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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Z 1/A 17/2005
Z 1/A 18/2005
Datum: 07.03.2005
Der Landrat
Az.: III/53/518-10
Ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte
und Familienplanung
1. Zuschussantrag esperanza-Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Kreisdekanat
Euskirchen e. V.
2. Antrag des Caritasverbandes für die Region Eifel e. V. auf Gewährung eines Zuschsses
für die Beratungsstelle "Rat und Hilfe"
Der Kreis Euskirchen hat im Jahre 2003 die beiden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
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Frauen helfen Frauen e. V. und
Frauen beraten/donum vitae e.V.
mit insgesamt 41.223 € gefördert. Der Ansatz von 43.800 € in 2004 kann im Haushaltsjahr 2005
auf 22.300 € reduziert werden, weil das Land NRW durch Urteil des Bundesver-waltungsgerichts
vom 03.07.2003 (BVerwG 3 C 26.02) verpflichtet wurde, anstatt nur 81 % der Personalkosten
nunmehr 80 % der Personal- und Sachkosten zu fördern. Aufgrund der höheren Landesförderung
reduziert sich entsprechend der freiwillige Zuschuss des Kreises Euskirchen zur Anteilsfinanzierung der anerkannten Beratungsstellen.
In Umsetzung eines weiteren Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.07.2004 (BVerwG 3
C 12.04) sollen nach Maßgabe des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des
Landes NRW die kath. Beratungsstellen für Schwanger-schaftskonflikte und Familienplanung ab
dem Förderjahr 2005 wieder in die öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz aufgenommen werden. Die öffentliche Förderung der kath. Beratungsstellen wurde mit
Ende des Jahres 1999 eingestellt, weil die kath. Beratungsstellen keine Bescheinigungen zum
straffreien Schwangerschaftsabbruch ausstellen.
Unter Bezugnahme auf den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgestellten Gleichbehandlungsgrundsatz beantragen die beiden Caritasverbände, ihre Beratungsstellen
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„esperanza“
„Rat und Hilfe“
(CV f. d. Kreisdekanat Euskirchen)
(CV f. d. Region Eifel)
-
1,11 Stellen
1,12 Stellen
wieder in die Kreisförderung aufzunehmen und angemessen zu fördern.
Nach Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland als Bewilligungsbehörde erfüllen die Anträge
der beiden Caritasverbände die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Landesförderung. Über
die Bewilligung der Landesmittel werde jedoch voraussichtlich erst Ende April 2005 entschieden.
Laut Stellungnahme der Abt 32.1-Rechtsangelegenheiten im Hause vom 02.02.2005 ist der im
Urteil des BVerwG festgestellte Gleichbehandlungsgrundsatz für die Landesförderung auch auf die
freiwillige zusätzliche Förderung des Kreises anzuwenden.
Unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der finanziellen Situation des
Kreises Euskirchen wurde am 04.03.2005 mit den vier oben genannten Trägern der Beratungsstellen in einer gemeinsamen Besprechung über folgendes Modell einer freiwilligen ergänzenden
Kreisförderung der anerkannten Beratungsstellen Einigung erzielt:
Seite - 2 Der Haushaltsansatz für das Jahr 2005 in Höhe von 22.300 € wird unverändert beibehalten. Abweichend von der Landesrichtlinie, die einen für das Land NRW verbindlichen Bedarfsschlüssel
von 1 Stelle/40.000 Einwohner zugrunde legt, berechnet der Kreis die ergänzenden freiwilligen
Zuschüsse nach einem Bedarfsschlüssel von 1 Stelle/50.000 Einwohner. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
(192.575 EW/50.000 = ca. 3,90 Stellen; 22.300 €/3,9 Stellen = 5.717,95 € pro 1,0 Stelle)
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Frauen helfen Frauen e. V.
Frauen beraten/donum vitae e.V.
Caritasverbände für
a) das Kreisdekanat Euskirchen
b) die Region Eifel
1,50 Stellen:
1,25 Stellen:
Kreiszuschuss
Kreiszuschuss
8.575 €
7.150 €
1,15 Stellen
3,90 Stellen
Kreiszuschuss
Summe:
6.575 €
22.300 €
Der Kreiszuschuss in Höhe von 6.575 € für 1,15 Stellen wird den beiden Caritasverbänden je zur
Hälfte zugeteilt.
Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen ist davon abhängig, dass das Land NRW die
staatlich anerkannten Beratungsstellen angemessen fördert. Da die Bescheide über die Bewilligung der Landesmittel für den Caritasverband für die Region Eifel und den Caritasverband für das
Kreisdekanat Euskirchen noch nicht vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel.
Der Beschluss über die Mittelbereitstellung und Förderung gilt nur für das Haushaltsjahr 2005, da
das Land beabsichtigt, für 2006 ein Ausführungsgesetz zu erlassen.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt eine ergänzende kommunale Förderung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte und Familienplanung für 2005 auf der Grundlage eines Bedarfsschlüssels von
1 Fachkraftstelle für 50.000 Einwohner mit folgenden Beträgen:
- Frauen helfen Frauen e.V.
1,50 Stelle:
- Frauen beraten/donum vitae e.V. 1,25 Stelle:
- Caritasverbände für
a) das Kreisdekanat Euskirchen )
b) die Region Eifel
) 1,15 Stelle:
3,90 Stelle
Kreiszuschuss
Kreiszuschuss
8.575 €
7.150 €
Kreiszuschuss
Summe:
6.575 €
22.300 €
Der Kreiszuschuss in Höhe von 6.575 € für 1,15 Stellen wird den beiden Caritasverbänden je zur
Hälfte zugeteilt.
Die finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen ist davon abhängig, dass das Land NRW die
staatlich anerkannten Beratungsstellen angemessen fördert. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel.
I. V. gez. Poth