Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
10 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.03.2008
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-27/2008
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 10.04.2008
Gemeinderat am 24.04.2008
- öffentlich -
Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der
Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Nach den Maßgaben des Kommunalwahlgesetzes können die Gemeinden spätestens 15
Monate vor Ablauf der Wahlperiode der Räte (also bis 20.07.2008) die Zahl der zu
wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6 reduzieren. Von der Möglichkeit hat der Rat
Gebrauch gemacht und um 4 Vertreter verringert. Die beschlossene Satzung hat nach
wie vor Gültigkeit und unterliegt keinem Fristablauf. Seitens der Verwaltung wird aber die
umfangreiche Reformation des Kommunalrechts und des Kommunalwahlrechts zum
Anlass genommen, erneut auf die Möglichkeit hinzuweisen.
Im Hinblick darauf, dass die Toleranzen für die Abweichung von den
Durchschnittsgrößen bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke von 33 1/3 auf
25 % verändert wurden, ergibt sich bei der Wahlbezirkseinteilung ein anderes Bild als bei
Vorwahlen.
Die vier verschiedenen Möglichkeiten (32, 30, 28 und 26 Ratsmitglieder) sind in den
anliegenden Rechenbeispielen dargestellt. Die maßgebende Bevölkerungszahl für die
Berechnung der Durchschnitte ist die, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit durch
das LDS veröffentlicht wurde. In den Beispielen wurde mit der Zahl nach dem Stand vom
30.06.2007 gerechnet. Auch die Verknüpfung von Orten bzw. Ortsteilen ist nur
beispielhaft. Jede andere Variante, die sich im Rahmen der Ober- und Untergrenze
verhält, ist möglich. Die endgültige Einteilung des Wahlgebietes ist die Aufgabe des
Wahlausschusses, spätestens acht Monate vor Ablauf der Wahlperiode (20.02.2009) .
Beschlussvorschlag:
Alternative A
Die Satzung wird nicht verändert und behält ihre Gültigkeit.
Alternative B
Die Satzung wird verändert. Die Zahl der zu wählenden Vertreter soll ____ betragen.
Im Falle der Alternative B wird zur Ratssitzung ein Satzungsentwurf vorgelegt.