Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-152/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt. … die Mitteilung zur 1. Infracor, keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Chemistry Services Schreiben vom 15.03.2010 … die Mitteilung zur 2. IHK, Zweigstelle Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 15.03.2010 und Handelskammer zu Köln keine Bedenken bezüglich der oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. … die Mitteilung zur 3. PLEdoc Schreiben vom 15.03.2010 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten MaßKenntnis zu nehmen. nahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. − E.ON Ruhrgas AG, Essen − E.ON Gastransport GmbH, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonsti- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. … die Mitteilung zur 4. Amprion Schreiben vom 19.03.2010 ne Hochspannungsleitungen unseres UnternehKenntnis zu nehmen. mens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Folgende Empfehlungen für Kennzeichnun- Der Anregung zur Beachtung der DIN 4149 (Fas- ... einen Hinweis zur 5. Geologischer Dienst sung April 2005), dass das Plangebiet sich in Erd- Beachtung der DIN Schreiben vom 17.03.2010 gen/Hinweise liegen vor: Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): bebenzone 2 der Untergrundklasse S (S = Gebiete 4149 sowie der ErdbeDas Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfül- benzone aufzunehmen. der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Be- lung) befindet, wird entsprochen. Es erfolgt eine Ergänzung der Begründung sowie Kennzeichnung ckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Der hydrologische Untersuchungsraum des Plan- Die Hinweise zur hydrologischen Situation und ... einen Hinweis zur gebietes befindet sich im Übergangsbereich ver- Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis ge- hydrologischen Situatischiedener Grundwasserleiter (vgl. Tab. 1 und nommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe on aufzunehmen. Abb. 1). Wegen Sümpfungsmaßnahmen und der Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung druckempfindlichen lößbürtigen Deckschichten Arnsberg. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... die Mitteilung zur sind ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht Kenntnis zu nehmen auszuschließen, deshalb können ggbf. besondere und eine entsprechenbauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulide Kennzeichnung cher Anlagen, erforderlich werden. Eine Kennnach § 9 Abs. 5 Nr. 1 zeichnung ist empfehlenswert. BauGB im BebauungsOberer Grundwasserleiter: plan aufzunehmen. Geochem. Gesteinstyp: anthropogen verändert Petrographie: Auffüllung und Aufschüttung KARTIEREINHEIT: Künstliche Aufschüttung STRATIGRAPHIE: Quartär Geneses: anthropogen Geochem. Gesteinstyp: silikatisch Petrographie: Sand und Kies KARTIEREINHEIT: Ältere Mittelterrasse STRATIGRAPHIE: Quartär Geneses: fluviatil Geochem. Gesteinstyp: silikatisch Petrographie: Ton und Sand KARTIEREINHEIT: Oligozän bis Miozän STRATIGRAPHIE: Tertiär Geneses: marin bis fluivatil Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie Entfällt. … die Mitteilung zur 6. Thyssengas GmbH Schreiben vom 19.03.2010 uns die o.g. Maßnahme(n) mit: Kenntnis zu nehmen. Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 7. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Es wird begrüßt, dass seitens der Straßenbauver- … die Mitteilung zur der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine waltung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Kenntnis zu nehmen NRW, RL Ville-Eifel Schreiben vom 29.03.2010 Bedenken, sofern von einer Anbindung an die L Eine verkehrliche Anbindung der Grundstücke er- und die Verwaltung zu folgt nicht über die L 213, sondern über die „Holtro- beauftragen sicherzu213 abgesehen wird. Die Grundstücke sind zur L 213 hin lückenlos und per Straße“. Durch die Festsetzung eines öffentli- stellen, dass im Rahchen Grünstreifens wird auch zukünftig gesichert, men der Ausbauarbeinicht übersteigbar einzufrieden. Der Verkehr auf der L 213 ist durch die Maßnahme dass keine direkte Anbindung der Grundstücke an ten an der Erschließungsanlage eine entnicht durch Geräusche, Lichteinwirkungen, usw. zu die L 213 möglich ist. Unmittelbare Einwirkungen auf die parallel vorbei- sprechende Zaunanlabeeinträchtigen. führende L 213 sind somit nicht zu erwarten. Der ge hergestellt wird. Anregung zur Herstellung einer lückenlosen und nicht übersteigbaren Einfriedung zur Abgrenzung zur L 213 kann in der nachfolgenden Detailplanung entsprochen werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Einfriedungen aus verkehrlicher Sicht. Die Festsetzung von Einfriedungen ist nach § 86 der Landesbauordnung als örtliche Bauvorschrift aus gestalterischen Gründen möglich. Hier scheidet eine solche Festsetzung jedoch aus, da diese nicht aus gestalterischen Gründen, sondern als Regelung zur Sicherung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb gefordert wird. Die Gewährleistung zur Verkehrssicherheit muss daher im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Anregung ist jedoch insoweit Rechnung getragen, dass im BP bereits eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Straßenbegleitgrün, festgesetzt ist. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwal- Als wesentlicher Planungsbelang hat die Stadt Bed- ... die Mitteilung zur tung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den burg eine gutachterliche Untersuchung zur Abschät- Kenntnis zu nehmen. Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. zung der verkehrlichen Lärmimmissionen in Auftrag hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Las- gegeben und in die Planung eingestellt. Durch die ten der Stadt Bedburg. getroffenen Festsetzungen sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich. 8. Erftverband Schreiben vom 01.04.2010 Stellplätze, Wege und Terrassenflächen sollen zur Entlastung des Mischwassernetzes in wassergebundener Form angelegt werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Jüttner, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung. Die Empfehlung zur Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt. Zu dem weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Des Weiteren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Im Wege einer größtmöglichen und gleichzeitig vernünftigen Freiheit zur Gestaltung der Außenflächen wie z.B. Stellplätze, Wege, Terrassenflächen usw. ist eine zwingende Festsetzung zur Verwendung wasserdurchlässiger Materialien (wassergebundener Fläche) insbesondere für Terrassenflächen nicht erwünscht und zielführend, dies auch Hinblick auf die vorhandenen Grundstücksgrößen und die maximale zulässige Versiegelung der Grundstücke (GRZ 0,4). Aufgrund der schlechten Versickerungsbeiwerte soll so auch evtl. Konflikten entgegengewirkt werden. Der Anregung zur Nutzung von Zisternen wird entsprochen und ein Hinweis im Textteil der Begründung aufgenommen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise zur Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung Arnsberg. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Hinweise aufzunehmen. ... eine Empfehlung in Bezug auf die Nutzung von Zisternen in den Textteil der Begründung aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 9. Bezirksregierung Arns- Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Die Informationen zur Bergbausituation im Planbe- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen berg, Abeilung 6 - Berg- über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- reich werden in der Begründung ergänzt. und die Anregung feld „Frauweiler I“. Eigentümerin des Bergwerksbau und Energie durch eine Ergänzung Schreiben vom 06.04.2010 feldes „Frauweiler I“ ist die RV Rheinbraun Handel der Begründung und und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch Kennzeichnung des die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und UmPlangebietes gem. § 9 siedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenAbs. 5 Nr. 1 BauGB zu den Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme berücksichtigen. kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen liegt die Planung am Randbereich der Umsiedlung „GarsdorfFrauweiler“. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerkes“ derzeit bei ca. – 80,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Des Weiteren wird der Anregung gefolgt und das … die Mitteilung zur Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwieder- Plangebiet nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche Kenntnis zu nehmen gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere und die Planunterlagen anstieg zu erwarten. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. entsprechend nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind Es erfolgt hierzu folgende textliche Ergänzung: kennzeichnen. hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung maßnahmen ist mit einem Grundwasserwiederanfinden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die stieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der GrundwasRWE Power AG zu stellen. serabsenkung als auch bei einem späteren GrundÜber mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch wasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewenicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier gungen möglich. Die Änderungen der Grundwassernichts bekannt. flurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die Die RWE Power AG wurde bereits am Verfahren ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbaube- beteiligt. (Siehe Stellungnahme Nr. 11) rechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. ... die Mitteilung zur 10. Wehrbereichsverwaltung Schreiben vom 08.04.2010 ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von Kenntnis zu nehmen. mir wahrzunehmenden Belange- meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... die Mitteilung zur Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des 11. RWE Power AG Kenntnis zu nehmen Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im geund das Plangebiet als samten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Fläche nach § 9 Abs. 5 Bodenmaterial enthalten. Nr. 1 BauGB zu kennHumose Böden sind empfindlich gegen Bodenzeichnen, bei deren druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. ErfahBebauung besondere rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf Sicherungsmaßnahmen kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigerforderlich sind. Textkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belaslich wird die Kenntung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist Der Anregung wird gefolgt und im Bebauungsplan zeichnung ergänzt um daher wegen seiner Baugrundverhältnisse gem. § eine entsprechende Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 den Hinweis auf die 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, Nr. 1 BauGB mit Verweis auf die zu beachtenden Bodenverhältnisse sobei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Bauvorschriften aufgenommen sowie die Begrün- wie die Beachtung der Bauvorschriften der Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, dung entsprechend ergänzt. Ein Hinweis zur Beachtung der Vorschriften der DIN DIN 1054 „Baugrunderforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Bau- 1054 und 18 196 wird ergänzend als Hinweis aufge- Sicherheitsnachweise grund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grund- nommen bzw. die Begründung entsprechend er- im Erd- und Grundbau“ und die DIN 18196 bau“ und die DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bo- gänzt. „Erd- und Grundbau; denklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie Bodenklassifikation für die Bestimmungen der Bauordnung des Landes bautechnische Zwecke“ Nordrhein-Westfalen zu beachten. sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen. Die Begründung wird ebenfalls entsprechend ergänzt. Die Weiterführung des Verfahrens gem. § 13a ... die Mitteilung zur 12. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 08.04.2010 BauGB erfolgt ohne Durchführung einer UmweltKenntnis zu nehmen. prüfung. Dies entbindet den Träger der Bauleitplanung allerdings nicht davon, die durch die Planung hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... betroffenen umweltrelevanten Belange sachgerecht zu ermitteln und zu bewerten und in der Abwägung gem. § 10 Abs. 4 BauGB darzulegen, wie die Umweltbelange berücksichtigt wurden. Da es sich bei den Gartengrundstücken auch um ein Gartenbrache-Grundstück mit Brombeerdickicht handelt, ist auch der Artenschutz entsprechend BNatSchG zu berücksichtigten. Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine Artenschutz gem. § 39 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten und daher zu gewährleisten ist, dass durch die ggf. erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt oder zerstört werden. Es wird daher und aus Gründen der Vorbildwirkung öffentlicher Einrichtungen empfohlen, ggf. erforderliche Gehölzfällungen dann außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet sind. Der Anregung wird gefolgt und gemäß § 39 Abs. 1 BNatschG ein Hinweis zum allgemeinen Artenschutz aufgenommen: „Gemäß § 39 BNatschG - Allgemeiner Artenschutz - sind ggf. erforderliche Gehölzfällungen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet sind.“ ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis zu § 39 BNatschG in den Textteil zu übernehmen. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene ... die Mitteilung zur Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde Mischkanalsystem. Eine Abstimmung erfolgt im Kenntnis zu nehmen. abzustimmen ist und dass für die geplanten Versi- rahmen der Detailplanung. ckerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Der Anregung wurde Rechnung getragen und ein ... die Mitteilung zur Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals Versickerungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist Kenntnis zu nehmen. bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisati- aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse (mason angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, sive Lehmschichten) eine Versickerung nicht mögzu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzu- lich. Da des Weiteren in der Umgebung des Plangeleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des bietes keine natürliche Vorflut vorhanden ist, wird an Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten der ursprünglichen Entwässerungskonzeption festgeeignet hierfür ist die Versickerung des Nieder- gehalten. Diese sieht die Entwässerung des Gebieschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die tes im Mischsystem vor. Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Das anfallende Schmutzwasser wird über die besteErstellung von Versickerungsanlagen auf hende Kanalisation der Kläranlage zugeführt. Der Grundstücken von der im Bebauungsplan vorge- Kanal befindet sich in der zum Plangebiet führenden sehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, wird Stichstraße und wird von dort über den Kanal in der angeregt, für die Versickerung des Niederschlags- „Grevenbroicher Straße“ weitergeleitet. Eine Festwassers entsprechende Flächen im Bebauungs- setzung von Flächen zur Entwässerung gem. § 9 plan festzusetzen. Es wird um Abstimmung mit der Abs. 1 Nr. 14 BauGB ist somit entbehrlich. Unteren Wasserbehörde gebeten. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist Der im Textteil zum BP enthaltene Hinweis wird ... die Begründung entunter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnis- sprechend den Ergebnissen des Bodengutse wie folgt gefasst: hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringe- achtens und ... rung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt inner- Die Aussagen zur Altlastensituation werden zur ... um Aussagen zur zu Kenntnis genommen und als Information in der Be- Altlastensituation halb des Planungsgebietes nicht vor. ergänzen. gründung ergänzt. 13. LVR-Amt für Bodendenk- Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege im Rheinland Schreiben vom 22.04.2010 dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut können deshalb nicht gemacht werden. Das Plangebiet liegt zwischen dem Bodendenkmal BN 41 – Mittelalterliche Hofanlage „Gut Schoppenhof bzw. Gut Rath“ und einer auf historischen Karten erkennbaren weiteren mittelalterlichen Hofanlage. Bei Erdeingriffen im Plangebiet muss daher mit der Aufdeckung von mittelalterlichen Siedlungsbefunden gerechnet werden. Auf die §§ 15 und 15 DSchG NW wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Es wird um Sicherstellung gebeten, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es wird angeregt, einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3843.doc Gemäß §§ 15 und 16 DSchG NW wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil aufgenommen: Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Die Begründung wird um die Informationen ergänzt. ... einen Hinweis in den Textteil zu den §§ 15 und 16 DSchG NW zu übernehmen. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.