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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.: 50/411-12
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 25/2005
25.02.2005
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
15.03.2005
Hilfe zur Arbeit im Kreis Euskirchen
hier: Schlussbericht
Der Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit wurde zuletzt durch Info
111/2004 über den Sachstand von Hilfe zur Arbeit unterrichtet. Durch das Inkrafttreten des
Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – und des Sozialgesetzbuches Zweites
Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende – zum 01.01.2005 haben sich die
Zuständigkeiten und die Art und Weise der Integration von Hilfeempfangenden in den Arbeitsmarkt
wesentlich verändert.
Im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII besteht auch weiterhin der Grundsatz der Nachrangigkeit (§ 2 SGB XII), der vom Hilfesuchenden bzw. –empfangenden verlangt,
dass er u.a. seiner Verpflichtung zur Selbsthilfe durch den Einsatz seiner Arbeitskraft nachkommt.
Außerdem gehen der Sozialhilfe grundsätzlich andere Leistungsansprüche, insbesondere die anderer Sozialleistungsträger, vor. Soweit Leistungsberechtigte zumutbar einer Tätigkeit nachgehen
können, sind sie durch das Angebot einer Tätigkeit sowie durch Vorbereitung und Begleitung zu
unterstützen (§ 11 SGB XII).
Das SGB II wendet sich insbesondere an alle Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die
hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Unter Berücksichtigung dieses Personenkreises verbleibt im
SGB XII nur ein kleiner Anteil an Integrationsmöglichkeiten und -maßnahmen.
Aus diesem Grund wird für die bisher geleistete Hilfe zur Arbeit nunmehr ein Abschlussbericht erstellt.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den nachfolgend dargestellten Ergebnissen ausschließlich um das Jahr 2004 handelt. Hierbei überschneidet sich das Zahlenmaterial teilweise mit den Informationen aus der Info 111/2004, so dass ein Vergleich nicht zu schlüssigen Ergebnissen führen kann. Außerdem wird darauf verwiesen, dass es sich bei den durch den
Europäischen Sozialfonds/Land Nordrhein-Westfalen (ESF) geförderten Maßnahmen um Mittel
aus dem Kontingent 2003 handelt, die in den Jahren 2003-2005 verwendet wurden.
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ESF-Maßnahmen
- beendete Maßnahmen Maßnahme/Träger
Laufzeit
Landesprogramm (Restabwicklung)
01.01.0431.03.04
TN*
Quote Ersparte SH
%
16
179.805,00 €
„FIT“ – Frauen-Intensiv-Training – Qualifi- 01.04.03zierungs- und Beschäftigungsmaßnahme 31.05.04
(A)
Caritasverband für das Kreisdekanat EU
19
***(+19)
68,4
(36,8)
39.270,00 €
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt 01.07.0330.06.04
„WIRKSTATT II“ (A)
AWO Euskirchen
14
50
71.968,00 €
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt 01.07.0431.12.04
„WIRKSTATT III“ (A)
AWO Euskirchen
15
53,3
80.714,00 €
Kombi Sprachlehrgang (A)
GFA Euskirchen
01.09.0331.07.04
19
42,1
39.618,00 €
„e-Ver-Lag“ – Qualifizierung im Bereich 01.12.0331.10.04
Verkauf- und Lagerhaltung (A)
AWO Euskirchen
20
45
71.597,00 €
Chance (B)
AWO Euskirchen
23
47,8
55.897,00 €
145
51,1
538.869,00 €
01.03.0428.02.05
Gesamt:
* TN = Teilnehmer/innen
** Quote im Durchschnitt
*** zusätzlich vom Maßnahmeträger (ohne weitere Finanzierung) betreutet TN
- laufende Maßnahmen Maßnahme/Träger
Fachhelfer/in Gartenbau (A)
DEKRA Brühl
Laufzeit
04.10.0429.04.05
TN
18
Fördermittel
107.249,06 €
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt 01.01.0531.12.05
„WIRKSTATT IV“ (A)
AWO Euskirchen
18
176.154,00 €
Gesamt:
36
283.403,06 €
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Sonderprogramme der Arbeitsverwaltung
Maßnahme
Laufzeit
TN
01.09.03Jump plus
(Sonderprogramm des Bundes zum 31.12.04
Einstieg arbeitsloser Jugendlicher bis
25 Jahre in Beschäftigung und Qualifizierung)
Fördermittel
Eingesparte
SH
737.100,00 € 86.961,00 €
369
AfL
(Arbeit für Langzeitarbeitslose)
151
(98+53)
Gesamt:
541.000,00 €
64.053,00 €
520 1.278.100,00 € 151.014,00 €
EU-aktiv (Maßnahme in Kooperation mit der Agentur für Arbeit)
Maßnahme
Laufzeit
EU-aktiv
01.08.0331.07.04
TN
Eingesparte
SH
340 davon AA: 170 21.571,00 €
SH: 170
Eigene Maßnahmen des Kreises Euskirchen
Maßnahme/Träger
Laufzeit
Impulse
01.07.0330.06.04
Impulse
01.07.0431.12.04
27
59,3
72.060,00 €
Projekt 2000
01.02.0431.01.05
340
y
507.019,00 €
Gesamt :
•
TN*
Quote Ersparte SH
%
34
64,7
109.665,00 €
401
688.744,00 €
keine Angabe der Quote, da im Projekt 2000 auch Betreuungsleistungen erbracht wurden.
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Gesamtergebnis:
In den Kreis Euskirchen ge- In Maßnahmen und Projekten Eingesparte Sozialhilfe
betreute Personen
flossene Fördermittel
(2003/2004 einschl. Agentur)
2.637.974,00 €
1.442
1.400.198,00 €
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)