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Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe - Sachstandsbericht -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
19.10.10, 12:07
Aktualisiert
19.10.10, 12:07
Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe
- Sachstandsbericht -) Beschlussvorlage (Übernahme der Aufgaben als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8170/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 28.09.2010 Betreff: Übernahme der Aufgaben als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe - Sachstandsbericht - Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 21.09.2010 wurde im Beratungsverlauf des TOP 4 `Änderung des Stellenplanes zum 01.11.2010 aufgrund der Übernahme von Aufgaben im Zuge der Anerkennung als mittlere kreisangehörige Stadt´ die Verwaltung beauftragt, Kontakt zum Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit dem Ziel der reibungslosen Aufgabenübernahme aufzunehmen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, für die kommende Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses einen Sachstandsbericht bezüglich der geplanten Aufgabenübernahme zu erstellen. Ursächlich für den v. g. Beratungsverlauf war die - offensichtlich - in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses [JHA] des Rhein-Erft-Kreises am 08.09.2010 getätigte Aussage, dass dort am 03.11.2010 die letzte Sitzung des JHA stattfinde. Ein Vorwegabzug aus Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung stellt die Verwaltung nachfolgend zunächst - stichwortartig den Verfahrensablauf chronologisch dar: 17.03.2009 Beschlussfassung des Stadtrates - Antragstellung gem. § 4 II GO NW auf Bestimmung zur `mittleren kreisangehörigen Stadt´ beim Innenministerium NRW 15.05.2009 Stellung des o. a. Antrages a. d. D. an das Innenministerium NRW 23.06.2009 Ergänzende Beschlussfassung des Stadtrates - Bereitschaft sämtliche mit der Bestimmung zur `mittleren kreisangehörigen Stadt´ verbundenen Verpflichtungen zu übernehmen, so auch Antragstellung gem. § 2 AG-KJHG zur Bestimmung zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe 26.06.2009 Nachreichen der Unterlagen a. d. D. an das Innenministerium NRW 14.09.2009 Sitzung Arbeitskreis [AK] `Aufgabenübergang´, bestehend aus Vertretern des RheinErft-Kreises [Personal/ Organisationsabteilung, Jugendamt, Bauordnung] und der Stadt Bedburg; Themenschwerpunkte waren Personalübernahmen, Erziehungsberatungsstelle, Dienstleistungsverträge 27.10.2009 Bestimmung zur `mittleren kreisangehörigen Stadt´ im Gesetz- und Verordnungsblatt mit Wirkung vom 01.01.2011 28.10.2009 Sitzung des AK `Aufgabenübergang´; Vertiefung v. g. Themenbereiche, Festlegung der weiteren Vorgehensweise [interne Abstimungsgespräche Bedburg ./. Elsdorf] 02.02.2010 Abstimmungsgespräch zum Übergang von Aufgaben der Jugendhilfe und der Jugendpflege [Landrat, Bürgermeister, Staatssekretätin im MGFFI, Frau Dr. GierdenJülich] 03.03.2010 Abstimmungesgespräch mit der Gemeindeverwaltung Elsdorf 08.03.2010 Antragstellung auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe gem. §§ 69 II SGB VIII, 2 I S. 1 AG-KJHG NRW zum 01.01.2011 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW [Verzögerung aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassung; Innenministerium NRW vertrat zunächst die Rechtsauffassung, dass Antrag erst dann gestellt werden könne, wenn Bedburg mittlere kreisangehörige Gemeinde sei] 22.03.2010 Weiterleitung des Antrages an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW durch den Rhein-Erft-Kreis mit positiver Stellungnahme 11.05.2010 Gemeinsames Schreiben der Bürgermeister der Gemeinde Elsdorf und Stadt Bedburg bezüglich des aktuellen Sachstandberichts zur beantragten Übernahme der Aufgaben als `örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe´ an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW a. d. D. 20.05.2010 Weiterleitung des v. g. Schreibens durch den Landrat mit dem Hinweis, dass trotz zwischenzeitlich geführter Gespräche kein Einvernehmen bezüglich eventueller Personalübergänge erzielt werden konnte 02.06.2010 Abstimmungsgespräch mit der Gemeindeverwaltung Elsdorf [vorrangig betreffend der Installation der Erziehungsberatungsstelle] Beschlussvorlage WP8-170/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 17.06.2010 Gemeinsames Schreiben der Bürgermeister der Gemeinde Elsdorf und Stadt Bedburg an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises bezüglich Rechtsauffassung [Einvernehmen ./. Benehmen] 23.06.2010 Hospitation einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung im Jugendamt des Rhein-ErftKreises 28.06.2010 Abstimmungsgespräch `runder Tisch Jugendamt´ betreffend Personalübergang [Elsdorf, Bedburg, Rhein-Erft-Kreis]; grundsätzliches Einvernehmen wurde durch Herrn Dez. Cremer signalisiert, es wurde jedoch vereinbart, zunächst die Vorstellungsgespräche der Gemeinde Elsdorf abzuwarten 15.07.2010 Abstimmungespräch `runder Tisch Jugendamt´ [Elsdorf, Bedburg, Rhein-Erft-Kreis]; Konsens hinsichtlich des Personalübergangs und des bestehenden Einvernehmens für Elsdorf und Bedburg 02.08.2010 Telefonische Mitteilung des REK [Personalamt]; Bedenken seien ausgeräumt, derzeit werde die Zuständigkeit beim REK für die Erteilung des Einvernehmens geprüft [Landrat/ Kreistag] 09.09.2010 Personalausschuss des REK; Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens im Genehmigungsverfahren ggü. dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW [MAGS] 10.09.2010 Schriftliche Erklärung des Einvernehmens und Befürwortung der Anträge der Gemeinde Elsdorf und der Stadt Bedburg auf Bestimmung zur örtlichen Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe 22.09.2010 Telefonische Nachfrage beim MAGS zum aktuellen Sachstand; Antrag liege lediglich per Fax vor, die zwingend erforderliche Stellungnahme der Bez.-reg. indes noch nicht, so dass noch keine Berabeitung erfolgen konnte. Zur angefragten Zeitschiene konnte keine Aussage getroffen werden; es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass auch das Inneministerium NRW eingeschaltet werden müsse. 24.09.2010 Schreiben des Bürgermeisters an den Landrat [s. Anlage] Die Verwaltung weist darauf hin, dass die o. a. Darstellung nicht abschließend ist; so haben im gesamten Zeitraum, spätestens seit dem 14.09.2009, zahlreiche Abstimmungsgespräche auf Ebene der Fachabteilungen [Rhein-Erft-Kreis, Bedburg und Gemeinde Elsdorf] stattgefunden. Wie dem aufgezeigten Verfahrensablauf eindeutig zu entnehmen ist, hätte - nachdem spätestens seit dem 15.07.2010 Konsens über das Einver-/ Benehmen bestand - bereits im Juli die Erklärung des Rhein-Erft-Kreises ggü. dem MAGS erteilt werden können. Trotz mehrfacher Gespräche und Nachfragen ist diese erst rd. zwei Monate später erfolgt; die Verwaltung wird in der Sitzung über die Rückäußerung des Landrates zu den im Schreiben vom 24.09.2010 gestellten Fragen berichten. Bezüglich des seitens Frau Steinhäuser angeforderten Sachstandsberichts verweist die Verwaltung vollinhaltlich auf TOP 8 [WP8-103/2010] der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am 29.06.2010; in dieser Sitzung hatte die Verwaltung den Fachausschuss dezidiert über die jeweiligen Verfahrensschritte [Antragstellung, Installation des Arbeitskreises `Aufgabenübergang´, Personalsituation, pädagogische Dienstleistungsverträge, Erziehungsberatung und Jugendhilfeausschuss] informiert. Wie bereits in der Vorlage ausgeführt, ist Basis für die Arbeit im Jugendhilfeausschuss die Satzung des Jugendamtes, die vergleichbar der Haushaltssatzung eine eine sog. Pflichtsatzung darstellt. Diese ist nach dem Kommunalverfassungsrecht von der Vertretungskörperschaft [Rat] zu erlassen und für die Geschäftsführung des Jugendamtes und die Tätigkeit des Jugendhilfeausschusses verbindlich; geregelt wird in der Satzung u. a. Aufbau, Zuständigkeit und Aufgaben des Jugendamtes, wie auch die Zusammensetzung [Mitglieder] des Jugendhilfeausschusses. Die Satzung wird derzeit verwaltungsseitig erstellt; beabsichtigt ist, diese in der Sitzung des Rates am 26.10.2010 zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlussvorlage WP8-170/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.09.2010 ----------------------------------Kramer gesehen Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-170/2010 Seite 4