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Antrag allgemein (Ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung - Zuschussantrag esperanza-Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag allgemein (Ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung
- Zuschussantrag esperanza-Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V.) Antrag allgemein (Ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung
- Zuschussantrag esperanza-Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V.)

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Kreis Euskirchen Z 1/A 17/2005 Z 1/A 18/2005 Datum: 07.03.2005 Der Landrat Az.: III/53/518-10 Ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung 1. Zuschussantrag esperanza-Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. 2. Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschsses für die Beratungsstelle "Rat und Hilfe" Der Kreis Euskirchen hat im Jahre 2003 die beiden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen • • Frauen helfen Frauen e. V. und Frauen beraten/donum vitae e.V. mit insgesamt 41.223 € gefördert. Der Ansatz von 43.800 € in 2004 kann im Haushaltsjahr 2005 auf 22.300 € reduziert werden, weil das Land NRW durch Urteil des Bundesver-waltungsgerichts vom 03.07.2003 (BVerwG 3 C 26.02) verpflichtet wurde, anstatt nur 81 % der Personalkosten nunmehr 80 % der Personal- und Sachkosten zu fördern. Aufgrund der höheren Landesförderung reduziert sich entsprechend der freiwillige Zuschuss des Kreises Euskirchen zur Anteilsfinanzierung der anerkannten Beratungsstellen. In Umsetzung eines weiteren Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.07.2004 (BVerwG 3 C 12.04) sollen nach Maßgabe des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW die kath. Beratungsstellen für Schwanger-schaftskonflikte und Familienplanung ab dem Förderjahr 2005 wieder in die öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz aufgenommen werden. Die öffentliche Förderung der kath. Beratungsstellen wurde mit Ende des Jahres 1999 eingestellt, weil die kath. Beratungsstellen keine Bescheinigungen zum straffreien Schwangerschaftsabbruch ausstellen. Unter Bezugnahme auf den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgestellten Gleichbehandlungsgrundsatz beantragen die beiden Caritasverbände, ihre Beratungsstellen - „esperanza“ „Rat und Hilfe“ (CV f. d. Kreisdekanat Euskirchen) (CV f. d. Region Eifel) - 1,11 Stellen 1,12 Stellen wieder in die Kreisförderung aufzunehmen und angemessen zu fördern. Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland als Bewilligungsbehörde erfüllen die Anträge der beiden Caritasverbände die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Landesförderung. Über die Bewilligung der Landesmittel werde jedoch voraussichtlich erst Ende April 2005 entschieden. Laut Stellungnahme der Abt 32.1-Rechtsangelegenheiten im Hause vom 02.02.2005 ist der im Urteil des BVerwG festgestellte Gleichbehandlungsgrundsatz für die Landesförderung auch auf die freiwillige zusätzliche Förderung des Kreises anzuwenden. Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der finanziellen Situation des Kreises Euskirchen wurde am 04.03.2005 mit den vier oben genannten Trägern der Beratungsstellen in einer gemeinsamen Besprechung über folgendes Modell einer freiwilligen ergänzenden Kreisförderung der anerkannten Beratungsstellen Einigung erzielt: Seite - 2 Der Haushaltsansatz für das Jahr 2005 in Höhe von 22.300 € wird unverändert beibehalten. Abweichend von der Landesrichtlinie, die einen für das Land NRW verbindlichen Bedarfsschlüssel von 1 Stelle/40.000 Einwohner zugrunde legt, berechnet der Kreis die ergänzenden freiwilligen Zuschüsse nach einem Bedarfsschlüssel von 1 Stelle/50.000 Einwohner. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: (192.575 EW/50.000 = ca. 3,90 Stellen; 22.300 €/3,9 Stellen = 5.717,95 € pro 1,0 Stelle) • • • Frauen helfen Frauen e. V. Frauen beraten/donum vitae e.V. Caritasverbände für a) das Kreisdekanat Euskirchen b) die Region Eifel 1,50 Stellen: 1,25 Stellen: Kreiszuschuss Kreiszuschuss 8.575 € 7.150 € 1,15 Stellen 3,90 Stellen Kreiszuschuss Summe: 6.575 € 22.300 € Der Kreiszuschuss in Höhe von 6.575 € für 1,15 Stellen wird den beiden Caritasverbänden je zur Hälfte zugeteilt. Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen ist davon abhängig, dass das Land NRW die staatlich anerkannten Beratungsstellen angemessen fördert. Da die Bescheide über die Bewilligung der Landesmittel für den Caritasverband für die Region Eifel und den Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen noch nicht vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel. Der Beschluss über die Mittelbereitstellung und Förderung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005, da das Land beabsichtigt, für 2006 ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Beschlussentwurf: Der Kreistag beschließt eine ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung für 2005 auf der Grundlage eines Bedarfsschlüssels von 1 Fachkraftstelle für 50.000 Einwohner mit folgenden Beträgen: - Frauen helfen Frauen e.V. 1,50 Stelle: - Frauen beraten/donum vitae e.V. 1,25 Stelle: - Caritasverbände für a) das Kreisdekanat Euskirchen ) b) die Region Eifel ) 1,15 Stelle: 3,90 Stelle Kreiszuschuss Kreiszuschuss 8.575 € 7.150 € Kreiszuschuss Summe: 6.575 € 22.300 € Der Kreiszuschuss in Höhe von 6.575 € für 1,15 Stellen wird den beiden Caritasverbänden je zur Hälfte zugeteilt. Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen ist davon abhängig, dass das Land NRW die staatlich anerkannten Beratungsstellen angemessen fördert. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel. I. V. gez. Poth