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Beschlusstext (Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder; hier:Erstellung einer Maßnahmenliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
10.12.09, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder;
hier:Erstellung einer Maßnahmenliste) Beschlusstext (Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder;
hier:Erstellung einer Maßnahmenliste)

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BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 31.03.2009 TOP Betreff 8.6 Konjunkturprogramm des Bundes und der Länder; hier:Erstellung einer Maßnahmenliste Vorlage: 12/2009 1. Ergänzung Beschluss: 1. Für die der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II wird eine erste Maßnahmenliste wie folgt beschlossen: I Bildungsinfrastrukturmaßnahmen - Erneuerung der Beleuchtung Hauptschule Erneuerung der Beleuchtung Realschule Dacherneuerung mit Wärmedämmung Hauptschule Dacherneuerung mit Wärmedämmung Realschule neue Heizungsanlage Lehrschwimmbecken/GS Obermaubach neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Kiga Obermaubach Gebäudeleittechnik im Bereich aller Schulen und Turnhallen neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Grundschule Winden, Altbauteil neue Wärmedämmung und Dacherneuerung Grundschule Drove, Altbauteil II Sonstige Infrastrukturmaßnahmen - Behindertentoilette Obermaubach energetische Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Üdingen Erneuerung noch nicht isolierverglaster Fenster in der Festhalle Kreuzau und der Hans-Hoesch-Stiftung Jugendraum Kreuzau, Jugendraum Stockheim, Jugendraum Thum, Wärmedämmung und Dachsanierung Rathaus Kreuzau (Flachdachanbau mit Sitzungssälen) - 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern noch nicht vorhanden, konkrete Kostenermittlungen vorzunehmen und bereits baureife Maßnahmen (Erneuerung der Beleuchtung in der Haupt- und Realschule sowie Behindertentoilette Obermaubach) in Angriff zu nehmen. 3. In Anwendung des § 6 des Investitionsförderungsgesetzes NRW - InvföG erteilt der Rat die Zustimmung zu den hiermit verbundenen außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen. 4. In der ersten Sitzungsrunde nach den Sommerferien wird eine Fortschreibung der Liste mit weiteren Maßnahmen zur Beratung vorgelegt. 5. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, den gemeinsamen Runderlass vom 03.02.2009 zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht während der Geltungsdauer (31.12.2010) anzuwenden. Die gemeindliche Dienstanweisung für das Auftrags- und Vergabewesen der Gemeinde Kreuzau ist im Übrigen zu beachten. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 31.03.2009 Seite 2