Daten
Kommune
Bedburg
Größe
50 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
18.11.10, 18:02
Aktualisiert
18.11.10, 18:02
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Niederschrift
über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und
Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus
Kaster, am Mittwoch, den 29.09.2010.
Anwesend waren
a) von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU
• Herr Dieter Koehl von der CDU
• Herr Helmut Breuer von der SPD
• Herr Leonhard Koehlen von der FWG
• Herr Franz Anderhalten vom NABU,
Herr Mitter von der FDP hat an dem Termin nicht teilgenommen.
b) von der Verwaltung
Albert Zimmermann
Willi Zimmermann und
Stadtamtfrau Angelika Metzmacher
1. Antrag auf Beseitigung eines Baumes sowie Rückschnitt von Ahornbäumen
auf dem Gelände des Kindergartens Burgundische Straße
Frau Hassel als Leiterin des Kindergartens Burgundische Straße beantragt die Beseitigung eines Baumes sowie den Rückschnitt von Ahornbäumen auf dem Gelände
des Kindergartens. Durch die Bäume wird die Nutzung der Freifläche stark beeinträchtigt und es besteht eine Gefahr für die spielenden Kinder durch herunterfallende
Äste und Blätter.
Frau Hassel teilte den Mitgliedern der Baumschutzkommission mit, welche Bäume
ihrer Meinung nach eine Gefahr darstellen. Hierbei handelt es sich um den mehrstämmigen Acer saccharum und einen kleineren daneben stehenden Baum. Im weiteren Verlauf zum Weg am Sportplatz stehen noch zwei Linden, und unmittelbar am
Weg stehen mehrere Ahornbäume.
Der mehrstämmige Zuckerahorn ragt mit seiner Krone über das Dach des Kindergartens und verursacht regelmäßig Verstopfungen der Entwässerung. Es wurde festgestellt, dass der Baum krank ist und somit wurde einstimmig der Beseitigung zugestimmt. Der daneben stehende Baum und die beiden Linden sollen stark eingekürzt
werden.
Bei dem mittleren Bergahorn am Weg zum Sportplatz besteht die Vermutung, dass
dieser Baum die Cryptostroma-Rindenkrankheit hat. Der Baum ist umgehend zu untersuchen. Sollte der Baum befallen sein ist unverzüglich die Beseitigung vorzunehmen.
Im vorderen Bereich zur Burgundischen Straße gelegen teilte Frau Hassel mit, dass
der zweite Baum unmittelbar auf einer Wasserleitung und einem Kanal steht. Hier
wird befürchtet, dass durch das Wurzelwerk des Baumes diese Leitungen Schaden
nehmen können. Es wurde einstimmig der Beseitigung dieses Baumes zugestimmt.
Herr Zimmermann regte an, ob im gleichen Zuge auch die anderen beiden Bäume,
die ebenfalls auf der Kanalleitung stehen beseitigt werden sollen. Lediglich der Baum
im Eingangsbereich soll erhalten werden. Dem wurde zugestimmt.
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Frau Hassel sprach die Kostenübernahme an. Ihr wurde angeraten einen entsprechenden Antrag an den Bürgermeister zu stellen.
Da Frau Hassel bei der Entscheidung zugegen war, wurde auf eine Bescheiderteilung verzichtet.Durch den Bürgermeister wurde die Zusage erteilt, bei der Beseitigung der Bäume mit Bauhof und freiwilliger Feuerwehr behilflich zu sein.
2. Beseitigung von Eichen und weiteren Bäumen auf dem Friedhof in Kaster,
Feld G
Frau Fassbender hat gemeinsam mit weiteren Nutzungsberechtigten der umliegenden Grabstellen auf dem Friedhof in Kaster, Feld G, Reihe XI, Grabstelle Nr. 14-15,
den Antrag gestellt, die in unmittelbarer Nähe stehenden Eichen einem extrem starken Rückschnitt zu unterziehen, sowie eine Eibe und weitere Bäume in Nähe des
Einzelgrabes Radke zu beseitigen.
Frau Fassbender war auf dem Friedhof anwesend und übermittelte ihr Anliegen an
die Mitglieder des Arbeitskreises. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein starker
Rückschnitt der drei Eichen sowie von zwei Eschen durchgeführt werden soll.
Frau Fassbender wurde darüber informiert, dass drei Eichen und zwei Eschen in Bereich der angegebenen Grabstätten zurückgeschnitten werden. Sie wurde gebeten,
die weiteren Antragsteller hierüber zu informieren.
Herr Anderhalten bat um Überprüfung der Einfriedung des Grundstücks Steifensandstraße 80/Ecke Friedlandstraße. Durch die Nadelbaumhecke wird die eigene Grundstücksgrenze erheblich überschritten und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Mitglieder des Ausschusses beauftragen die Verwaltung den Eigentümer
(Rosetta Gerlando und Ewald Maria Struggl) aufzufordern, einen Rückschnitt der
Hecke vorzunehmen.
Frau Fassbender wurde darüber informiert, dass drei Eichen und zwei Eschen in Bereich der angegebenen Grabstätten zurückgeschnitten werden. Sie wurde gebeten,
die weiteren Antragsteller hierüber zu informieren.
3. Starker Rückschnitt von Bäumen auf dem ehemaligen Spielplatz Meßweg zur
Morkener Straße
Herr Dieter Müller bittet mit Schreiben vom 07.07.2010 um einen starken Rückschnitt
der Bäume und Sträucher auf dem ehemaligen Spielplatz am Fußweg vom Meßweg
aus. Außerdem bittet Herr Müller um eine Grundsäuberung sowie eine regelmäßige
Pflege der Anlage. Es bleibt zu prüfen, ob diese Fläche den Anwohnern in Patenschaft angeboten werden kann, oder welche Nutzung hier sonst in Frage kommt.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Baumschutz waren sich einig, dass hier eine
Grundsäuberung, sowie ein starker Rückschnitt erfolgen muss. Insbesondere der
Grünstreifen, der an die Grundstücke zum Meßweg angrenzt ist großzügig freizuschneiden.
Von der Größe des Grundstücks könnte hier ein weiteres Haus gebaut werden. Die
Schützenbruderschaft hatte seinerzeit bereits Interesse an dem Grundstück bekundet, um hier eine Lagerhalle zu errichten. Es soll nun geprüft werden, ob dieses
Grundstück zu einem Baugrundstück gemacht werden kann und dann soll eine Veräußerung durch die Stadt Bedburg erfolgen.
Herr Müller wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Arbeitskreis beschlossen
hat, eine Grundsäuberung der Fläche durchzuführen, sowie ein Rückschnitt der
Sträucher vorzunehmen, insbesondere der Grünstreifen, der an die Grundstücke
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zum Meßweg angrenzt, wird großzügig frei geschnitten. Des weiteren wird geprüft,
ob die Fläche der Bebauung zugeführt werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass
eine Bebauung nicht möglich ist.
4. Fällung eines Baumes im Grünstreifen am Fußweg parallel zur AugustMacke-Straße in Höhe Haus-Nr. 32
Herr Peter Becker bittet um Überprüfung und ggfls. um Beseitigung des Baumes im
o.a. Grünstreifen. Der Grünstreifen ist den angrenzenden Eigentümern zur Pacht angeboten worden. Herr Becker gibt an, dass der Baum einen hohlen Stamm hat.
Es wurde festgestellt, dass die Hainbuche von innen faul ist. Daher ist der Baum zu
beseitigen. Da der Grünstreifen an die Eigentümer verpachtet ist, bleibt zu klären,
wer für die Beseitigung des Baumes zuständig ist. Es wurde vorgeschlagen, dem
Eigentümer die Erlaubnis zum Fällen zu erteilen und ihm das Holz zu überlassen.
Herr Becker wurde darüber informiert, dass der Baum beseitigt werden muss, da er
nicht mehr verkehrssicher ist. Da die Fläche an Herrn Becker verpachtet ist, wurde
gleichzeitig gebeten, ein Zutrittsrecht auf das Gelände zwecks Fällung des Baumes
zu erteilen.
Herr Zimmermann wies im weiteren Verlauf darauf hin, dass die Zierkirschbäume auf
der St.-Rochus-Straße stark zurückgeschnitten werden. Der Rückschnitt wird ähnlich
durchgeführt werden, wie bei den Linden „Am Anger“.
Ebenfalls wies Herr Zimmermann darauf hin, dass ein Teil der Anlieger an der Gustav-Heinemann-Straße den angrenzenden Grünstreifen in Patenschaft habe. Diese
Flächen sind in einem sehr gepflegten Zustand. Es soll versucht werden, die übrigen
Flächen ebenfalls in Patenschaft zu vergeben.
5. Starker Rückschnitt von Bäumen auf der Grünfläche hinter dem Grundstück
Talstraße 42 a und der angrenzenden grünen Hohle
Herr Helmut Prick, wohnhaft in Bedburg, Talstraße 42 a, hat beantragt die Bäume
hinter seinem Grundstück stark zurückzuschneiden. Die Bäume sind im Laufe der
Jahre so hoch gewachsen, dass eine Nutzung der Räumlichkeiten nur bei Lampenlicht möglich ist. Ebenso ist eine Sonneneinstrahlung des Grundstücks kaum noch
gegeben.
Vom Arbeitskreis wurde die angesprochene Beeinträchtigung durch die hohen Bäume zunächst angezweifelt, da die Bäume nordöstlich vom besagten Grundstück stehen. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben dennoch einem starken Rückschnitt
der Bäume zugestimmt, da bereits im letzten Jahr in Höhe des Spielplatzes an der
„Grünen Hohle“ ein Rückschnitt der Bäume vorgenommen wurde.
Herr Prick wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Rückschnitt in der Grünanlage durchgeführt wird.
6. Beseitigung vom Bäumen am Fußweg „Grüne Hohle“
Die Biologin und Heilpraktikerin, Frau Schmehl-Amelmann, wohnhaft in Bedburg,
Brunnenstraße 69, hat beantragt, Bäume am Fußweg Grüne Hohle, die unmittelbar
an ihr Grundstück grenzen zu beseitigen. Sie beabsichtigt eine Umgestaltung des
Grundstücks dahingehend, dass ein Kräutergarten von Frau Schmehl-Amelmann
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angelegt wird und dieser zeitweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und
von ihr erklärt wird. Dafür ist sie bereit, die Patenschaft über die Fläche zu übernehmen.
Frau Schmehl-Amelmann ist zum Termin hinzugekommen und hat ausführlich berichtet, wie sie sich die Umgestaltung vorstellt. Sie beabsichtigt nach Aufbereitung
der Fläche hier medizinisch-verwertbare Nutzpflanzen anzupflanzen und später Führungen durch die Fläche anzubieten mit integrierten Info-Abenden.
Die Aufbereitung der Fläche soll nach Möglichkeit folgendermaßen erfolgen:
Die großen Bäume sollen grundsätzlich erhalten bleiben, lediglich ein Einkürzen sollte ggfls. erfolgen. Das Strauchwerk soll komplett beseitigt werden. Nach Möglichkeit
soll ein Tisch mit Stühlen in der Anlage aufgestellt werden, damit hier evtl. Arbeiten
mit den Naturkräutern ausgeführt werden können. Frau Schmehl-Amelmann möchte
auch gerne die Anlage dann einzäunen, damit kein Schaden angerichtet werden
kann. Die angrenzende Böschung soll in der städtischen Pflege bleiben.
Da Frau Schmehl-Amelmann bereit ist hier die Patenschaft über die Fläche zu übernehmen hat der Arbeitskreis Baumschutz sich einstimmig für die Umgestaltung der
Fläche ausgesprochen. Es bleibt verwaltungsseitig zu prüfen, ob die Fläche in Patenschaft vergeben wird oder ob ein Pachtvertrag, ähnlich wie im Grünstreifen August-Macke-Straße, in Frage kommt.
Herr Albert Zimmermann hat in einem weiteren Ortstermin die weitere Vorgehensweise zwecks Herrichtung der Grünanlage besprochen.
Herr Zimmermann wies im weiteren Verlauf der Bereisung darauf hin, dass für Königshoven ein Umwandlungsplan bestehe. Da zwischenzeitlich mehrere Ahornbäume eine gefährliche Schräglage haben und damit drohen um zu kippen, wird hier
sukzessive der weitere Austausch dieser Bäume vorgenommen.
An der Straße zum Weiler Hohenholz von Köngishoven aus müssen in der Windschutzhecke 4 windbruchgefährdete Weiden beseitigt werden.
7. Grünstreifen in Bedburg, Dr.-Hubert-Lesaar-Straße 17 - 27
Von Seiten der Stadt Bedburg wird um Zustimmung zum Rückschnitt der Grenzbepflanzung hinter den Grundstücken, Dr.-Hubert-Lesaar-Straße 17-27 (entlang des
Baches) gebeten. Hier hat ein Grundstück einen neuen Eigentümer bekommen, der
die Beseitigung bzw. den Rückschnitt beantragt.
Es bleibt ferner abzuklären, ob hier eine vereinzelte Entfernung von Buschwerk und
der Erhalt der Bäume oder ein genereller Rückschnitt erfolgen soll.
Die Mitglieder des Arbeitskreises haben sich für eine Beseitigung des Buschwerkes
im Grünstreifens und den Rückschnitt der großen Bäume entlang der Grundstücke
ausgesprochen. Hier soll nur eine Beseitigung des hinterliegenden Grüns erfolgen,
wenn die Grundstückseigentümer ein Betretungsrecht anlässlich der Beseitigung einräumen. Von der anderen Seite des Baches ist eine Beseitigung kaum möglich. Eine
Beseitigung von Grün an der anderen Seite des Baches ist nicht vorgesehen.
Die angrenzenden Grundstückseigentümer wurden über den Sachverhalt informiert
und gebeten dem Bauhof ein Zutrittsrecht nach Terminabsprache einzuräumen.
8. Beseitigung von zwei Ahornbäumen in der Martin-Flücken-Straße
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Herr Zimmermann teilte mit, dass zwei Ahornbäume auf dem Friedhof in der MartinFlücken-Straße gefällt werden müssen. Es bleibt zu klären, ob hier entsprechenden
Ersatz gepflanzt werden soll und welcher Ersatz hier in Frage kommt.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sprachen sich einstimmig für die Beseitigung der
Ahornbäume aus. Ebenfalls sollen die beiden Birken am Zugang zum Friedhof beseitigt werden. Es ist beabsichtigt diesen Friedhof aufzugeben. Bestattungen werden
hier seit Jahren nicht mehr vorgenommen. Da eine weitere Nutzung als Friedhof
nicht vorgesehen ist, wird auf eine Ersatzpflanzung verzichtet.
9. Beseitigung eines Baumes im Pflanzbeet in Bedburg, Im Kamp
Frau Mehring, wohnhaft in Bedburg, Im Kamp 5, beantragt erneut, den Baum im
Grünbeet vor Ihrem Grundstück zu beseitigen. Durch den Baum, der offensichtlich
ein Flachwurzler ist, werden die Bürgersteigplatten sowie die Beeteinfassung angehoben. Außerdem wird durch den Baum die Gartennutzung sehr stark beeinträchtigt.
Immer wieder müssen hier die Beeinträchtigungen durch das Anheben der Bürgersteigplatten vom Bauhof der Stadt Bedburg beseitigt werden. Außerdem hat Frau
Mehring, entgegen telefonischer Auskunft durch die FA. RWE AG, dass keine Beeinträchtigungen der Gasleitung durch das Wurzelwerk erfolgen, Angst vor Schäden
durch die Wurzeln an der Gasleitung.
Durch die Verwaltung wurde abgeklärt, dass nach Aussagen von RWE AG, keine
Schäden an den Leitungen durch das Wurzelwerk des Baumes zu befürchten ist. Da
es hier jedoch immer wieder zu Anhebungen der Straßenpflasterung, der Beeteinfassung und der Grundstückseinfassung kommt, haben sich die Mitglieder des Arbeitskreises für Baumschutz für eine Beseitigung des Baumes und des Beetes ausgesprochen. Frau Mehring ist jedoch aufzufordern in der Grünfläche hinter ihrem
Grundstück einen neuen Baum zu pflanzen.
Frau Mehring wurde die Zustimmung zur Beseitigung des Baumes und des Pflanzbeetes mitgeteilt.
Herr Breuer bat um das Befahren des Ortsteils Oppendorf. Er bat Herrn Zimmermann
um die Beseitigung des Grüns an den Parkplätzen zur Bachseite in der Straße „Zur
Gaulshütte“. Herr Zimmermann sagte eine umgehende Reinigung zu.
Im weiteren Verlauf wies Herr Breuer darauf hin, dass zwischen dem Weg in Nähe
des Grundstückes Haas, Hubertusstraße 6 und der Unterführung der Autobahn der
Gehwegbereich am angrenzenden Acker stark verschmutzt und mit Unkraut bewachsen ist. Nach Aussagen von Herrn Breuer ist Herr Kühl hier Eigentümer.
Die Verwaltung wird beauftragt den Eigentümer zu ermitteln und diesen aufzufordern, den Gehwegbereich zu reinigen.
Die Aufforderung an den Eigentümer ist zwischenzeitlich durch die Stadt ergangen.
10. Starker Rückschnitt eines Baumes auf dem Westfriedhof, Feld L, Nr. 17-18
Frau Königs pflegt das o.a. Grab ihrer Eltern. In dem Baum, der hinter der Grabstelle
steht, nisten immer wieder die Tauben. Die Stadt wird hier aufgefordert, die großen
Äste, die über die Grabstelle ragen zu beseitigen. Durch den Kot der Tauben wird
der Grabstein erheblich verschmutzt und in seinem Material angegriffen.
Die Beseitigung der großen Äste, die über die Grabstätte ragen, wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises einstimmig abgelehnt. Es ist nicht möglich einen Baum
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einseitig zurückzuschneiden. Da Herr Hübner/ Frau Königs ein Schild an der Grabstätte angebracht haben, dass das ungepflegte Aussehen der Grabstätte auf die Untätigkeit der Stadt Bedburg zurückzuführen sei, wird erneut um Prüfung gebeten, ob
der Baum hinter der o.a. Grabstätte beseitigt werden kann.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Baumschutz waren sich einig, dass eine Beseitigung des Baumes hier nicht in Frage kommt. Ebenfalls kann kein überhängender Ast
beseitigt werden, da durch die Einseitigkeit des Geästes dann die Gefahr des Umkippens bestehen würde.
11. Beseitigung einer Lärche auf dem Friedhof Bedburg-West, Feld N, Nr. 3-4,
sowie mehrerer Fichten
Die Lärche hinter der Grabstätte Rommerskirchen ist nach Feststellung von Herrn
Zimmermann in keinem guten Zustand und müsste beseitigt werden. Ebenso sind
Fichten in der Nähe der Leichenhalle zu beseitigen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises stimmten einstimmig einer Beseitigung der o.a.
Bäume zu.
12. Beseitigung von Bäumen auf dem Spielplatz in Bedburg, Muchhauser Straße
Die Stadt Bedburg beantragt auf dem Spielplatz an der Muchhauser Straße zwei
Bäume zu beseitigen. Bei den Bäumen handelt es sich um 2 Sorbus-Bäume.
Da die Sorbus-Bäume krank sind, stimmte der Arbeitskreis für Baumschutz und
Landschaftspflege einer Beseitigung einstimmig zu.
13. Beseitigung von zwei Hainbuchen in Bedburg, Schumannstraße 25
Herr Aretz, wohnhaft in Bedburg, Beethovenstraße 11, hat von der Deutschen Annigton das Objekt Beethovenstraße 11 gekauft. Zu diesem Objekt gehören auch die Garagen an der Schumannstraße. Herr Aretz hat nun Bedenken, dass durch die Hainbuchen, die unmittelbar an den Garagen stehen, der Baukörper der Garagen beschädigt wird und bittet daher um Beseitigung der Hainbuchen.
Nach Begutachtung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass sowohl die Buchen wie
auch die Garagen bereits seit Jahren so stehen und bisher keine Schäden am Garagenkörper aufgetreten sind.
Die Mitglieder des Arbeitskreises beschlossen daher einstimmig der Beseitigung der
zum Haus stehenden Hainbuche zuzustimmen. Nach Beseitigung ist dann ein Formschnitt der vorderen Hainbuche vorzunehmen.
Der Haus Vogelsang GmbH wurde die Erlaubnis zur Beseitigung des einen Baumes
und dem Rückschnitt des anderen Baumes zugesandt. Herr Aretz hat eine Durchschrift der Erlaubnis erhalten.Herr Bichmann von der Haus Vogelsang GmbH hat
mitgeteilt, dass eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück vorgenommen wird.
14. Beseitigung einer Platane auf dem Spielplatz in Blerichen, Leitweg
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Herr Zimmermann hat festgestellt, dass die Platane auf dem Spielplatz in Blerichen,
Leitweg beseitigt werden muss, da sie krank ist.
Diese Platane ist im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baum festgesetzt. Sofern
hier die Zustimmung zur Beseitigung der Platane erteilt wird, ist ein entsprechender
Ausgleich erforderlich. Vom Arbeitskreis ist der Ausgleich festzusetzen.
Herr Zimmermann teilte mit, dass die Platane von der Massaria-Krankheit befallen
ist. Dies ist eine Pilzerkrankung, die bei älteren Platanen auftreten kann. Hierbei
kommt es zu einem Absterben der Äste im unteren Kronenbereich.
Da die Platane auf einem Spielplatz steht, besteht hier die Gefahr des Astausbruchs
und somit eine Gefährdung für spielende Kinder. Die Platane ist kurzfristig zu beseitigen.
15. Beseitigung einer Esche in der Böschung in Bedburg, Karlstraße,
Laut Herrn Zimmermann ist die Esche in der Böschung der Karlstraße / Ecke Eichendorffstraße in keinem gesunden Zustand. Hier ist die Beseitigung erforderlich.
Die Mitglieder des Arbeitskreises stimmten einer Beseitigung der Esche an der Karlstraße/ Ecke Eichendorffstraße einstimmig zu, da hier die Gefahr besteht, dass der
Baum umkippt und die Kinder auf dem Schulweg gefährdet werden.
16. Beseitigung von 5 Pyramidenpappeln auf dem Spielplatz in Blerichen, Hirtenend
Herr Zimmermann weist darauf hin, dass die Pyramidenpappeln auf dem Spielplatz
in Blerichen, Hirtenend in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt sind. Er rät dringend zu
einer Beseitigung der Pappeln. Zunächst muss festgestellt, ob es sich hier um einen
Außenbereich handelt und die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde erforderlich ist.
Da Pyramidenpappeln grundsätzlich eine begrenzte Lebensdauer haben, stimmten
die Mitglieder des Arbeitskreis einstimmig der Beseitigung zu. Eine Überprüfung der
Ortslage hat ergeben, dass es sich hier um einen Außenbereich handelt. Somit ist
die Untere Landschaftsbehörde über die Fällaktion zu unterrichten.
Die untere Landschaftsbehörde beim Rhein-Erft-Kreis wurde über die Beseitigung
der Bäume im Außenbereich Hirtenend und an der Grünfläche Mehrholz, Pappelallee, informiert.
17. Beseitigung von Bäumen auf der Rettungszufahrt zur Turnhalle von der
Oeppenstraße aus
Zwischenzeitlich wurde das linke der beiden noch freien Grundstücke an der Oeppenstraße veräußert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Teil der
bisherigen Zugangsfläche dem jetzt veräußerten Grundstück zugeschlagen. Der Bebauungsplan ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Bei der jetzt durchgeführten Veräußerung wurde festgestellt, dass die Rettungszufahrt zur Zeit nicht ausreichend ist. Um hier den gesetzlichen Vorschriften Genüge zu
leisten, müssen die ersten drei Bäume von der Oeppenstraße aus gesehen entfernt
werden und die verbleibende Grünfläche zwischen dem bisherigen Weg und dem
westlich gelegenen Grundstück befestigt werden.
Zunächst fragte Herr Köhlen nach, ob es nicht möglich sei, das Grundstück in der zur
Zeit vorliegenden Größe zu veräußern um hier die Kosten für die Herrichtung des
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Rettungsweges einzusparen. Dies ist nicht möglich, da der Kaufvertrag bereits abgeschlossen ist. Bedenklich wurden die Bäume im Eingangsbereich der Turnhalle betrachtet. Da es sich hier jedoch um Stieleichen handelt, sollen diese Bäume erhalten
bleiben. Einstimmig wurde die Beseitigung der vorderen drei Bäume beschlossen.
18. Beseitigung eines Walnussbaumes auf dem Spielplatz an der Augustinerallee
Frau Kusch, wohnhaft in Bedburg, Weiherstraße 25, hat über ihren Rechtsanwalt den
Antrag gestellt, den Walnussbaum auf den Gelände des Spielplatzes Augustinerallee, der an ihr Grundstück angrenzt, zu beseitigen.
Beim Sturm im Februar diesen Jahres, sind Äste aus dem Walnussbaum ausgebrochen und zum Teil bis auf die Terrasse des Grundstücks Weiherstraße 25 geflogen.
Es werden nun Bedenken geäußert, dass der Walnussbaum bei einem Stammumfang von weit über einem Meter von innen morsch ist und von dem Baum eine Gefahr ausgeht.
Zunächst wies Herr Zimmermann darauf hin, dass auf dem Spielplatz mehrere
Kirschbäume vom Porling-Pilz befallen sind. Diese müssen kurzfristig beseitigt werden. Weiterhin teilte Herr Willi Zimmermann mit, dass ein Gutachten bestehe, aus
dem hervor geht, dass der Walnussbaum nicht krank sei. Herr Köhlen fragte nach,
ob der Walnussbaum mit dem Resistographen untersucht wurde. Dies wurde von
Herrn Zimmermann verneint. Herr Anderhalten setzte sich dafür ein, dass der Walnussbaum erhalten bleibt.
Nach der Diskussion ist man übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, der Antragstellerin einen Kompromiss anzubieten. Hierbei sollen dann die überhängenden
Zweige zum Grundstück Kusch weitestgehend beseitigt werden. Insgesamt ist ein
Auslichtungsschnitt durchzuführen.
Es bleibt zu klären, ob ein entsprechendes Gutachten erstellt werden soll.
Der Rechtsanwalt wurde über die Ablehnung des Antrages informiert. Es wurde der
Rückschnitt des Überhanges angeboten.
19. Beseitigung eines Walnussbaumes an der Pappelallee 25 /Kleine Erft
Herr Jürgen Bougé, wohnhaft in Bedburg, Pappelallee 25, beantragt die Beseitigung
des Walnussbaumes auf seinem Grundstück. Als Begründung wird angegeben, dass
sich bei Sturm Äste und Zweige aus dem Baum lösen. Weiterhin wird durch herabfallende Nüsse im Herbst die Nutzung der Grundstückszufahrt als Stellplatz stark beeinträchtigt, weil durch die Nüssen Schäden an der Karosserie der Fahrzeuge entstehen
können. Des weiteren soll auch die Müllabfuhr bereits auf den starken Überhang des
Nussbaumes hingewiesen haben.
Die Mitglieder der Baumschutzkommission haben einstimmig einer Beseitigung des
Walnussbaumes zugestimmt. Es soll jedoch ein Ersatz gestellt werden. Hier kann der
Antragsteller wählen, ob er einen entsprechenden Baum dem Bauhof zur Verfügung
stellt oder eine Ausgleichszahlung vornimmt. Da auf dem Grundstück etliche Bäume
vorhanden sind, wird auf die Ersatzpflanzung auf eigenem Grund und Boden verzichtet.
Herrn Bougé wurde die Erlaubnis zur Beseitigung des Walnussbaumes erteilt. Er
wurde in einem Telefonat darüber informiert, dass die Anlieger Eigentümer des
Grünstreifens sind und nicht der Erftverband. Herr Bougé will als Ausgleich der Stadt
einen entsprechenden Baum zur Verfügung stellen.
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20. Beseitigung von Pappeln am Fußweg Mehrholz in Bedburg-Broich, entlang
der Erft
Herr Zimmermann hat mitgeteilt, dass mehrere Pappeln am Fußweg hinter dem
Grundstück Mehrholz umsturzgefährdet sind. Pappeln haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Die Pappeln müssten daher beseitigt werden. Es ist zu klären, ob und
ggfls. welche Ersatzpflanzung vorgenommen werden muss.
Die Pappeln sind aus Gründen der Verkehrssicherheit zu beseitigen. Es bleibt abzuklären, ob die Bäume auf städtischem Grund stehen, oder teilweise auf Privatgrundstücken.
Da es sich hier um Außenbereich handelt, ist die Untere Landschaftsbehörde über
die Beseitigung der Pappeln zu informieren.
Siehe Punkt 16
21. Beseitigung einer Eibe auf dem Friedhof in Bedburg-Rath, Feld A, Nr. 33
und 33 a
Die Eheleute Rita und Heinz Esser, wohnhaft in Bedburg, Frauweilerring 5, beantragen die Beseitigung der Eibengruppe, die hinter dem Grab “Hubert Esser“ steht. Zum
einen wird durch das Wurzelwerk der Grabstein und die Grabeinfassung beschädigt,
zum anderen wird durch Taubenkot das Grab verschmutzt und die Grabpflege erheblich beeinträchtigt.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Baumschutz stellten fest, dass die Eiben-Gruppe
einen ortsprägenden Charakter hat. Eine Beschädigung an der Grabeinfassung
konnte nicht festgestellt werden. Die Eibengruppe ist somit zu erhalten.
Herr Zimmermann teilte mit, dass 6 Fichten, 1 Eberesche und 1 Feldahorn auf dem
Friedhof beseitigt werden müssen, da hiervon eine Gefahr für die Friedhofsbesucher
ausgeht.
Die Eheleute Esser wurden über die Ablehnung des Antrag informiert.
22. Beseitigung einer Blutbuche auf dem Grundstück in Bedburg, Erkelenzer
Straße 63
Frau Monika Dürrbaum, wohnhaft in Bedburg, Erkelenzer Straße 63 beantragt die
Buche auf dem o.a. Grundstück zu beseitigen.
Die Blutbuche hat eine gefährliche Schräglage und es bestehen Befürchtungen, dass
die Buche beim nächsten Sturm umkippt und Schaden anrichten könnte.
Die Mitglieder der Arbeitskreises Baumschutz stimmten einstimmig der Beseitigung
der Blutbuche zu. Es ist hier allerdings eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Frau Dürrbaum hat die Erlaubnis zur Beseitigung der Blutbuche erhalten.
23. Beseitigung eines Taxus auf dem Friedhof in Lipp, Feld B, Nr. 14-15, Grabstelle Uerlings
Herr Zimmermann bittet um Zustimmung zur Beseitigung des Taxus auf dem Friedhof in Lipp, Feld B, Nr. 14-15, Grabstätte Krischer-Uerlings. Frau Tasch, als Nuthein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3987.doc
zungsberechtigte begründet die Beseitigung damit, dass durch herabfallende Beeren
und Nadeln die Pflege des Grabes beeinträchtigt wird.
Der Taxus befindet sich in guten Zustand. Einer Beseitigung wurde durch die Baumschutzkommission nicht zugestimmt.
Frau Tasch wurde über die Ablehnung der Beseitigung des Taxus informiert.
Herr Zimmermann wies im Laufe der Bereisung noch auf die Gefahr durch die Pappel auf dem Grundstück des Herrn Dieffendahl an der Klosterstraße hin. Eine Verantwortung für diesen Baum kann nicht mehr übernommen werden. Herr Dieffendahl
ist erneut aufzufordern, umgehend den Baum zu beseitigen.
Herr Dieffendahl wurde durch die Verwaltung aufgefordert, den Baum zu beseitigen.
Herr Köhlen bat darum, zukünftig nur die strittigen Fälle zur Bereisung aufzunehmen.
Bäume, die krank oder umsturzgefährdet sind, gehören dann nicht mehr auf die Tagesordnung. Hier soll dann von Seiten der Verwaltung die Erlaubnis zur Beseitigung
erteilt werden.
Ende der Bereisung war gegen 17.30 Uhr.
Ende der anschließenden Beratung 18.00 Uhr
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Metzmacher
Gesehen:
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Schmeier
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