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Beschlusstext (Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Erstellt
27.04.09, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau;
Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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BESCHLUSS aus der 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 21.04.2009 TOP Betreff 3.1 Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau; Hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 18/2009 1. Ergänzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „1. Dem Antrag der Schulleitung der KGS An der Rur auf Einrichtung einer 3. OGS-Gruppe ab dem Schuljahr 2009/10 wird stattgegeben. 2. Aufgrund der jetzigen Bedarfsfrage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 an der Gemeinschaftsgrundschule Drove eine OGS-Gruppe ein. Das von der Schulkonferenz der GGS Drove verabschiedete pädagogische Konzept zur Durchführung der Offenen Ganztagsschule wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Die Kosten zur Einrichtung der OGS-Gruppe in Drove mit einem Höchstbetrag von 25.000 € sowie für die erforderlichen Umbauarbeiten im Gebäude, deren Summe aber noch zu ermitteln ist, sind im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen. 4. Für die OGS-Gruppe in Drove soll der Sozialdienst kath. Frauen (SkF) ab dem Schuljahr 2009/2010 Maßnahmenträger werden. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen wird die Zusammenarbeit mit dem SkF für alle OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau ab dem Schuljahr 2009/10 unbefristet fortgesetzt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen