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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
10.12.09, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 31.03.2009 TOP Betreff 8.1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 20/2009 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Straße „Friedenau“, im Süden entlang der Grundstücksgrenzen der vorhandenen Wohnbebauung, im Osten durch die Rurtalbahn, im Westen durch die Straße „Im Dröhl“. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen endgültigen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen