Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 67/2005
18.02.2005
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Kreisstraße 60, Ausbau Ortsdurchfahrt Wahlen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Haush.-St.:54201 9 783222
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Mittel sind im Haushaltsplan 2005 bei Haushaltsstelle 54201 9 783222
eingeplant
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt - vorbehaltlich der Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe
durch den Kreistag - der Vorplanung zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zu.
Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
Seite - 2 Begründung:
Die Verwaltung hat für die Ortsdurchfahrt Wahlen eine Vorplanung erstellen lassen. Die Ausgangssituation stellte sich wie folgt dar:
Die Ortsdurchfahrt Wahlen liegt im überörtlichen Straßennetz zwischen der L 22 von Krekel nach
Urft und der L 204 von Milzenhäuschen nach Bahrhaus bzw. der L 205 von Marmagen nach Nettersheim. Der Ausbauabschnitt beginnt auf Höhe der festgesetzten Ortsdurchfahrt aus Richtung
Diefenbach und endet am Ortsausgang Richtung Marmagen. Der Abschnitt erstreckt sich über
eine Länge von 935 m. Es ist nahezu geschlossene Wohnbebauung vorhanden.
Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die
fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit.
Im Jahr 2004 wurde ein Sicherheitsaudit für die Ortsdurchfahrt erstellt. Im Wesentlichen wurden
folgende Empfehlungen gegenüber bisher erarbeiteten Planungen gegeben:
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o
Aufgrund der beidseitigen Wohnbebauung sollten durchgängig beidseitige Gehwege für
Fußgänger angeboten werden.
Das heutige Mischungsprinzip sollte nur auf dem räumlich engen Innerortsbereich angewendet werden; auf Abschnitten mit ausreichenden Flächenverhältnissen sind Hochborde
vorzusehen.
Die Übergänge vom Trennungs- zum Mischungsprinzip sollten verdeutlicht werden.
Die Sichtverhältnisse sollten geprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt
werden.
Für die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit soll Sorge getragen werden. Im Mischprinzipbereich wird die Anordnung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als sinnvoll
erachtet.
Die vorgegebenen Hinweise wurden bei der nun vorliegenden Planung berücksichtigt. Hierbei
wurde neben der Leistungsfähigkeit der Straße mit Hinblick auf die Erschließungsfunktion der
Ortsdurchfahrt insbesondere auch auf die Sicherheit des Fußgängerverkehrs und die Gestaltung
des Ortsbildes Wert gelegt. Es ergaben sich somit folgende Änderungsschwerpunkte:
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Trennen der Verkehrsarten
Schaffen von Schutzräumen für Fußgänger
Verbesserung der Übersichtlichkeit durch Umgestaltung der Knotenpunkte und Bushaltestellen
Verdeutlichung des Ortseingangs aus Richtung Gillenberg zur Geschwindigkeitsreduzierung
Das Planungsergebnis stellt sich wie folgt dar:
Von Gillenberg kommend wird die Geschwindigkeit des in die Ortslage einfahrenden Kfz-Verkehrs
durch eine doppelseitige Fahrbahnverengung reduziert. Hierdurch ist gleichzeitig die Hervorhebung des Übergangs auf den Innerortsbereich gegeben.
Die Ortsdurchfahrt soll ab hier gemäß Regelquerschnitt 1 (siehe Anlage) mit einer Fahrbahnbreite
von 5,50 m (Begegnungsfall LKW/PKW) und durch Hochborde abgetrennte beidseitige Gehwege
ausgebaut werden. Abhängig von Grunderwerbsverhandlungen ist die Durchführung dieses Querschnitts bis zum Kreuzungsbereich Rosenstraße/Klosterstraße beabsichtigt.
Ab der Kreuzung Rosenstraße/Klosterstraße ist aufgrund vorhandener Zwangspunkte unter Beibehaltung beidseitige Gehwege nur noch ein Fahrbahnbreitenmaß von 4,00 m möglich (siehe
hierzu Regelquerschnitt 2 der Anlagen). Dies entspricht dem Begegnungsverkehr PKW/PKW unter
beengten Verhältnissen. Für die Begegnung größerer Fahrzeuge sind die Gehwege durch Über-
Seite - 3 fahren der abgesenkten Rundbordsteine mitzubenutzen. Dennoch werden dem Fußgänger die den
Verhältnissen entsprechenden bestmöglichen Schutzräume angeboten.
Der Querschnitt muss bis zur Einmündung Raiffeisenstraße beibehalten werden. Ab hier bis zur
Kreuzung Südstraße/Rosenstraße kann abhängig von dem Ergebnis der Grunderwerbsverhandlungen wieder eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit Hochborden (Regelquerschnitt 1) angeboten
werden.
Der letzte Abschnitt von der Kreuzung „Südstraße/Rosenstraße“ bis zum Ortsausgang Richtung
Marmagen kann gemäß Regelquerschnitt 1 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m gebaut werden.
Am Ortsausgang Richtung Marmagen ist keine geschwindigkeitsmindernde Maßnahme vorgesehen, da der Ortseingangsbereich hinter einer Kuppe liegt und zusätzliche Einbauten eher verkehrsgefährdend wären. Wie Beobachtungen zeigen, ist aufgrund der vorhergehenden engen Radienfolge und der Steigungsstrecke an dieser Stelle jedoch auch nicht mit häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen.
Am 25. November 2004 fand in Wahlen einer Bürgerversammlung zur Vorstellung der o.g. Planung statt. Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden so weit wie möglich bei der Erarbeitung
der Entwurfsplanung berücksichtigt.
Nach Kostenschätzungen belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme auf 856.000,- €. Auf
die Gehweganlagen entfallen hiervon 212.000,- €. Bezüglich der Gehweganlagen ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Kall abzuschließen. Die Baumaßnahme wurde gemäß Einplanungsgespräch für das Jahr 2006 im Ausbauprogramm eingeplant.
Zur Sicherstellung der Finanzen ist ein Finanzierungsantrag nach GVFG bei der Bezirksregierung
Köln vorzulegen. Daher wird vorgeschlagen, der Vorplanung zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt
Wahlen zuzustimmen damit die Verwaltung die Entwurfsplanung erstellen kann.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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