Daten
Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
07.09.10, 18:06
Aktualisiert
07.09.10, 18:06
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor,
keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Chemistry Services
Schreiben vom 15.03.2010
… die Mitteilung zur
2.
IHK, Zweigstelle Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 15.03.2010
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
bezüglich der oben genannten Bebauungsplanes
bestehen.
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und
Entfällt.
… die Mitteilung zur
3.
PLEdoc
Schreiben vom 15.03.2010
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten MaßKenntnis zu nehmen.
nahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− E.ON Gastransport GmbH, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
− MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonsti-
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
ger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen
– bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
… die Mitteilung zur
4.
Amprion
Schreiben vom 19.03.2010
ne Hochspannungsleitungen unseres UnternehKenntnis zu nehmen.
mens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Folgende Empfehlungen für Kennzeichnun- Der Anregung zur Beachtung der DIN 4149 (Fas- ... einen Hinweis zur
5.
Geologischer Dienst
sung April 2005), dass das Plangebiet sich in Erd- Beachtung der DIN
Schreiben vom 17.03.2010
gen/Hinweise liegen vor:
Zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005): bebenzone 2 der Untergrundklasse S (S = Gebiete 4149 sowie der ErdbeDas Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfül- benzone aufzunehmen.
der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer Be- lung) befindet, wird entsprochen. Es erfolgt eine
Ergänzung der Begründung sowie Kennzeichnung
ckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung).
nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB.
Der hydrologische Untersuchungsraum des Plan- Die Hinweise zur hydrologischen Situation und ... einen Hinweis zur
gebietes befindet sich im Übergangsbereich ver- Grundwasserabsenkung werden zur Kenntnis ge- hydrologischen Situatischiedener Grundwasserleiter (vgl. Tab. 1 und nommen und in den Planunterlagen ergänzt, siehe on aufzunehmen.
Abb. 1). Wegen Sümpfungsmaßnahmen und der Abwägung zur Stellungnahme 9, Bezirksregierung
druckempfindlichen lößbürtigen Deckschichten Arnsberg.
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
... die Mitteilung zur
sind ungleichmäßige Bodenbewegungen nicht
Kenntnis zu nehmen
auszuschließen, deshalb können ggbf. besondere
und eine entsprechenbauliche Maßnahmen im Gründungsbereich baulide
Kennzeichnung
cher Anlagen, erforderlich werden. Eine Kennnach § 9 Abs. 5 Nr. 1
zeichnung ist empfehlenswert.
BauGB im BebauungsOberer Grundwasserleiter:
plan aufzunehmen.
Geochem. Gesteinstyp: anthropogen verändert
Petrographie: Auffüllung und Aufschüttung
KARTIEREINHEIT: Künstliche Aufschüttung
STRATIGRAPHIE: Quartär
Geneses: anthropogen
Geochem. Gesteinstyp: silikatisch
Petrographie: Sand und Kies
KARTIEREINHEIT: Ältere Mittelterrasse
STRATIGRAPHIE: Quartär
Geneses: fluviatil
Geochem. Gesteinstyp: silikatisch
Petrographie: Ton und Sand
KARTIEREINHEIT: Oligozän bis Miozän
STRATIGRAPHIE: Tertiär
Geneses: marin bis fluivatil
Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie Entfällt.
… die Mitteilung zur
6.
Thyssengas GmbH
Schreiben vom 19.03.2010
uns die o.g. Maßnahme(n) mit:
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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7.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Es wird begrüßt, dass seitens der Straßenbauver- … die Mitteilung zur
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine waltung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Kenntnis zu nehmen
NRW, RL Ville-Eifel
Schreiben vom 29.03.2010
Bedenken, sofern von einer Anbindung an die L Eine verkehrliche Anbindung der Grundstücke er- und die Verwaltung zu
folgt nicht über die L 213, sondern über die „Holtro- beauftragen sicherzu213 abgesehen wird.
Die Grundstücke sind zur L 213 hin lückenlos und per Straße“. Durch die Festsetzung eines öffentli- stellen, dass im Rahchen Grünstreifens wird auch zukünftig gesichert, men der Ausbauarbeinicht übersteigbar einzufrieden.
Der Verkehr auf der L 213 ist durch die Maßnahme dass keine direkte Anbindung der Grundstücke an ten an der Erschließungsanlage eine entnicht durch Geräusche, Lichteinwirkungen, usw. zu die L 213 möglich ist.
Unmittelbare Einwirkungen auf die parallel vorbei- sprechende Zaunanlabeeinträchtigen.
führende L 213 sind somit nicht zu erwarten. Der ge hergestellt wird.
Anregung zur Herstellung einer lückenlosen und
nicht übersteigbaren Einfriedung zur Abgrenzung
zur L 213 kann in der nachfolgenden Detailplanung
entsprochen werden. Das Baugesetzbuch (BauGB)
enthält keine Ermächtigungsgrundlage zur Festsetzung von Einfriedungen aus verkehrlicher Sicht. Die
Festsetzung von Einfriedungen ist nach § 86 der
Landesbauordnung als örtliche Bauvorschrift aus
gestalterischen Gründen möglich. Hier scheidet eine
solche Festsetzung jedoch aus, da diese nicht aus
gestalterischen Gründen, sondern als Regelung zur
Sicherung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb gefordert wird. Die Gewährleistung zur Verkehrssicherheit muss daher im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Anregung ist
jedoch insoweit Rechnung getragen, dass im BP
bereits eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Straßenbegleitgrün, festgesetzt ist.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwal- Als wesentlicher Planungsbelang hat die Stadt Bed- ... die Mitteilung zur
tung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den burg eine gutachterliche Untersuchung zur Abschät- Kenntnis zu nehmen.
Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. zung der verkehrlichen Lärmimmissionen in Auftrag
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Las- gegeben und in die Planung eingestellt. Durch die
ten der Stadt Bedburg.
getroffenen Festsetzungen sind aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
8.
Erftverband
Schreiben vom 01.04.2010
Stellplätze, Wege und Terrassenflächen sollen zur
Entlastung des Mischwassernetzes in wassergebundener Form angelegt werden. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau
Jüttner, Abteilung G2 - Flussgebietsbewirtschaftung. Die Empfehlung zur Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt.
Zu dem weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch
den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Des Weiteren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
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Im Wege einer größtmöglichen und gleichzeitig vernünftigen Freiheit zur Gestaltung der Außenflächen
wie z.B. Stellplätze, Wege, Terrassenflächen usw.
ist eine zwingende Festsetzung zur Verwendung
wasserdurchlässiger Materialien (wassergebundener Fläche) insbesondere für Terrassenflächen nicht
erwünscht und zielführend, dies auch Hinblick auf
die vorhandenen Grundstücksgrößen und die maximale zulässige Versiegelung der Grundstücke (GRZ
0,4). Aufgrund der schlechten Versickerungsbeiwerte soll so auch evtl. Konflikten entgegengewirkt werden. Der Anregung zur Nutzung von Zisternen wird
entsprochen und ein Hinweis im Textteil der Begründung aufgenommen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Hinweise zur Grundwasserabsenkung werden
zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen
ergänzt, siehe Abwägung zur Stellungnahme 9,
Bezirksregierung Arnsberg.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Hinweise aufzunehmen.
... eine Empfehlung in
Bezug auf die Nutzung
von Zisternen in den
Textteil der Begründung aufzunehmen.
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4/Rath
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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9.
Bezirksregierung
Arns- Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Die Informationen zur Bergbausituation im Planbe- … die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
berg, Abeilung 6 - Berg- über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- reich werden in der Begründung ergänzt.
und
die
Anregung
feld „Frauweiler I“. Eigentümerin des Bergwerksbau und Energie
durch eine Ergänzung
Schreiben vom 06.04.2010
feldes „Frauweiler I“ ist die RV Rheinbraun Handel
der Begründung und
und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch
Kennzeichnung
des
die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und UmPlangebietes gem. § 9
siedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenAbs. 5 Nr. 1 BauGB zu
den Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme
berücksichtigen.
kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Nach
den hier vorliegenden Erkenntnissen liegt die Planung am Randbereich der Umsiedlung „GarsdorfFrauweiler“.
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im
„Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer
liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier
vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit
Stand: 01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge
bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerkes“ derzeit bei ca. – 80,0 m.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Des Weiteren wird der Anregung gefolgt und das … die Mitteilung zur
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwieder- Plangebiet nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche Kenntnis zu nehmen
gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere und die Planunterlagen
anstieg zu erwarten.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. entsprechend nach § 9
Abs. 5 Nr. 1 BauGB zu
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind Es erfolgt hierzu folgende textliche Ergänzung:
kennzeichnen.
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung maßnahmen ist mit einem Grundwasserwiederanfinden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die stieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der GrundwasRWE Power AG zu stellen.
serabsenkung als auch bei einem späteren GrundÜber mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch wasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewenicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier gungen möglich. Die Änderungen der Grundwassernichts bekannt.
flurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die Die RWE Power AG wurde bereits am Verfahren ... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbaube- beteiligt. (Siehe Stellungnahme Nr. 11)
rechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
... die Mitteilung zur
10.
Wehrbereichsverwaltung
Schreiben vom 08.04.2010
ihnen mit, dass –unter Berücksichtigung der von
Kenntnis zu nehmen.
mir wahrzunehmenden Belange- meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.g. Planung bestehen.
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Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Stadt Bedburg ...
... die Mitteilung zur
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des
11.
RWE Power AG
Kenntnis zu nehmen
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L4904 im geund das Plangebiet als
samten Plangebiet Böden ausweist, die humoses
Fläche nach § 9 Abs. 5
Bodenmaterial enthalten.
Nr. 1 BauGB zu kennHumose Böden sind empfindlich gegen Bodenzeichnen, bei deren
druck und im Allgemeinen kaum tragfähig. ErfahBebauung besondere
rungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
Sicherungsmaßnahmen
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigerforderlich sind. Textkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belaslich wird die Kenntung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist Der Anregung wird gefolgt und im Bebauungsplan zeichnung ergänzt um
daher wegen seiner Baugrundverhältnisse gem. § eine entsprechende Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 den Hinweis auf die
9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, Nr. 1 BauGB mit Verweis auf die zu beachtenden Bodenverhältnisse sobei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Bauvorschriften aufgenommen sowie die Begrün- wie die Beachtung der
Bauvorschriften
der
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, dung entsprechend ergänzt.
Ein Hinweis zur Beachtung der Vorschriften der DIN DIN 1054 „Baugrunderforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Bau- 1054 und 18 196 wird ergänzend als Hinweis aufge- Sicherheitsnachweise
grund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grund- nommen bzw. die Begründung entsprechend er- im Erd- und Grundbau“
und die DIN 18196
bau“ und die DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bo- gänzt.
„Erd- und Grundbau;
denklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie
Bodenklassifikation für
die Bestimmungen der Bauordnung des Landes
bautechnische Zwecke“
Nordrhein-Westfalen zu beachten.
sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes NordrheinWestfalen. Die Begründung wird ebenfalls
entsprechend ergänzt.
Die Weiterführung des Verfahrens gem. § 13a
... die Mitteilung zur
12.
Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 08.04.2010
BauGB erfolgt ohne Durchführung einer UmweltKenntnis zu nehmen.
prüfung. Dies entbindet den Träger der Bauleitplanung allerdings nicht davon, die durch die Planung
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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betroffenen umweltrelevanten Belange sachgerecht zu ermitteln und zu bewerten und in der Abwägung gem. § 10 Abs. 4 BauGB darzulegen, wie
die Umweltbelange berücksichtigt wurden.
Da es sich bei den Gartengrundstücken auch um
ein Gartenbrache-Grundstück mit Brombeerdickicht handelt, ist auch der Artenschutz entsprechend BNatSchG zu berücksichtigten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der allgemeine
Artenschutz gem. § 39 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten und daher zu gewährleisten ist,
dass durch die ggf. erforderliche Fällung von Gehölzen wild lebende Tiere, hier insbesondere Vögel
einschließlich ihrer Nester mit Eiern oder Jungvögeln, nicht verletzt oder getötet bzw. beeinträchtigt
oder zerstört werden.
Es wird daher und aus Gründen der Vorbildwirkung
öffentlicher Einrichtungen empfohlen, ggf. erforderliche Gehölzfällungen dann außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze als Brutstätten geeignet
sind.
Der Anregung wird gefolgt und gemäß § 39 Abs. 1
BNatschG ein Hinweis zum allgemeinen Artenschutz
aufgenommen: „Gemäß § 39 BNatschG - Allgemeiner Artenschutz - sind ggf. erforderliche Gehölzfällungen außerhalb der Brutzeiten von Vögeln im Zeitraum 1.10. – 28.2. durchzuführen, wenn die Gehölze
als Brutstätten geeignet sind.“
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis zu §
39 BNatschG in den
Textteil zu übernehmen. Die Begründung
ist entsprechend zu
ergänzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene ... die Mitteilung zur
Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde Mischkanalsystem. Eine Abstimmung erfolgt im Kenntnis zu nehmen.
abzustimmen ist und dass für die geplanten Versi- rahmen der Detailplanung.
ckerungsanlagen rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.
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Abwägung
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Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Der Anregung wurde Rechnung getragen und ein ... die Mitteilung zur
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals Versickerungsgutachten erstellt. Im Ergebnis ist Kenntnis zu nehmen.
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisati- aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse (mason angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, sive Lehmschichten) eine Versickerung nicht mögzu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzu- lich. Da des Weiteren in der Umgebung des Plangeleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des bietes keine natürliche Vorflut vorhanden ist, wird an
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten der ursprünglichen Entwässerungskonzeption festgeeignet hierfür ist die Versickerung des Nieder- gehalten. Diese sieht die Entwässerung des Gebieschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Die tes im Mischsystem vor.
Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Da die Das anfallende Schmutzwasser wird über die besteErstellung
von
Versickerungsanlagen
auf hende Kanalisation der Kläranlage zugeführt. Der
Grundstücken von der im Bebauungsplan vorge- Kanal befindet sich in der zum Plangebiet führenden
sehenen Größe häufig nicht realisierbar ist, wird Stichstraße und wird von dort über den Kanal in der
angeregt, für die Versickerung des Niederschlags- „Grevenbroicher Straße“ weitergeleitet. Eine Festwassers entsprechende Flächen im Bebauungs- setzung von Flächen zur Entwässerung gem. § 9
plan festzusetzen. Es wird um Abstimmung mit der Abs. 1 Nr. 14 BauGB ist somit entbehrlich.
Unteren Wasserbehörde gebeten. Zur Feststellung
der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist Der im Textteil zum BP enthaltene Hinweis wird ... die Begründung entunter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnis- sprechend den Ergebnissen des Bodengutse wie folgt gefasst:
hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringe- achtens und ...
rung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten
Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser errichtet werden.
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt inner- Die Aussagen zur Altlastensituation werden zur ... um Aussagen zur
zu
Kenntnis genommen und als Information in der Be- Altlastensituation
halb des Planungsgebietes nicht vor.
ergänzen.
gründung ergänzt.
13.
LVR-Amt für Bodendenk- Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten
zwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege im Rheinland
Schreiben vom 22.04.2010
dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der
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Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren
Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung
der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der
Planung auf das archäologische Kulturgut können
deshalb nicht gemacht werden.
Das Plangebiet liegt zwischen dem Bodendenkmal
BN 41 – Mittelalterliche Hofanlage „Gut Schoppenhof bzw. Gut Rath“ und einer auf historischen Karten erkennbaren weiteren mittelalterlichen Hofanlage. Bei Erdeingriffen im Plangebiet muss daher
mit der Aufdeckung von mittelalterlichen Siedlungsbefunden gerechnet werden.
Auf die §§ 15 und 15 DSchG NW wird in diesem
Zusammenhang hingewiesen. Es wird um Sicherstellung gebeten, dass bei der Planrealisierung auf
diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstr.
45,
52385
Nideggen,
Tel.:
02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199 unverzüglich
zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Es wird angeregt, einen entsprechenden Hinweis
in den Satzungstext aufzunehmen.
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Gemäß §§ 15 und 16 DSchG NW wird ein entsprechender Hinweis in den Textteil aufgenommen:
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege
im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr.
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
Die Begründung wird um die Informationen ergänzt.
... einen Hinweis in den
Textteil zu den §§ 15
und 16 DSchG NW zu
übernehmen. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.