II LPB III Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath 52560 52560 Verkehrslärmbelastung an möglichen Gebäuden Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 5 Seite 19 Qualität der Prognose Die für die Prognose wesentlichen Parameter beruhen auf Angaben des Verkehrsplaners. Das Berechnungsverfahren gemäß PLS 90 liefert in der Regel Ergebnisse zur sicheren Seite. Alle Berechnungen erfolgten richtlinienkonform unter Verwendung eines dreidimensionalen Modells des gesamten Standortes und der Umgebung. Abschirmungen, Teilabschirmungen und Reflexionen können nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht exakter berücksichtigt werden. Alle Pläne wurden maßstäblich eingebunden. Die Höhen und die Lage der einzelnen Lärmquellen wurden während der Eingabe ständig durch die Modellansicht oder ein Drahtmodell kontrolliert. Fehler in Form von falschen Quellen- oder Immissionspunktlagen sind damit auszuschließen. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 6 Seite 20 Zusammenfassung Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 / Rath der Stadt Bedburg wurden die zu erwartenden Immissionspegel an der möglichen geplanten Bebauung durch den Verkehr auf der L 213 prognostiziert. Wie die Gebäudelärmkarten im Abschnitt 4.2 zeigen, werden die Orientierungswerte tags für MD-Gebiete nur geringfügig überschritten (1-2 dB(A). Nachts stellt sich die Situation an den ersten Nordostfassaden etwas ungünstiger dar (max. 4 dB(A) Überschreitung). Jedoch sind an den einzelnen Gebäuden nach Südwesten hin stets erheblich leisere Fassaden zu erwarten. Die Belastungen entstehen dabei entlang der L 213 wegen der insgesamt relativ kleinen Abstände. Sie liegen in Größenordnungen, die für Dorfgebiete jedoch nicht unüblich sind. Am nordöstlichen Plangebietsrand sind für Neu- oder Umbauten erhöhte Anforderungen an die Fassadenbauteile zu stellen. Hier ist passiver Schallschutz gemäß dem Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 im Bebauungsplan festzusetzen. Köln, den 23.08.2010 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 21 Anhang A1 Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole Zeichen Einheit A aR B C DTV ∆LA,α,Str DB DBM DE DI Dp Dref Ds Dstg DStrO Dv Dz dü g H h hBeb hGE hGI hm m m m m Kfz/24 h dB dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m % m m m m m m hR hT K Kw Lr Lm Lm,n Lm,f Lm,i Lm,E LPkw LLkw I M N n p s v w z m m dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) m Kfz/h Kfz/h % m km/h m m Bedeutung Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände Korrektur für Steigungen und Gefälle Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Abschirmmaß eines Lärmschirmes Überstandslänge der Abschirmeinrichtung Längsneigung Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche mittlere Höhe von baulichen Anlagen Höhe eines Emissionsortes über Grund Höhe des Immissionsortes über Grund mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort Höhe einer reflektierenden Fläche Hilfsgröße zur Berechnung von hm Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen Beurteilungspegel A-bewerteter Mittelungspegel Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens Mittelungspegel für ein Teilstück Emissionspegel Mittelungspegel der Pkw Mittelungspegel der Lkw Abschnittslänge maßgebende stündliche Verkehrsstärke mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht) Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zulässige Höchstgeschwindigkeit Abstand der reflektierenden Flächen voneinander Schirmwert Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 A2 Seite 22 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Raumarten Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräu Bettenräume in 1) me in Büroräume Krankenanstalten Beherbergungsstätt und ähnliches und Sanatorien en, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R´w des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 VI 76 bis 80 2) 50 45 VIl >80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG S(W + F) / SG 2,5 2,0 1,6 Korrektur +5 +4 +3 1,3 +2 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 +1 0 -1 -2 -3 S(W + F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m SG : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m . 2 2 Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 Seite 23 Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB bei folgenden Fensterflächenanteilen in % erf. R’w,res in dB nach Tabelle 8 10% 20% 30% 40% 50% 60% 30 30 / 25 30 / 25 35 / 25 35 / 25 50 / 25 30 / 30 35 35 / 30 40 / 25 35 / 30 35 / 32 40 / 30 40 / 30 40 / 32 50 / 30 45 / 32 40 40 / 32 45 / 30 40 / 35 45 / 35 45 / 35 40 / 37 60 / 35 40 / 37 45 45 / 37 50 / 35 45 / 40 50 / 37 50 / 40 60 / 40 50 / 42 60 / 40 60 / 42 50 55 / 40 55 / 42 65 / 45 55 / 45 60 / 45 - Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach Tabelle 9, Zelle 2. A3 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen im Bebauungsplan In den mit ███ gekennzeichneten Bereichen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich III gemäß DlN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Ausgabe November 1989 einzuhalten. Für Büroräume muss das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R′w,res für die Außenbauteile von baulichen Anlagen mindestens 30 dB und für Aufenthaltsräume von Wohnungen mindestens 35 dB betragen. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 A4 Seite 24 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine Wiedergabe verzichtet wird. Bericht-Nr.: ACB 0810 - 405671 - 185 44790 44800 44810 44820 44830 52640 52630 52620 52610 52600 52590 52580 Stadt Bedburg 52570 52570 52580 52590 52600 52610 52620 52630 52640 52650 44780 52650 44770 Seite 25 Der Bürgermeister Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung 1:500 03.08.10 44770 44780 44790 44800 44810 52560 52560 Bebauungsplan Nr. 4 / Bedburg-Rath Stadt Bedburg Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg 44820 Tel.: 02272 402 0 ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln 44830 Tel.: 0221 80 19 17 - 0