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Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 60, Ausbau Ortsdurchfahrt Wahlen hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 60, Ausbau Ortsdurchfahrt Wahlen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 60, Ausbau Ortsdurchfahrt Wahlen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 67/2005 18.02.2005 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Kreisstraße 60, Ausbau Ortsdurchfahrt Wahlen hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Haush.-St.:54201 9 783222 Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Mittel sind im Haushaltsplan 2005 bei Haushaltsstelle 54201 9 783222 eingeplant Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt - vorbehaltlich der Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe durch den Kreistag - der Vorplanung zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zu. Der Kreistag beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung. Seite - 2 Begründung: Die Verwaltung hat für die Ortsdurchfahrt Wahlen eine Vorplanung erstellen lassen. Die Ausgangssituation stellte sich wie folgt dar: Die Ortsdurchfahrt Wahlen liegt im überörtlichen Straßennetz zwischen der L 22 von Krekel nach Urft und der L 204 von Milzenhäuschen nach Bahrhaus bzw. der L 205 von Marmagen nach Nettersheim. Der Ausbauabschnitt beginnt auf Höhe der festgesetzten Ortsdurchfahrt aus Richtung Diefenbach und endet am Ortsausgang Richtung Marmagen. Der Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von 935 m. Es ist nahezu geschlossene Wohnbebauung vorhanden. Die wesentlichen Mängel des o.g. Straßenabschnitts sind der schlechte Fahrbahnzustand, die fehlende Trennung zwischen Kfz und Fußgängerverkehr sowie die schlechte Übersichtlichkeit. Im Jahr 2004 wurde ein Sicherheitsaudit für die Ortsdurchfahrt erstellt. Im Wesentlichen wurden folgende Empfehlungen gegenüber bisher erarbeiteten Planungen gegeben: o o o o o Aufgrund der beidseitigen Wohnbebauung sollten durchgängig beidseitige Gehwege für Fußgänger angeboten werden. Das heutige Mischungsprinzip sollte nur auf dem räumlich engen Innerortsbereich angewendet werden; auf Abschnitten mit ausreichenden Flächenverhältnissen sind Hochborde vorzusehen. Die Übergänge vom Trennungs- zum Mischungsprinzip sollten verdeutlicht werden. Die Sichtverhältnisse sollten geprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden. Für die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit soll Sorge getragen werden. Im Mischprinzipbereich wird die Anordnung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als sinnvoll erachtet. Die vorgegebenen Hinweise wurden bei der nun vorliegenden Planung berücksichtigt. Hierbei wurde neben der Leistungsfähigkeit der Straße mit Hinblick auf die Erschließungsfunktion der Ortsdurchfahrt insbesondere auch auf die Sicherheit des Fußgängerverkehrs und die Gestaltung des Ortsbildes Wert gelegt. Es ergaben sich somit folgende Änderungsschwerpunkte: o o o o Trennen der Verkehrsarten Schaffen von Schutzräumen für Fußgänger Verbesserung der Übersichtlichkeit durch Umgestaltung der Knotenpunkte und Bushaltestellen Verdeutlichung des Ortseingangs aus Richtung Gillenberg zur Geschwindigkeitsreduzierung Das Planungsergebnis stellt sich wie folgt dar: Von Gillenberg kommend wird die Geschwindigkeit des in die Ortslage einfahrenden Kfz-Verkehrs durch eine doppelseitige Fahrbahnverengung reduziert. Hierdurch ist gleichzeitig die Hervorhebung des Übergangs auf den Innerortsbereich gegeben. Die Ortsdurchfahrt soll ab hier gemäß Regelquerschnitt 1 (siehe Anlage) mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m (Begegnungsfall LKW/PKW) und durch Hochborde abgetrennte beidseitige Gehwege ausgebaut werden. Abhängig von Grunderwerbsverhandlungen ist die Durchführung dieses Querschnitts bis zum Kreuzungsbereich Rosenstraße/Klosterstraße beabsichtigt. Ab der Kreuzung Rosenstraße/Klosterstraße ist aufgrund vorhandener Zwangspunkte unter Beibehaltung beidseitige Gehwege nur noch ein Fahrbahnbreitenmaß von 4,00 m möglich (siehe hierzu Regelquerschnitt 2 der Anlagen). Dies entspricht dem Begegnungsverkehr PKW/PKW unter beengten Verhältnissen. Für die Begegnung größerer Fahrzeuge sind die Gehwege durch Über- Seite - 3 fahren der abgesenkten Rundbordsteine mitzubenutzen. Dennoch werden dem Fußgänger die den Verhältnissen entsprechenden bestmöglichen Schutzräume angeboten. Der Querschnitt muss bis zur Einmündung Raiffeisenstraße beibehalten werden. Ab hier bis zur Kreuzung Südstraße/Rosenstraße kann abhängig von dem Ergebnis der Grunderwerbsverhandlungen wieder eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit Hochborden (Regelquerschnitt 1) angeboten werden. Der letzte Abschnitt von der Kreuzung „Südstraße/Rosenstraße“ bis zum Ortsausgang Richtung Marmagen kann gemäß Regelquerschnitt 1 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m gebaut werden. Am Ortsausgang Richtung Marmagen ist keine geschwindigkeitsmindernde Maßnahme vorgesehen, da der Ortseingangsbereich hinter einer Kuppe liegt und zusätzliche Einbauten eher verkehrsgefährdend wären. Wie Beobachtungen zeigen, ist aufgrund der vorhergehenden engen Radienfolge und der Steigungsstrecke an dieser Stelle jedoch auch nicht mit häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen. Am 25. November 2004 fand in Wahlen einer Bürgerversammlung zur Vorstellung der o.g. Planung statt. Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden so weit wie möglich bei der Erarbeitung der Entwurfsplanung berücksichtigt. Nach Kostenschätzungen belaufen sich die Gesamtbaukosten der Maßnahme auf 856.000,- €. Auf die Gehweganlagen entfallen hiervon 212.000,- €. Bezüglich der Gehweganlagen ist eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Kall abzuschließen. Die Baumaßnahme wurde gemäß Einplanungsgespräch für das Jahr 2006 im Ausbauprogramm eingeplant. Zur Sicherstellung der Finanzen ist ein Finanzierungsantrag nach GVFG bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Daher wird vorgeschlagen, der Vorplanung zum Ausbau der K 60, Ortsdurchfahrt Wahlen zuzustimmen damit die Verwaltung die Entwurfsplanung erstellen kann. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)