Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
10.12.09, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 31.03.2009
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Betreff
8.6
Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder;
hier:Erstellung einer Maßnahmenliste
Vorlage: 12/2009 1. Ergänzung
Beschluss:
1.
Für die der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem
Konjunkturpaket II wird eine erste Maßnahmenliste wie folgt beschlossen:
I
Bildungsinfrastrukturmaßnahmen
-
Erneuerung der Beleuchtung Hauptschule
Erneuerung der Beleuchtung Realschule
Dacherneuerung mit Wärmedämmung Hauptschule
Dacherneuerung mit Wärmedämmung Realschule
neue Heizungsanlage Lehrschwimmbecken/GS Obermaubach
neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Kiga Obermaubach
Gebäudeleittechnik im Bereich aller Schulen und Turnhallen
neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Grundschule Winden, Altbauteil
neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Grundschule Drove, Altbauteil
II
Sonstige Infrastrukturmaßnahmen
-
Behindertentoilette Obermaubach
energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Üdingen
Erneuerung noch nicht isolierverglaster Fenster in der Festhalle Kreuzau und der
Hans-Hoesch-Stiftung
Jugendraum Kreuzau, Jugendraum Stockheim, Jugendraum Thum,
Wärmedämmung und Dachsanierung Rathaus Kreuzau
(Flachdachanbau mit Sitzungssälen)
-
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern noch nicht vorhanden, konkrete
Kostenermittlungen vorzunehmen und bereits baureife Maßnahmen (Erneuerung der
Beleuchtung in der Haupt- und Realschule sowie Behindertentoilette Obermaubach) in
Angriff zu nehmen.
3.
In Anwendung des § 6 des Investitionsförderungsgesetzes NRW - InvföG erteilt der Rat
die Zustimmung zu den hiermit verbundenen außerplanmäßigen Aufwendungen oder
Auszahlungen.
4.
In der ersten Sitzungsrunde nach den Sommerferien wird eine Fortschreibung der Liste
mit weiteren Maßnahmen zur Beratung vorgelegt.
5.
Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, den gemeinsamen Runderlass vom
03.02.2009 zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im
Vergaberecht während der Geltungsdauer (31.12.2010) anzuwenden. Die gemeindliche
Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen der Gemeinde Kreuzau ist im
Übrigen zu beachten.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2009
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