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Vorlage (Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Vorlage (Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.03.2008 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-27/2008 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 10.04.2008 Gemeinderat am 24.04.2008 - öffentlich - Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß Begründung: Nach den Maßgaben des Kommunalwahlgesetzes können die Gemeinden spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode der Räte (also bis 20.07.2008) die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6 reduzieren. Von der Möglichkeit hat der Rat Gebrauch gemacht und um 4 Vertreter verringert. Die beschlossene Satzung hat nach wie vor Gültigkeit und unterliegt keinem Fristablauf. Seitens der Verwaltung wird aber die umfangreiche Reformation des Kommunalrechts und des Kommunalwahlrechts zum Anlass genommen, erneut auf die Möglichkeit hinzuweisen. Im Hinblick darauf, dass die Toleranzen für die Abweichung von den Durchschnittsgrößen bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke von 33 1/3 auf 25 % verändert wurden, ergibt sich bei der Wahlbezirkseinteilung ein anderes Bild als bei Vorwahlen. Die vier verschiedenen Möglichkeiten (32, 30, 28 und 26 Ratsmitglieder) sind in den anliegenden Rechenbeispielen dargestellt. Die maßgebende Bevölkerungszahl für die Berechnung der Durchschnitte ist die, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit durch das LDS veröffentlicht wurde. In den Beispielen wurde mit der Zahl nach dem Stand vom 30.06.2007 gerechnet. Auch die Verknüpfung von Orten bzw. Ortsteilen ist nur beispielhaft. Jede andere Variante, die sich im Rahmen der Ober- und Untergrenze verhält, ist möglich. Die endgültige Einteilung des Wahlgebietes ist die Aufgabe des Wahlausschusses, spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.02.2009) . Beschlussvorschlag: Alternative A Die Satzung wird nicht verändert und behält ihre Gültigkeit. Alternative B Die Satzung wird verändert. Die Zahl der zu wählenden Vertreter soll ____ betragen. Im Falle der Alternative B wird zur Ratssitzung ein Satzungsentwurf vorgelegt.