Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
10.12.09, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 31.03.2009
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Betreff
8.1
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 20/2009
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Straße „Friedenau“,
im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung,
im Osten durch die Rurtalbahn,
im Westen durch die Straße „Im Dröhl“.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen endgültigen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten
und diesen zur Beratung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen